Trinkwasser ist keine Handelsware *

ShortId
03.472
Id
20030472
Updated
10.04.2024 18:23
Language
de
Title
Trinkwasser ist keine Handelsware *
AdditionalIndexing
52;freie Schlagwörter: öffentliches Gut;Gemeinde;Kanton;Vorkaufsrecht;Trinkwasser;öffentliche Infrastruktur;Wasserversorgung;Eigentum;Staatsorgane;Wasserwirtschaft;service public
1
  • L05K0603030210, Trinkwasser
  • L04K01020409, öffentliche Infrastruktur
  • L04K05070104, Eigentum
  • L04K08070101, Staatsorgane
  • L05K0102040703, Wasserversorgung
  • L05K0705030107, Wasserwirtschaft
  • L04K08060111, service public
  • L04K05070118, Vorkaufsrecht
  • L06K080701020106, Gemeinde
  • L06K080701020108, Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Interesse der Wasserkonzerne am Wassermarkt ist sehr gross. Allein der europäische Wassermarkt wird auf 80 Milliarden Euro geschätzt. Um diesen Markt streiten sich die grössten Konzerne wie die französischen Multis Vivendi und Suez (gemeinsamer Weltmarktanteil von 53 Prozent). Die Weltbank schätzt diesen Markt weltweit auf mehr als 800 Milliarden Euro (etwa 1200 Milliarden Franken) pro Jahr. Die Europäische Union (EU) gehört zu den treibenden Kräften, welche den Bereich Wasserversorgung für private Unternehmen öffnen wollen. Die EU macht in dieser Sache auch Druck auf die Schweiz. Es besteht das Risiko, dass im Zuge von Sparmassnahmen viele Schweizer Gemeinden hohe Erneuerungsinvestitionen mit einer Privatisierung und Liberalisierung umgehen wollen, denn der Unterhalt der Versorgungsnetze ist teuer. Viele Gemeinden müssen ihre Wasserversorgung in den kommenden Jahren erneuern. Die Schweiz muss deshalb rechtzeitig Vorkehrungen treffen, damit Wasser nicht zu einer Handelsware wird.</p><p>Was bei einer Deregulierung des Wassermarktes passiert, kann man in England sehen. So haben beispielsweise die britischen Versorger nach der Privatisierung und Liberalisierung 20 000 Haushalten den Wasserhahn abgedreht, weil diese die hohen Rechnungen nicht mehr bezahlen konnten. In 128 Fällen wurden die Versorger wegen Vernachlässigung der Infrastruktur verurteilt. Während die Zahl der Arbeitsplätze im Wassersektor um 60 Prozent zurückging, stiegen die Vorstandsgehälter um ein Vielfaches an. Die Unternehmensgewinne machten bis zu 40 Prozent der Gebühren aus. Deshalb muss die Schweiz die Versorgung mit Trinkwasser unter besonderen Schutz stellen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Parlament wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, mit welcher der Bund das Trinkwasser zum öffentlichen Gut erklärt bzw. eine gewinnorientierte Trinkwasserversorgung untersagt. Der Bund garantiert eine landesweite, sichere Versorgung mit sauberem Trinkwasser. Die Gewässerhoheit bleibt wie bisher bei den Kantonen. Der Bund erlässt aber Rahmenbedingungen und Leitplanken, wie diese Wasserhoheit ausgeübt werden muss. Die Vorlage soll folgende Forderungen umfassen: </p><p>1. Der Bund erklärt das Trinkwasser zu einem öffentlichen Gut.</p><p>2. Die Kantone üben die Gewässerhoheit im Rahmen der vom Bund erlassenen Vorschriften aus. </p><p>3. Bund, Kantone und Gemeinden garantieren die Versorgungssicherheit und den Unterhalt der Verteilnetze.</p><p>4. Der Bund erlässt Richtlinien zu den Wassertarifen. Insbesondere müssen alle Wasserbezüger einer Trinkwasserversorgung gleich behandelt werden. Das Erzielen eines über den für Unterhalt und Erneuerung sowie für eine angemessene Verzinsung des investierten Kapitals hinausgehenden Gewinns ist nicht zulässig.</p><p>5. Die Versorgung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser zu günstigen Preisen muss auch für die kommenden Generationen vollumfänglich sichergestellt werden.</p><p>6. Trinkwasserversorgungen dürfen nicht durch gewinnorientierte Unternehmungen betrieben werden. </p><p>7. Bei einer Ausgliederung von Wasserversorgungen muss die jeweilige öffentliche Körperschaft (Gemeinde, Gemeindeverband, Kanton) weiterhin die vollständige Kontrolle über die Wasserversorgungen ausüben können. </p><p>8. Regionale Fusionen sind zulässig, sofern sie eine effizientere Wasserversorgung erlauben oder der Versorgungssicherheit dienen.</p><p>9. Beim Verkauf von privaten Quellen besitzen Gemeinden oder Kantone ein Vorkaufsrecht.</p>
