Bremst die Post ökologisch sinnvolle Verpackungen aus?

ShortId
03.1026
Id
20031026
Updated
24.06.2025 23:00
Language
de
Title
Bremst die Post ökologisch sinnvolle Verpackungen aus?
AdditionalIndexing
34;52;Post;Ökologismus;Mehrwegverpackung;Posttarif;Einwegverpackung
1
  • L04K12020202, Post
  • L06K120204010401, Posttarif
  • L06K070101010201, Einwegverpackung
  • L06K070101010203, Mehrwegverpackung
  • L04K08020419, Ökologismus
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Nein. Die Post belegt wieder verwendbare Plastikboxen nicht mit einem Zuschlag. Hingegen hatte die Paketpost ihre Produktepalette Anfang 2003 angepasst und u. a. eine neue Zusatzleistung für "manuelle Verarbeitung" eingeführt. Mit dieser Zusatzleistung beabsichtigt die Post den Mehraufwand für die Verarbeitung gewisser Sendungs- und Verpackungsarten abzudecken und gleichzeitig ökologische Mehrwegsysteme zu fördern. Tangiert von diesem Zuschlag sind z. B. Verpackungen aus Holz, Leder oder Styropor. Dagegen sind firmeneigene Mehrwegbehälter aus Kunststoff nicht von dieser Massnahme betroffen, obwohl sie teilweise nicht maschinell über die Paketanlagen verarbeitet werden können. Der Grund liegt eben genau darin, dass die Post ökologische Mehrwegsysteme fördern will.</p><p>2. Vergleiche die Ausführungen zu Frage 1.</p><p>3. Ein Zuschlag für die manuelle Verarbeitung auf ökologisch wenig sinnvollen Verpackungen bei gleichzeitigem Verzicht auf einen solchen Zuschlag bei ökologisch sinnvollen Mehrwegsystemen trotz ebenfalls teilweise manueller Verarbeitung kann ein sinnvolles Lenkungsinstrument zur Förderung von ökologischen Mehrwegsystemen sein.</p><p>4. Im konkret angesprochenen Fall wurde der Zuschlag irrtümlicherweise erhoben, was nach einer Anfrage bei der Generaldirektion auch umgehend korrigiert wurde. Vor der Einführung des Zuschlages wurde das Personal eingehend über die Neuerungen informiert und geschult. Trotzdem kann es nie ganz ausgeschlossen werden, dass unmittelbar nach der Einführung einer Neuerung in einem Einzelfall ein Fehler unterläuft. Die Post trifft aber alle Massnahmen, um die Fehlerquote bereits in der Startphase von Neuerungen auf ein Minimum zu reduzieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Verschiedene Firmen, die einen regelmässigen Austausch von Dokumenten mit ihren Kunden oder Aussenstellen pflegen, sind dazu übergegangen, als Packmaterial für diese Sendungen wieder verwendbare Plastikboxen anstelle von Einwegkartonverpackungen zu verwenden. Wenn so das gleiche Packmaterial nicht nur ein einziges Mal, sondern über längere Zeit immer wieder verwendet werden kann, macht das sowohl ökologisch als auch ökonomisch sicher Sinn.</p><p>Leider scheint dies die Post anders zu sehen: Seit kurzem verlangt sie nun für solche Sendungen einen Aufpreis von zusätzlichen 3 Franken. Angeblich wegen manueller Verarbeitung. Einem Kunden, der sich hierauf an die Generaldirektion wandte, wurde dann aber mitgeteilt, dass seine Plastikboxen in Zukunft wieder ohne diesen Zuschlag verarbeitet würden. </p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich den Bundesrat höflich bitte:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Post seit kurzem durch einen Zuschlag diejenigen Kunden sozusagen "bestraft", die ihre Paketsendungen - ökologisch und ökonomisch sinnvoll - in vielfach wieder verwendbaren Plastikboxen befördern lassen?</p><p>2. Wenn ja: Was ist der tatsächliche Grund für diesen Zuschlag?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass ein solcher Zuschlag keine Anreize schafft zur Verwendung vielfach wieder verwendbarer Verpackungen?</p><p>4. Wird der erwähnte Zuschlag allen Postkunden verrechnet oder nur denjenigen, die sich nicht dagegen mit einer Intervention bei der Generaldirektion wehren?</p>
