Bessere Nutzung der Gebäudevolumen in der Landwirtschaftszone

ShortId
03.441
Id
20030441
Updated
10.04.2024 18:31
Language
de
Title
Bessere Nutzung der Gebäudevolumen in der Landwirtschaftszone
AdditionalIndexing
2846;55;freie Schlagwörter: Umnutzung;Zonenplan;Landwirtschaftszone;Raumplanung;Gebäude
1
  • L04K01020401, Zonenplan
  • L05K0102040102, Landwirtschaftszone
  • L05K0705030303, Gebäude
  • L03K010204, Raumplanung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Lebens- und Entwicklungsfähigkeit des ländlichen Raumes ist für die Zukunft der Schweiz von zentraler Bedeutung. Voraussetzung für die Entwicklungsfähigkeit sind genügend Möglichkeiten für die Ausrichtung auf neue Rahmenbedingungen und Situationen. Dazu gehört die bauliche Nutzung mit der damit verbundenen Raumplanungsgesetzgebung. Diese wirkt heute oftmals stark einschränkend. Dies gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch für die Nutzung bestehender Gebäudevolumen in der Landwirtschaftszone und ausserhalb des Baugebietes. Deshalb sind durch gesetzgeberische Anpassungen diese Beschränkungen abzubauen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein: </p><p>Es sei das Raumplanungsrecht so zu revidieren, dass die bestehenden Gebäudevolumen ausserhalb der Bauzone und in der Landwirtschaftszone besser und umfassender genutzt werden können.</p>
  • Bessere Nutzung der Gebäudevolumen in der Landwirtschaftszone
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Lebens- und Entwicklungsfähigkeit des ländlichen Raumes ist für die Zukunft der Schweiz von zentraler Bedeutung. Voraussetzung für die Entwicklungsfähigkeit sind genügend Möglichkeiten für die Ausrichtung auf neue Rahmenbedingungen und Situationen. Dazu gehört die bauliche Nutzung mit der damit verbundenen Raumplanungsgesetzgebung. Diese wirkt heute oftmals stark einschränkend. Dies gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch für die Nutzung bestehender Gebäudevolumen in der Landwirtschaftszone und ausserhalb des Baugebietes. Deshalb sind durch gesetzgeberische Anpassungen diese Beschränkungen abzubauen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein: </p><p>Es sei das Raumplanungsrecht so zu revidieren, dass die bestehenden Gebäudevolumen ausserhalb der Bauzone und in der Landwirtschaftszone besser und umfassender genutzt werden können.</p>
    • Bessere Nutzung der Gebäudevolumen in der Landwirtschaftszone

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