Werden die sprachlichen Minderheiten wirklich respektiert?
- ShortId
-
03.1006
- Id
-
20031006
- Updated
-
24.06.2025 21:18
- Language
-
de
- Title
-
Werden die sprachlichen Minderheiten wirklich respektiert?
- AdditionalIndexing
-
421;2831;parlamentarische Kommission;französisch-sprachige Schweiz;sprachliche Diskriminierung;französische Sprache;Parlamentsdokument;sprachliche Gruppe;Dolmetschen;Übersetzen
- 1
-
- L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
- L05K0106010304, französische Sprache
- L04K02020301, Parlamentsdokument
- L04K08030301, parlamentarische Kommission
- L04K12010302, Übersetzen
- L06K010601020201, französisch-sprachige Schweiz
- L04K01090204, sprachliche Gruppe
- L05K1201030201, Dolmetschen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Besonderheit der Schweiz als mehrsprachiges Land beruht darauf, dass in diesem Staat mehrere Sprachen offiziell anerkannt sind. Dies macht die Mehrsprachigkeit zu einem Teil unseres Selbstverständnisses und zu einem Wesensmerkmal unseres Staates. Der Gebrauch der Amtssprachen durch die Behörden und im Verkehr mit ihnen muss deshalb so geregelt sein, dass alle Sprachgemeinschaften des Landes, namentlich auch die sprachlichen Minderheiten, respektiert werden.</p><p>Das Publikationsgesetz schreibt vor, dass die Publikationen in der amtlichen und der systematischen Sammlung des Bundesrechtes sowie im Bundesblatt gleichzeitig in den drei Amtssprachen des Bundes, Deutsch, Französisch und Italienisch, veröffentlicht werden müssen. Bei der Beschlussfassung durch den Bundesrat müssen diese Texte in der Regel bereits in den drei Amtssprachen vorliegen und den Kommissionen für die Beratung zur Verfügung stehen.</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Autors der Anfrage, dass eine Ungleichbehandlung von Parlamentarierinnen und Parlamentariern verschiedener Sprachen grundsätzlich unannehmbar ist. Er wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die von der Verwaltung an das Parlament abgegebenen Unterlagen gleichzeitig in allen Amtssprachen zur Verfügung stehen, auf jeden Fall aber in Französisch und Deutsch. Dem Bundesrat ist die kulturelle und sprachliche Vielfalt, eines der Wesensmerkmale unseres Staates, ein grosses Anliegen.</p><p>Er stellt fest, dass der Vorstoss ein Problem anspricht, das immer wieder vorkommt und das ständiger Aufmerksamkeit bedarf und nur mit politischem Willen gelöst werden kann.</p><p>In den letzten Jahren konnten die verschiedenen Facetten dieses Problems mit verschiedenen Vorstössen der Ratspräsidenten und der Schweizer Delegation bei der internationalen Versammlung der Parlamentarier französischer Sprache angegangen werden. In der Folge wurden im Rahmen der Generalsekretärenkonferenz eine Reihe von Empfehlungen an die Departemente abgegeben. Den Departementen wurde namentlich in Erinnerung gerufen, dass den parlamentarischen Kommissionen die Unterlagen zumindest in zwei Amtssprachen, Deutsch und Französisch, abgegeben werden müssen, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung in den Kommissionssitzungen ihre Sprache sprechen und dass die in ihren Vorträgen verwendeten Folien in der anderen Sprache abgefasst sein sollen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn vernünftige Fristen gesetzt werden, damit qualitativ hochstehende Übersetzungen angefertigt werden können.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass nur mit einem gemeinsamen Effort der Bundesverwaltung, der parlamentarischen Kommissionen und der Mitglieder der eidgenössischen Räte verhindert werden kann, dass die sprachlichen Minderheiten diskriminiert werden. Es muss das Ziel sein, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Minderheiten - um die Worte des Verfassers aufzunehmen - ebenso gleich sind wie die der Mehrheit.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Als Einleitung zu dieser Anfrage möchte ich an das Bonmot der Gleichbehandlung vor dem Gesetz erinnern: Zwar sind vor dem Gesetz alle Menschen gleich, aber es gibt einige, die gleicher sind als die anderen.