Verwirrende Ausländerstatistik
- ShortId
-
03.1058
- Id
-
20031058
- Updated
-
24.06.2025 23:21
- Language
-
de
- Title
-
Verwirrende Ausländerstatistik
- AdditionalIndexing
-
2811;Migrationspolitik;Ausländer/in;Einwanderung;freier Personenverkehr;Bevölkerungsstatistik;Statistik
- 1
-
- L04K01080303, Einwanderung
- L04K05060204, freier Personenverkehr
- L04K05060102, Ausländer/in
- L03K020218, Statistik
- L04K01080306, Migrationspolitik
- L04K01070303, Bevölkerungsstatistik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In seiner Sitzung vom 30. August 2000 hat der Bundesrat anerkannt, dass es wichtig ist, über statistische Auskünfte zu verfügen, die geeignet sind, die Zuwanderung, die infolge der mit der Europäischen Union geschlossenen bilateralen Verträge eingesetzt hat, qualitativ und quantitativ zu messen und aussagekräftig zu gestalten. Es wurden Geldmittel bereitgestellt, und das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (Imes) übernahm die Aufgabe, die statistischen Programme anzupassen. Das hauptsächliche Ziel bestand darin, die herzustellenden Informationen mit einem Grad an Detailgenauigkeit zu versehen, der es ermöglicht, die aus dem Personenfreizügigkeitsabkommen fliessenden Auswirkungen genau zu analysieren. Die Arbeiten wurden erfolgreich durchgeführt und die Ziele erreicht. Die vorhandenen Differenzen der vom Imes und der vom Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichten Zahlen haben indessen nichts mit diesen Anpassungen zu tun. Es gibt drei Gründe für diese Unterschiede: die bei der Erstellung der Statistiken angewandten Methoden, die Definition der ausländischen Wohnbevölkerung und das Datum, an dem die Statistiken erstellt werden.</p><p>1. Methoden, die bei der Erstellung der Statistiken zur Anwendung kommen</p><p>Das Imes verfügt über ein automatisiertes Ausländerregister (Zentrales Ausländerregister; ZAR), dessen Aufgaben in Artikel 2 der Verordnung vom 23. November 1994 über das Zentrale Ausländerregister (ZAR-Verordnung; SR 142.215) festgelegt sind. Der zitierte Artikel präzisiert in Absatz 1 Buchstabe d, dass das ZAR der Führung von Statistiken über Ausländer und Ausländerinnen dient. Die Ausländerstatistik des Imes wird also auf der Grundlage eines Registers (ZAR) erstellt. Das BFS dagegen erstellt gemäss seinem Mandat eine Synthesestatistik (Art. 10 Abs. 1 und 2 des Bundesstatistikgesetzes; SR 431.01). Diese Statistik geht von derselben Grundlage aus wie das Imes, nämlich von den ZAR-Einträgen. Hierauf vergleicht und vervollständigt das BFS die ZAR-Einträge durch den Beizug weiterer Quellen; zu diesen zählen die über das Zivilstandsregister erhobenen Geburts- und Sterbeziffern. Um kohärente Statistiken zu erzielen und exakte Bilanzen zu errechnen, führt das BFS schliesslich Plausibilitätskontrollen durch und nimmt Korrekturen vor, welche die festgestellten Unterschiede zwischen den Einwanderungs- und den Auswanderungszahlen verständlich machen.</p><p>2. Definition der ausländischen Wohnbevölkerung</p><p>Die ständige ausländische Wohnbevölkerung der Schweiz wird gleichzeitig durch internationale Empfehlungen und durch die schweizerische Gesetzgebung definiert. Die internationalen Empfehlungen werden vor allem von der Uno abgegeben. Sie präzisieren, dass ausser den vom ZAR zahlenmässig erfassten Ausländergruppen auch die internationalen Beamtinnen und Beamten zur ständigen ausländischen Wohnbevölkerung der Schweiz zählen. Diese Definition wird in Artikel 5 der Verordnung vom 6. Oktober 1986 über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (SR 823.21) aufgenommen. So fügt das BFS zu den Zahlen des ZAR die Zahl der in der Schweiz anwesenden internationalen Beamtinnen und Beamten (mit eingeschlossen das Personal der ausländischen diplomatischen Vertretungen ohne diplomatische Immunität und die Mitglieder ihrer Familie) hinzu (2002: 25 000 Personen). Diese Personen können vom ZAR nicht erfasst werden. Das BFS veröffentlicht zudem Ergebnisse über die gesamte ausländische Bevölkerung, mit eingeschlossen die Inhaber und Inhaberinnen einer Kurzaufenthaltsbewilligung, die vorläufig aufgenommenen Personen und die Asylbewerber und Asylbewerberinnen (bis vor kurzem gehörten auch die Saisonniers dazu).