Verwendung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank
- ShortId
-
03.309
- Id
-
20030309
- Updated
-
10.04.2024 18:39
- Language
-
de
- Title
-
Verwendung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank
- AdditionalIndexing
-
24;Gewinn;Kanton;Goldreserve;Schweizerische Nationalbank
- 1
-
- L06K110101030101, Goldreserve
- L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
- L06K070302010206, Gewinn
- L06K080701020108, Kanton
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern die folgende Standesinitiative ein:</p><p>1. Die von der Nationalbank für geld- und währungspolitische Zwecke nicht mehr benötigten Goldreserven werden nach dem in der Bundesverfassung (Art. 99 Abs. 4 BV) verankerten Schlüssel verteilt. </p><p>2. Bei der Entscheidung über die Verwendung der ihnen zustehenden Golderträge sind die Kantone frei.</p>
- Verwendung der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern die folgende Standesinitiative ein:</p><p>1. Die von der Nationalbank für geld- und währungspolitische Zwecke nicht mehr benötigten Goldreserven werden nach dem in der Bundesverfassung (Art. 99 Abs. 4 BV) verankerten Schlüssel verteilt. </p><p>2. Bei der Entscheidung über die Verwendung der ihnen zustehenden Golderträge sind die Kantone frei.</p>
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