Terrorismus und Menschenrechte

ShortId
03.1001
Id
20031001
Updated
24.06.2025 21:13
Language
de
Title
Terrorismus und Menschenrechte
AdditionalIndexing
12;Terrorismus;Recht des Einzelnen;politische Verfolgung;Menschenrechte
1
  • L04K04030108, Terrorismus
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K04030105, politische Verfolgung
  • L03K050205, Recht des Einzelnen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem 11. September 2001 ist das Thema Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte für die schweizerische Aussenpolitik prioritär geworden. Die Schweiz engagiert sich insbesondere in der Uno-Menschenrechtskommission wie auch in der Dritten Kommission der Uno-Generalversammlung dafür. Sie hat u. a. gefordert, dass der Hochkommissar für Menschenrechte diesbezüglich verschiedene Empfehlungen abgibt. Dazu gehört beispielsweise auch ein Mechanismus, welcher die Auswirkungen des Kampfes gegen den Terrorismus auf die Menschenrechte untersucht.</p><p>Die Schweiz stellt in der diesjährigen 59. Uno-Menschenrechtskommission den Koordinator der Western European and Others (WEOG) Regional Group zum Thema Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte. Gegenwärtig liegen zwei Resolutionen vor, welche in der laufenden 59. Uno-Menschenrechtskommission verhandelt werden:</p><p>- Resolution Algeriens: Deren Inhalt besteht vor allem aus Gründen und Massnahmen für die Bekämpfung des Terrorismus. Die meisten Staaten der WEOG haben sie weder unterzeichnet noch für sie votiert;</p><p>- Resolution Mexikos: Diese wird im Wesentlichen von der WEOG mitgetragen und konzentriert sich auf die Einhaltung der Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus.</p><p>Die Schweiz ist in beiden Verhandlungen bereits im letzten Jahr aktiv aufgetreten und hat sich darum bemüht, dass namentlich folgende Elemente in die Resolution Mexikos aufgenommen worden sind:</p><p>Sämtliche Massnahmen, welche im Kampf gegen den Terrorismus ergriffen werden, müssen mit dem internationalen humanitären Völkerrecht, den internationalen Menschenrechten und den internationalen Rechten bezüglich dem Status von Flüchtlingen in Einklang stehen. Antiterrorismusgesetze dürfen den erwähnten internationalen Verpflichtungen nicht widersprechen. In diesem Sinne lautet auch die Aussage von Frau Bundesrätin Calmy-Rey anlässlich des High Level Meetings der 59. Uno-Menschenrechtskommission.</p><p>Was die in der dringlichen Einfachen Anfrage erwähnten Beispiele möglicher Verletzungen internationalen Rechtes im Kampf gegen den Terrorismus betrifft, so hat die Schweiz auch auf bilateraler Ebene verschiedene Staaten aufgefordert, ihre Verpflichtungen gemäss internationalen Abkommen einzuhalten. Darunter gehören namentlich die USA (Guantanamo), Russland (Tschetschenien), China (Uighuren) wie auch andere Länder.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich bin äusserst besorgt über die antidemokratischen und die Menschenrechte missachtenden Entwicklungen, wie sie in gewissen Staaten unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung stattfinden. Die internationale Gemeinschaft hat sich bereits mit diesem Problem befasst. So hat namentlich das Ministerkomitee des Europarates am 15. Juli letzten Jahres Leitlinien über die Menschenrechte und den Kampf gegen den Terrorismus angenommen. Die Schweiz hat in diesem Zusammenhang eine nicht zu unterschätzende Rolle gespielt, da die Arbeitsgruppe, die dieses Dokument verfasst hat, von Herrn Phillipe Boillat, Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz, präsidiert worden ist.</p><p>Ausserdem hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen mehrere Resolutionen verabschiedet, die verlangen, dass der Kampf gegen den Terrorismus nur unter strenger Einhaltung der Menschrechte stattfindet.</p><p>Trotzdem und insbesondere seit dem 11. September 2001 haben zahlreiche Staaten verschiedene Massnahmen getroffen, um ihre Bevölkerung gegen neue Anschläge zu schützen. Die Auswirkungen dieser Massnahmen gehen jedoch weit über den legitimen Kampf gegen den Terrorismus hinaus und werfen ernsthafte Fragen auf bezüglich der Einhaltung der Grundrechte, namentlich des Rechtes auf freie Meinungsäusserung und auf ein faires Verfahren.