Strom-Blackout in Italien. Ursachen in der Schweiz?
- ShortId
-
03.1123
- Id
-
20031123
- Updated
-
14.11.2025 07:34
- Language
-
de
- Title
-
Strom-Blackout in Italien. Ursachen in der Schweiz?
- AdditionalIndexing
-
66;Ausfuhr;Italien;elektrische Leitung;Stromversorgung;Elektrizitätsindustrie;Expertise;Stromerzeugung
- 1
-
- L06K170101060701, Stromversorgung
- L03K170303, Elektrizitätsindustrie
- L05K1703030101, elektrische Leitung
- L04K02020601, Expertise
- L05K0701020301, Ausfuhr
- L05K1703030102, Stromerzeugung
- L04K03010503, Italien
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das UVEK hat den Bundesrat erstmals am 3. Oktober 2003 über den Netzausfall vom 28. September 2003 orientiert und gleichzeitig das Bundesamt für Energie (BFE) und das Eidgenössische Starkstrominspektorat (Esti) beauftragt, die Ursachen des Stromausfalls und das Verhalten der beteiligten Elektrizitätsunternehmen zu klären. Der "Bericht über den Stromausfall in Italien am 28. September 2003" wurde am 25. November 2003 veröffentlicht. Er wurde mit einem Bericht des Esti vom 12. November 2003 ergänzt. Über die Tätigkeit des Esti wurde zusätzlich ein externes Rechtsgutachten durch Binder Rechtsanwälte erstellt.</p><p>Die Untersuchungen des BFE zeigen, dass die grundlegende Ursache des Stromausfalls am 28. September 2003 in Italien im ungelösten Konflikt zwischen den kommerziellen Interessen der beteiligten Länder und Unternehmen einerseits sowie den technischen und rechtlichen Voraussetzungen des sicheren Netzbetriebes andererseits liegt. Zur Lösung des Problems sind verbindliche Regeln erforderlich. Solche sind mit der neuen EG-Verordnung 1228/2003 zum grenzüberschreitenden Stromhandel ab dem 1. Juli 2004 auf EU-Ebene vorgesehen. Das Risiko eines Blackouts kann nur durch eine wirksame europaweite Umsetzung dieser Regeln vermindert werden. Das BFE hat Massnahmen zur Erhöhung der schweizerischen und europäischen Versorgungssicherheit vorgeschlagen. Die Massnahmen werden zurzeit weiterverfolgt und, soweit Parlamentsentscheide erforderlich sind, den eidgenössischen Räten vorgelegt. Der Vorfall vom 28. September 2003 und die daraus zu ziehenden Folgerungen sind auch Gegenstand internationaler Untersuchungen, an welchen sich das BFE und die schweizerische Elektrizitätswirtschaft beteiligen. Die Einsetzung einer zusätzlichen Untersuchungskommission drängt sich aufgrund der bereits laufenden Aktivitäten nicht auf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Italiens Stromversorgung ist stark von Stromimporten abhängig, die zu 50 Prozent über Schweizer Transitleitungen erfolgen. Am frühen Sonntagmorgen, 28. September 2003, brach in ganz Italien die Stromversorgung zusammen. Nach ersten Meldungen soll ein Kurzschluss auf der 380 KV-Leitung Mettlen-Lavorgo (Lukmanier) Auslöser des Zusammenbruchs gewesen sein. Nach Angaben des zuständigen Unternehmens (Atel) gehört die Erledigung solcher Zwischenfälle zum Routinegeschäft. 20 Minuten später fiel auch eine zweite wichtige Nordsüd-Hochspannungsleitung (Sils-Soazza) im Misox aus. Der Netzzusammenbruch in Italien folgte kurze Zeit später. Vonseiten der Schweizer Unternehmen wird der Fehler für den grossflächigen Netzzusammenbruch den italienischen Netzbetreibern zugeschrieben, während die Italiener und Franzosen wiederum die Schweizer eines Fehlverhaltens bezichtigen.</p><p>Das betroffene Schweizer Unternehmen (Atel) und die für die schweizerischen Netze zuständige Gesellschaft Etrans waren offensichtlich sehr stark in den Netzzusammenbruch in Italien involviert.</p><p>Die Netzstabilität nördlich der unterbrochenen Leitungen und der Schutz vor Überspannung konnte gemäss UCTE (Union for the Coordination of Transport of Electricity) verschiedener Kraftwerke in Deutschland (3500 MW) und Frankreich (3200 MW) gewährleistet werden. Weshalb in Italien keine rechtzeitige Reaktion möglich war, ist offen.</p><p>Die genauen Vorgänge und die Verantwortlichkeiten in der Schweiz im Zusammenhang mit diesem Netzzusammenbruch sind im Interesse der schweizerischen Versorgungssicherheit und des Stromhandels- und Transitplatzes Schweiz umgehend und umfassend abzuklären. Dazu ist eine qualifizierte und unabhängige Kommission notwendig, die den genauen Sachverhalt feststellt, die Abläufe überprüft, die Ursachen für die weitreichenden Konsequenzen eruiert und allfällige Verbesserungsvorschläge, unter Einbezug der Rolle staatlicher Stellen (Bundesamt für Energie, Starkstrominspektorat), aufzeigt.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat die folgende Frage:</p><p>Ist er bereit, eine aus (von den betroffenen Schweizer Überlandwerken) unabhängigen - im Bedarfsfall auch ausländischen - Experten zusammengesetzte Untersuchungskommission zur Prüfung allfälliger im schweizerischen Hochspannungsnetz gelegener Ursachen des Strom-Blackouts in Italien vom 28. September 2003 und der daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen einzusetzen?</p>
