Neue Gefährdung für die Imkerei

ShortId
03.1051
Id
20031051
Updated
24.06.2025 22:18
Language
de
Title
Neue Gefährdung für die Imkerei
AdditionalIndexing
55;Einfuhrbeschränkung;Agrarforschung;Honig;Bienenzucht;Tierkrankheit
1
  • L05K1401010201, Bienenzucht
  • L04K14020503, Honig
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L05K1401030201, Agrarforschung
  • L05K1401010301, Tierkrankheit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat anerkennt die wichtigen Funktionen der schweizerischen Imkerei, namentlich die Erzeugung von Honig und anderen Bienenstockerzeugnissen sowie die Bestäubung der Nutz- und Wildpflanzen als Beitrag zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes und zur Sicherung des landwirtschaftlichen Ernteertrages.</p><p>Der kleine Bienenstockkäfer (Aethina tumida) ist ein gefährlicher Schädling der Honigbienen und Hummeln. Er ist in den letzten Jahren von seinem ursprünglichen Verbreitungsgebiet im südlichen Afrika nach Nordamerika, Australien und Ägypten verschleppt worden und hat sich dort zum Teil stark ausgebreitet und zu grossen Schäden in der Imkerei geführt. Aufgrund dieser Erfahrungen teilt der Bundesrat die Ansicht, dass ein Einschleppen des Parasiten in die Schweiz nach Möglichkeit verhindert werden sollte und die Sensibilisierung der betroffenen Kreise in Bezug auf diesen Käfer erhöht werden muss. Die betroffenen Bundesämter für Veterinärwesen und Landwirtschaft kennen das Problem und prüfen zurzeit weitere Schritte, um dieser neuen Gefahr angemessen begegnen zu können.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Einfuhr von Bienen in die Schweiz ist nach der Verordnung vom 20. April 1988 über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV; SR 916.443.11) bewilligungspflichtig. Jede Sendung wird bei der Einfuhr durch den Grenztierarzt untersucht. Der Herkunftsbestand, aus welchem die Bienen in die Schweiz eingeführt werden, darf zur Zeit des Versandes keinen seuchenpolizeilichen Sperrmassnahmen unterworfen sein; es dürfen seit einem Jahr keine Fälle einer in der Schweiz zu bekämpfenden Bienenseuche aufgetreten sein.</p><p>Nach der Einfuhr ist der Stand, in den die eingeführten Bienen verbracht werden, während 60 Tagen gesperrt. Vor der Aufhebung der Sperre wird der Bestand vom Bieneninspektor auf das Freisein von Bienenseuchen hin untersucht. Der Befall mit dem kleinen Bienenstockkäfer gilt allerdings auf internationaler Ebene sowie in der Schweiz nicht als Tierseuche.</p><p>Im Jahr 2002 wurden 370 Bienenvölker und etwa 500 Königinnen mit Begleitbienen vor allem aus Italien, Deutschland, Österreich, Frankreich und Slowenien eingeführt. Es wurden hingegen keine Einfuhren aus Gebieten verzeichnet, in denen der kleine Bienenstockkäfer verbreitet ist (Endemiegebiete).</p><p>Bis weitere Informationen zur Verfügung stehen, sieht das Bundesamt für Veterinärwesen auf der Grundlage von Artikel 3 EDAV davon ab, Bewilligungen für Importe aus Endemiegebieten zu erteilen, es sei denn, es könnte durch den Importeur aufgezeigt werden, dass mit zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen eine Einschleppung verhindert werden kann. Im Rahmen einer Risikoabschätzung sollen zudem die Gefährdung der schweizerischen Bienen durch einen allenfalls vorhandenen illegalen Bienenimport näher abgeklärt sowie weitere mögliche Massnahmen zur Verhinderung einer Einschleppung des Parasiten geprüft werden.</p><p>2. Das Zentrum für Bienenforschung der Forschungsanstalt für Milchwirtschaft erarbeitet laufend aktuelle fachliche Grundlagen, die den interessierten Kreisen zur Verfügung gestellt werden. Es nimmt zudem das Thema des kleinen Bienenstockkäfers in das Programm der Weiterbildungskurse für Bienenberater und -beraterinnen und für Bieneninspektoren und -inspektorinnen auf. Das Bundesamt für Veterinärwesen macht die für den Vollzug der Tierseuchengesetzgebung zuständigen Kantonstierärzte und -ärztinnen auf das Problem aufmerksam und informiert in seinen Publikationen (Mitteilungen, Magazin, Infovet) laufend über neue Erkenntnisse und Massnahmen. Zusammen mit den durch die Imkerverbände an ihre Mitglieder verbreiteten Informationen ist eine grossflächige Sensibilisierung der betroffenen Kreise gewährleistet.