Fakultatives Referendum bei der Festlegung des CO2-Abgabesatzes

ShortId
03.414
Id
20030414
Updated
10.04.2024 16:56
Language
de
Title
Fakultatives Referendum bei der Festlegung des CO2-Abgabesatzes
AdditionalIndexing
52;Kohlendioxid;fakultatives Referendum;CO2-Abgabe;Gesetz
1
  • L05K0801020501, fakultatives Referendum
  • L05K1701010502, CO2-Abgabe
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L06K070501020901, Kohlendioxid
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Last durch Gebühren und Abgaben steigt auf allen politischen Ebenen der Schweiz kontinuierlich an. In ihrem Wesen sind allgemein erhobene Abgaben zutiefst unsolidarisch, betreffen sie doch alle Bevölkerungsteile in gleichem Masse unabhängig vom Einkommen. Im Dienst der direkten Demokratie und im Sinne eines transparenten Verfahrens ist es daher nur richtig, wenn der Entscheid über die Höhe von Gebühren und Abgaben jedweder Art dem Stimmvolk obliegt. </p><p>Im Zusammenhang mit der CO2-Abgabe sind verschiedene Gründe zu nennen, die eine Unterstellung der Abgabe unter das fakultative Referendum nahe legen. </p><p>Die schweizerischen Reduktionsziele liegen über den international vereinbarten Richtwerten. Das CO2-Gesetz ist weder durch das Volk legitimiert, noch waren die Abgabesätze zum Zeitpunkt seiner Inkraftsetzung bekannt. </p><p>Bislang haben es Bundesrat und Parlament versäumt, mittels geeigneter Anreizsysteme Alternativen zu den bislang vorherrschenden fossilen Energieträgern zu fördern. Die Resultate in Form von marktreifen und durchsetzungsstarken Lösungen, die bisher von Energie Schweiz vorgelegt wurden, sind entsprechend mager. </p><p>Bereits heute ist die Energie in der Schweiz zum Teil höher belastet durch Steuern und Abgaben als in vergleichbaren Volkswirtschaften. Angesichts der derzeitigen Wirtschaftsschwäche erscheint eine weitere Belastung der Energie als Produktionsfaktor als unsinnig und gefährlich. </p><p>Der Verkehr, der durch die Abgabe überdurchschnittlich betroffen wird, ist bereits durch die Mineralölsteuer belastet. Die vom Bund angestrebte Verkehrsverlagerung zeigt bislang noch keine Wirkung und konnte den Trend eines wachsenden Verkehrsaufkommens auf der Strasse auch nicht umkehren.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reichen wir die folgende parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein: </p><p>Das Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen ist mit einem neuen Absatz wie folgt zu ergänzen: </p><p>Art. 7 Abs. 5 </p><p>Die durch die Bundesversammlung genehmigten Abgabesätze sind dem fakultativen Referendum unterstellt.</p>
  • Fakultatives Referendum bei der Festlegung des CO2-Abgabesatzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Last durch Gebühren und Abgaben steigt auf allen politischen Ebenen der Schweiz kontinuierlich an. In ihrem Wesen sind allgemein erhobene Abgaben zutiefst unsolidarisch, betreffen sie doch alle Bevölkerungsteile in gleichem Masse unabhängig vom Einkommen. Im Dienst der direkten Demokratie und im Sinne eines transparenten Verfahrens ist es daher nur richtig, wenn der Entscheid über die Höhe von Gebühren und Abgaben jedweder Art dem Stimmvolk obliegt. </p><p>Im Zusammenhang mit der CO2-Abgabe sind verschiedene Gründe zu nennen, die eine Unterstellung der Abgabe unter das fakultative Referendum nahe legen. </p><p>Die schweizerischen Reduktionsziele liegen über den international vereinbarten Richtwerten. Das CO2-Gesetz ist weder durch das Volk legitimiert, noch waren die Abgabesätze zum Zeitpunkt seiner Inkraftsetzung bekannt. </p><p>Bislang haben es Bundesrat und Parlament versäumt, mittels geeigneter Anreizsysteme Alternativen zu den bislang vorherrschenden fossilen Energieträgern zu fördern. Die Resultate in Form von marktreifen und durchsetzungsstarken Lösungen, die bisher von Energie Schweiz vorgelegt wurden, sind entsprechend mager. </p><p>Bereits heute ist die Energie in der Schweiz zum Teil höher belastet durch Steuern und Abgaben als in vergleichbaren Volkswirtschaften. Angesichts der derzeitigen Wirtschaftsschwäche erscheint eine weitere Belastung der Energie als Produktionsfaktor als unsinnig und gefährlich. </p><p>Der Verkehr, der durch die Abgabe überdurchschnittlich betroffen wird, ist bereits durch die Mineralölsteuer belastet. Die vom Bund angestrebte Verkehrsverlagerung zeigt bislang noch keine Wirkung und konnte den Trend eines wachsenden Verkehrsaufkommens auf der Strasse auch nicht umkehren.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reichen wir die folgende parlamentarische Initiative in der Form des ausgearbeiteten Entwurfes ein: </p><p>Das Bundesgesetz über die Reduktion der CO2-Emissionen ist mit einem neuen Absatz wie folgt zu ergänzen: </p><p>Art. 7 Abs. 5 </p><p>Die durch die Bundesversammlung genehmigten Abgabesätze sind dem fakultativen Referendum unterstellt.</p>
    • Fakultatives Referendum bei der Festlegung des CO2-Abgabesatzes

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