Presseförderung
- ShortId
-
03.415
- Id
-
20030415
- Updated
-
14.11.2025 07:38
- Language
-
de
- Title
-
Presseförderung
- AdditionalIndexing
-
34;Presseförderung;Posttarif;Regionalpolitik
- 1
-
- L06K120205010503, Presseförderung
- L06K120204010401, Posttarif
- L04K08020335, Regionalpolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Artikel 15 des Postgesetzes zeigt klar, dass der Gesetzgeber eine vielfältige Presse erhalten will. Nach diesem Artikel will er namentlich die Regional- und die Lokalpresse unterstützen. Das Parlament hat diesen Willen wiederholt bekräftigt. Deshalb wurde auch die Verteilung der Pressehilfe des Bundes überprüft. Verschiedene Projekte zur Stärkung der auflageschwächsten Presseerzeugnisse wurden vorgeschlagen und wieder zurückgezogen, weil sie die Interessen der grossen Verlagshäuser tangierten. Hinzu kam dann noch der Wille der Regierung, auf Kosten der Presseförderung zu sparen. In seiner Botschaft vom 30. September 2002 über die Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes hat sich der Bundespräsident verpflichtet, die Postverordnung so zu ändern, dass Zeitungen und Zeitschriften, die mindestens wöchentlich erscheinen und maximal 30 000 Abonnenten haben, bevorzugt behandelt werden können und dass für Presseerzeugnisse die Grundpreise für die Zustellung nicht erhöht werden dürfen (2.3.3.2). Etwas später im Text sagt der damalige Bundespräsident Villiger: "Die Einsparungen des Bundes sollten durch generelle Tariferhöhungen der Post bei den Kunden des Postzeitungsdienstes kompensiert werden können." Weiter heisst es: "Die Regional- und Lokalpresse wird jedoch wie erwähnt von der generellen Tariferhöhung ausgenommen werden."</p><p>Wir wissen nun aber heute schon, dass die Post die Kürzung der Pressehilfe um 20 Millionen Franken sowie um 15 bis 40 Millionen Franken, die sie zur Deckung des Defizits aus dem Zeitungstransport benötigen soll, mit einer Tariferhöhung auf allen Titeln kompensieren will. Sicher wird sie dies damit rechtfertigen, dass die Erhöhung für die Regional- und Lokalpresse nichts mit der Kürzung der Presseförderung zu tun habe. Der Grund dafür liege vielmehr in den Verlusten der Post. Dieses Argument verfängt jedoch nicht, denn diese beiden Faktoren lassen sich bei der Festsetzung der Posttarife kaum auseinander halten. Zudem ist das Ergebnis dasselbe, nämlich die unmittelbare Gefährdung von gegen 200 Titeln und damit ein Widerspruch zum Willen, die Pressevielfalt zu erhalten.</p><p>Deshalb verlange ich, dass während der Übergangsordnung, die 2004 in Kraft tritt und 2007 endet, die Tarife für Zeitungen, die mindestens einmal wöchentlich erscheinen und höchsten 30 000 Abonnentinnen und Abonnenten haben, auf dem Stand von 2003 eingefroren werden. Diese Massnahme sollte mit einer schrittweisen Erhöhung auf den anderen Titeln ausgeglichen werden (beispielsweise aufgeteilt in drei Gruppen: Auflage von 30 000 bis 99 999, von 100 000 bis 499 999 und von über 500 000).</p>
- <p>Mit dieser parlamentarischen Initiative verlange ich, dass die Posttarife für die Zeitungen, die mindestens einmal wöchentlich erscheinen und weniger als 30 000 Abonnentinnen und Abonnenten haben, bis zum Jahr 2007 unverändert auf dem Stand von 2003 beibehalten werden, wie es der Bundesrat in seiner Botschaft vom 30. September 2002 versprochen hat.</p>
- Presseförderung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Artikel 15 des Postgesetzes zeigt klar, dass der Gesetzgeber eine vielfältige Presse erhalten will. Nach diesem Artikel will er namentlich die Regional- und die Lokalpresse unterstützen. Das Parlament hat diesen Willen wiederholt bekräftigt. Deshalb wurde auch die Verteilung der Pressehilfe des Bundes überprüft. Verschiedene Projekte zur Stärkung der auflageschwächsten Presseerzeugnisse wurden vorgeschlagen und wieder zurückgezogen, weil sie die Interessen der grossen Verlagshäuser tangierten. Hinzu kam dann noch der Wille der Regierung, auf Kosten der Presseförderung zu sparen. In seiner Botschaft vom 30. September 2002 über die Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes hat sich der Bundespräsident verpflichtet, die Postverordnung so zu ändern, dass Zeitungen und Zeitschriften, die mindestens wöchentlich erscheinen und maximal 30 000 Abonnenten haben, bevorzugt behandelt werden können und dass für Presseerzeugnisse die Grundpreise für die Zustellung nicht erhöht werden dürfen (2.3.3.2). Etwas später im Text sagt der damalige Bundespräsident Villiger: "Die Einsparungen des Bundes sollten durch generelle Tariferhöhungen der Post bei den Kunden des Postzeitungsdienstes kompensiert werden können." Weiter heisst es: "Die Regional- und Lokalpresse wird jedoch wie erwähnt von der generellen Tariferhöhung ausgenommen werden."</p><p>Wir wissen nun aber heute schon, dass die Post die Kürzung der Pressehilfe um 20 Millionen Franken sowie um 15 bis 40 Millionen Franken, die sie zur Deckung des Defizits aus dem Zeitungstransport benötigen soll, mit einer Tariferhöhung auf allen Titeln kompensieren will. Sicher wird sie dies damit rechtfertigen, dass die Erhöhung für die Regional- und Lokalpresse nichts mit der Kürzung der Presseförderung zu tun habe. Der Grund dafür liege vielmehr in den Verlusten der Post. Dieses Argument verfängt jedoch nicht, denn diese beiden Faktoren lassen sich bei der Festsetzung der Posttarife kaum auseinander halten. Zudem ist das Ergebnis dasselbe, nämlich die unmittelbare Gefährdung von gegen 200 Titeln und damit ein Widerspruch zum Willen, die Pressevielfalt zu erhalten.</p><p>Deshalb verlange ich, dass während der Übergangsordnung, die 2004 in Kraft tritt und 2007 endet, die Tarife für Zeitungen, die mindestens einmal wöchentlich erscheinen und höchsten 30 000 Abonnentinnen und Abonnenten haben, auf dem Stand von 2003 eingefroren werden. Diese Massnahme sollte mit einer schrittweisen Erhöhung auf den anderen Titeln ausgeglichen werden (beispielsweise aufgeteilt in drei Gruppen: Auflage von 30 000 bis 99 999, von 100 000 bis 499 999 und von über 500 000).</p>
- <p>Mit dieser parlamentarischen Initiative verlange ich, dass die Posttarife für die Zeitungen, die mindestens einmal wöchentlich erscheinen und weniger als 30 000 Abonnentinnen und Abonnenten haben, bis zum Jahr 2007 unverändert auf dem Stand von 2003 beibehalten werden, wie es der Bundesrat in seiner Botschaft vom 30. September 2002 versprochen hat.</p>
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