Steuerpaket. Aktualisierung der Steuerausfälle

ShortId
03.1108
Id
20031108
Updated
24.06.2025 22:47
Language
de
Title
Steuerpaket. Aktualisierung der Steuerausfälle
AdditionalIndexing
24;Steuersenkung;Steuererhebung;Einnahmen der öffentlichen Hand;Wirtschaftsanalyse;Statistik;Steuerbelastung
1
  • L04K11070307, Steuersenkung
  • L04K11070308, Steuerbelastung
  • L04K11070602, Steuererhebung
  • L03K110205, Einnahmen der öffentlichen Hand
  • L03K020218, Statistik
  • L03K070404, Wirtschaftsanalyse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat kann sich der in der dringlichen Anfrage geäusserten Vermutung, eine Aktualisierung der Berechnungen müsse zu einer deutlichen Korrektur der geschätzten Mindererträge nach unten führen, nicht anschliessen, und zwar aus folgenden Gründen:</p><p>1. Zusammen mit der Staatsrechnung wird jeweils die Schätzung der direkten Bundessteuer für das entsprechende Jahr aktualisiert. Die Ergebnisse der Staatsrechnung 2002 sind somit nur sehr beschränkt relevant für die Ertragsschätzungen im Zusammenhang mit der Ehe- und Familienbesteuerung. Letztere werden vielmehr laufend im Zusammenhang mit dem neuen Voranschlag und der Finanzplanung revidiert, zurzeit also aufgrund des Voranschlages 2004 und des Finanzplanes 2005-2007. Zudem ist zu bedenken, dass der in der Anfrage erwähnte Einbruch bei den Erträgen der direkten Bundessteuer in den letzten Jahren ausschliesslich auf die juristischen Personen zurückzuführen ist. Aus diesem Einbruch ergeben sich somit keine Konsequenzen für die Minderertragsschätzungen bei der Ehe- und Familienbesteuerung.</p><p>2. Die Schätzungen für die direkte Bundessteuer der natürlichen Personen basieren auf der Entwicklung der Einkommen gemäss volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung und den Prognosen der BAK Basel Economics. Danach nehmen die Einkommen in den Jahren 1999 bis 2004 zwischen 1,09 (1999) und 4,5 Prozent (2000) zu. Der durchschnittliche Zuwachs pro Jahr beträgt in dieser Zeitspanne 2,3 Prozent. Der Sollertrag (d. h. die für ein bestimmtes Steuerjahr in Rechnung gestellte Steuer, unabhängig vom Zeitpunkt des tatsächlichen Eingangs beim Bund) nimmt von rund 6,2 Milliarden Franken in der Steuerperiode 1999 auf geschätzte rund 7,4 Milliarden Franken in der Steuerperiode 2004 zu (ohne Berücksichtigung der Ehe- und Familienbesteuerung). Dies entspricht einer jährlichen Zuwachsrate von knapp 3,9 Prozent. Berücksichtigt sind dabei die Mindererträge als Folge des Überganges zur jährlichen Veranlagung mit Gegenwartsbemessung in den Jahren 1999 (Zürich und Thurgau), 2001 (20 Kantone) und 2003 (Kantone Tessin, Waadt und Wallis).</p><p>Die statische Schätzung der Auswirkungen der Reform der Familienbesteuerung auf den Sollertrag (Minderertrag von 1,22 Milliarden Franken) basiert auf dem Einnahmenniveau der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen für die beiden Steuerjahre 2000 und 2001. In der Zwischenzeit sind aber die Einkommen und somit auch die Steuererträge der natürlichen Personen weiter angestiegen (von den damals für die Steuerperioden 2000 und 2001 geschätzten durchschnittlichen 6,3 Milliarden Franken auf nicht ganz 7,4 Milliarden Franken in der Steuerperiode 2004; jeweils ohne Berücksichtigung der Reform der Familienbesteuerung). Aufgrund dieses höheren Ertragsniveaus steigt auch der geschätzte Ertragsausfall beim Sollertrag für die Steuerperiode 2004, nämlich von 1,22 auf rund 1,5 Milliarden Franken (Stand Finanzplan Anfang Oktober 2003). Die Entwicklung bei den juristischen Personen wird hier nicht berücksichtigt, da sie, wie oben erwähnt, für die Ehe- und Familienbesteuerung nicht von Belang ist.