  • Trinkwasser ist keine Handelsware *
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Interesse der Wasserkonzerne am Wassermarkt ist sehr gross. Allein der europäische Wassermarkt wird auf 80 Milliarden Euro geschätzt. Um diesen Markt streiten sich die grössten Konzerne wie die französischen Multis Vivendi und Suez (gemeinsamer Weltmarktanteil von 53 Prozent). Die Weltbank schätzt diesen Markt weltweit auf mehr als 800 Milliarden Euro (etwa 1200 Milliarden Franken) pro Jahr. Die Europäische Union (EU) gehört zu den treibenden Kräften, welche den Bereich Wasserversorgung für private Unternehmen öffnen wollen. Die EU macht in dieser Sache auch Druck auf die Schweiz. Es besteht das Risiko, dass im Zuge von Sparmassnahmen viele Schweizer Gemeinden hohe Erneuerungsinvestitionen mit einer Privatisierung und Liberalisierung umgehen wollen, denn der Unterhalt der Versorgungsnetze ist teuer. Viele Gemeinden müssen ihre Wasserversorgung in den kommenden Jahren erneuern. Die Schweiz muss deshalb rechtzeitig Vorkehrungen treffen, damit Wasser nicht zu einer Handelsware wird.</p><p>Was bei einer Deregulierung des Wassermarktes passiert, kann man in England sehen. So haben beispielsweise die britischen Versorger nach der Privatisierung und Liberalisierung 20 000 Haushalten den Wasserhahn abgedreht, weil diese die hohen Rechnungen nicht mehr bezahlen konnten. In 128 Fällen wurden die Versorger wegen Vernachlässigung der Infrastruktur verurteilt. Während die Zahl der Arbeitsplätze im Wassersektor um 60 Prozent zurückging, stiegen die Vorstandsgehälter um ein Vielfaches an. Die Unternehmensgewinne machten bis zu 40 Prozent der Gebühren aus. Deshalb muss die Schweiz die Versorgung mit Trinkwasser unter besonderen Schutz stellen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Das Parlament wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, mit welcher der Bund das Trinkwasser zum öffentlichen Gut erklärt bzw. eine gewinnorientierte Trinkwasserversorgung untersagt. Der Bund garantiert eine landesweite, sichere Versorgung mit sauberem Trinkwasser. Die Gewässerhoheit bleibt wie bisher bei den Kantonen. Der Bund erlässt aber Rahmenbedingungen und Leitplanken, wie diese Wasserhoheit ausgeübt werden muss. Die Vorlage soll folgende Forderungen umfassen: </p><p>1. Der Bund erklärt das Trinkwasser zu einem öffentlichen Gut.</p><p>2. Die Kantone üben die Gewässerhoheit im Rahmen der vom Bund erlassenen Vorschriften aus. </p><p>3. Bund, Kantone und Gemeinden garantieren die Versorgungssicherheit und den Unterhalt der Verteilnetze.</p><p>4. Der Bund erlässt Richtlinien zu den Wassertarifen. Insbesondere müssen alle Wasserbezüger einer Trinkwasserversorgung gleich behandelt werden. Das Erzielen eines über den für Unterhalt und Erneuerung sowie für eine angemessene Verzinsung des investierten Kapitals hinausgehenden Gewinns ist nicht zulässig.</p><p>5. Die Versorgung mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser zu günstigen Preisen muss auch für die kommenden Generationen vollumfänglich sichergestellt werden.</p><p>6. Trinkwasserversorgungen dürfen nicht durch gewinnorientierte Unternehmungen betrieben werden. </p><p>7. Bei einer Ausgliederung von Wasserversorgungen muss die jeweilige öffentliche Körperschaft (Gemeinde, Gemeindeverband, Kanton) weiterhin die vollständige Kontrolle über die Wasserversorgungen ausüben können. </p><p>8. Regionale Fusionen sind zulässig, sofern sie eine effizientere Wasserversorgung erlauben oder der Versorgungssicherheit dienen.</p><p>9. Beim Verkauf von privaten Quellen besitzen Gemeinden oder Kantone ein Vorkaufsrecht.</p>
    • Trinkwasser ist keine Handelsware *

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