Vertriebseinstellungen bewährter Medikamente

ShortId
03.1137
Id
20031137
Updated
24.06.2025 23:25
Language
de
Title
Vertriebseinstellungen bewährter Medikamente
AdditionalIndexing
2841;Preissteigerung;Arzneikosten;Schweizerisches Heilmittelinstitut;Medikament
1
  • L05K0105030102, Medikament
  • L05K0105050101, Arzneikosten
  • L04K11050502, Preissteigerung
  • L04K08040110, Schweizerisches Heilmittelinstitut
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Die Antwort des Bundesrates beschränkt sich auf die Darstellung der Situation bei den kassenpflichtigen Medikamenten der Spezialitätenliste (SL). Die SL wird ab dem 1. Januar 2004 vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erstellt und enthält sämtliche von der Grundversicherung zu vergütenden Medikamente und deren Höchstpreise. Das BAG entscheidet über die Aufnahme eines Medikamentes nach Massgabe von dessen Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit und wird hierbei von der Eidgenössischen Arzneimittelkommission (EAK) beraten.</p><p>Die EAK ist ein breit abgestütztes Expertengremium, welches sich aus diversen Vertretern des Gesundheitssektors zusammensetzt; so etwa aus der Lehre und Forschung, aus der medizinischen Praxis, aus den Bereichen der Spitäler, der Apotheken und der Krankenversicherung usw. Bei der Beurteilung der Aufnahmekriterien stellen sich vorwiegend Fachfragen, welche in der Regel nur von auf diesem Gebiet erfahrenen Experten beantwortet werden können.</p><p>Selbstverständlich ist bei der Festsetzung der Medikamentenpreise neben den Kosten auch der Nutzen der neuen Präparate zu berücksichtigen. Häufig weisen neue Medikamente günstigere Nebenwirkungsprofile auf und/oder erhöhen die Heilungs- und Überlebenschancen zum Teil erheblich. Nicht zu vergessen ist ausserdem, dass gerade neue Medikamente oft dazu führen, dass Kosten in anderen Bereichen - wie etwa beim Spital oder beim Arzt - eingespart werden können.</p><p>Unter Berücksichtigung der vorgenannten Überlegungen erachtet es der Bundesrat daher als sinnvoll, wenn aufgrund von seriöser Forschung der Pharmaindustrie neue Medikamente zu einer höheren Qualität der Therapien verhelfen und auch von der Grundversicherung vergütet werden. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang ein diagnosegerechter Einsatz durch die behandelnden Ärzte. Die Kostenentwicklung hängt nämlich im Wesentlichen von der ärztlichen Verschreibungspraxis ab und weniger von der Zulassung von neuen Medikamenten durch Swissmedic bzw. durch das BAG. Es trifft somit nur bedingt zu, dass neue teurere Medikamente ältere günstigere ersetzen.</p><p>2. Swissmedic verlangt für bereits zugelassene Arzneimittel in der Regel keine neuen klinischen Studien. Sie würde dies nur tun, wenn neue Erkenntnisse vorlägen, welche die Wirksamkeit oder die Sicherheit solcher Präparate infrage stellen würden. Swissmedic hat im Gegenteil Aktivitäten entwickelt, um wichtige oder kostengünstige Altpräparate im Handel zu behalten. Sie hat dazu mit Firmen verhandelt, welche entsprechende Zulassungen aus Kostengründen zurückziehen wollten. Die Verhandlungen sind zum Teil noch im Gang. Gleichzeitig hat es Spitalapotheker zu gewinnen versucht, zurückgezogene Zulassungen zu übernehmen und die Arzneimittel wieder in den Handel zu bringen.</p><p>Die Gruppenrevision Analgetica, die in der Begründung der Anfrage genannt wird, wurde 1993 von der damaligen Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel eingeleitet und in verschiedenen Etappen durchgezogen. Ziel dieser Gruppenrevision war u. a., den Nutzen von infrage gestellten Wirkstoffkombinationen zu belegen. Bereits Ende 1997 wurde die Revision der vierten und letzten Untergruppe eröffnet. Alle wesentlichen Entscheide wurden vor der Gründung von Swissmedic gefällt. Wegen der langen Übergangsfristen tritt die letzte Revision erst auf den 1. Januar 2004 in Kraft. Die Revision hat zwar zum Verschwinden älterer Kombinationspräparate geführt. Die meisten der kostengünstigen alten Monopräparate bleiben jedoch im Handel, und die neuen Ersatzpräparate bewegen sich in der gleichen Preiskategorie wie die bisherigen.</p><p>3. Zahlreiche Pharmagesellschaften gewähren den Leistungserbringern Rabatte und Boni. Dies erscheint, so lange diese sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen und von den Leistungserbringern an den Versicherer oder den Versicherten weitergegeben werden, unproblematisch. Oft werden solche Vergünstigungen jedoch entgegen gesetzlicher Verpflichtung nicht weitergegeben. Die Verletzung des Weitergabegebotes ist seit dem 1. Januar 2002 unter Strafe gestellt (Art. 56 Abs. 3 KVG in Verbindung mit Art. 92 Bst. d KVG).