</p><p>3. Lösungsmöglichkeiten zur Verhinderung oder Verzögerung der Einschleppung des kleinen Bienenstockkäfers müssen in Zusammenarbeit mit den übrigen europäischen Staaten gesucht werden. Die betroffenen Bundesämter verfolgen daher die Massnahmen der umliegenden Staaten und der EU und setzen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für ein einheitliches Vorgehen ein. Das Zentrum für Bienenforschung ist zudem mit Forschungsinstituten mehrerer Länder in Kontakt, um bereits jetzt eine Bekämpfungsstrategie zu entwickeln, damit im Falle einer Einschleppung des Käfers ein möglichst koordiniertes und optimales Vorgehen möglich wäre.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Schweiz erfüllen die rund 200 000 Bienenvölker der 20 000 Imkerinnen und Imker kaum beachtete, aber sehr wichtige Funktionen: Sie sind für die Bestäubung der Nutzpflanzen und eines Grossteils der anderen Pflanzen besorgt, sichern dadurch obstwirtschaftliche und andere landwirtschaftliche Ernteerträge, sind für die Flora allgemein von grosser Bedeutung und produzieren mit durchschnittlich 4 Millionen Kilogramm pro Jahr zwei Fünftel des gesamtschweizerischen Jahreskonsums des wertvollen Nahrungsmittels Bienenhonig. Der gesamte volkswirtschaftliche Ertrag wird auf 360 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.</p><p>Mit dem 1998 aus Südafrika nach Nordamerika eingeschleppten Beutekäfer hat sich ein sehr gefährlicher Parasit, der eine ungeahnte Population entwickelt, in der dortigen Imkerei eingenistet. Die derzeitige Situation wird dort als dramatisch und der Käfer wesentlich gefährlicher als die Varroamilbe bezeichnet. Die aktive und passive Verbreitungsgefahr ist sehr gross, und eine Ausdehnung in den westeuropäischen Raum und damit auch in unser Land könnte zu ungeheuren Schäden in der Natur im Allgemeinen und in der Landwirtschaft und der Imkerei im Besondern führen. Der Käfer kann insbesondere mit importierten Bienenvölkern - jährlich werden eine grosse Anzahl aus dem Ausland eingeführt - und mit importierten Früchten eingeschleust werden. Auch hier gilt, dass Vorbeugen billiger ist als Heilen.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, vorbeugende Massnahmen wie z. B. Verbot des Importes von Bienenvölkern, erhöhte Kontrollen bei Importen, zu treffen?</p><p>2. Unterstützt er Informationskampagnen in Zusammenarbeit mit den Imkerorganisationen?</p><p>3. Ist er bereit, mit anderen europäischen Staaten in dieser Frage zusammen zu arbeiten (z. B. Forschung, Information)?</p>
  • Neue Gefährdung für die Imkerei
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat anerkennt die wichtigen Funktionen der schweizerischen Imkerei, namentlich die Erzeugung von Honig und anderen Bienenstockerzeugnissen sowie die Bestäubung der Nutz- und Wildpflanzen als Beitrag zur Erhaltung des ökologischen Gleichgewichtes und zur Sicherung des landwirtschaftlichen Ernteertrages.</p><p>Der kleine Bienenstockkäfer (Aethina tumida) ist ein gefährlicher Schädling der Honigbienen und Hummeln. Er ist in den letzten Jahren von seinem ursprünglichen Verbreitungsgebiet im südlichen Afrika nach Nordamerika, Australien und Ägypten verschleppt worden und hat sich dort zum Teil stark ausgebreitet und zu grossen Schäden in der Imkerei geführt. Aufgrund dieser Erfahrungen teilt der Bundesrat die Ansicht, dass ein Einschleppen des Parasiten in die Schweiz nach Möglichkeit verhindert werden sollte und die Sensibilisierung der betroffenen Kreise in Bezug auf diesen Käfer erhöht werden muss. Die betroffenen Bundesämter für Veterinärwesen und Landwirtschaft kennen das Problem und prüfen zurzeit weitere Schritte, um dieser neuen Gefahr angemessen begegnen zu können.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Einfuhr von Bienen in die Schweiz ist nach der Verordnung vom 20. April 1988 über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV; SR 916.443.11) bewilligungspflichtig. Jede Sendung wird bei der Einfuhr durch den Grenztierarzt untersucht. Der Herkunftsbestand, aus welchem die Bienen in die Schweiz eingeführt werden, darf zur Zeit des Versandes keinen seuchenpolizeilichen Sperrmassnahmen unterworfen sein; es dürfen seit einem Jahr keine Fälle einer in der Schweiz zu bekämpfenden Bienenseuche aufgetreten sein.</p><p>Nach der Einfuhr ist der Stand, in den die eingeführten Bienen verbracht werden, während 60 Tagen gesperrt. Vor der Aufhebung der Sperre wird der Bestand vom Bieneninspektor auf das Freisein von Bienenseuchen hin untersucht. Der Befall mit dem kleinen Bienenstockkäfer gilt allerdings auf internationaler Ebene sowie in der Schweiz nicht als Tierseuche.