Kein Holzhandel mit Liberia

ShortId
03.1081
Id
20031081
Updated
24.06.2025 23:46
Language
de
Title
Kein Holzhandel mit Liberia
AdditionalIndexing
08;Einfuhrbeschränkung;Wirtschaftssanktion;Liberia;Holzindustrie;Kapitalflucht;Holzprodukt
1
  • L04K03040509, Liberia
  • L04K07050401, Holzprodukt
  • L05K1002010503, Wirtschaftssanktion
  • L05K1106020106, Kapitalflucht
  • L03K070504, Holzindustrie
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die in den Medien und Berichten von Nichtregierungsorganisationen immer wieder genannten Zahlen zu in der Schweiz angelegten liberianischen Vermögenswerten müssen relativiert werden. Die gemäss Statistik der Schweizerischen Nationalbank ausgewiesenen liberianischen Vermögenswerte von 4,5 Milliarden Franken (per 31. Dezember 2002) teilen sich auf in bilanzwirksame Verpflichtungen (2,1 Milliarden Franken) und Treuhandanlagen (2,4 Milliarden Franken). Die bilanzwirksamen Vermögenswerte befinden sich zum grössten Teil (über 75 Prozent) nicht bei Geschäftsstellen in der Schweiz, sondern bei unselbstständigen Filialen schweizerischer Banken im Ausland. Die Treuhandanlagen werden zwar über die Schweiz abgewickelt. Die Gelder selbst werden jedoch zu einem überwiegenden Teil im Ausland angelegt.</p><p>Die schweizerische Gesetzgebung ist in Bezug auf Zwangs- und Kontrollmassnahmen (z. B. Meldepflichten und Kontensperren) nur auf die effektiv in der Schweiz befindlichen Vermögenswerte anwendbar. Dennoch sind Zweigniederlassungen und Gruppengesellschaften im Ausland aufgrund der am 1. Juli 2003 in Kraft getretenen Geldwäschereiverordnung der Eidgenössischen Bankenkommission verpflichtet, die in dieser Verordnung festgelegten grundlegenden Prinzipien im Bereich der Geldwäscherei, Potentatengelder und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu befolgen.</p><p>Im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens hat der Spezialgerichtshof für Sierra Leone die Schweiz ersucht, die Vermögenswerte von Präsident Charles Taylor, seinen Angehörigen und von Personen und Firmen aus seinem Umfeld in der Schweiz zu sperren und die entsprechenden Bankunterlagen zu erheben. Der Spezialgerichtshof für Sierra Leone wirft Taylor vor, einer der Hauptverantwortlichen für die während des Bürgerkrieges begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu sein.</p><p>Das Bundesamt für Justiz hat in diesem Zusammenhang im Juni verschiedene Banken in Genf und Zürich angewiesen, allfällige Konten der im Rechtshilfeersuchen genannten Personen vorsorglich zu sperren. Am 23. Juli 2003 informierte das Bundesamt für Justiz darüber, dass gemäss Rückmeldung der Banken die Konten zweier Personen aus dem Umfeld von Charles Taylor mit rund 2 Millionen Franken gesperrt worden sind. Es wurden hingegen keine Konten gefunden, die direkt auf Präsident Taylor lauten. Das Bundesamt für Justiz hat den Vollzug des Rechtshilfeersuchens an die Bundesanwaltschaft delegiert.</p><p>Als begleitende Massnahme zum Rechtshilfeersuchen hat die Eidgenössische Bankenkommission am 23. Juni 2003 alle Banken und Effektenhändler aufgefordert, Konten und Schliessfächer von rund 140 Personen, Firmen oder Organisationen aus dem Umfeld von Präsident Taylor unverzüglich der Meldestelle für Geldwäscherei zu melden. Darunter figurieren auch jene Personen, gegenüber welchen die Uno Reisesanktionen verhängt hat.</p><p>2. Der Bundesrat hat mit Wirkung ab dem 9. Juli 2003 und in Übereinstimmung mit der Resolution Nr. 1478 (2003) des Uno-Sicherheitsrates ein Importverbot für Rundhölzer und Holzprodukte mit Ursprung in Liberia erlassen. Der Uno-Sicherheitsrat hatte mit dieser Resolution beschlossen, dass am 7. Juli weltweit ein Importverbot für Rundhölzer und Holzprodukte aus Liberia in Kraft treten soll, falls die liberianische Regierung bis zu diesem Datum keine wirksamen Kontrollmassnahmen im Holzhandel einführt. Gemäss Uno-Experten wird der Erlös aus dem Holzverkauf u. a. für Waffenkäufe verwendet.</p><p>Die schweizerischen Importe von Rundhölzern und Holzprodukten aus Liberia sind äusserst gering. Im Jahr 2002 fanden überhaupt keine Importe statt, in den drei Jahren zuvor beliefen sich die Importe auf durchschnittlich 19 000 Franken pro Jahr.