Kontrolle von Trinkwasserentnahmen
- ShortId
-
03.1091
- Id
-
20031091
- Updated
-
24.06.2025 23:40
- Language
-
de
- Title
-
Kontrolle von Trinkwasserentnahmen
- AdditionalIndexing
-
52;Kontrolle;Wasseranalyse;Wasserlauf;WHO;Trinkwasser;internationales Vertragswerk;See
- 1
-
- L05K0603030210, Trinkwasser
- L04K06030110, Wasserlauf
- L04K06030108, See
- L04K06010501, Wasseranalyse
- L04K08020313, Kontrolle
- L04K15040313, WHO
- L04K10020202, internationales Vertragswerk
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die aufgeworfenen Fragen betreffen verschiedene Aspekte des Trinkwassers und bedürfen einiger einleitender Bemerkungen. Das Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen wurde 1992 in Helsinki unterzeichnet und trat am 6. März 1996 in Kraft. Im Rahmen dieses Übereinkommens haben die Signatarstaaten in Zusammenarbeit mit dem Regionalbüro Europa der Weltgesundheitsorganisation ein Protokoll über das Wasser und die Gesundheit verfasst. Die Schweiz gehört zu den 32 Staaten, die dieses Protokoll 1999 unterzeichnet haben. Dieses definiert folgende Ziele: Zugang zu Trinkwasser für alle, geeignete Abwasserbehandlung, effizienter Schutz der Wasserressourcen und Schutz vor wasserbedingten Krankheiten. Das Protokoll wird in Kraft treten, sobald es 16 Signatarstaaten ratifiziert haben. Bis heute haben bereits 10 Staaten die Ratifikation vorgenommen. Gemäss Programm der Länder, die das Protokoll noch nicht ratifiziert haben, scheint es, dass 16 Ratifikationen bis im Juni 2004 abgeschlossen sein werden, wenn die erste Tagung der beteiligten Staaten gleichzeitig zur Ministerkonferenz WHO/Europa zu Gesundheit und Umwelt stattfindet.</p><p>Auf die aufgeworfenen Fragen kann wie folgt geantwortet werden:</p><p>1. Zurzeit ist in der Schweiz das Vorbereitungsverfahren für die Ratifikation im Gange. Eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegebene Evaluation der Folgen dieser Ratifizierung hat ergeben, dass für das BAG neue Verpflichtungen entstehen würden, insbesondere:</p><p>- die Sicherstellung einer formellen Koordination zwischen den verschiedenen Behörden, die sich mit der Wasserbewirtschaftung befassen; </p><p>- die Einrichtung einer Datenbank zu Trinkwasser;</p><p>- eine nationale Evaluation der Trinkwassersituation nach Festlegung der Ziele für die Schweiz;</p><p>- die Einrichtung eines Informationssystems für die Öffentlichkeit;</p><p>- die periodische Erstellung eines Berichtes zuhanden der internationalen Instanzen.</p><p>2. Es trifft zu, dass beim BAG für diesen Bereich nur wenige Mittel zur Verfügung stehen, die zurzeit maximal 50 Stellenprozente ausmachen.</p><p>3. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Lebensmittelgesetz (LMG), im Epidemiengesetz sowie in den dazugehörigen Verordnungen festgehalten. In unserem föderalistischen System liegt der Vollzug bei den Kantonen, die die verschiedenen notwendigen Kontrollen durchführen. Das BAG erhält jeweils den Jahresbericht der Kantonslabors, und auch sämtliche Übertretungen der Grenzwerte müssen dem BAG gemeldet werden (aufgrund der neuen Bestimmungen von Art. 36 Abs. 3 LMG). Diese Angaben, obwohl in grosser Menge vorhanden (pro Jahr werden rund 45 000 Proben analysiert, meist von Trinkwasser), werden aber nicht alle nach denselben Kriterien analysiert und sind nicht harmonisiert. Zudem ist der Bund bei der Erhebung dieser Daten auf den guten Willen der Kantone angewiesen, da in diesem Bereich keine verbindliche Gesetzgebung existiert. Schliesslich fehlen die gesetzlichen Grundlagen für die Regelung beim Badewasser.</p><p>4. Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Schweiz das Protokoll der WHO so rasch wie möglich ratifizieren sollte. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat entschieden, dass das EDI für den Fall, dass das Protokoll von den eidgenössischen Räten ratifiziert wird, die für die Umsetzung notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitzustellen hat. Das Protokoll wird dem Parlament voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2004 zur Ratifikation vorgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss einer Mitteilung scheint die Schweiz zurzeit nicht in der Lage bzw. nicht bereit zu sein, ein WHO-Abkommen betreffend Entnahme und Kontrolle von Trinkwasser aus Fliessgewässern und Seen zu erfüllen.</p><p>1. Stimmt das, und welche Bedingungen wären zu erfüllen, um WHO-kompatibel zu sein?</p><p>2. Stimmt es, dass das BAG nur 0,3 Stellenpunkte für Wasser oder Trinkwasser einsetzen kann?</p><p>3. Hat der Bund genügend Gesetzesvorschriften, um die entsprechende Kontrolle bei den Kantonen durchzusetzen?</p><p>4. Genügen heute die Budgetposten für diese Ausgabe?</p>