  • Bremst die Post ökologisch sinnvolle Verpackungen aus?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Nein. Die Post belegt wieder verwendbare Plastikboxen nicht mit einem Zuschlag. Hingegen hatte die Paketpost ihre Produktepalette Anfang 2003 angepasst und u. a. eine neue Zusatzleistung für "manuelle Verarbeitung" eingeführt. Mit dieser Zusatzleistung beabsichtigt die Post den Mehraufwand für die Verarbeitung gewisser Sendungs- und Verpackungsarten abzudecken und gleichzeitig ökologische Mehrwegsysteme zu fördern. Tangiert von diesem Zuschlag sind z. B. Verpackungen aus Holz, Leder oder Styropor. Dagegen sind firmeneigene Mehrwegbehälter aus Kunststoff nicht von dieser Massnahme betroffen, obwohl sie teilweise nicht maschinell über die Paketanlagen verarbeitet werden können. Der Grund liegt eben genau darin, dass die Post ökologische Mehrwegsysteme fördern will.</p><p>2. Vergleiche die Ausführungen zu Frage 1.</p><p>3. Ein Zuschlag für die manuelle Verarbeitung auf ökologisch wenig sinnvollen Verpackungen bei gleichzeitigem Verzicht auf einen solchen Zuschlag bei ökologisch sinnvollen Mehrwegsystemen trotz ebenfalls teilweise manueller Verarbeitung kann ein sinnvolles Lenkungsinstrument zur Förderung von ökologischen Mehrwegsystemen sein.</p><p>4. Im konkret angesprochenen Fall wurde der Zuschlag irrtümlicherweise erhoben, was nach einer Anfrage bei der Generaldirektion auch umgehend korrigiert wurde. Vor der Einführung des Zuschlages wurde das Personal eingehend über die Neuerungen informiert und geschult. Trotzdem kann es nie ganz ausgeschlossen werden, dass unmittelbar nach der Einführung einer Neuerung in einem Einzelfall ein Fehler unterläuft. Die Post trifft aber alle Massnahmen, um die Fehlerquote bereits in der Startphase von Neuerungen auf ein Minimum zu reduzieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Verschiedene Firmen, die einen regelmässigen Austausch von Dokumenten mit ihren Kunden oder Aussenstellen pflegen, sind dazu übergegangen, als Packmaterial für diese Sendungen wieder verwendbare Plastikboxen anstelle von Einwegkartonverpackungen zu verwenden. Wenn so das gleiche Packmaterial nicht nur ein einziges Mal, sondern über längere Zeit immer wieder verwendet werden kann, macht das sowohl ökologisch als auch ökonomisch sicher Sinn.</p><p>Leider scheint dies die Post anders zu sehen: Seit kurzem verlangt sie nun für solche Sendungen einen Aufpreis von zusätzlichen 3 Franken. Angeblich wegen manueller Verarbeitung. Einem Kunden, der sich hierauf an die Generaldirektion wandte, wurde dann aber mitgeteilt, dass seine Plastikboxen in Zukunft wieder ohne diesen Zuschlag verarbeitet würden. </p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich den Bundesrat höflich bitte:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Post seit kurzem durch einen Zuschlag diejenigen Kunden sozusagen "bestraft", die ihre Paketsendungen - ökologisch und ökonomisch sinnvoll - in vielfach wieder verwendbaren Plastikboxen befördern lassen?</p><p>2. Wenn ja: Was ist der tatsächliche Grund für diesen Zuschlag?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass ein solcher Zuschlag keine Anreize schafft zur Verwendung vielfach wieder verwendbarer Verpackungen?</p><p>4. Wird der erwähnte Zuschlag allen Postkunden verrechnet oder nur denjenigen, die sich nicht dagegen mit einer Intervention bei der Generaldirektion wehren?</p>
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