Krankenkassenleistungen für Auslandschweizer

ShortId
03.1125
Id
20031125
Updated
24.06.2025 21:11
Language
de
Title
Krankenkassenleistungen für Auslandschweizer
AdditionalIndexing
2841;Auslandschweizer/in;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;internationale Verhandlungen;Frankreich
1
  • L04K05060103, Auslandschweizer/in
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
  • L04K03010106, Frankreich
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Bewusstsein, dass das Abkommen über den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU zu Neuregelungen im Gesundheitsbereich für im Grenzraum wohnhafte Personen geführt hat, die insbesondere von den Schweizer Versicherten mit Wohnsitz in Frankreich nur schwer akzeptiert werden, und angesichts der engen Verbindungen zwischen den beiden Staaten in der Grenzzone sind die schweizerischen und französischen Behörden dabei, eine für alle Parteien annehmbare Lösung zu finden.</p><p>Das französische Ministerium hat vorgeschlagen, dass in der Schweiz versicherte und in Frankreich wohnhafte Personen uneingeschränkt Zugang zu Gesundheitsleistungen in der Schweiz haben sollen. Die Schweiz hat zugestimmt und vorgeschlagen, diese Regelung auf den 1. Januar 2004 in Kraft zu setzen. Am 23. Oktober 2003 hat Frankreich die Durchführung der neuen Bestimmung per 1. Januar 2004 bestätigt.</p><p>Das BSV hat die Krankenversicherer bereits informiert und ihnen sowie den betroffenen Kantonen die Durchführungsmodalitäten mitgeteilt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Kann der Bundesrat darüber informieren, wie weit seine Verhandlungen mit den französischen Behörden schon fortgeschritten sind, damit die im französischen Grenzgebiet wohnhaften Schweizer Staatsangehörigen, die einer schweizerischen Krankenversicherung angehören, von ihrem gesetzlichen Recht Gebrauch machen können, sich in der Schweiz behandeln zu lassen (ambulante und stationäre Behandlungen)?</p>
  • Krankenkassenleistungen für Auslandschweizer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Bewusstsein, dass das Abkommen über den freien Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU zu Neuregelungen im Gesundheitsbereich für im Grenzraum wohnhafte Personen geführt hat, die insbesondere von den Schweizer Versicherten mit Wohnsitz in Frankreich nur schwer akzeptiert werden, und angesichts der engen Verbindungen zwischen den beiden Staaten in der Grenzzone sind die schweizerischen und französischen Behörden dabei, eine für alle Parteien annehmbare Lösung zu finden.</p><p>Das französische Ministerium hat vorgeschlagen, dass in der Schweiz versicherte und in Frankreich wohnhafte Personen uneingeschränkt Zugang zu Gesundheitsleistungen in der Schweiz haben sollen. Die Schweiz hat zugestimmt und vorgeschlagen, diese Regelung auf den 1. Januar 2004 in Kraft zu setzen. Am 23. Oktober 2003 hat Frankreich die Durchführung der neuen Bestimmung per 1. Januar 2004 bestätigt.</p><p>Das BSV hat die Krankenversicherer bereits informiert und ihnen sowie den betroffenen Kantonen die Durchführungsmodalitäten mitgeteilt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Kann der Bundesrat darüber informieren, wie weit seine Verhandlungen mit den französischen Behörden schon fortgeschritten sind, damit die im französischen Grenzgebiet wohnhaften Schweizer Staatsangehörigen, die einer schweizerischen Krankenversicherung angehören, von ihrem gesetzlichen Recht Gebrauch machen können, sich in der Schweiz behandeln zu lassen (ambulante und stationäre Behandlungen)?</p>
    • Krankenkassenleistungen für Auslandschweizer

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