Bessere Nutzung der Gebäudevolumen in der Landwirtschaftszone
- ShortId
-
03.441
- Id
-
20030441
- Updated
-
10.04.2024 18:31
- Language
-
de
- Title
-
Bessere Nutzung der Gebäudevolumen in der Landwirtschaftszone
- AdditionalIndexing
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2846;55;freie Schlagwörter: Umnutzung;Zonenplan;Landwirtschaftszone;Raumplanung;Gebäude
- 1
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- L04K01020401, Zonenplan
- L05K0102040102, Landwirtschaftszone
- L05K0705030303, Gebäude
- L03K010204, Raumplanung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Lebens- und Entwicklungsfähigkeit des ländlichen Raumes ist für die Zukunft der Schweiz von zentraler Bedeutung. Voraussetzung für die Entwicklungsfähigkeit sind genügend Möglichkeiten für die Ausrichtung auf neue Rahmenbedingungen und Situationen. Dazu gehört die bauliche Nutzung mit der damit verbundenen Raumplanungsgesetzgebung. Diese wirkt heute oftmals stark einschränkend. Dies gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch für die Nutzung bestehender Gebäudevolumen in der Landwirtschaftszone und ausserhalb des Baugebietes. Deshalb sind durch gesetzgeberische Anpassungen diese Beschränkungen abzubauen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein: </p><p>Es sei das Raumplanungsrecht so zu revidieren, dass die bestehenden Gebäudevolumen ausserhalb der Bauzone und in der Landwirtschaftszone besser und umfassender genutzt werden können.</p>
- Bessere Nutzung der Gebäudevolumen in der Landwirtschaftszone
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Lebens- und Entwicklungsfähigkeit des ländlichen Raumes ist für die Zukunft der Schweiz von zentraler Bedeutung. Voraussetzung für die Entwicklungsfähigkeit sind genügend Möglichkeiten für die Ausrichtung auf neue Rahmenbedingungen und Situationen. Dazu gehört die bauliche Nutzung mit der damit verbundenen Raumplanungsgesetzgebung. Diese wirkt heute oftmals stark einschränkend. Dies gilt nicht nur für Neubauten, sondern auch für die Nutzung bestehender Gebäudevolumen in der Landwirtschaftszone und ausserhalb des Baugebietes. Deshalb sind durch gesetzgeberische Anpassungen diese Beschränkungen abzubauen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein: </p><p>Es sei das Raumplanungsrecht so zu revidieren, dass die bestehenden Gebäudevolumen ausserhalb der Bauzone und in der Landwirtschaftszone besser und umfassender genutzt werden können.</p>
- Bessere Nutzung der Gebäudevolumen in der Landwirtschaftszone
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