Finanzierung der Langzeitpflege
- ShortId
-
03.443
- Id
-
20030443
- Updated
-
10.04.2024 12:21
- Language
-
de
- Title
-
Finanzierung der Langzeitpflege
- AdditionalIndexing
-
2841;arztähnlicher Beruf;Ergänzungsleistung;Krankenpflege;Sozialeinrichtung;Krankenkasse;Spitex
- 1
-
- L06K010505110101, Krankenpflege
- L04K01040407, Sozialeinrichtung
- L05K0105051105, Spitex
- L05K0104010902, Krankenkasse
- L04K01040106, Ergänzungsleistung
- L04K01050401, arztähnlicher Beruf
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Aus verschiedenen Gründen sollten die Krankenkassen mit Leistungen für die Langzeitpflege nicht weiter belastet werden. Dies würde zu mehr Rechtssicherheit führen wie auch eine Entlastung für das Pflegepersonal bedeuten, das durch aufwendige Pflegebemessungssysteme stark in Anspruch genommen wird. </p><p>Für die Restfinanzierung spielen die Ergänzungsleistungen (EL), wie dies ein Modell des Schweizerischen Seniorenrates (SSR) zur Finanzierung der Langzeitpflege aufweist, eine wichtige Rolle. Insbesondere erscheint eine Korrektur im Sinne der Anhebung des Vermögensverzehrs wichtig. Weiter gibt es immer wieder Fälle, in denen die EL nicht genügen und oft wegen eines geringen Betrages die Sozialhilfe beansprucht wird oder von Kantonen und Gemeinden Objekthilfen an die Heime geleistet werden müssen. Hier würde eine Aufhebung der EL-Begrenzung eine Verbesserung bringen. Die bestehende Begrenzung der anrechenbaren Heimkosten genügt. </p><p>Zudem wäre der Leistungsumfang der EL für die Pflege zu Hause zu öffnen, weil das Heim nicht die einzige Lösung für die Langzeitpflege sein kann.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Zwecks Entschärfung der Finanzierungsprobleme bei der Langzeitpflege im Alter, in den Heimen wie auch zu Hause, sei durch Änderung der Gesetzgebung einerseits die Belastung der Krankenkassen zu stabilisieren und seien andererseits die Mängel bei den Ergänzungsleistungen (zu starker Vermögensverzehr und bestehende jährliche Begrenzung) zu beheben.</p>
- Finanzierung der Langzeitpflege
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Aus verschiedenen Gründen sollten die Krankenkassen mit Leistungen für die Langzeitpflege nicht weiter belastet werden. Dies würde zu mehr Rechtssicherheit führen wie auch eine Entlastung für das Pflegepersonal bedeuten, das durch aufwendige Pflegebemessungssysteme stark in Anspruch genommen wird. </p><p>Für die Restfinanzierung spielen die Ergänzungsleistungen (EL), wie dies ein Modell des Schweizerischen Seniorenrates (SSR) zur Finanzierung der Langzeitpflege aufweist, eine wichtige Rolle. Insbesondere erscheint eine Korrektur im Sinne der Anhebung des Vermögensverzehrs wichtig. Weiter gibt es immer wieder Fälle, in denen die EL nicht genügen und oft wegen eines geringen Betrages die Sozialhilfe beansprucht wird oder von Kantonen und Gemeinden Objekthilfen an die Heime geleistet werden müssen. Hier würde eine Aufhebung der EL-Begrenzung eine Verbesserung bringen. Die bestehende Begrenzung der anrechenbaren Heimkosten genügt. </p><p>Zudem wäre der Leistungsumfang der EL für die Pflege zu Hause zu öffnen, weil das Heim nicht die einzige Lösung für die Langzeitpflege sein kann.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich die folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:</p><p>Zwecks Entschärfung der Finanzierungsprobleme bei der Langzeitpflege im Alter, in den Heimen wie auch zu Hause, sei durch Änderung der Gesetzgebung einerseits die Belastung der Krankenkassen zu stabilisieren und seien andererseits die Mängel bei den Ergänzungsleistungen (zu starker Vermögensverzehr und bestehende jährliche Begrenzung) zu beheben.</p>
- Finanzierung der Langzeitpflege
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