</p><p>Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), welches für die Umsetzung der Sanktionsmassnahmen zuständig ist, hat unmittelbar nach Inkrafttreten dieser neu eingeführten Embargomassnahmen für Rundhölzer und Holzprodukte aus Liberia die von der Fragestellerin genannten schweizerischen Holzhandelsfirmen kontaktiert und auf diese Massnahmen aufmerksam gemacht. Die Holzhandelsfirmen wurden ebenfalls ersucht, über die in den letzten drei Jahren mit Liberia getätigten Geschäfte zu informieren. Die beiden Firmen bestätigten dem Seco, in den letzten drei Jahren keine Holzimporte aus Liberia in die Schweiz getätigt zu haben. Überdies seien aufgrund des Embargos und des Bürgerkrieges in Liberia sämtliche Geschäfte mit diesem Land eingestellt worden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit der Resolution Nr. 1478 vom 6. Mai 2003 verlängerte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die früher ergriffenen Massnahmen gegen die Regierung von Liberia, u. a. das Lieferungsverbot von Rüstungsgütern nach Liberia, das Handelsverbot mit Rohdiamanten aus Liberia und das Ein- und Durchreiseverbot hochrangiger Angehöriger der Regierung und Streitkräfte. Neu in die Verordnung aufgenommen wurde ein zehnmonatiger Handelsstopp für Rundholz und Holzprodukte aus Liberia, in Kraft tretend ab dem 7. Juli 2003.</p><p>Die englische Organisation Global Witness schreibt in ihrem Bericht "The Usual Suspects" vom März 2003, dass auf Schweizer Banken rund 5,1 Milliarden Franken aus Liberia deponiert seien, was etwa 25 Prozent aller Gelder aus Afrika entspricht.</p><p>Der Import von Holz aus Liberia in die Schweiz ist fast vernachlässigbar. Hingegen gibt es Holzhändler mit Sitz in der Schweiz, die mit liberianischem Holz handeln, gemäss Greenpeace die Interholco AG mit Sitz in Baar und die tt Timber International in Basel.</p><p>1. Untersucht die Schweiz die auffallend grosse Geldmenge Liberias und deren starke Schwankungen auf den Schweizer Banken in Bezug auf Potentatengelder, Geldwäscherei und die Sorgfaltspflicht der Banken?</p><p>2. Plant die Schweizer Regierung neben dem Importstopp für Holz aus Liberia Abklärungen und Massnahmen bezüglich der Schweizer Holzhandelsfirmen, die mit Liberia Geschäfte führen?</p>
  • Kein Holzhandel mit Liberia
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die in den Medien und Berichten von Nichtregierungsorganisationen immer wieder genannten Zahlen zu in der Schweiz angelegten liberianischen Vermögenswerten müssen relativiert werden. Die gemäss Statistik der Schweizerischen Nationalbank ausgewiesenen liberianischen Vermögenswerte von 4,5 Milliarden Franken (per 31. Dezember 2002) teilen sich auf in bilanzwirksame Verpflichtungen (2,1 Milliarden Franken) und Treuhandanlagen (2,4 Milliarden Franken). Die bilanzwirksamen Vermögenswerte befinden sich zum grössten Teil (über 75 Prozent) nicht bei Geschäftsstellen in der Schweiz, sondern bei unselbstständigen Filialen schweizerischer Banken im Ausland. Die Treuhandanlagen werden zwar über die Schweiz abgewickelt. Die Gelder selbst werden jedoch zu einem überwiegenden Teil im Ausland angelegt.</p><p>Die schweizerische Gesetzgebung ist in Bezug auf Zwangs- und Kontrollmassnahmen (z. B. Meldepflichten und Kontensperren) nur auf die effektiv in der Schweiz befindlichen Vermögenswerte anwendbar. Dennoch sind Zweigniederlassungen und Gruppengesellschaften im Ausland aufgrund der am 1. Juli 2003 in Kraft getretenen Geldwäschereiverordnung der Eidgenössischen Bankenkommission verpflichtet, die in dieser Verordnung festgelegten grundlegenden Prinzipien im Bereich der Geldwäscherei, Potentatengelder und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung zu befolgen.</p><p>Im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens hat der Spezialgerichtshof für Sierra Leone die Schweiz ersucht, die Vermögenswerte von Präsident Charles Taylor, seinen Angehörigen und von Personen und Firmen aus seinem Umfeld in der Schweiz zu sperren und die entsprechenden Bankunterlagen zu erheben. Der Spezialgerichtshof für Sierra Leone wirft Taylor vor, einer der Hauptverantwortlichen für die während des Bürgerkrieges begangenen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu sein.