Medikamentenkosten sinnvoll senken
- ShortId
-
03.456
- Id
-
20030456
- Updated
-
10.04.2024 16:30
- Language
-
de
- Title
-
Medikamentenkosten sinnvoll senken
- AdditionalIndexing
-
2841;Generika;Krankenversicherung;Arzneikosten;Therapeutik;Selbstdispensation;Medikament
- 1
-
- L05K0105050101, Arzneikosten
- L05K0105030102, Medikament
- L06K010503010201, Generika
- L04K01050214, Therapeutik
- L06K010503010203, Selbstdispensation
- L04K01040109, Krankenversicherung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Medikamentenkosten haben in den letzten Jahren wiederholt den weitaus grössten Kostenzuwachs in der Grundversicherung verursacht. Eine Änderung dieses unerfreulichen Trends ist nicht absehbar. </p><p>Die Volksinitiative "für tiefere Arzneimittelpreise", die am 4. März 2001 zur Volksabstimmung gelangte und vom Stimmvolk abgelehnt wurde, beinhaltete nebst anderen Forderungen auch einen generellen Substitutionszwang mit Generika. In seiner Botschaft vom 12. Mai 1999 lehnte der Bundesrat diesen Substitutionszwang mit der Begründung ab, dieser "würde die heutige Therapie- und Verschreibungsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte" einschränken. </p><p>Gleichzeitig hat der Bundesrat aber auch festgehalten, dass "in der Schweiz das Einsparungspotenzial, das Generika bieten können, im Gegensatz zu anderen Ländern bei weitem nicht ausgeschöpft" ist und dass deshalb "die Forderung der Initianten nach einer neuen Regelung der Abgabe von Generika an Stelle der Originalpräparate zur Einsparung von Arzneimittelkosten sicher gerechtfertigt" ist. </p><p>Mit der letzten KVG-Revision hat das Parlament ein so genanntes "Substitutionsrecht" eingeführt, das den Apothekerinnen und Apothekern, nach Rücksprache mit dem Arzt bzw. der Ärztin, die Möglichkeit gibt, ein Originalpräparat durch ein Generikum zu ersetzen. Das neu ausgehandelte "leistungsorientierte Abgabemodell" soll Apothekerinnen und Apotheker in Zukunft vermehrt dazu ermuntern, diese Substitution vorzunehmen. </p><p>Allerdings ist es für die Apothekerinnen und Apotheker mit grossem Informations- und Überzeugungsaufwand verbunden und deshalb auch trotz neuer Margenordnung kaum wirtschaftlich, wenn sie die Patientin bzw. den Patienten davon überzeugen sollen, ein vom Arzt verschriebenes Originalpräparat durch ein Generikum zu ersetzen. </p><p>Der Arzt ist die erste und unmittelbare Ansprechperson für die Patientinnen und Patienten und deshalb die Vertrauensperson. Aus diesem Grund ist es folgerichtig, dass dieser auch über das einzunehmende Medikament entscheidet und nicht der Apotheker bzw. die Apothekerin. Um der Therapie- und Verschreibungsfreiheit der Leistungserbringenden, der ja auch der Bundesrat grossen Wert beimisst, gerecht zu werden, sollen Generika nur dort substituiert werden müssen, wo keine medizinischen Gründe dagegen sprechen. </p><p>Was der Bundesrat in seiner Botschaft zur Volksinitiative "für tiefere Arzneimittelpreise" festhält, ist aber, dass "derzeit die Verschreibungspraxis der Ärzteschaft nicht auf eine vermehrte Abgabe der Generika ausgerichtet ist. Die Ärzteschaft in der allgemeinen Praxis ohne Selbstdispensation kennt von ihrer Ausbildung her vorwiegend die Wirkung und auch das Nebenwirkungspotenzial der Originalpräparate." </p><p>Um das Einsparpotenzial, das durch einen vermehrten Einsatz von Generika vorhanden ist, auszuschöpfen, muss die Generika-Substitution, unter den im Text der Parlamentarischen Initiative erwähnten Bedingungen, deshalb auf allen Ebenen und von allen Leistungserbringenden, vor allem auch in den Spitälern, konsequent umgesetzt werden. Nur so kann die Verschreibungspraxis der Ärzteschaft auf eine vermehrte Abgabe von Generika ausgerichtet werden, was ja auch der Bundesrat für wünschenswert hält.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reichen wir folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes ein:</p><p>Im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung verschreiben die Leistungserbringenden die preisgünstigen Arzneimittel respektive Generika, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.</p>