</p><p>3. Es trifft zu, dass die durch die Steuererleichterungen wirksamen positiven Wachstumseffekte nicht berücksichtigt sind. Die Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung sind rein statischer Natur. Es stehen keine berechenbaren ökonomischen Modelle zur Verfügung, mit denen Wachstumseffekte und deren Auswirkungen auf die Steuereinnahmen geschätzt werden können. Trotzdem gilt es aufgrund eines in einem anderen Zusammenhang (Unternehmenssteuerreform II) erstellten Gutachtens zu bedenken, dass die von Steuerreduktionen ausgehenden Wachstumseffekte längere Zeit brauchen, bis sie sich einstellen, während die Steuermindereinnahmen sehr rasch eintreten.</p><p>4. Grundsätzlich ist die Aussage richtig, wonach die Massnahmen bei den Stempelabgaben im Umfang von 240 Millionen Franken bereits seit 2001 wirksam seien, was die Ausfälle gegenüber heute entsprechend reduziere. Immerhin geht es aber beim Steuerpaket 2001 darum, Entlastungen, die heute noch befristet sind, ab 2004 dauerhaft in Kraft zu setzen. Zudem wurden vom Parlament zusätzlich zur Überführung der dringlichen Massnahmen ins ordentliche Recht weiter gehende Entlastungen von rund 40 Millionen Franken beschlossen.</p><p>5. Bezüglich der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung lassen sich aufgrund der Ausführungen in den der Ziffern 1 bis 3 die Mindererträge für die einzelnen Finanzplanjahre beim ursprünglich vorgesehenen Inkrafttreten auf den 1. Januar 2004 schätzen.</p><p>Wird - wie vom Bundesrat infolge Zustandekommens des Referendums mit Zusatzbotschaft beantragt - das Inkrafttreten der Ehe- und Familienbesteuerung auf den 1. Januar 2005 verschoben, so belaufen sich die geschätzten Mindererträge in den einzelnen Finanzplanjahren auf:</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p><p>Die Verschiebung des Inkrafttretens um ein Jahr bewirkt somit, dass die Mindereinnahmen in den Finanzplanjahren 2004-2006 geringer, im Finanzplanjahr 2007 hingegen höher ausfallen.</p><p>5.1 Die - ebenfalls statische - Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung eines Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung (Mindereinnahmen von 430 Millionen Franken) beruht nicht, wie in der Anfrage angenommen, auf der Einnahmenbasis des Rechnungsjahres 2000, sondern im Wesentlichen auf der Analyse von rund 300 000 Steuererklärungen aus der Steuerperiode 1997/98. Der Steuerausfall von 430 Millionen Franken gibt somit einzig auf die Frage Antwort, wie sich der Ertrag der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen 1997/98 bei einem damaligen Systemwechsel vermindert hätte. Der Sollertrag der natürlichen Personen dieser Steuerperiode belief sich aber noch auf jährlich rund 5,8 Milliarden Franken, während er in der Steuerperiode 2003 bereits bei rund 7 Milliarden Franken liegt. Allein aus diesem Grund, und weil das Gewicht der Wohneigentümer im Steuersubstrat eher zugenommen hat, ist davon auszugehen, dass der von den eidgenössischen Räten beschlossene Systemwechsel effektiv mehr als ausgewiesen kosten dürfte. Weil aber der Systemwechsel erst 2008 in Kraft treten soll (mit ersten finanziellen Auswirkungen auf die Steuereingänge im Jahre 2009), hat das Eidgenössische Finanzdepartement auf jegliche Zukunftsprojektion verzichtet. Am Rande sei aber noch bemerkt, dass gemäss einem Bericht aus dem Jahre 1999 an die Expertenkommission Eigenmietwert/Systemwechsel bei den Wohneigentümern bei einem Systemwechsel ein erheblicher Steueroptimierungsspielraum besteht, dem in der statischen Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung nicht Rechnung getragen werden konnte.