</p><p>Im Jahr 2002 wurden 370 Bienenvölker und etwa 500 Königinnen mit Begleitbienen vor allem aus Italien, Deutschland, Österreich, Frankreich und Slowenien eingeführt. Es wurden hingegen keine Einfuhren aus Gebieten verzeichnet, in denen der kleine Bienenstockkäfer verbreitet ist (Endemiegebiete).</p><p>Bis weitere Informationen zur Verfügung stehen, sieht das Bundesamt für Veterinärwesen auf der Grundlage von Artikel 3 EDAV davon ab, Bewilligungen für Importe aus Endemiegebieten zu erteilen, es sei denn, es könnte durch den Importeur aufgezeigt werden, dass mit zusätzlichen Sicherheitsmassnahmen eine Einschleppung verhindert werden kann. Im Rahmen einer Risikoabschätzung sollen zudem die Gefährdung der schweizerischen Bienen durch einen allenfalls vorhandenen illegalen Bienenimport näher abgeklärt sowie weitere mögliche Massnahmen zur Verhinderung einer Einschleppung des Parasiten geprüft werden.</p><p>2. Das Zentrum für Bienenforschung der Forschungsanstalt für Milchwirtschaft erarbeitet laufend aktuelle fachliche Grundlagen, die den interessierten Kreisen zur Verfügung gestellt werden. Es nimmt zudem das Thema des kleinen Bienenstockkäfers in das Programm der Weiterbildungskurse für Bienenberater und -beraterinnen und für Bieneninspektoren und -inspektorinnen auf. Das Bundesamt für Veterinärwesen macht die für den Vollzug der Tierseuchengesetzgebung zuständigen Kantonstierärzte und -ärztinnen auf das Problem aufmerksam und informiert in seinen Publikationen (Mitteilungen, Magazin, Infovet) laufend über neue Erkenntnisse und Massnahmen. Zusammen mit den durch die Imkerverbände an ihre Mitglieder verbreiteten Informationen ist eine grossflächige Sensibilisierung der betroffenen Kreise gewährleistet.</p><p>3. Lösungsmöglichkeiten zur Verhinderung oder Verzögerung der Einschleppung des kleinen Bienenstockkäfers müssen in Zusammenarbeit mit den übrigen europäischen Staaten gesucht werden. Die betroffenen Bundesämter verfolgen daher die Massnahmen der umliegenden Staaten und der EU und setzen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für ein einheitliches Vorgehen ein. Das Zentrum für Bienenforschung ist zudem mit Forschungsinstituten mehrerer Länder in Kontakt, um bereits jetzt eine Bekämpfungsstrategie zu entwickeln, damit im Falle einer Einschleppung des Käfers ein möglichst koordiniertes und optimales Vorgehen möglich wäre.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Schweiz erfüllen die rund 200 000 Bienenvölker der 20 000 Imkerinnen und Imker kaum beachtete, aber sehr wichtige Funktionen: Sie sind für die Bestäubung der Nutzpflanzen und eines Grossteils der anderen Pflanzen besorgt, sichern dadurch obstwirtschaftliche und andere landwirtschaftliche Ernteerträge, sind für die Flora allgemein von grosser Bedeutung und produzieren mit durchschnittlich 4 Millionen Kilogramm pro Jahr zwei Fünftel des gesamtschweizerischen Jahreskonsums des wertvollen Nahrungsmittels Bienenhonig. Der gesamte volkswirtschaftliche Ertrag wird auf 360 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.</p><p>Mit dem 1998 aus Südafrika nach Nordamerika eingeschleppten Beutekäfer hat sich ein sehr gefährlicher Parasit, der eine ungeahnte Population entwickelt, in der dortigen Imkerei eingenistet. Die derzeitige Situation wird dort als dramatisch und der Käfer wesentlich gefährlicher als die Varroamilbe bezeichnet. Die aktive und passive Verbreitungsgefahr ist sehr gross, und eine Ausdehnung in den westeuropäischen Raum und damit auch in unser Land könnte zu ungeheuren Schäden in der Natur im Allgemeinen und in der Landwirtschaft und der Imkerei im Besondern führen. Der Käfer kann insbesondere mit importierten Bienenvölkern - jährlich werden eine grosse Anzahl aus dem Ausland eingeführt - und mit importierten Früchten eingeschleust werden. Auch hier gilt, dass Vorbeugen billiger ist als Heilen.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat bereit, vorbeugende Massnahmen wie z. B. Verbot des Importes von Bienenvölkern, erhöhte Kontrollen bei Importen, zu treffen?</p><p>2. Unterstützt er Informationskampagnen in Zusammenarbeit mit den Imkerorganisationen?</p><p>3. Ist er bereit, mit anderen europäischen Staaten in dieser Frage zusammen zu arbeiten (z. B. Forschung, Information)?</p>
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