</p><p>3. Datum der Erstellung der Statistik</p><p>Das Imes hat seine Statistiken von jeher so rasch wie möglich veröffentlicht und möchte diese Praxis auch künftig beibehalten. Dieses Vorgehen wurde auch von Politikern und Politikerinnen, der Verwaltung und den Medien gefordert. Daher läuft das Verfahren zur Erstellung der Statistiken jährlich in den ersten Tagen des Januars an. Diese frühzeitige Datenbehandlung ermöglicht es den Empfängerinnen und Empfängern der statistischen Auskünfte, die ersten Zahlen über die ausländische Bevölkerung des vergangenen Jahres bereits Ende Januar zu verwerten. Dieses Verfahren hat indessen auch einen negativen Aspekt. Die Änderungen (Zivilstandsmeldungen, Ein- und Ausreisen), die in den letzten Wochen des vergangenen Jahres stattfanden, werden im genannten Verfahren nicht immer berücksichtigt; in solchen Fällen entgehen sie der Imes-Statistik. Im Unterschied dazu vergleicht das BFS die ZAR-Informationen mit seinen eigenen Quellen, ergänzt die Daten und veröffentlicht die definitiven Zahlen im Laufe des Sommers, d. h. sechs bis acht Monate nach Ablauf des erfassten Jahres. Die Einberechnung dieser Bewegungen erhöht die ständige ausländische Wohnbevölkerung der Schweiz jährlich um etwa 10 000 Personen.</p><p>Fazit</p><p>Das Imes und das BFS haben gestützt auf die oben dargelegten Elemente bereits beschlossen, ihre Ausländerstatistiken zu koordinieren. Folgende Massnahmen wurden in die Wege geleitet: Ausarbeitung gemeinsamer Definitionen und Glossare; zahlenmässige Bestimmung der von beiden Bundesämtern erfassten Bevölkerungsanteile. Die nächste - und wichtigste - Etappe wird im ersten Quartal des Jahres 2004 erstmalig realisiert: Sie besteht darin, dass das Imes und das BFS ab diesem Zeitpunkt jedes Jahr gemeinsam an die Öffentlichkeit gelangen. Bei dieser Gelegenheit werden die Statistiken der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung der Schweiz auf der Grundlage der ZAR-Daten vorgestellt. Das BFS wird diese Information durch Beifügung der Zahl der in der Schweiz anwesenden internationalen Beamtinnen und Beamten ergänzen. Dieses Verfahren wird es ermöglichen, Politik, Verwaltung und Medien innert kürzester Frist über die Entwicklung der ausländischen Bevölkerung in der Schweiz zu informieren. Zudem soll in der gemeinsamen Medienmitteilung speziell darauf hingewiesen werden, dass das BFS die definitiven Zahlen der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung innerhalb von sechs Monaten veröffentlichen wird.</p><p>Diese Massnahmen führen zu einer Vereinheitlichung der Ausländerstatistik im Sinne der gestellten Anfrage.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge ist die Entwicklung der Zuwanderung aus den EU/Efta-Ländern von grossem Interesse. Mitte der Neunzigerjahre war der Wanderungssaldo aus diesen Ländern in die Schweiz negativ, d. h., pro Jahr wanderten mehr Staatsangehörige aus EU/Efta-Ländern aus als neu einwanderten. Seit 1997 hat aber die Einwanderung aus verschiedenen EU/Efta-Ländern, namentlich aus der Bundesrepublik Deutschland, stark zugenommen. Die Beurteilung dieser Entwicklung wird erschwert, weil das Zahlenmaterial des BFA und das Zahlenmaterial des BFS nicht übereinstimmen.</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die entsprechenden Statistiken in diesem politisch sensitiven Bereich vereinheitlicht werden sollten?</p>
