Moratorium bei der strafrechtlichen Verfolgung von Hanfläden
- ShortId
-
03.1078
- Id
-
20031078
- Updated
-
24.06.2025 23:19
- Language
-
de
- Title
-
Moratorium bei der strafrechtlichen Verfolgung von Hanfläden
- AdditionalIndexing
-
2841;12;Einzelhandel;Moratorium;Drogenpolitik;gerichtliche Untersuchung;Durchsuchung;Repression;Hanf;weiche Droge
- 1
-
- L05K1402020303, Hanf
- L07K01010201020102, weiche Droge
- L05K0701050101, Einzelhandel
- L04K05040102, gerichtliche Untersuchung
- L04K04030305, Repression
- L04K08020318, Moratorium
- L05K0504010201, Durchsuchung
- L04K01050504, Drogenpolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ein Hauptproblem der heutigen Rechtslage ist die sehr heterogene Art ihrer Umsetzung in den Kantonen. Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) soll hier Abhilfe schaffen.</p><p>1. Das geltende BetmG gibt dem Bundesrat keine Kompetenz, den kantonalen Strafverfolgungsbehörden ein Moratorium bezüglich ihres Vorgehens gegen Hanfläden - mit oder ohne SHK-Signet - zu empfehlen. Der Vollzug der Strafbestimmungen des BetmG bezüglich Hanfläden obliegt den kantonalen Justizbehörden. Die Strafverfolgungsorgane des Bundes konzentrieren ihre Ermittlungen demgegenüber auf die interkantonal und international operierenden Drogenhändlerringe.</p><p>2. Für die Umsetzung der Strafnormen des geltenden BetmG sind primär die kantonalen Strafverfolgungsbehörden zuständig. Die Kantone setzen heute nach eigenem Ermessen Prioritäten bei der Verfolgung des unerlaubten Anbaus und Handels von Cannabis. In diesem Teilbereich des Cannabisproblems schlägt der Bundesrat dem Parlament jedoch mit der Revision des BetmG eine Vereinheitlichung des Vollzuges vor.</p><p>3. Der Bundesrat teilt die Meinung der Fragestellerin nicht, dass die Präventionsbemühungen des Bundes durch die kantonalen Justizbehörden sabotiert werden. In den Bereichen des Jugendschutzes und der Früherfassung gefährdeter Jugendlicher werden vielerorts verstärkte Anstrengungen unternommen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Ist der Bundesrat bereit, den kantonalen Justizbehörden zu empfehlen, bis zum parlamentarischen Entscheid der eidgenössischen Räte ein Moratorium bezüglich Strafverfolgung der Hanfläden mit SHK-Signet zu erlassen?</p><p>2. Erachtet es der Bundesrat nicht als äusserst problematisch, wenn der von kriminellen Organisationen kontrollierte Schwarzmarkt unbehelligt floriert, währenddem die sich an strikte Regeln haltenden, Steuern und Sozialabgaben bezahlenden Mitglieder der Schweizer Hanfkoordination (SHK) plötzlich agressiv strafrechtlich verfolgt werden?</p><p>3. Befürchtet der Bundesrat nicht, dass die Präventionsbemühungen der eidgenössischen Gesundheitspolitik durch diese Tendenz sabotiert werden?</p>
- Moratorium bei der strafrechtlichen Verfolgung von Hanfläden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ein Hauptproblem der heutigen Rechtslage ist die sehr heterogene Art ihrer Umsetzung in den Kantonen. Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) soll hier Abhilfe schaffen.</p><p>1. Das geltende BetmG gibt dem Bundesrat keine Kompetenz, den kantonalen Strafverfolgungsbehörden ein Moratorium bezüglich ihres Vorgehens gegen Hanfläden - mit oder ohne SHK-Signet - zu empfehlen. Der Vollzug der Strafbestimmungen des BetmG bezüglich Hanfläden obliegt den kantonalen Justizbehörden. Die Strafverfolgungsorgane des Bundes konzentrieren ihre Ermittlungen demgegenüber auf die interkantonal und international operierenden Drogenhändlerringe.</p><p>2. Für die Umsetzung der Strafnormen des geltenden BetmG sind primär die kantonalen Strafverfolgungsbehörden zuständig. Die Kantone setzen heute nach eigenem Ermessen Prioritäten bei der Verfolgung des unerlaubten Anbaus und Handels von Cannabis. In diesem Teilbereich des Cannabisproblems schlägt der Bundesrat dem Parlament jedoch mit der Revision des BetmG eine Vereinheitlichung des Vollzuges vor.</p><p>3. Der Bundesrat teilt die Meinung der Fragestellerin nicht, dass die Präventionsbemühungen des Bundes durch die kantonalen Justizbehörden sabotiert werden. In den Bereichen des Jugendschutzes und der Früherfassung gefährdeter Jugendlicher werden vielerorts verstärkte Anstrengungen unternommen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Ist der Bundesrat bereit, den kantonalen Justizbehörden zu empfehlen, bis zum parlamentarischen Entscheid der eidgenössischen Räte ein Moratorium bezüglich Strafverfolgung der Hanfläden mit SHK-Signet zu erlassen?</p><p>2. Erachtet es der Bundesrat nicht als äusserst problematisch, wenn der von kriminellen Organisationen kontrollierte Schwarzmarkt unbehelligt floriert, währenddem die sich an strikte Regeln haltenden, Steuern und Sozialabgaben bezahlenden Mitglieder der Schweizer Hanfkoordination (SHK) plötzlich agressiv strafrechtlich verfolgt werden?</p><p>3. Befürchtet der Bundesrat nicht, dass die Präventionsbemühungen der eidgenössischen Gesundheitspolitik durch diese Tendenz sabotiert werden?</p>
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