Schweizer Paraplegiker-Stiftung. Forschungszentrum Nottwil

ShortId
03.1110
Id
20031110
Updated
24.06.2025 21:14
Language
de
Title
Schweizer Paraplegiker-Stiftung. Forschungszentrum Nottwil
AdditionalIndexing
2841;öffentliche Finanzierung;privates Unternehmen;Forschungsstelle;Selbstfinanzierung;langfristige Finanzierung;Stiftung;medizinische Forschung
1
  • L04K16020202, Forschungsstelle
  • L05K0703060109, privates Unternehmen
  • L05K0703031001, Stiftung
  • L05K1109020101, Selbstfinanzierung
  • L04K01050512, medizinische Forschung
  • L04K11090206, langfristige Finanzierung
  • L04K11090209, öffentliche Finanzierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach Artikel 84 Absatz 2 ZGB hat die Aufsichtsbehörde dafür zu sorgen, dass das Stiftungsvermögen seinen Zwecken gemäss verwendet wird. In der Stiftungsurkunde der Schweizer Paraplegiker-Stiftung (SPS) wird der Zweck u. a. wie folgt umschrieben:</p><p>".... Sie stellt Mittel für den Betrieb und Unterhalt von Paraplegikerzentren sowie für den Auf- und Ausbau von Institutionen im Dienste der Querschnittgelähmten bereit. Sie fördert die Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals und unterstützt die wissenschaftliche Forschung im Bereich der Paraplegie. ....".</p><p>Die Errichtung des geplanten Forschungszentrums entspricht somit dem Stiftungszweck.</p><p>Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht wurde frühzeitig über das Vorhaben ins Bild gesetzt. Sie hat vom Stiftungsrat Unterlagen und nähere Auskünfte über das Projekt und die Finanzierung erhalten.</p><p>1. Es ist Aufgabe des Stiftungsrates, bei der Verfolgung des Stiftungszwecks die finanziellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und die finanziellen Mittel nach Prioritäten auf die einzelnen Aktivitäten aufzuteilen. Die entsprechenden Abklärungen sind vom Stiftungsrat vorgenommen worden.</p><p>Gestützt darauf erachtet er den Bau und den Betrieb als finanziell abgesichert. Für die Eidgenössische Stiftungsaufsicht sind aufgrund der Finanzlage der Stiftung keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass diese Beurteilung des Stiftungsrates nicht zutrifft.</p><p>2. Die SPS ist bisher allen ihren Verpflichtungen nachgekommen. Es besteht kein Anlass, daran zu zweifeln, dass sie dies auch in Zukunft tun wird.</p><p>3. Die SPS hat nie Bundessubventionen erhalten. Sie hat ihre Aktivitäten seit jeher so ausgerichtet, dass sie diese selbst finanzieren kann. Selbst bei allfälligen finanziellen Schwierigkeiten wäre der Bund in keiner Art und Weise verpflichtet, die Stiftung finanziell zu unterstützen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wie den Medien zu entnehmen war, baut die Schweizer Paraplegiker-Stiftung in Nottwil für rund 90 Millionen Franken ein hochmodernes Forschungszentrum, welches ausschliesslich aus Spendengeldern finanziert werden soll. Der Betrieb dieses Zentrums, in welchem rund 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein sollen, wird ohne Zweifel sehr kostenintensiv sein. Auch die Betriebskosten sollen zulasten der Schweizer Paraplegiker-Stiftung gehen.</p><p>Aufgrund der durch den Bund wahrzunehmenden Stiftungsaufsicht sowie in Anbetracht der zu erwartenden hohen Kosten, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist sichergestellt, dass dieses neue Forschungszentrum, welches offenbar nicht in ein gesamtschweizerisches Forschungskonzept integriert ist, auf die Dauer allein mit Spendengeldern betrieben werden kann?</p><p>2. Ist sichergestellt, dass durch diese neuerlichen Verpflichtungen der Schweizer Paraplegiker-Stiftung die bereits bestehenden Verträge und Verpflichtungen der Stiftung gegenüber Dritten auch in Zukunft eingehalten werden können?</p><p>3. Ist sichergestellt, dass gegebenenfalls nicht die öffentliche Hand, d. h. in diesem Fall der Bund, dieses Forschungszentrum mit Beiträgen unterstützen muss?</p>
