Verbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens

ShortId
03.442
Id
20030442
Updated
10.04.2024 11:06
Language
de
Title
Verbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens
AdditionalIndexing
55;Weiterführung landwirtschaftlicher Betriebe;landwirtschaftliches Einkommen;Erhaltung der Landwirtschaft;niedriges Einkommen
1
  • L05K1401050104, landwirtschaftliches Einkommen
  • L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
  • L05K1401040209, Weiterführung landwirtschaftlicher Betriebe
  • L06K070405020501, niedriges Einkommen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In Artikel 104 der Bundesverfassung sind die Aufgaben der schweizerischen Landwirtschaft aufgelistet und rechtlich verankert. Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist eine leistungsfähige Landwirtschaft auf einer gesunden finanziellen Basis erforderlich. Die aktuelle Situation erfüllt diese Voraussetzung nicht. Rund 30 Prozent der Betriebe sind unter dem Aspekt der finanziellen Stabilität als Problembetriebe einzustufen und existenziell gefährdet. Dieser Sachverhalt ist höchst unbefriedigend und alarmierend, weil eine wirkungsvolle Agrarpolitik auf eine sichere Finanzierung angewiesen ist. Diese Voraussetzung ist heute nicht gegeben. Deshalb sind Massnahmen zur Verbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens angezeigt. Diese sind dringend geboten als Voraussetzung für eine konkrete Umsetzung von Artikel 104 der Bundesverfassung.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein: </p><p>Das Landwirtschaftsrecht sei so auszugestalten, dass mit Massnahmen zur Verbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens die Grundsätze und Zielsetzungen von Artikel 104 der Bundesverfassung (Landwirtschaftsartikel) erreicht und eingehalten werden können.</p>
  • Verbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In Artikel 104 der Bundesverfassung sind die Aufgaben der schweizerischen Landwirtschaft aufgelistet und rechtlich verankert. Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist eine leistungsfähige Landwirtschaft auf einer gesunden finanziellen Basis erforderlich. Die aktuelle Situation erfüllt diese Voraussetzung nicht. Rund 30 Prozent der Betriebe sind unter dem Aspekt der finanziellen Stabilität als Problembetriebe einzustufen und existenziell gefährdet. Dieser Sachverhalt ist höchst unbefriedigend und alarmierend, weil eine wirkungsvolle Agrarpolitik auf eine sichere Finanzierung angewiesen ist. Diese Voraussetzung ist heute nicht gegeben. Deshalb sind Massnahmen zur Verbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens angezeigt. Diese sind dringend geboten als Voraussetzung für eine konkrete Umsetzung von Artikel 104 der Bundesverfassung.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein: </p><p>Das Landwirtschaftsrecht sei so auszugestalten, dass mit Massnahmen zur Verbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens die Grundsätze und Zielsetzungen von Artikel 104 der Bundesverfassung (Landwirtschaftsartikel) erreicht und eingehalten werden können.</p>
    • Verbesserung des landwirtschaftlichen Einkommens

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