- Medikamentenkosten sinnvoll senken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Medikamentenkosten haben in den letzten Jahren wiederholt den weitaus grössten Kostenzuwachs in der Grundversicherung verursacht. Eine Änderung dieses unerfreulichen Trends ist nicht absehbar. </p><p>Die Volksinitiative "für tiefere Arzneimittelpreise", die am 4. März 2001 zur Volksabstimmung gelangte und vom Stimmvolk abgelehnt wurde, beinhaltete nebst anderen Forderungen auch einen generellen Substitutionszwang mit Generika. In seiner Botschaft vom 12. Mai 1999 lehnte der Bundesrat diesen Substitutionszwang mit der Begründung ab, dieser "würde die heutige Therapie- und Verschreibungsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte" einschränken. </p><p>Gleichzeitig hat der Bundesrat aber auch festgehalten, dass "in der Schweiz das Einsparungspotenzial, das Generika bieten können, im Gegensatz zu anderen Ländern bei weitem nicht ausgeschöpft" ist und dass deshalb "die Forderung der Initianten nach einer neuen Regelung der Abgabe von Generika an Stelle der Originalpräparate zur Einsparung von Arzneimittelkosten sicher gerechtfertigt" ist. </p><p>Mit der letzten KVG-Revision hat das Parlament ein so genanntes "Substitutionsrecht" eingeführt, das den Apothekerinnen und Apothekern, nach Rücksprache mit dem Arzt bzw. der Ärztin, die Möglichkeit gibt, ein Originalpräparat durch ein Generikum zu ersetzen. Das neu ausgehandelte "leistungsorientierte Abgabemodell" soll Apothekerinnen und Apotheker in Zukunft vermehrt dazu ermuntern, diese Substitution vorzunehmen. </p><p>Allerdings ist es für die Apothekerinnen und Apotheker mit grossem Informations- und Überzeugungsaufwand verbunden und deshalb auch trotz neuer Margenordnung kaum wirtschaftlich, wenn sie die Patientin bzw. den Patienten davon überzeugen sollen, ein vom Arzt verschriebenes Originalpräparat durch ein Generikum zu ersetzen. </p><p>Der Arzt ist die erste und unmittelbare Ansprechperson für die Patientinnen und Patienten und deshalb die Vertrauensperson. Aus diesem Grund ist es folgerichtig, dass dieser auch über das einzunehmende Medikament entscheidet und nicht der Apotheker bzw. die Apothekerin. Um der Therapie- und Verschreibungsfreiheit der Leistungserbringenden, der ja auch der Bundesrat grossen Wert beimisst, gerecht zu werden, sollen Generika nur dort substituiert werden müssen, wo keine medizinischen Gründe dagegen sprechen. </p><p>Was der Bundesrat in seiner Botschaft zur Volksinitiative "für tiefere Arzneimittelpreise" festhält, ist aber, dass "derzeit die Verschreibungspraxis der Ärzteschaft nicht auf eine vermehrte Abgabe der Generika ausgerichtet ist. Die Ärzteschaft in der allgemeinen Praxis ohne Selbstdispensation kennt von ihrer Ausbildung her vorwiegend die Wirkung und auch das Nebenwirkungspotenzial der Originalpräparate." </p><p>Um das Einsparpotenzial, das durch einen vermehrten Einsatz von Generika vorhanden ist, auszuschöpfen, muss die Generika-Substitution, unter den im Text der Parlamentarischen Initiative erwähnten Bedingungen, deshalb auf allen Ebenen und von allen Leistungserbringenden, vor allem auch in den Spitälern, konsequent umgesetzt werden. Nur so kann die Verschreibungspraxis der Ärzteschaft auf eine vermehrte Abgabe von Generika ausgerichtet werden, was ja auch der Bundesrat für wünschenswert hält.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reichen wir folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung zur Änderung des Krankenversicherungsgesetzes ein:</p><p>Im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung verschreiben die Leistungserbringenden die preisgünstigen Arzneimittel respektive Generika, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen.</p>
- Medikamentenkosten sinnvoll senken
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