</p><p>Im Gegensatz zu den Ausführungen in der dringlichen Anfrage dürfte somit der Systemwechsel bei der direkten Bundessteuer nicht weniger, sondern höhere Mindererträge verursachen, welche die Eidgenössische Steuerverwaltung indessen mangels genügender Informationen nicht näher schätzen kann.</p><p>6. Keine Stellung nimmt der Bundesrat zu den zu erwartenden Mindereinnahmen bei den Staats- und Gemeindesteuern, weil der Handlungsbedarf (z. B. bei den Tarifen für Verheiratete) von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich ist und weil die Kantone bei der Umsetzung einen finanzpolitisch grossen Handlungsspielraum haben. Ausserdem fehlen der Eidgenössischen Steuerverwaltung hierfür die nötigen statistischen Grundlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Berechnungen zu den vom Steuerpaket verursachten Steuerausfällen zu aktualisieren. Die Berechnungsgrundlagen sind folgende:</p><p>1. die Ergebnisse der Rechnung 2002;</p><p>2. die aktuellen Wachstumsprognosen;</p><p>3. die Berücksichtigung des durch die Steuersenkungen bedingten Wachstumseffektes sowie der positiven Auswirkungen auf die Steuererträge;</p><p>4. die Ausklammerung von Steuereinnahmen, die bereits bestehenden Massnahmen (Stempelabgaben) zuzuschreiben sind.</p><p>Mit dem Steuerpaket werden Steuerentlastungen eingeführt, was für den Bund und die Kantone tiefere Steuererträge bedeutet. Gemäss den Berechnungen des EFD werden sich die Steuerausfälle auf insgesamt 2 Milliarden Franken belaufen. Es ist jedoch wichtig, diesen Betrag zu relativieren:</p><p>In den Berechnungen des EFD werden die vom Steuerpaket verursachten Ausfälle eindeutig zu hoch angesetzt, da sich die Berechnungen im Wesentlichen auf die ausserordentlich hohen Erträge des Jahres 2000 stützen. Seither wurden die allzu optimistischen Einnahmenschätzungen für die kommenden Jahre nach unten korrigiert. Tatsächlich fielen die Erträge aus der direkten Bundessteuer im Jahre 2002 deutlich geringer aus als vorgesehen. Wie das EFD erst kürzlich verlauten liess, bestätigen sich die Ertragseinbussen auch für das Jahr 2003. Diese neuen Fakten wurden leider nicht berücksichtigt, um die Auswirkungen des Steuerpaketes neu einzuschätzen.</p><p>Ebenfalls völlig ausser Acht lassen die Berechnungen die positiven Auswirkungen der Steuerentlastungen auf das Wirtschaftswachstum und das Einnahmenwachstum.</p><p>Die Massnahmen im Zusammenhang mit der Umsatzabgabe, die 240 Millionen Franken einbringen, sind seit 2001 in Kraft und sollten die veranschlagten Ertragseinbussen gleichermassen vermindern.</p><p>Was die Massnahmen zur Wohneigentumsbesteuerung betrifft, werden sie erst ab dem Jahre 2008 gültig sein. Die Kantone verfügen deshalb über genügend Zeit, sich der neuen Situation anzupassen, was die finanziellen Befürchtungen einiger kantonaler Finanzdirektoren relativiert.</p><p>Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen muss der Ertragsausfall deutlich nach unten korrigiert werden. Eine überschlagsmässige Schätzung der Mindereinnahmen zeigt, dass sich diese auf die Hälfte der von den Behörden geschätzten Summe belaufen könnten. Die genaue Berechnung obliegt jedoch den zuständigen Stellen.</p>