</p><p>Die Strafverfolgung ist Sache der Kantone. Sie wird dann eröffnet, wenn genügende Verdachtsgründe für eine Verletzung des Weitergabegebotes vorliegen. Es ist Aufgabe der Krankenversicherer, Kontrollen durchzuführen, gegebenenfalls Buchführungsunterlagen von den Leistungserbringern herauszuverlangen und bei Unstimmigkeiten Strafanzeige zu erstatten. Rabatte und Boni, welche über das gesetzlich erlaubte Mass hinausgehen, sind klarerweise Werbemittel, die der Mengenausweitung und damit der Umsatzsteigerung dienen. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen konsequent umgesetzt werden müssen.</p><p>Nach dem Scheitern der 2. KVG-Revision in der vergangenen Wintersession wird der Bundesrat weitere Massnahmen prüfen, welche im Rahmen einer künftigen KVG-Revision realisiert werden könnten. Schliesslich ist das BAG zurzeit daran, im Bereich der Compliance entsprechende Empfehlungen auszuarbeiten, welche die Leistungserbringer zu einem kostenbewussteren Verschreibungs- bzw. Abgabeverhalten animieren sollen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Tendenz zeigt, dass altbewährte und kostengünstige Medikamente aufgrund von Gruppenrevisionen und auf Verlangen neuer klinischer Studien seitens der Behörden (Swissmedic) von den Herstellern vom Markt genommen werden. Da der verlangte Aufwand der Studien in keinem vernünftigen Verhältnis zur Marktbedeutung der Präparate steht, wird auf die weitere Produktion dieser Präparate verzichtet. Die Gruppenrevision Analgetika hat zu solchen Vorfällen geführt. Anstelle der bewährten kostengünstigen Medikamente müssen die Hersteller neue Medikamente auf den Markt bringen, welche mehr Kosten verursachen.</p><p>Seit 1992 stiegen die Publikumspreise um 126 Prozent und die Fabrikabgabepreise sogar um 186 Prozent, was einer jährlichen Steigerung um 8,6 bzw. 10,8 Prozent entspricht. Den Grund dafür sieht der Preisüberwacher darin, dass viele alte und relativ günstige Präparate durch neue teurere Mittel ersetzt werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Erscheint es ihm sinnvoll, dass neue und teurere Medikamente bewährte und kostengünstige Medikamente ersetzen?</p><p>2. Was veranlasst die Swissmedic, neue klinische Studien für etablierte Präparate zu verlangen?</p><p>3. Mit welchen Massnahmen gedenkt er der anhaltenden Steigerung der Medikamentenkosten entgegenzuwirken?</p>
  • Vertriebseinstellungen bewährter Medikamente
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Antwort des Bundesrates beschränkt sich auf die Darstellung der Situation bei den kassenpflichtigen Medikamenten der Spezialitätenliste (SL). Die SL wird ab dem 1. Januar 2004 vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) erstellt und enthält sämtliche von der Grundversicherung zu vergütenden Medikamente und deren Höchstpreise. Das BAG entscheidet über die Aufnahme eines Medikamentes nach Massgabe von dessen Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit und wird hierbei von der Eidgenössischen Arzneimittelkommission (EAK) beraten.</p><p>Die EAK ist ein breit abgestütztes Expertengremium, welches sich aus diversen Vertretern des Gesundheitssektors zusammensetzt; so etwa aus der Lehre und Forschung, aus der medizinischen Praxis, aus den Bereichen der Spitäler, der Apotheken und der Krankenversicherung usw. Bei der Beurteilung der Aufnahmekriterien stellen sich vorwiegend Fachfragen, welche in der Regel nur von auf diesem Gebiet erfahrenen Experten beantwortet werden können.</p><p>Selbstverständlich ist bei der Festsetzung der Medikamentenpreise neben den Kosten auch der Nutzen der neuen Präparate zu berücksichtigen. Häufig weisen neue Medikamente günstigere Nebenwirkungsprofile auf und/oder erhöhen die Heilungs- und Überlebenschancen zum Teil erheblich. Nicht zu vergessen ist ausserdem, dass gerade neue Medikamente oft dazu führen, dass Kosten in anderen Bereichen - wie etwa beim Spital oder beim Arzt - eingespart werden können.</p><p>Unter Berücksichtigung der vorgenannten Überlegungen erachtet es der Bundesrat daher als sinnvoll, wenn aufgrund von seriöser Forschung der Pharmaindustrie neue Medikamente zu einer höheren Qualität der Therapien verhelfen und auch von der Grundversicherung vergütet werden. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang ein diagnosegerechter Einsatz durch die behandelnden Ärzte. Die Kostenentwicklung hängt nämlich im Wesentlichen von der ärztlichen Verschreibungspraxis ab und weniger von der Zulassung von neuen Medikamenten durch Swissmedic bzw. durch das BAG. Es trifft somit nur bedingt zu, dass neue teurere Medikamente ältere günstigere ersetzen.