Verfassungsbestimmung über die offiziellen Feiertage

ShortId
03.444
Id
20030444
Updated
10.04.2024 17:00
Language
de
Title
Verfassungsbestimmung über die offiziellen Feiertage
AdditionalIndexing
28;Verfassungsartikel;Feiertag;Sonntagsarbeit;Arbeitsrecht;gesetzlicher Feiertag;Gesetz
1
  • L05K0101010103, gesetzlicher Feiertag
  • L04K01010101, Feiertag
  • L05K0503010203, Verfassungsartikel
  • L04K07020402, Arbeitsrecht
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L06K070205030209, Sonntagsarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bisher bietet das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel den Kantonen die Möglichkeit, höchstens acht weitere Feiertage im Jahr den Sonntagen gleichzustellen. Mit dieser Parlamentarischen Initiative werden die offiziellen Feier- und Ruhetage, die von den Kantonen allgemein anerkannt werden, in der Verfassung verankert. Ohne zusätzliche Kosten ermöglicht die Initiative einerseits eine willkommene Harmonisierung und garantiert andererseits der Bevölkerung gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit.</p><p>Alle Aspekte des sozialen Lebens werden zunehmend "zur Ware gemacht". Es ist wohl unbestritten, dass diese Entwicklung in verfassungsmässige Schranken gewiesen werden muss. Es kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass sowohl die Errungenschaft der gesetzlich festgeschriebenen Ruhezeit als auch die Feiertage, die auf unsere Geschichte und Kultur zurückgehen, durch die Macht der Wirtschaft in Zukunft infrage gestellt werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes verlange ich mit dieser Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung, dass folgende Feiertage in Artikel 110 der Bundesverfassung aufgenommen und somit dem 1. August gleichgestellt werden:</p><p>a. Neujahr;</p><p>b. Karfreitag;</p><p>c. Ostermontag;</p><p>d. Auffahrt;</p><p>e. Pfingstmontag;</p><p>f. Weihnachten.</p>
  • Verfassungsbestimmung über die offiziellen Feiertage
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bisher bietet das Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel den Kantonen die Möglichkeit, höchstens acht weitere Feiertage im Jahr den Sonntagen gleichzustellen. Mit dieser Parlamentarischen Initiative werden die offiziellen Feier- und Ruhetage, die von den Kantonen allgemein anerkannt werden, in der Verfassung verankert. Ohne zusätzliche Kosten ermöglicht die Initiative einerseits eine willkommene Harmonisierung und garantiert andererseits der Bevölkerung gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit.</p><p>Alle Aspekte des sozialen Lebens werden zunehmend "zur Ware gemacht". Es ist wohl unbestritten, dass diese Entwicklung in verfassungsmässige Schranken gewiesen werden muss. Es kann nämlich nicht ausgeschlossen werden, dass sowohl die Errungenschaft der gesetzlich festgeschriebenen Ruhezeit als auch die Feiertage, die auf unsere Geschichte und Kultur zurückgehen, durch die Macht der Wirtschaft in Zukunft infrage gestellt werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes verlange ich mit dieser Parlamentarischen Initiative in der Form der allgemeinen Anregung, dass folgende Feiertage in Artikel 110 der Bundesverfassung aufgenommen und somit dem 1. August gleichgestellt werden:</p><p>a. Neujahr;</p><p>b. Karfreitag;</p><p>c. Ostermontag;</p><p>d. Auffahrt;</p><p>e. Pfingstmontag;</p><p>f. Weihnachten.</p>
    • Verfassungsbestimmung über die offiziellen Feiertage

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