</p><p>Als Beispiel verweise ich auf die Situation der Gefangenen auf der amerikanischen Militärbasis von Guantanamo, die aufgrund ihrer ungeklärten Rechtsstellung besonders bedroht sind. Weiter erwähnenswert ist die Tatsache, dass die ägyptischen Behörden öffentliche Demonstrationen verboten und auf willkürliche Art und Weise eine grosse Anzahl Personen verhaftet haben, die unter Verdacht stehen, Kontakte zu islamistischen Gruppierungen zu unterhalten; zudem wurden sehr viele Zivilisten vor Militärgerichte gestellt. China hat unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung seine Repressionsmassnahmen gegen die muslimische Minderheit der Uighuren verschärft. Grossbritannien hat ein Gesetz verabschiedet, das es ermöglicht, jede ausländische Person, die verdächtigt wird, in terroristische Aktivitäten verwickelt zu sein, auf unbestimmte Dauer zu inhaftieren. Um dieses Gesetz erlassen zu können, musste die britische Regierung sogar so weit gehen, bei der Anwendbarkeit der EMRK einen Vorbehalt anzubringen.</p><p>Dies zeigt mit aller Deutlichkeit, dass auf internationaler Ebene ein Kontrollmechanismus fehlt, der es ermöglichen würde, solche Entwicklungen, wenn schon nicht zu verhindern, so doch zumindest verurteilen zu können. Die Uno-Menschenrechtskommission, die vom 17. März bis zum 25. April in Genf zu ihrer Jahrestagung zusammentrifft, wird eine Resolution zum Thema "Terrorismus und Menschenrechte" diskutieren müssen. Dies wäre eine äusserst günstige Gelegenheit, Vorschläge in dieser Richtung einzubringen.</p><p>Ich möchte deshalb gerne wissen, welches die Position der Schweiz bezüglich dieser Resolution ist, und insbesondere, ob der Bundesrat bereit ist, den Vorschlag zahlreicher NGO zu unterstützen, ein Spezialverfahren einzurichten, in dem die weltweiten Auswirkungen der Terrorbekämpfung auf die Menschenrechte untersucht werden.</p><p>Ich fordere, dass diese Frage als dringend eingestuft wird, da die Tagung der Uno-Menschenrechtskommission, wie erwähnt, bereits am 17. März stattfindet. Es ist deshalb unerlässlich, die Position des Bundesrates vor diesem Datum zu kennen.</p>
  • Terrorismus und Menschenrechte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem 11. September 2001 ist das Thema Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte für die schweizerische Aussenpolitik prioritär geworden. Die Schweiz engagiert sich insbesondere in der Uno-Menschenrechtskommission wie auch in der Dritten Kommission der Uno-Generalversammlung dafür. Sie hat u. a. gefordert, dass der Hochkommissar für Menschenrechte diesbezüglich verschiedene Empfehlungen abgibt. Dazu gehört beispielsweise auch ein Mechanismus, welcher die Auswirkungen des Kampfes gegen den Terrorismus auf die Menschenrechte untersucht.</p><p>Die Schweiz stellt in der diesjährigen 59. Uno-Menschenrechtskommission den Koordinator der Western European and Others (WEOG) Regional Group zum Thema Terrorismusbekämpfung und Menschenrechte. Gegenwärtig liegen zwei Resolutionen vor, welche in der laufenden 59. Uno-Menschenrechtskommission verhandelt werden:</p><p>- Resolution Algeriens: Deren Inhalt besteht vor allem aus Gründen und Massnahmen für die Bekämpfung des Terrorismus. Die meisten Staaten der WEOG haben sie weder unterzeichnet noch für sie votiert;</p><p>- Resolution Mexikos: Diese wird im Wesentlichen von der WEOG mitgetragen und konzentriert sich auf die Einhaltung der Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus.</p><p>Die Schweiz ist in beiden Verhandlungen bereits im letzten Jahr aktiv aufgetreten und hat sich darum bemüht, dass namentlich folgende Elemente in die Resolution Mexikos aufgenommen worden sind:</p><p>Sämtliche Massnahmen, welche im Kampf gegen den Terrorismus ergriffen werden, müssen mit dem internationalen humanitären Völkerrecht, den internationalen Menschenrechten und den internationalen Rechten bezüglich dem Status von Flüchtlingen in Einklang stehen. Antiterrorismusgesetze dürfen den erwähnten internationalen Verpflichtungen nicht widersprechen. In diesem Sinne lautet auch die Aussage von Frau Bundesrätin Calmy-Rey anlässlich des High Level Meetings der 59. Uno-Menschenrechtskommission.