  • Steuerpaket. Aktualisierung der Steuerausfälle
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat kann sich der in der dringlichen Anfrage geäusserten Vermutung, eine Aktualisierung der Berechnungen müsse zu einer deutlichen Korrektur der geschätzten Mindererträge nach unten führen, nicht anschliessen, und zwar aus folgenden Gründen:</p><p>1. Zusammen mit der Staatsrechnung wird jeweils die Schätzung der direkten Bundessteuer für das entsprechende Jahr aktualisiert. Die Ergebnisse der Staatsrechnung 2002 sind somit nur sehr beschränkt relevant für die Ertragsschätzungen im Zusammenhang mit der Ehe- und Familienbesteuerung. Letztere werden vielmehr laufend im Zusammenhang mit dem neuen Voranschlag und der Finanzplanung revidiert, zurzeit also aufgrund des Voranschlages 2004 und des Finanzplanes 2005-2007. Zudem ist zu bedenken, dass der in der Anfrage erwähnte Einbruch bei den Erträgen der direkten Bundessteuer in den letzten Jahren ausschliesslich auf die juristischen Personen zurückzuführen ist. Aus diesem Einbruch ergeben sich somit keine Konsequenzen für die Minderertragsschätzungen bei der Ehe- und Familienbesteuerung.</p><p>2. Die Schätzungen für die direkte Bundessteuer der natürlichen Personen basieren auf der Entwicklung der Einkommen gemäss volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung und den Prognosen der BAK Basel Economics. Danach nehmen die Einkommen in den Jahren 1999 bis 2004 zwischen 1,09 (1999) und 4,5 Prozent (2000) zu. Der durchschnittliche Zuwachs pro Jahr beträgt in dieser Zeitspanne 2,3 Prozent. Der Sollertrag (d. h. die für ein bestimmtes Steuerjahr in Rechnung gestellte Steuer, unabhängig vom Zeitpunkt des tatsächlichen Eingangs beim Bund) nimmt von rund 6,2 Milliarden Franken in der Steuerperiode 1999 auf geschätzte rund 7,4 Milliarden Franken in der Steuerperiode 2004 zu (ohne Berücksichtigung der Ehe- und Familienbesteuerung). Dies entspricht einer jährlichen Zuwachsrate von knapp 3,9 Prozent. Berücksichtigt sind dabei die Mindererträge als Folge des Überganges zur jährlichen Veranlagung mit Gegenwartsbemessung in den Jahren 1999 (Zürich und Thurgau), 2001 (20 Kantone) und 2003 (Kantone Tessin, Waadt und Wallis).</p><p>Die statische Schätzung der Auswirkungen der Reform der Familienbesteuerung auf den Sollertrag (Minderertrag von 1,22 Milliarden Franken) basiert auf dem Einnahmenniveau der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen für die beiden Steuerjahre 2000 und 2001. In der Zwischenzeit sind aber die Einkommen und somit auch die Steuererträge der natürlichen Personen weiter angestiegen (von den damals für die Steuerperioden 2000 und 2001 geschätzten durchschnittlichen 6,3 Milliarden Franken auf nicht ganz 7,4 Milliarden Franken in der Steuerperiode 2004; jeweils ohne Berücksichtigung der Reform der Familienbesteuerung). Aufgrund dieses höheren Ertragsniveaus steigt auch der geschätzte Ertragsausfall beim Sollertrag für die Steuerperiode 2004, nämlich von 1,22 auf rund 1,5 Milliarden Franken (Stand Finanzplan Anfang Oktober 2003). Die Entwicklung bei den juristischen Personen wird hier nicht berücksichtigt, da sie, wie oben erwähnt, für die Ehe- und Familienbesteuerung nicht von Belang ist.