</p><p>Zwar kann man zu Recht vom Prinzip ausgehen, dass jede Parlamentarierin und jeder Parlamentarier die Voten in den anderen Amtssprachen verstehen muss. Es geschieht aber allzu häufig, dass Texte, die den Mitgliedern einer Kommission verteilt werden, nicht auf französisch übersetzt sind. Manchmal werden die Übersetzungen verteilt, aber erst in letzter Minute. Selbstverständlich hat man als Vertreter oder Vertreterin der sprachlichen Minderheiten Verständnis, wenn so etwas ab und zu vorkommt, etwa bei einfachen Dokumenten von ein bis zwei Seiten Länge, auch wenn bereits dies seltsam genug ist. Völlig unannehmbar ist es jedoch, dass ein mehrseitiges Arbeitsdokument nicht allen Kommissionsmitgliedern mindestens ein paar Tage vor der Kommissionssitzung in ihrer jeweiligen Muttersprache zugestellt wird.</p><p>So haben die französischsprachigen Mitglieder der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates letzte Woche einmal mehr während über einer Stunde einen Text diskutiert, den sie fünf Tage früher lediglich auf deutsch erhalten hatten, mit der Beteuerung, die Übersetzung werde noch folgen. Am Tag der Sitzung lag noch kein französischer Text vor. Vom Weibel erhielten sie die Auskunft, die Übersetzung werde im Verlaufe des Tages ausgehändigt. Tatsache ist, dass diese Übersetzung erst drei Tage nach der Sitzung eintraf.</p><p>Da die französischsprachigen Kommissionsmitglieder auf die versprochene Übersetzung gewartet hatten, blieb ihnen nichts anderes übrig, als aus dem Stand heraus der Diskussion und Beratung des Texts in der Sprache Goethes zu folgen. Dieser Vorfall ist völlig unannehmbar, umso mehr, als laut Auskunft der Verwaltung die Diskussion des betroffenen Geschäftes auf eine spätere Sitzung verschoben wird, falls der deutsche Text zufälligerweise während der Sitzung nicht zur Verfügung steht. Die Tatsache, dass ein Geschäft nicht behandelt wird, wenn der deutsche Text nicht vorliegt, es jedoch behandelt wird, wenn die französische Übersetzung fehlt, ist eine offensichtliche Ungleichbehandlung.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb die folgenden Fragen:</p><p>- Kann er eine solche Ungleichbehandlung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier verschiedener Sprachen akzeptieren?</p><p>- Kann er akzeptieren, dass mehrseitige Dokumente nicht in der Muttersprache aller Parlamentarierinnen und Parlamentarier vorliegen, obwohl die Diskussionen in den Kommissionen nicht simultan übersetzt werden?</p><p>- Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um solche Vorfälle künftig zu verhindern?</p>
- Werden die sprachlichen Minderheiten wirklich respektiert?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Besonderheit der Schweiz als mehrsprachiges Land beruht darauf, dass in diesem Staat mehrere Sprachen offiziell anerkannt sind. Dies macht die Mehrsprachigkeit zu einem Teil unseres Selbstverständnisses und zu einem Wesensmerkmal unseres Staates. Der Gebrauch der Amtssprachen durch die Behörden und im Verkehr mit ihnen muss deshalb so geregelt sein, dass alle Sprachgemeinschaften des Landes, namentlich auch die sprachlichen Minderheiten, respektiert werden.</p><p>Das Publikationsgesetz schreibt vor, dass die Publikationen in der amtlichen und der systematischen Sammlung des Bundesrechtes sowie im Bundesblatt gleichzeitig in den drei Amtssprachen des Bundes, Deutsch, Französisch und Italienisch, veröffentlicht werden müssen. Bei der Beschlussfassung durch den Bundesrat müssen diese Texte in der Regel bereits in den drei Amtssprachen vorliegen und den Kommissionen für die Beratung zur Verfügung stehen.</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Autors der Anfrage, dass eine Ungleichbehandlung von Parlamentarierinnen und Parlamentariern verschiedener Sprachen grundsätzlich unannehmbar ist. Er wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die von der Verwaltung an das Parlament abgegebenen Unterlagen gleichzeitig in allen Amtssprachen zur Verfügung stehen, auf jeden Fall aber in Französisch und Deutsch. Dem Bundesrat ist die kulturelle und sprachliche Vielfalt, eines der Wesensmerkmale unseres Staates, ein grosses Anliegen.</p><p>Er stellt fest, dass der Vorstoss ein Problem anspricht, das immer wieder vorkommt und das ständiger Aufmerksamkeit bedarf und nur mit politischem Willen gelöst werden kann.