</p><p>Was die in der dringlichen Einfachen Anfrage erwähnten Beispiele möglicher Verletzungen internationalen Rechtes im Kampf gegen den Terrorismus betrifft, so hat die Schweiz auch auf bilateraler Ebene verschiedene Staaten aufgefordert, ihre Verpflichtungen gemäss internationalen Abkommen einzuhalten. Darunter gehören namentlich die USA (Guantanamo), Russland (Tschetschenien), China (Uighuren) wie auch andere Länder.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich bin äusserst besorgt über die antidemokratischen und die Menschenrechte missachtenden Entwicklungen, wie sie in gewissen Staaten unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung stattfinden. Die internationale Gemeinschaft hat sich bereits mit diesem Problem befasst. So hat namentlich das Ministerkomitee des Europarates am 15. Juli letzten Jahres Leitlinien über die Menschenrechte und den Kampf gegen den Terrorismus angenommen. Die Schweiz hat in diesem Zusammenhang eine nicht zu unterschätzende Rolle gespielt, da die Arbeitsgruppe, die dieses Dokument verfasst hat, von Herrn Phillipe Boillat, Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz, präsidiert worden ist.</p><p>Ausserdem hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen mehrere Resolutionen verabschiedet, die verlangen, dass der Kampf gegen den Terrorismus nur unter strenger Einhaltung der Menschrechte stattfindet.</p><p>Trotzdem und insbesondere seit dem 11. September 2001 haben zahlreiche Staaten verschiedene Massnahmen getroffen, um ihre Bevölkerung gegen neue Anschläge zu schützen. Die Auswirkungen dieser Massnahmen gehen jedoch weit über den legitimen Kampf gegen den Terrorismus hinaus und werfen ernsthafte Fragen auf bezüglich der Einhaltung der Grundrechte, namentlich des Rechtes auf freie Meinungsäusserung und auf ein faires Verfahren.</p><p>Als Beispiel verweise ich auf die Situation der Gefangenen auf der amerikanischen Militärbasis von Guantanamo, die aufgrund ihrer ungeklärten Rechtsstellung besonders bedroht sind. Weiter erwähnenswert ist die Tatsache, dass die ägyptischen Behörden öffentliche Demonstrationen verboten und auf willkürliche Art und Weise eine grosse Anzahl Personen verhaftet haben, die unter Verdacht stehen, Kontakte zu islamistischen Gruppierungen zu unterhalten; zudem wurden sehr viele Zivilisten vor Militärgerichte gestellt. China hat unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung seine Repressionsmassnahmen gegen die muslimische Minderheit der Uighuren verschärft. Grossbritannien hat ein Gesetz verabschiedet, das es ermöglicht, jede ausländische Person, die verdächtigt wird, in terroristische Aktivitäten verwickelt zu sein, auf unbestimmte Dauer zu inhaftieren. Um dieses Gesetz erlassen zu können, musste die britische Regierung sogar so weit gehen, bei der Anwendbarkeit der EMRK einen Vorbehalt anzubringen.</p><p>Dies zeigt mit aller Deutlichkeit, dass auf internationaler Ebene ein Kontrollmechanismus fehlt, der es ermöglichen würde, solche Entwicklungen, wenn schon nicht zu verhindern, so doch zumindest verurteilen zu können. Die Uno-Menschenrechtskommission, die vom 17. März bis zum 25. April in Genf zu ihrer Jahrestagung zusammentrifft, wird eine Resolution zum Thema "Terrorismus und Menschenrechte" diskutieren müssen. Dies wäre eine äusserst günstige Gelegenheit, Vorschläge in dieser Richtung einzubringen.</p><p>Ich möchte deshalb gerne wissen, welches die Position der Schweiz bezüglich dieser Resolution ist, und insbesondere, ob der Bundesrat bereit ist, den Vorschlag zahlreicher NGO zu unterstützen, ein Spezialverfahren einzurichten, in dem die weltweiten Auswirkungen der Terrorbekämpfung auf die Menschenrechte untersucht werden.</p><p>Ich fordere, dass diese Frage als dringend eingestuft wird, da die Tagung der Uno-Menschenrechtskommission, wie erwähnt, bereits am 17. März stattfindet. Es ist deshalb unerlässlich, die Position des Bundesrates vor diesem Datum zu kennen.</p>
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