  • Schweizer Paraplegiker-Stiftung. Forschungszentrum Nottwil
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Artikel 84 Absatz 2 ZGB hat die Aufsichtsbehörde dafür zu sorgen, dass das Stiftungsvermögen seinen Zwecken gemäss verwendet wird. In der Stiftungsurkunde der Schweizer Paraplegiker-Stiftung (SPS) wird der Zweck u. a. wie folgt umschrieben:</p><p>".... Sie stellt Mittel für den Betrieb und Unterhalt von Paraplegikerzentren sowie für den Auf- und Ausbau von Institutionen im Dienste der Querschnittgelähmten bereit. Sie fördert die Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals und unterstützt die wissenschaftliche Forschung im Bereich der Paraplegie. ....".</p><p>Die Errichtung des geplanten Forschungszentrums entspricht somit dem Stiftungszweck.</p><p>Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht wurde frühzeitig über das Vorhaben ins Bild gesetzt. Sie hat vom Stiftungsrat Unterlagen und nähere Auskünfte über das Projekt und die Finanzierung erhalten.</p><p>1. Es ist Aufgabe des Stiftungsrates, bei der Verfolgung des Stiftungszwecks die finanziellen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und die finanziellen Mittel nach Prioritäten auf die einzelnen Aktivitäten aufzuteilen. Die entsprechenden Abklärungen sind vom Stiftungsrat vorgenommen worden.</p><p>Gestützt darauf erachtet er den Bau und den Betrieb als finanziell abgesichert. Für die Eidgenössische Stiftungsaufsicht sind aufgrund der Finanzlage der Stiftung keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass diese Beurteilung des Stiftungsrates nicht zutrifft.</p><p>2. Die SPS ist bisher allen ihren Verpflichtungen nachgekommen. Es besteht kein Anlass, daran zu zweifeln, dass sie dies auch in Zukunft tun wird.</p><p>3. Die SPS hat nie Bundessubventionen erhalten. Sie hat ihre Aktivitäten seit jeher so ausgerichtet, dass sie diese selbst finanzieren kann. Selbst bei allfälligen finanziellen Schwierigkeiten wäre der Bund in keiner Art und Weise verpflichtet, die Stiftung finanziell zu unterstützen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wie den Medien zu entnehmen war, baut die Schweizer Paraplegiker-Stiftung in Nottwil für rund 90 Millionen Franken ein hochmodernes Forschungszentrum, welches ausschliesslich aus Spendengeldern finanziert werden soll. Der Betrieb dieses Zentrums, in welchem rund 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein sollen, wird ohne Zweifel sehr kostenintensiv sein. Auch die Betriebskosten sollen zulasten der Schweizer Paraplegiker-Stiftung gehen.</p><p>Aufgrund der durch den Bund wahrzunehmenden Stiftungsaufsicht sowie in Anbetracht der zu erwartenden hohen Kosten, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist sichergestellt, dass dieses neue Forschungszentrum, welches offenbar nicht in ein gesamtschweizerisches Forschungskonzept integriert ist, auf die Dauer allein mit Spendengeldern betrieben werden kann?</p><p>2. Ist sichergestellt, dass durch diese neuerlichen Verpflichtungen der Schweizer Paraplegiker-Stiftung die bereits bestehenden Verträge und Verpflichtungen der Stiftung gegenüber Dritten auch in Zukunft eingehalten werden können?</p><p>3. Ist sichergestellt, dass gegebenenfalls nicht die öffentliche Hand, d. h. in diesem Fall der Bund, dieses Forschungszentrum mit Beiträgen unterstützen muss?</p>
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