- Kontrolle von Trinkwasserentnahmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die aufgeworfenen Fragen betreffen verschiedene Aspekte des Trinkwassers und bedürfen einiger einleitender Bemerkungen. Das Übereinkommen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen wurde 1992 in Helsinki unterzeichnet und trat am 6. März 1996 in Kraft. Im Rahmen dieses Übereinkommens haben die Signatarstaaten in Zusammenarbeit mit dem Regionalbüro Europa der Weltgesundheitsorganisation ein Protokoll über das Wasser und die Gesundheit verfasst. Die Schweiz gehört zu den 32 Staaten, die dieses Protokoll 1999 unterzeichnet haben. Dieses definiert folgende Ziele: Zugang zu Trinkwasser für alle, geeignete Abwasserbehandlung, effizienter Schutz der Wasserressourcen und Schutz vor wasserbedingten Krankheiten. Das Protokoll wird in Kraft treten, sobald es 16 Signatarstaaten ratifiziert haben. Bis heute haben bereits 10 Staaten die Ratifikation vorgenommen. Gemäss Programm der Länder, die das Protokoll noch nicht ratifiziert haben, scheint es, dass 16 Ratifikationen bis im Juni 2004 abgeschlossen sein werden, wenn die erste Tagung der beteiligten Staaten gleichzeitig zur Ministerkonferenz WHO/Europa zu Gesundheit und Umwelt stattfindet.</p><p>Auf die aufgeworfenen Fragen kann wie folgt geantwortet werden:</p><p>1. Zurzeit ist in der Schweiz das Vorbereitungsverfahren für die Ratifikation im Gange. Eine vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegebene Evaluation der Folgen dieser Ratifizierung hat ergeben, dass für das BAG neue Verpflichtungen entstehen würden, insbesondere:</p><p>- die Sicherstellung einer formellen Koordination zwischen den verschiedenen Behörden, die sich mit der Wasserbewirtschaftung befassen; </p><p>- die Einrichtung einer Datenbank zu Trinkwasser;</p><p>- eine nationale Evaluation der Trinkwassersituation nach Festlegung der Ziele für die Schweiz;</p><p>- die Einrichtung eines Informationssystems für die Öffentlichkeit;</p><p>- die periodische Erstellung eines Berichtes zuhanden der internationalen Instanzen.</p><p>2. Es trifft zu, dass beim BAG für diesen Bereich nur wenige Mittel zur Verfügung stehen, die zurzeit maximal 50 Stellenprozente ausmachen.</p><p>3. Die gesetzlichen Grundlagen sind im Lebensmittelgesetz (LMG), im Epidemiengesetz sowie in den dazugehörigen Verordnungen festgehalten. In unserem föderalistischen System liegt der Vollzug bei den Kantonen, die die verschiedenen notwendigen Kontrollen durchführen. Das BAG erhält jeweils den Jahresbericht der Kantonslabors, und auch sämtliche Übertretungen der Grenzwerte müssen dem BAG gemeldet werden (aufgrund der neuen Bestimmungen von Art. 36 Abs. 3 LMG). Diese Angaben, obwohl in grosser Menge vorhanden (pro Jahr werden rund 45 000 Proben analysiert, meist von Trinkwasser), werden aber nicht alle nach denselben Kriterien analysiert und sind nicht harmonisiert. Zudem ist der Bund bei der Erhebung dieser Daten auf den guten Willen der Kantone angewiesen, da in diesem Bereich keine verbindliche Gesetzgebung existiert. Schliesslich fehlen die gesetzlichen Grundlagen für die Regelung beim Badewasser.</p><p>4. Alle Beteiligten sind sich einig, dass die Schweiz das Protokoll der WHO so rasch wie möglich ratifizieren sollte. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat entschieden, dass das EDI für den Fall, dass das Protokoll von den eidgenössischen Räten ratifiziert wird, die für die Umsetzung notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen bereitzustellen hat. Das Protokoll wird dem Parlament voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2004 zur Ratifikation vorgelegt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Gemäss einer Mitteilung scheint die Schweiz zurzeit nicht in der Lage bzw. nicht bereit zu sein, ein WHO-Abkommen betreffend Entnahme und Kontrolle von Trinkwasser aus Fliessgewässern und Seen zu erfüllen.</p><p>1. Stimmt das, und welche Bedingungen wären zu erfüllen, um WHO-kompatibel zu sein?</p><p>2. Stimmt es, dass das BAG nur 0,3 Stellenpunkte für Wasser oder Trinkwasser einsetzen kann?</p><p>3. Hat der Bund genügend Gesetzesvorschriften, um die entsprechende Kontrolle bei den Kantonen durchzusetzen?</p><p>4. Genügen heute die Budgetposten für diese Ausgabe?</p>
- Kontrolle von Trinkwasserentnahmen
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