</p><p>In den letzten Jahren konnten die verschiedenen Facetten dieses Problems mit verschiedenen Vorstössen der Ratspräsidenten und der Schweizer Delegation bei der internationalen Versammlung der Parlamentarier französischer Sprache angegangen werden. In der Folge wurden im Rahmen der Generalsekretärenkonferenz eine Reihe von Empfehlungen an die Departemente abgegeben. Den Departementen wurde namentlich in Erinnerung gerufen, dass den parlamentarischen Kommissionen die Unterlagen zumindest in zwei Amtssprachen, Deutsch und Französisch, abgegeben werden müssen, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung in den Kommissionssitzungen ihre Sprache sprechen und dass die in ihren Vorträgen verwendeten Folien in der anderen Sprache abgefasst sein sollen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn vernünftige Fristen gesetzt werden, damit qualitativ hochstehende Übersetzungen angefertigt werden können.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass nur mit einem gemeinsamen Effort der Bundesverwaltung, der parlamentarischen Kommissionen und der Mitglieder der eidgenössischen Räte verhindert werden kann, dass die sprachlichen Minderheiten diskriminiert werden. Es muss das Ziel sein, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Minderheiten - um die Worte des Verfassers aufzunehmen - ebenso gleich sind wie die der Mehrheit.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Als Einleitung zu dieser Anfrage möchte ich an das Bonmot der Gleichbehandlung vor dem Gesetz erinnern: Zwar sind vor dem Gesetz alle Menschen gleich, aber es gibt einige, die gleicher sind als die anderen.</p><p>Zwar kann man zu Recht vom Prinzip ausgehen, dass jede Parlamentarierin und jeder Parlamentarier die Voten in den anderen Amtssprachen verstehen muss. Es geschieht aber allzu häufig, dass Texte, die den Mitgliedern einer Kommission verteilt werden, nicht auf französisch übersetzt sind. Manchmal werden die Übersetzungen verteilt, aber erst in letzter Minute. Selbstverständlich hat man als Vertreter oder Vertreterin der sprachlichen Minderheiten Verständnis, wenn so etwas ab und zu vorkommt, etwa bei einfachen Dokumenten von ein bis zwei Seiten Länge, auch wenn bereits dies seltsam genug ist. Völlig unannehmbar ist es jedoch, dass ein mehrseitiges Arbeitsdokument nicht allen Kommissionsmitgliedern mindestens ein paar Tage vor der Kommissionssitzung in ihrer jeweiligen Muttersprache zugestellt wird.</p><p>So haben die französischsprachigen Mitglieder der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates letzte Woche einmal mehr während über einer Stunde einen Text diskutiert, den sie fünf Tage früher lediglich auf deutsch erhalten hatten, mit der Beteuerung, die Übersetzung werde noch folgen. Am Tag der Sitzung lag noch kein französischer Text vor. Vom Weibel erhielten sie die Auskunft, die Übersetzung werde im Verlaufe des Tages ausgehändigt. Tatsache ist, dass diese Übersetzung erst drei Tage nach der Sitzung eintraf.</p><p>Da die französischsprachigen Kommissionsmitglieder auf die versprochene Übersetzung gewartet hatten, blieb ihnen nichts anderes übrig, als aus dem Stand heraus der Diskussion und Beratung des Texts in der Sprache Goethes zu folgen. Dieser Vorfall ist völlig unannehmbar, umso mehr, als laut Auskunft der Verwaltung die Diskussion des betroffenen Geschäftes auf eine spätere Sitzung verschoben wird, falls der deutsche Text zufälligerweise während der Sitzung nicht zur Verfügung steht. Die Tatsache, dass ein Geschäft nicht behandelt wird, wenn der deutsche Text nicht vorliegt, es jedoch behandelt wird, wenn die französische Übersetzung fehlt, ist eine offensichtliche Ungleichbehandlung.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb die folgenden Fragen:</p><p>- Kann er eine solche Ungleichbehandlung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier verschiedener Sprachen akzeptieren?</p><p>- Kann er akzeptieren, dass mehrseitige Dokumente nicht in der Muttersprache aller Parlamentarierinnen und Parlamentarier vorliegen, obwohl die Diskussionen in den Kommissionen nicht simultan übersetzt werden?</p><p>- Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um solche Vorfälle künftig zu verhindern?</p>
- Werden die sprachlichen Minderheiten wirklich respektiert?
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