- Verwirrende Ausländerstatistik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In seiner Sitzung vom 30. August 2000 hat der Bundesrat anerkannt, dass es wichtig ist, über statistische Auskünfte zu verfügen, die geeignet sind, die Zuwanderung, die infolge der mit der Europäischen Union geschlossenen bilateralen Verträge eingesetzt hat, qualitativ und quantitativ zu messen und aussagekräftig zu gestalten. Es wurden Geldmittel bereitgestellt, und das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (Imes) übernahm die Aufgabe, die statistischen Programme anzupassen. Das hauptsächliche Ziel bestand darin, die herzustellenden Informationen mit einem Grad an Detailgenauigkeit zu versehen, der es ermöglicht, die aus dem Personenfreizügigkeitsabkommen fliessenden Auswirkungen genau zu analysieren. Die Arbeiten wurden erfolgreich durchgeführt und die Ziele erreicht. Die vorhandenen Differenzen der vom Imes und der vom Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichten Zahlen haben indessen nichts mit diesen Anpassungen zu tun. Es gibt drei Gründe für diese Unterschiede: die bei der Erstellung der Statistiken angewandten Methoden, die Definition der ausländischen Wohnbevölkerung und das Datum, an dem die Statistiken erstellt werden.</p><p>1. Methoden, die bei der Erstellung der Statistiken zur Anwendung kommen</p><p>Das Imes verfügt über ein automatisiertes Ausländerregister (Zentrales Ausländerregister; ZAR), dessen Aufgaben in Artikel 2 der Verordnung vom 23. November 1994 über das Zentrale Ausländerregister (ZAR-Verordnung; SR 142.215) festgelegt sind. Der zitierte Artikel präzisiert in Absatz 1 Buchstabe d, dass das ZAR der Führung von Statistiken über Ausländer und Ausländerinnen dient. Die Ausländerstatistik des Imes wird also auf der Grundlage eines Registers (ZAR) erstellt. Das BFS dagegen erstellt gemäss seinem Mandat eine Synthesestatistik (Art. 10 Abs. 1 und 2 des Bundesstatistikgesetzes; SR 431.01). Diese Statistik geht von derselben Grundlage aus wie das Imes, nämlich von den ZAR-Einträgen. Hierauf vergleicht und vervollständigt das BFS die ZAR-Einträge durch den Beizug weiterer Quellen; zu diesen zählen die über das Zivilstandsregister erhobenen Geburts- und Sterbeziffern. Um kohärente Statistiken zu erzielen und exakte Bilanzen zu errechnen, führt das BFS schliesslich Plausibilitätskontrollen durch und nimmt Korrekturen vor, welche die festgestellten Unterschiede zwischen den Einwanderungs- und den Auswanderungszahlen verständlich machen.</p><p>2. Definition der ausländischen Wohnbevölkerung</p><p>Die ständige ausländische Wohnbevölkerung der Schweiz wird gleichzeitig durch internationale Empfehlungen und durch die schweizerische Gesetzgebung definiert. Die internationalen Empfehlungen werden vor allem von der Uno abgegeben. Sie präzisieren, dass ausser den vom ZAR zahlenmässig erfassten Ausländergruppen auch die internationalen Beamtinnen und Beamten zur ständigen ausländischen Wohnbevölkerung der Schweiz zählen. Diese Definition wird in Artikel 5 der Verordnung vom 6. Oktober 1986 über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (SR 823.21) aufgenommen. So fügt das BFS zu den Zahlen des ZAR die Zahl der in der Schweiz anwesenden internationalen Beamtinnen und Beamten (mit eingeschlossen das Personal der ausländischen diplomatischen Vertretungen ohne diplomatische Immunität und die Mitglieder ihrer Familie) hinzu (2002: 25 000 Personen). Diese Personen können vom ZAR nicht erfasst werden. Das BFS veröffentlicht zudem Ergebnisse über die gesamte ausländische Bevölkerung, mit eingeschlossen die Inhaber und Inhaberinnen einer Kurzaufenthaltsbewilligung, die vorläufig aufgenommenen Personen und die Asylbewerber und Asylbewerberinnen (bis vor kurzem gehörten auch die Saisonniers dazu).