</p><p>Das Bundesamt für Justiz hat in diesem Zusammenhang im Juni verschiedene Banken in Genf und Zürich angewiesen, allfällige Konten der im Rechtshilfeersuchen genannten Personen vorsorglich zu sperren. Am 23. Juli 2003 informierte das Bundesamt für Justiz darüber, dass gemäss Rückmeldung der Banken die Konten zweier Personen aus dem Umfeld von Charles Taylor mit rund 2 Millionen Franken gesperrt worden sind. Es wurden hingegen keine Konten gefunden, die direkt auf Präsident Taylor lauten. Das Bundesamt für Justiz hat den Vollzug des Rechtshilfeersuchens an die Bundesanwaltschaft delegiert.</p><p>Als begleitende Massnahme zum Rechtshilfeersuchen hat die Eidgenössische Bankenkommission am 23. Juni 2003 alle Banken und Effektenhändler aufgefordert, Konten und Schliessfächer von rund 140 Personen, Firmen oder Organisationen aus dem Umfeld von Präsident Taylor unverzüglich der Meldestelle für Geldwäscherei zu melden. Darunter figurieren auch jene Personen, gegenüber welchen die Uno Reisesanktionen verhängt hat.</p><p>2. Der Bundesrat hat mit Wirkung ab dem 9. Juli 2003 und in Übereinstimmung mit der Resolution Nr. 1478 (2003) des Uno-Sicherheitsrates ein Importverbot für Rundhölzer und Holzprodukte mit Ursprung in Liberia erlassen. Der Uno-Sicherheitsrat hatte mit dieser Resolution beschlossen, dass am 7. Juli weltweit ein Importverbot für Rundhölzer und Holzprodukte aus Liberia in Kraft treten soll, falls die liberianische Regierung bis zu diesem Datum keine wirksamen Kontrollmassnahmen im Holzhandel einführt. Gemäss Uno-Experten wird der Erlös aus dem Holzverkauf u. a. für Waffenkäufe verwendet.</p><p>Die schweizerischen Importe von Rundhölzern und Holzprodukten aus Liberia sind äusserst gering. Im Jahr 2002 fanden überhaupt keine Importe statt, in den drei Jahren zuvor beliefen sich die Importe auf durchschnittlich 19 000 Franken pro Jahr.</p><p>Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco), welches für die Umsetzung der Sanktionsmassnahmen zuständig ist, hat unmittelbar nach Inkrafttreten dieser neu eingeführten Embargomassnahmen für Rundhölzer und Holzprodukte aus Liberia die von der Fragestellerin genannten schweizerischen Holzhandelsfirmen kontaktiert und auf diese Massnahmen aufmerksam gemacht. Die Holzhandelsfirmen wurden ebenfalls ersucht, über die in den letzten drei Jahren mit Liberia getätigten Geschäfte zu informieren. Die beiden Firmen bestätigten dem Seco, in den letzten drei Jahren keine Holzimporte aus Liberia in die Schweiz getätigt zu haben. Überdies seien aufgrund des Embargos und des Bürgerkrieges in Liberia sämtliche Geschäfte mit diesem Land eingestellt worden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit der Resolution Nr. 1478 vom 6. Mai 2003 verlängerte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die früher ergriffenen Massnahmen gegen die Regierung von Liberia, u. a. das Lieferungsverbot von Rüstungsgütern nach Liberia, das Handelsverbot mit Rohdiamanten aus Liberia und das Ein- und Durchreiseverbot hochrangiger Angehöriger der Regierung und Streitkräfte. Neu in die Verordnung aufgenommen wurde ein zehnmonatiger Handelsstopp für Rundholz und Holzprodukte aus Liberia, in Kraft tretend ab dem 7. Juli 2003.</p><p>Die englische Organisation Global Witness schreibt in ihrem Bericht "The Usual Suspects" vom März 2003, dass auf Schweizer Banken rund 5,1 Milliarden Franken aus Liberia deponiert seien, was etwa 25 Prozent aller Gelder aus Afrika entspricht.</p><p>Der Import von Holz aus Liberia in die Schweiz ist fast vernachlässigbar. Hingegen gibt es Holzhändler mit Sitz in der Schweiz, die mit liberianischem Holz handeln, gemäss Greenpeace die Interholco AG mit Sitz in Baar und die tt Timber International in Basel.</p><p>1. Untersucht die Schweiz die auffallend grosse Geldmenge Liberias und deren starke Schwankungen auf den Schweizer Banken in Bezug auf Potentatengelder, Geldwäscherei und die Sorgfaltspflicht der Banken?</p><p>2. Plant die Schweizer Regierung neben dem Importstopp für Holz aus Liberia Abklärungen und Massnahmen bezüglich der Schweizer Holzhandelsfirmen, die mit Liberia Geschäfte führen?</p>
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