</p><p>2. Swissmedic verlangt für bereits zugelassene Arzneimittel in der Regel keine neuen klinischen Studien. Sie würde dies nur tun, wenn neue Erkenntnisse vorlägen, welche die Wirksamkeit oder die Sicherheit solcher Präparate infrage stellen würden. Swissmedic hat im Gegenteil Aktivitäten entwickelt, um wichtige oder kostengünstige Altpräparate im Handel zu behalten. Sie hat dazu mit Firmen verhandelt, welche entsprechende Zulassungen aus Kostengründen zurückziehen wollten. Die Verhandlungen sind zum Teil noch im Gang. Gleichzeitig hat es Spitalapotheker zu gewinnen versucht, zurückgezogene Zulassungen zu übernehmen und die Arzneimittel wieder in den Handel zu bringen.</p><p>Die Gruppenrevision Analgetica, die in der Begründung der Anfrage genannt wird, wurde 1993 von der damaligen Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel eingeleitet und in verschiedenen Etappen durchgezogen. Ziel dieser Gruppenrevision war u. a., den Nutzen von infrage gestellten Wirkstoffkombinationen zu belegen. Bereits Ende 1997 wurde die Revision der vierten und letzten Untergruppe eröffnet. Alle wesentlichen Entscheide wurden vor der Gründung von Swissmedic gefällt. Wegen der langen Übergangsfristen tritt die letzte Revision erst auf den 1. Januar 2004 in Kraft. Die Revision hat zwar zum Verschwinden älterer Kombinationspräparate geführt. Die meisten der kostengünstigen alten Monopräparate bleiben jedoch im Handel, und die neuen Ersatzpräparate bewegen sich in der gleichen Preiskategorie wie die bisherigen.</p><p>3. Zahlreiche Pharmagesellschaften gewähren den Leistungserbringern Rabatte und Boni. Dies erscheint, so lange diese sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegen und von den Leistungserbringern an den Versicherer oder den Versicherten weitergegeben werden, unproblematisch. Oft werden solche Vergünstigungen jedoch entgegen gesetzlicher Verpflichtung nicht weitergegeben. Die Verletzung des Weitergabegebotes ist seit dem 1. Januar 2002 unter Strafe gestellt (Art. 56 Abs. 3 KVG in Verbindung mit Art. 92 Bst. d KVG).</p><p>Die Strafverfolgung ist Sache der Kantone. Sie wird dann eröffnet, wenn genügende Verdachtsgründe für eine Verletzung des Weitergabegebotes vorliegen. Es ist Aufgabe der Krankenversicherer, Kontrollen durchzuführen, gegebenenfalls Buchführungsunterlagen von den Leistungserbringern herauszuverlangen und bei Unstimmigkeiten Strafanzeige zu erstatten. Rabatte und Boni, welche über das gesetzlich erlaubte Mass hinausgehen, sind klarerweise Werbemittel, die der Mengenausweitung und damit der Umsatzsteigerung dienen. Deshalb ist der Bundesrat der Meinung, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen konsequent umgesetzt werden müssen.</p><p>Nach dem Scheitern der 2. KVG-Revision in der vergangenen Wintersession wird der Bundesrat weitere Massnahmen prüfen, welche im Rahmen einer künftigen KVG-Revision realisiert werden könnten. Schliesslich ist das BAG zurzeit daran, im Bereich der Compliance entsprechende Empfehlungen auszuarbeiten, welche die Leistungserbringer zu einem kostenbewussteren Verschreibungs- bzw. Abgabeverhalten animieren sollen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Tendenz zeigt, dass altbewährte und kostengünstige Medikamente aufgrund von Gruppenrevisionen und auf Verlangen neuer klinischer Studien seitens der Behörden (Swissmedic) von den Herstellern vom Markt genommen werden. Da der verlangte Aufwand der Studien in keinem vernünftigen Verhältnis zur Marktbedeutung der Präparate steht, wird auf die weitere Produktion dieser Präparate verzichtet. Die Gruppenrevision Analgetika hat zu solchen Vorfällen geführt. Anstelle der bewährten kostengünstigen Medikamente müssen die Hersteller neue Medikamente auf den Markt bringen, welche mehr Kosten verursachen.</p><p>Seit 1992 stiegen die Publikumspreise um 126 Prozent und die Fabrikabgabepreise sogar um 186 Prozent, was einer jährlichen Steigerung um 8,6 bzw. 10,8 Prozent entspricht. Den Grund dafür sieht der Preisüberwacher darin, dass viele alte und relativ günstige Präparate durch neue teurere Mittel ersetzt werden.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Erscheint es ihm sinnvoll, dass neue und teurere Medikamente bewährte und kostengünstige Medikamente ersetzen?</p><p>2. Was veranlasst die Swissmedic, neue klinische Studien für etablierte Präparate zu verlangen?</p><p>3. Mit welchen Massnahmen gedenkt er der anhaltenden Steigerung der Medikamentenkosten entgegenzuwirken?</p>
    • Vertriebseinstellungen bewährter Medikamente

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