</p><p>3. Datum der Erstellung der Statistik</p><p>Das Imes hat seine Statistiken von jeher so rasch wie möglich veröffentlicht und möchte diese Praxis auch künftig beibehalten. Dieses Vorgehen wurde auch von Politikern und Politikerinnen, der Verwaltung und den Medien gefordert. Daher läuft das Verfahren zur Erstellung der Statistiken jährlich in den ersten Tagen des Januars an. Diese frühzeitige Datenbehandlung ermöglicht es den Empfängerinnen und Empfängern der statistischen Auskünfte, die ersten Zahlen über die ausländische Bevölkerung des vergangenen Jahres bereits Ende Januar zu verwerten. Dieses Verfahren hat indessen auch einen negativen Aspekt. Die Änderungen (Zivilstandsmeldungen, Ein- und Ausreisen), die in den letzten Wochen des vergangenen Jahres stattfanden, werden im genannten Verfahren nicht immer berücksichtigt; in solchen Fällen entgehen sie der Imes-Statistik. Im Unterschied dazu vergleicht das BFS die ZAR-Informationen mit seinen eigenen Quellen, ergänzt die Daten und veröffentlicht die definitiven Zahlen im Laufe des Sommers, d. h. sechs bis acht Monate nach Ablauf des erfassten Jahres. Die Einberechnung dieser Bewegungen erhöht die ständige ausländische Wohnbevölkerung der Schweiz jährlich um etwa 10 000 Personen.</p><p>Fazit</p><p>Das Imes und das BFS haben gestützt auf die oben dargelegten Elemente bereits beschlossen, ihre Ausländerstatistiken zu koordinieren. Folgende Massnahmen wurden in die Wege geleitet: Ausarbeitung gemeinsamer Definitionen und Glossare; zahlenmässige Bestimmung der von beiden Bundesämtern erfassten Bevölkerungsanteile. Die nächste - und wichtigste - Etappe wird im ersten Quartal des Jahres 2004 erstmalig realisiert: Sie besteht darin, dass das Imes und das BFS ab diesem Zeitpunkt jedes Jahr gemeinsam an die Öffentlichkeit gelangen. Bei dieser Gelegenheit werden die Statistiken der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung der Schweiz auf der Grundlage der ZAR-Daten vorgestellt. Das BFS wird diese Information durch Beifügung der Zahl der in der Schweiz anwesenden internationalen Beamtinnen und Beamten ergänzen. Dieses Verfahren wird es ermöglichen, Politik, Verwaltung und Medien innert kürzester Frist über die Entwicklung der ausländischen Bevölkerung in der Schweiz zu informieren. Zudem soll in der gemeinsamen Medienmitteilung speziell darauf hingewiesen werden, dass das BFS die definitiven Zahlen der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung innerhalb von sechs Monaten veröffentlichen wird.</p><p>Diese Massnahmen führen zu einer Vereinheitlichung der Ausländerstatistik im Sinne der gestellten Anfrage.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach dem Inkrafttreten der bilateralen Verträge ist die Entwicklung der Zuwanderung aus den EU/Efta-Ländern von grossem Interesse. Mitte der Neunzigerjahre war der Wanderungssaldo aus diesen Ländern in die Schweiz negativ, d. h., pro Jahr wanderten mehr Staatsangehörige aus EU/Efta-Ländern aus als neu einwanderten. Seit 1997 hat aber die Einwanderung aus verschiedenen EU/Efta-Ländern, namentlich aus der Bundesrepublik Deutschland, stark zugenommen. Die Beurteilung dieser Entwicklung wird erschwert, weil das Zahlenmaterial des BFA und das Zahlenmaterial des BFS nicht übereinstimmen.</p><p>Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die entsprechenden Statistiken in diesem politisch sensitiven Bereich vereinheitlicht werden sollten?</p>
- Verwirrende Ausländerstatistik
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