Fragen zum G8-Gipfel betreffend Verantwortung
- ShortId
-
03.1037
- Id
-
20031037
- Updated
-
24.06.2025 23:41
- Language
-
de
- Title
-
Fragen zum G8-Gipfel betreffend Verantwortung
- AdditionalIndexing
-
09;Armeeeinsatz;Verantwortung;Beziehung Bund-Kanton;Weltwirtschaftsgipfel;öffentliche Ordnung;Polizei
- 1
-
- L05K0704020110, Weltwirtschaftsgipfel
- L03K040303, öffentliche Ordnung
- L04K04020304, Armeeeinsatz
- L04K04030304, Polizei
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L04K08020230, Verantwortung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Auf Stufe Bund sind der Sicherheitsausschuss des Bundesrates und der Bundespräsident für die politisch-strategischen Vorgaben im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Evian zuständig. Dabei wird er von der Lenkungsgruppe Sicherheit beraten, welcher ein Ad-hoc-Stab aus Vertretern der kantonalen Sicherheitskräfte und der Armee zur Seite steht.</p><p>2. Bei der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen wird den föderalistischen Strukturen der Schweiz Rechnung getragen. Für die Vorbereitungsphase wurde ein Gremium für die schweizerische Zusammenarbeit (das Comité directeur) geschaffen, in welchem die Kantone Waadt, Genf und Wallis, das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA), das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vertreten sind.</p><p>Während der operationellen Phase wird diese Zusammenarbeit durch einen Ad-hoc-Stab, dem neben den Vertretern der eingesetzten kantonalen Polizeikräfte auch Vertreter des Bundes (EDA, EJPD-BAP, EFD-GWK und VBS) angehören, gewährleistet. Dieser Stab hat sicherzustellen, dass die relevanten Entscheidungsinstanzen auf Ebene der Kantone und des Bundes jederzeit rechtzeitig über die notwendigen Informationen verfügen, und er hat die Beschlüsse zuhanden der zuständigen Bundesinstanzen vorzubereiten.</p><p>Was die operationell-taktischen Entscheide anbelangt, sind die Kantone für den Einsatz der Polizeikräfte und der ihnen zugewiesenen Einheiten der Armee im Assistenzdienst zuständig. Der Bund indessen ordnet die Schutzmassnahmen zugunsten der völkerrechtlich geschützten Personen gegenüber den betroffenen kantonalen Polizeikorps an und ist für die Wahrung der Lufthoheit verantwortlich, d. h. allenfalls auch die Durchsetzung des Luftpolizeidienstes mit Waffengewalt.</p><p>Im Auftrag des Bundesrates führt das BAP den nationalen Nachrichtenverbund. Damit werden rechtzeitig einheitliche Beurteilungsgrundlagen und Hinweise für mögliche polizeiliche Interventionen zur Verfügung gestellt. Das BAP sorgt im Weiteren für die Fernhaltung ausländischer Gewalttäter durch Verhängung von Einreisesperren und Zurückweisung von gewaltbereiten Demonstranten in Zusammenarbeit mit dem GWK und den Kantonen an der Grenze.</p><p>Für den subsidiären Einsatz der Armee, insbesondere der Bodentruppen, ist anzumerken, dass die Einsatzverantwortung in die Zuständigkeit der Kantone fällt. Die zivilen Behörden definieren die jeweiligen Aufträge an die Truppe und die Rahmenbedingungen für den Einsatz. Die militärischen Kommandanten sind jedoch für die Führung der Truppe verantwortlich.</p><p>3. Der Sicherheitsausschuss des Bundesrates ist ein Organ des Bundesrates mit dem Zweck, die sicherheitspolitische Führungsfähigkeit des Bundesrates zu stärken. Er bereitet die Beratungen und Entscheide des Bundesrates in sicherheitspolitischen Fragen zeitgerecht vor und schafft die Voraussetzungen für eine optimale strategische Führung durch den Bundesrat. Um eine rasche Beschlussfassung zu gewährleisten, wird für die Dauer des G8-Gipfels der Sicherheitsausschuss des Bundesrates gemeinsam mit dem Bundespräsidenten über die Kompetenz verfügen, Entscheide zu fällen, welche in die Zuständigkeit des Bundes fallen.</p><p>Mit dieser zeitlich begrenzten Verantwortungsdelegation werden jedoch weder die Kompetenzen der Bundesanwaltschaft gemäss Bundesgesetz über die Bundesstrafrechtspflege noch jene des Vorstehers des VBS in Bezug auf den Waffeneinsatz bei eingeschränktem Luftverkehr gemäss Artikel 10 der Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit berührt.