- Strom-Blackout in Italien. Ursachen in der Schweiz?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das UVEK hat den Bundesrat erstmals am 3. Oktober 2003 über den Netzausfall vom 28. September 2003 orientiert und gleichzeitig das Bundesamt für Energie (BFE) und das Eidgenössische Starkstrominspektorat (Esti) beauftragt, die Ursachen des Stromausfalls und das Verhalten der beteiligten Elektrizitätsunternehmen zu klären. Der "Bericht über den Stromausfall in Italien am 28. September 2003" wurde am 25. November 2003 veröffentlicht. Er wurde mit einem Bericht des Esti vom 12. November 2003 ergänzt. Über die Tätigkeit des Esti wurde zusätzlich ein externes Rechtsgutachten durch Binder Rechtsanwälte erstellt.</p><p>Die Untersuchungen des BFE zeigen, dass die grundlegende Ursache des Stromausfalls am 28. September 2003 in Italien im ungelösten Konflikt zwischen den kommerziellen Interessen der beteiligten Länder und Unternehmen einerseits sowie den technischen und rechtlichen Voraussetzungen des sicheren Netzbetriebes andererseits liegt. Zur Lösung des Problems sind verbindliche Regeln erforderlich. Solche sind mit der neuen EG-Verordnung 1228/2003 zum grenzüberschreitenden Stromhandel ab dem 1. Juli 2004 auf EU-Ebene vorgesehen. Das Risiko eines Blackouts kann nur durch eine wirksame europaweite Umsetzung dieser Regeln vermindert werden. Das BFE hat Massnahmen zur Erhöhung der schweizerischen und europäischen Versorgungssicherheit vorgeschlagen. Die Massnahmen werden zurzeit weiterverfolgt und, soweit Parlamentsentscheide erforderlich sind, den eidgenössischen Räten vorgelegt. Der Vorfall vom 28. September 2003 und die daraus zu ziehenden Folgerungen sind auch Gegenstand internationaler Untersuchungen, an welchen sich das BFE und die schweizerische Elektrizitätswirtschaft beteiligen. Die Einsetzung einer zusätzlichen Untersuchungskommission drängt sich aufgrund der bereits laufenden Aktivitäten nicht auf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Italiens Stromversorgung ist stark von Stromimporten abhängig, die zu 50 Prozent über Schweizer Transitleitungen erfolgen. Am frühen Sonntagmorgen, 28. September 2003, brach in ganz Italien die Stromversorgung zusammen. Nach ersten Meldungen soll ein Kurzschluss auf der 380 KV-Leitung Mettlen-Lavorgo (Lukmanier) Auslöser des Zusammenbruchs gewesen sein. Nach Angaben des zuständigen Unternehmens (Atel) gehört die Erledigung solcher Zwischenfälle zum Routinegeschäft. 20 Minuten später fiel auch eine zweite wichtige Nordsüd-Hochspannungsleitung (Sils-Soazza) im Misox aus. Der Netzzusammenbruch in Italien folgte kurze Zeit später. Vonseiten der Schweizer Unternehmen wird der Fehler für den grossflächigen Netzzusammenbruch den italienischen Netzbetreibern zugeschrieben, während die Italiener und Franzosen wiederum die Schweizer eines Fehlverhaltens bezichtigen.</p><p>Das betroffene Schweizer Unternehmen (Atel) und die für die schweizerischen Netze zuständige Gesellschaft Etrans waren offensichtlich sehr stark in den Netzzusammenbruch in Italien involviert.</p><p>Die Netzstabilität nördlich der unterbrochenen Leitungen und der Schutz vor Überspannung konnte gemäss UCTE (Union for the Coordination of Transport of Electricity) verschiedener Kraftwerke in Deutschland (3500 MW) und Frankreich (3200 MW) gewährleistet werden. Weshalb in Italien keine rechtzeitige Reaktion möglich war, ist offen.</p><p>Die genauen Vorgänge und die Verantwortlichkeiten in der Schweiz im Zusammenhang mit diesem Netzzusammenbruch sind im Interesse der schweizerischen Versorgungssicherheit und des Stromhandels- und Transitplatzes Schweiz umgehend und umfassend abzuklären. Dazu ist eine qualifizierte und unabhängige Kommission notwendig, die den genauen Sachverhalt feststellt, die Abläufe überprüft, die Ursachen für die weitreichenden Konsequenzen eruiert und allfällige Verbesserungsvorschläge, unter Einbezug der Rolle staatlicher Stellen (Bundesamt für Energie, Starkstrominspektorat), aufzeigt.</p><p>Ich stelle dem Bundesrat die folgende Frage:</p><p>Ist er bereit, eine aus (von den betroffenen Schweizer Überlandwerken) unabhängigen - im Bedarfsfall auch ausländischen - Experten zusammengesetzte Untersuchungskommission zur Prüfung allfälliger im schweizerischen Hochspannungsnetz gelegener Ursachen des Strom-Blackouts in Italien vom 28. September 2003 und der daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen einzusetzen?</p>
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