</p><p>3. Es trifft zu, dass die durch die Steuererleichterungen wirksamen positiven Wachstumseffekte nicht berücksichtigt sind. Die Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung sind rein statischer Natur. Es stehen keine berechenbaren ökonomischen Modelle zur Verfügung, mit denen Wachstumseffekte und deren Auswirkungen auf die Steuereinnahmen geschätzt werden können. Trotzdem gilt es aufgrund eines in einem anderen Zusammenhang (Unternehmenssteuerreform II) erstellten Gutachtens zu bedenken, dass die von Steuerreduktionen ausgehenden Wachstumseffekte längere Zeit brauchen, bis sie sich einstellen, während die Steuermindereinnahmen sehr rasch eintreten.</p><p>4. Grundsätzlich ist die Aussage richtig, wonach die Massnahmen bei den Stempelabgaben im Umfang von 240 Millionen Franken bereits seit 2001 wirksam seien, was die Ausfälle gegenüber heute entsprechend reduziere. Immerhin geht es aber beim Steuerpaket 2001 darum, Entlastungen, die heute noch befristet sind, ab 2004 dauerhaft in Kraft zu setzen. Zudem wurden vom Parlament zusätzlich zur Überführung der dringlichen Massnahmen ins ordentliche Recht weiter gehende Entlastungen von rund 40 Millionen Franken beschlossen.</p><p>5. Bezüglich der Reform der Ehe- und Familienbesteuerung lassen sich aufgrund der Ausführungen in den der Ziffern 1 bis 3 die Mindererträge für die einzelnen Finanzplanjahre beim ursprünglich vorgesehenen Inkrafttreten auf den 1. Januar 2004 schätzen.</p><p>Wird - wie vom Bundesrat infolge Zustandekommens des Referendums mit Zusatzbotschaft beantragt - das Inkrafttreten der Ehe- und Familienbesteuerung auf den 1. Januar 2005 verschoben, so belaufen sich die geschätzten Mindererträge in den einzelnen Finanzplanjahren auf:</p><p>Die Vorstösse mit Tabellen und Grafiken können heruntergeladen werden unter: Ratsbetrieb / Curia Vista / Vorstösse mit Tabellen und Grafiken, die in der Geschäftsdatenbank nicht abgebildet werden können.</p><p>Die Verschiebung des Inkrafttretens um ein Jahr bewirkt somit, dass die Mindereinnahmen in den Finanzplanjahren 2004-2006 geringer, im Finanzplanjahr 2007 hingegen höher ausfallen.</p><p>5.1 Die - ebenfalls statische - Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung eines Systemwechsels bei der Wohneigentumsbesteuerung (Mindereinnahmen von 430 Millionen Franken) beruht nicht, wie in der Anfrage angenommen, auf der Einnahmenbasis des Rechnungsjahres 2000, sondern im Wesentlichen auf der Analyse von rund 300 000 Steuererklärungen aus der Steuerperiode 1997/98. Der Steuerausfall von 430 Millionen Franken gibt somit einzig auf die Frage Antwort, wie sich der Ertrag der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen 1997/98 bei einem damaligen Systemwechsel vermindert hätte. Der Sollertrag der natürlichen Personen dieser Steuerperiode belief sich aber noch auf jährlich rund 5,8 Milliarden Franken, während er in der Steuerperiode 2003 bereits bei rund 7 Milliarden Franken liegt. Allein aus diesem Grund, und weil das Gewicht der Wohneigentümer im Steuersubstrat eher zugenommen hat, ist davon auszugehen, dass der von den eidgenössischen Räten beschlossene Systemwechsel effektiv mehr als ausgewiesen kosten dürfte. Weil aber der Systemwechsel erst 2008 in Kraft treten soll (mit ersten finanziellen Auswirkungen auf die Steuereingänge im Jahre 2009), hat das Eidgenössische Finanzdepartement auf jegliche Zukunftsprojektion verzichtet. Am Rande sei aber noch bemerkt, dass gemäss einem Bericht aus dem Jahre 1999 an die Expertenkommission Eigenmietwert/Systemwechsel bei den Wohneigentümern bei einem Systemwechsel ein erheblicher Steueroptimierungsspielraum besteht, dem in der statischen Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung nicht Rechnung getragen werden konnte.