</p><p>4. Der Sicherheitsausschuss nimmt Koordinationsaufgaben des Bundes im Bereich der inneren Sicherheit und bei der Nachrichtenbeschaffung und -auswertung wahr und bereitet allfällige Entscheide des Bundesrates vor. Die Einsätze der Polizei fallen in die Zuständigkeit der Kantone.</p><p>5. Die Besonderheit des Sicherheitsdispositivs im Rahmen des G8-Gipfels liegt darin, dass es sowohl eine nationale als auch eine internationale Dimension aufweist. Gemäss Bundesverfassung ist die öffentliche Sicherheit Sache der Kantone, der Bund unterstützt nur subsidiär auf Anfrage der Kantone. Eine Ausnahme bildet die Wahrung der Lufthoheit, welche ausschliesslich in den Verantwortungsbereich des Bundes fällt (siehe auch Antwort 3).</p><p>Der Bundesrat sieht in absehbarer Zeit nicht vor, vom föderalistischen Prinzip der Kompetenzenteilung abzuweichen. Es ist jedoch im Falle des G8-Gipfels nicht von der Hand zu weisen, dass diese Aufgabenteilung und die vorhandenen Ressourcen an ihre Grenzen stossen.</p><p>Die Erfahrungen aus dem Einsatz im Rahmen des G8-Gipfeltreffens in Evian werden natürlich in die Überlegungen über das Projekt Usis einfliessen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Evian folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie sieht das Sicherheitsorganigramm betreffend G8-Gipfel in Evian auf Stufe Bund aus?</p><p>2. Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Kantonen und dem Bund im operationellen Sinn und direkt vor Ort?</p><p>3. Welche Funktion, Verantwortungsbereiche und welche Kompetenzen hat der Sicherheitsausschuss, der von Bundesrätin Calmy-Rey präsidiert wird?</p><p>4. Inwiefern trägt dieser Sicherheitsausschuss die Gesamtverantwortung über alle militärischen und zivilen Einsätze?</p><p>5. Ist er der Ansicht, dass die heutigen Strukturen - kantonale Hoheit auch bei interkantonalen und Landesgrenzen überschreitenden Einsätzen - noch reichen? Ist der Bund nicht auch der Ansicht, dass der Bund in solchen Fällen die Gesamtverantwortung übernehmen müsste?</p>
- Fragen zum G8-Gipfel betreffend Verantwortung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Auf Stufe Bund sind der Sicherheitsausschuss des Bundesrates und der Bundespräsident für die politisch-strategischen Vorgaben im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Evian zuständig. Dabei wird er von der Lenkungsgruppe Sicherheit beraten, welcher ein Ad-hoc-Stab aus Vertretern der kantonalen Sicherheitskräfte und der Armee zur Seite steht.</p><p>2. Bei der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen wird den föderalistischen Strukturen der Schweiz Rechnung getragen. Für die Vorbereitungsphase wurde ein Gremium für die schweizerische Zusammenarbeit (das Comité directeur) geschaffen, in welchem die Kantone Waadt, Genf und Wallis, das Eidgenössische Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA), das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vertreten sind.</p><p>Während der operationellen Phase wird diese Zusammenarbeit durch einen Ad-hoc-Stab, dem neben den Vertretern der eingesetzten kantonalen Polizeikräfte auch Vertreter des Bundes (EDA, EJPD-BAP, EFD-GWK und VBS) angehören, gewährleistet. Dieser Stab hat sicherzustellen, dass die relevanten Entscheidungsinstanzen auf Ebene der Kantone und des Bundes jederzeit rechtzeitig über die notwendigen Informationen verfügen, und er hat die Beschlüsse zuhanden der zuständigen Bundesinstanzen vorzubereiten.</p><p>Was die operationell-taktischen Entscheide anbelangt, sind die Kantone für den Einsatz der Polizeikräfte und der ihnen zugewiesenen Einheiten der Armee im Assistenzdienst zuständig. Der Bund indessen ordnet die Schutzmassnahmen zugunsten der völkerrechtlich geschützten Personen gegenüber den betroffenen kantonalen Polizeikorps an und ist für die Wahrung der Lufthoheit verantwortlich, d. h. allenfalls auch die Durchsetzung des Luftpolizeidienstes mit Waffengewalt.