Mystery Park

ShortId
03.1118
Id
20031118
Updated
24.06.2025 23:18
Language
de
Title
Mystery Park
AdditionalIndexing
15;Unternehmensbeihilfe;Freizeitpark;öffentliche Finanzierung;privates Unternehmen;Swisscom;SBB
1
  • L05K0704010111, Unternehmensbeihilfe
  • L04K11090209, öffentliche Finanzierung
  • L05K0703060109, privates Unternehmen
  • L04K01010105, Freizeitpark
  • L05K1202020107, Swisscom
  • L05K1801021103, SBB
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bund wurde von der SBB AG und der Swisscom vor diesem Entscheid nicht angefragt. Die Swisscom und die SBB AG sind spezialgesetzliche Aktiengesellschaften. Entscheide über das Sponsoringengagement liegen in der Kompetenz der Unternehmen.</p><p>2. Die Zusammenarbeit zwischen der SBB AG und dem Mystery Park betrifft den Freizeitverkehr als Teil des Fernverkehrs (Werbeflächen, RailAway-Angebot, Kombi-Ticket). Bei der Swisscom geht es um die Lieferung von Sachleistungen. In beiden Fällen sind keine öffentlichen Mittel geflossen.</p><p>3. Der Vorteil dieses Engagements besteht in der Möglichkeit, Synergien für die Kerngeschäfte von SBB AG und Swisscom zu nutzen. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass etwa 35 Prozent der Besucher mit dem öffentlichen Verkehr anreisen und so auch zur besseren Auslastung des SBB-Fernverkehrs beitragen. Die Swisscom kann neueste Technologien auf dem Gebiet der Telekommunikation in der Live-Anwendung den Kunden näher bringen. Auch Unternehmen wie Coca-Cola, Feldschlösschen, Sony, Swatch oder Siemens treten als Partner auf. Die Sinnhaftigkeit dieser Einrichtung steht aber letztlich in den Sternen geschrieben, und darüber masst sich der Bundesrat kein Urteil an.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Haben die SBB und die Swisscom den Bund angefragt, bevor sie beschlossen haben, den Mystery Park in Interlaken zu sponsern?</p><p>2. Wie viel Geld aus öffentlichen Mitteln ist in dieses private Unternehmen geflossen?</p><p>3. Falls das Sponsoring des Mystery Park für die beiden erwähnten öffentlich-rechtlichen Unternehmen nicht mit Kosten verbunden war: Hält es der Bundesrat für sinnvoll, diese zweifelhafte Einrichtung, die auf einem pseudowissenschaftlichen Schwindel beruht, zu protegieren?</p>
  • Mystery Park
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bund wurde von der SBB AG und der Swisscom vor diesem Entscheid nicht angefragt. Die Swisscom und die SBB AG sind spezialgesetzliche Aktiengesellschaften. Entscheide über das Sponsoringengagement liegen in der Kompetenz der Unternehmen.</p><p>2. Die Zusammenarbeit zwischen der SBB AG und dem Mystery Park betrifft den Freizeitverkehr als Teil des Fernverkehrs (Werbeflächen, RailAway-Angebot, Kombi-Ticket). Bei der Swisscom geht es um die Lieferung von Sachleistungen. In beiden Fällen sind keine öffentlichen Mittel geflossen.</p><p>3. Der Vorteil dieses Engagements besteht in der Möglichkeit, Synergien für die Kerngeschäfte von SBB AG und Swisscom zu nutzen. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass etwa 35 Prozent der Besucher mit dem öffentlichen Verkehr anreisen und so auch zur besseren Auslastung des SBB-Fernverkehrs beitragen. Die Swisscom kann neueste Technologien auf dem Gebiet der Telekommunikation in der Live-Anwendung den Kunden näher bringen. Auch Unternehmen wie Coca-Cola, Feldschlösschen, Sony, Swatch oder Siemens treten als Partner auf. Die Sinnhaftigkeit dieser Einrichtung steht aber letztlich in den Sternen geschrieben, und darüber masst sich der Bundesrat kein Urteil an.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Haben die SBB und die Swisscom den Bund angefragt, bevor sie beschlossen haben, den Mystery Park in Interlaken zu sponsern?</p><p>2. Wie viel Geld aus öffentlichen Mitteln ist in dieses private Unternehmen geflossen?</p><p>3. Falls das Sponsoring des Mystery Park für die beiden erwähnten öffentlich-rechtlichen Unternehmen nicht mit Kosten verbunden war: Hält es der Bundesrat für sinnvoll, diese zweifelhafte Einrichtung, die auf einem pseudowissenschaftlichen Schwindel beruht, zu protegieren?</p>
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