Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer

ShortId
03.422
Id
20030422
Updated
10.04.2024 18:37
Language
de
Title
Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer
AdditionalIndexing
24;Verfassungsartikel;Erbschaftssteuer
1
  • L04K11070501, Erbschaftssteuer
  • L05K0503010203, Verfassungsartikel
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen einer umfassenden Sanierungsstrategie für den Bundeshaushalt kündigte der Bundesrat bereits im Jahre 2002 ein Entlastungsprogramm an, welches in erster Linie bei den Ausgaben ansetzt. Bundesrat Kaspar Villiger sprach dabei u. a. vom möglichen Vorschlag der Schaffung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer. Am 30. April 2003 beschloss der Bundesrat, darauf zu verzichten, als "Alternative zu ganzen Teilen des Entlastungsprogramms die Schaffung einer Bundeserbschaftssteuer oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu beantragen." </p><p>Ich teile die von Bundesrat Villiger in den Medien gemachte Aussage, dass es sich bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer um eine gerechte Steuer handelt. </p><p>Nachdem der Bundesrat diese neue Steuer ausdrücklich nicht vorschlägt, lade ich das Parlament ein, die Schaffung dieser Steuer an die Hand zu nehmen. Dazu ist eine Verfassungsgrundlage notwendig. Darauf basierend wäre die Gesetzesvorlage auszuarbeiten. </p><p>Seit 1996 verlangten Motionen von Ursula Hafner (1996), Samuel Meier (1998), Jacqueline Fehr (1999), Joseph Zisyadis (2000) und Roberto Zanetti (2002) die Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer oder aber eine Harmonisierung der kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern. Hängig ist lediglich die Motion Zanetti, welche eine eidgenössische Finanzausgleichssteuer auf Erbschaften und Schenkungen vorschlägt. </p><p>Mit dieser parlamentarischen Initiative geht es darum, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Die konkreten Fragen wie Bemessungsgrundlagen, Abstufung der Höhe und Abstufung der Steuersätze und Höhe der Freibeträge wären nach dem Grundsatzentscheid zu regeln.</p>
  • <p>Der Bund erarbeitet die Verfassungsgrundlage und darauf basierend eine Gesetzesvorlage für eine eidgenössische Erbschafts- und Schenkungssteuer.</p>
  • Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen einer umfassenden Sanierungsstrategie für den Bundeshaushalt kündigte der Bundesrat bereits im Jahre 2002 ein Entlastungsprogramm an, welches in erster Linie bei den Ausgaben ansetzt. Bundesrat Kaspar Villiger sprach dabei u. a. vom möglichen Vorschlag der Schaffung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer. Am 30. April 2003 beschloss der Bundesrat, darauf zu verzichten, als "Alternative zu ganzen Teilen des Entlastungsprogramms die Schaffung einer Bundeserbschaftssteuer oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu beantragen." </p><p>Ich teile die von Bundesrat Villiger in den Medien gemachte Aussage, dass es sich bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer um eine gerechte Steuer handelt. </p><p>Nachdem der Bundesrat diese neue Steuer ausdrücklich nicht vorschlägt, lade ich das Parlament ein, die Schaffung dieser Steuer an die Hand zu nehmen. Dazu ist eine Verfassungsgrundlage notwendig. Darauf basierend wäre die Gesetzesvorlage auszuarbeiten. </p><p>Seit 1996 verlangten Motionen von Ursula Hafner (1996), Samuel Meier (1998), Jacqueline Fehr (1999), Joseph Zisyadis (2000) und Roberto Zanetti (2002) die Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer oder aber eine Harmonisierung der kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuern. Hängig ist lediglich die Motion Zanetti, welche eine eidgenössische Finanzausgleichssteuer auf Erbschaften und Schenkungen vorschlägt. </p><p>Mit dieser parlamentarischen Initiative geht es darum, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Die konkreten Fragen wie Bemessungsgrundlagen, Abstufung der Höhe und Abstufung der Steuersätze und Höhe der Freibeträge wären nach dem Grundsatzentscheid zu regeln.</p>
    • <p>Der Bund erarbeitet die Verfassungsgrundlage und darauf basierend eine Gesetzesvorlage für eine eidgenössische Erbschafts- und Schenkungssteuer.</p>
    • Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer

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