Einbürgerungsverfahren

ShortId
03.317
Id
20030317
Updated
10.04.2024 17:37
Language
de
Title
Einbürgerungsverfahren
AdditionalIndexing
2811;Einbürgerung;Kompetenzregelung;Rechtssicherheit;Kanton;kantonale Hoheit;Volksabstimmung;Recht des Einzelnen;gerichtliche Zuständigkeit
1
  • L05K0506010603, Einbürgerung
  • L06K080701020108, Kanton
  • L07K08070102010802, kantonale Hoheit
  • L03K050503, gerichtliche Zuständigkeit
  • L03K080704, Kompetenzregelung
  • L04K05030207, Rechtssicherheit
  • L03K050205, Recht des Einzelnen
  • L03K080102, Volksabstimmung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Schwyz die folgende Standesinitiative ein:</p><p>1. Die Erteilung des Bürgerrechtes an im Ausland geborene Ausländerinnen und Ausländer soll ein politischer Akt bleiben und nicht gerichtlich erzwungen werden können.</p><p>2. Das Verfahren soll fair sein und die Würde und Persönlichkeitsrechte der einbürgerungswilligen Personen gewährleisten.</p><p>3. Die kantonale Verfahrenshoheit ist zu gewährleisten.</p>
  • Einbürgerungsverfahren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Schwyz die folgende Standesinitiative ein:</p><p>1. Die Erteilung des Bürgerrechtes an im Ausland geborene Ausländerinnen und Ausländer soll ein politischer Akt bleiben und nicht gerichtlich erzwungen werden können.</p><p>2. Das Verfahren soll fair sein und die Würde und Persönlichkeitsrechte der einbürgerungswilligen Personen gewährleisten.</p><p>3. Die kantonale Verfahrenshoheit ist zu gewährleisten.</p>
    • Einbürgerungsverfahren

Back to List