</p><p>Im Auftrag des Bundesrates führt das BAP den nationalen Nachrichtenverbund. Damit werden rechtzeitig einheitliche Beurteilungsgrundlagen und Hinweise für mögliche polizeiliche Interventionen zur Verfügung gestellt. Das BAP sorgt im Weiteren für die Fernhaltung ausländischer Gewalttäter durch Verhängung von Einreisesperren und Zurückweisung von gewaltbereiten Demonstranten in Zusammenarbeit mit dem GWK und den Kantonen an der Grenze.</p><p>Für den subsidiären Einsatz der Armee, insbesondere der Bodentruppen, ist anzumerken, dass die Einsatzverantwortung in die Zuständigkeit der Kantone fällt. Die zivilen Behörden definieren die jeweiligen Aufträge an die Truppe und die Rahmenbedingungen für den Einsatz. Die militärischen Kommandanten sind jedoch für die Führung der Truppe verantwortlich.</p><p>3. Der Sicherheitsausschuss des Bundesrates ist ein Organ des Bundesrates mit dem Zweck, die sicherheitspolitische Führungsfähigkeit des Bundesrates zu stärken. Er bereitet die Beratungen und Entscheide des Bundesrates in sicherheitspolitischen Fragen zeitgerecht vor und schafft die Voraussetzungen für eine optimale strategische Führung durch den Bundesrat. Um eine rasche Beschlussfassung zu gewährleisten, wird für die Dauer des G8-Gipfels der Sicherheitsausschuss des Bundesrates gemeinsam mit dem Bundespräsidenten über die Kompetenz verfügen, Entscheide zu fällen, welche in die Zuständigkeit des Bundes fallen.</p><p>Mit dieser zeitlich begrenzten Verantwortungsdelegation werden jedoch weder die Kompetenzen der Bundesanwaltschaft gemäss Bundesgesetz über die Bundesstrafrechtspflege noch jene des Vorstehers des VBS in Bezug auf den Waffeneinsatz bei eingeschränktem Luftverkehr gemäss Artikel 10 der Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit berührt.</p><p>4. Der Sicherheitsausschuss nimmt Koordinationsaufgaben des Bundes im Bereich der inneren Sicherheit und bei der Nachrichtenbeschaffung und -auswertung wahr und bereitet allfällige Entscheide des Bundesrates vor. Die Einsätze der Polizei fallen in die Zuständigkeit der Kantone.</p><p>5. Die Besonderheit des Sicherheitsdispositivs im Rahmen des G8-Gipfels liegt darin, dass es sowohl eine nationale als auch eine internationale Dimension aufweist. Gemäss Bundesverfassung ist die öffentliche Sicherheit Sache der Kantone, der Bund unterstützt nur subsidiär auf Anfrage der Kantone. Eine Ausnahme bildet die Wahrung der Lufthoheit, welche ausschliesslich in den Verantwortungsbereich des Bundes fällt (siehe auch Antwort 3).</p><p>Der Bundesrat sieht in absehbarer Zeit nicht vor, vom föderalistischen Prinzip der Kompetenzenteilung abzuweichen. Es ist jedoch im Falle des G8-Gipfels nicht von der Hand zu weisen, dass diese Aufgabenteilung und die vorhandenen Ressourcen an ihre Grenzen stossen.</p><p>Die Erfahrungen aus dem Einsatz im Rahmen des G8-Gipfeltreffens in Evian werden natürlich in die Überlegungen über das Projekt Usis einfliessen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Evian folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie sieht das Sicherheitsorganigramm betreffend G8-Gipfel in Evian auf Stufe Bund aus?</p><p>2. Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Kantonen und dem Bund im operationellen Sinn und direkt vor Ort?</p><p>3. Welche Funktion, Verantwortungsbereiche und welche Kompetenzen hat der Sicherheitsausschuss, der von Bundesrätin Calmy-Rey präsidiert wird?</p><p>4. Inwiefern trägt dieser Sicherheitsausschuss die Gesamtverantwortung über alle militärischen und zivilen Einsätze?</p><p>5. Ist er der Ansicht, dass die heutigen Strukturen - kantonale Hoheit auch bei interkantonalen und Landesgrenzen überschreitenden Einsätzen - noch reichen? Ist der Bund nicht auch der Ansicht, dass der Bund in solchen Fällen die Gesamtverantwortung übernehmen müsste?</p>
- Fragen zum G8-Gipfel betreffend Verantwortung
Back to List