</p><p>Im Gegensatz zu den Ausführungen in der dringlichen Anfrage dürfte somit der Systemwechsel bei der direkten Bundessteuer nicht weniger, sondern höhere Mindererträge verursachen, welche die Eidgenössische Steuerverwaltung indessen mangels genügender Informationen nicht näher schätzen kann.</p><p>6. Keine Stellung nimmt der Bundesrat zu den zu erwartenden Mindereinnahmen bei den Staats- und Gemeindesteuern, weil der Handlungsbedarf (z. B. bei den Tarifen für Verheiratete) von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich ist und weil die Kantone bei der Umsetzung einen finanzpolitisch grossen Handlungsspielraum haben. Ausserdem fehlen der Eidgenössischen Steuerverwaltung hierfür die nötigen statistischen Grundlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Berechnungen zu den vom Steuerpaket verursachten Steuerausfällen zu aktualisieren. Die Berechnungsgrundlagen sind folgende:</p><p>1. die Ergebnisse der Rechnung 2002;</p><p>2. die aktuellen Wachstumsprognosen;</p><p>3. die Berücksichtigung des durch die Steuersenkungen bedingten Wachstumseffektes sowie der positiven Auswirkungen auf die Steuererträge;</p><p>4. die Ausklammerung von Steuereinnahmen, die bereits bestehenden Massnahmen (Stempelabgaben) zuzuschreiben sind.</p><p>Mit dem Steuerpaket werden Steuerentlastungen eingeführt, was für den Bund und die Kantone tiefere Steuererträge bedeutet. Gemäss den Berechnungen des EFD werden sich die Steuerausfälle auf insgesamt 2 Milliarden Franken belaufen. Es ist jedoch wichtig, diesen Betrag zu relativieren:</p><p>In den Berechnungen des EFD werden die vom Steuerpaket verursachten Ausfälle eindeutig zu hoch angesetzt, da sich die Berechnungen im Wesentlichen auf die ausserordentlich hohen Erträge des Jahres 2000 stützen. Seither wurden die allzu optimistischen Einnahmenschätzungen für die kommenden Jahre nach unten korrigiert. Tatsächlich fielen die Erträge aus der direkten Bundessteuer im Jahre 2002 deutlich geringer aus als vorgesehen. Wie das EFD erst kürzlich verlauten liess, bestätigen sich die Ertragseinbussen auch für das Jahr 2003. Diese neuen Fakten wurden leider nicht berücksichtigt, um die Auswirkungen des Steuerpaketes neu einzuschätzen.</p><p>Ebenfalls völlig ausser Acht lassen die Berechnungen die positiven Auswirkungen der Steuerentlastungen auf das Wirtschaftswachstum und das Einnahmenwachstum.</p><p>Die Massnahmen im Zusammenhang mit der Umsatzabgabe, die 240 Millionen Franken einbringen, sind seit 2001 in Kraft und sollten die veranschlagten Ertragseinbussen gleichermassen vermindern.</p><p>Was die Massnahmen zur Wohneigentumsbesteuerung betrifft, werden sie erst ab dem Jahre 2008 gültig sein. Die Kantone verfügen deshalb über genügend Zeit, sich der neuen Situation anzupassen, was die finanziellen Befürchtungen einiger kantonaler Finanzdirektoren relativiert.</p><p>Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen muss der Ertragsausfall deutlich nach unten korrigiert werden. Eine überschlagsmässige Schätzung der Mindereinnahmen zeigt, dass sich diese auf die Hälfte der von den Behörden geschätzten Summe belaufen könnten. Die genaue Berechnung obliegt jedoch den zuständigen Stellen.</p>
    • Steuerpaket. Aktualisierung der Steuerausfälle

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