Arbeitsbedingte Krankheiten. Forschung und Prävention
- ShortId
-
03.1138
- Id
-
20031138
- Updated
-
14.11.2025 06:43
- Language
-
de
- Title
-
Arbeitsbedingte Krankheiten. Forschung und Prävention
- AdditionalIndexing
-
2841;Ergonomie;Gesundheitsförderung;Prävention;Berufskrankheit;Arbeitsphysiologie;Arbeitsmedizin;Kosten des Gesundheitswesens
- 1
-
- L06K070205020205, Berufskrankheit
- L04K01050507, Gesundheitsförderung
- L05K0105050702, Prävention
- L06K070205020202, Arbeitsmedizin
- L05K0702050201, Ergonomie
- L06K070205020102, Arbeitsphysiologie
- L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die klassischen, weitgehend monokausal verursachten Berufskrankheiten im Sinne des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) sind dank Schutzmassnahmen, aber auch durch die Verschiebung der Beschäftigungsstruktur vom industriellen Sektor in den Dienstleistungsbereich, stark zurückgegangen. Erheblich zugenommen haben hingegen andere Erkrankungen und Gesundheitsstörungen, bei welchen der beschleunigte Arbeitsrhythmus, das Ausschalten von Pufferkapazitäten, die allgemeine Arbeitsunsicherheit und weitere psychosoziale Belastungen eine wesentliche Rolle spielen (z. B. muskulo-skelettale Beschwerden, Erschöpfungszustände, Stresserkrankungen, Depressionen).</p><p>Zwar sind bis heute für die Schweiz keine regelmässig erhobenen detaillierten Daten und Statistiken über das Ausmass und die Trends der arbeitsbedingten Erkrankungen vorhanden. Die vom Anfrager zitierten Studien stützen sich denn auch weitgehend auf Untersuchungen in anderen europäischen Ländern ab. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass sich die Situation in der Schweiz nicht wesentlich von derjenigen im europäischen Umfeld unterscheidet.</p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Anfragers, wonach angesichts der erheblichen Zunahme der Kosten arbeitsbedingter Gesundheitsprobleme neue Wege gesucht werden müssen.</p><p>Im Unterschied zu den durch das UVG abgedeckten eher tätigkeitsspezifischen Berufskrankheiten treten die hier angesprochenen arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen in allen Berufszweigen auf und hängen - wie bereits oben erwähnt wurde - mehr mit den allgemeinen Arbeitsbedingungen und Arbeitsformen zusammen. Sie haben in der Regel mehrere und komplex wirkende Ursachen und beginnen meist schleichend. Da sie langfristige Folgen zeitigen, können sie auch zu einer Invalidität führen. Sie erfüllen indessen die im UVG zur Anerkennung einer Berufskrankheit verlangten Kriterien in der Regel nicht. Aus diesem Grund werden sie auch nur in Ausnahmefällen von den Präventionsmassnahmen des UVG erfasst.</p><p>Die aus dem Prämienzuschlag für die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten verfügbaren Mittel von rund 100 Millionen Franken stehen ausschliesslich für den Vollzug der Massnahmen zur so genannten "Arbeitssicherheit", d. h. zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten, zur Verfügung und dürfen nur beschränkt zur Bekämpfung von Gesundheitsstörungen verwendet werden, welche nicht durch die obligatorische Unfallversicherung nach UVG entschädigt werden.</p><p>Hingegen muss festgehalten werden, dass Arbeitsbedingungen, welche zu arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen führen, den Anforderungen des Arbeitsgesetzes widersprechen. Der Arbeitgeber ist nicht nur verpflichtet, die notwendigen Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten nach UVG zu treffen, er hat gemäss Arbeitsgesetz weitergehend dafür zu sorgen, dass die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmenden gewährleistet und durch eine geeignete Organisation der Arbeit der Gesundheitsschutz gewahrt und verbessert wird.</p><p>Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) sowie die Aufsichts- und Vollzugsorgane des Arbeitsgesetzes haben wegen der grossen Auswirkungen arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen in den letzten Jahren ihr Augenmerk vermehrt auf diesen Problembereich gerichtet. Das Seco hat Studien über die Kosten des Stresses sowie die Verbreitung von Mobbing und anderen psychosozialen Spannungen am Arbeitsplatz initiiert. Die Suva hat ein nationales Diskussionsforum über berufsassoziierte Gesundheitsstörungen ins Leben gerufen, welches sich seit zwei Jahren erfolgreich etabliert hat. Als Behelf für die noch fehlenden, spezifisch auf die Problematik arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen ausgerichteten Befragungsinstrumente, hat das Gesundheitsobservatorium mit Unterstützung des Seco für 2004 eine Studie zur Auswertung der in den nationalen Gesundheitsbefragungen vorhandenen Daten in Auftrag gegeben. Auf Initiative des BSV sollen Daten der Invalidenversicherung auf den Zusammenhang von Invalidität und vorangegangener beruflicher Tätigkeit analysiert werden. Auch die Gesundheitsförderung Schweiz und das von Bund und Kantonen getragene Projekt "Nationale Gesundheitspolitik" befassen sich eingehend mit dem Thema Arbeitsbedingungen und Gesundheit.</p><p>Die beschriebenen Bestrebungen der verschiedenen mit der Problematik befassten Institutionen beschränkten sich bisher vor allem auf Analysen der die Gesundheit belastenden Faktoren am Arbeitsplatz. Es ist zuzugestehen, dass gegenwärtig für Präventionsmassnahmen ausserhalb des Bereiches der Arbeitssicherheit nur wenig Mittel zur Verfügung stehen, was nicht unproblematisch ist.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb gerne bereit, die Anregung des Anfragers entgegenzunehmen und Möglichkeiten für eine umfassende Finanzierung von Präventionsmassnahmen im Bereich arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den vergangenen Jahren haben verschiedene Interessengemeinschaften, u. a. die "Westschweizer Konferenz der kantonalen Ämter für den Arbeitnehmerschutz", versucht, den Anteil der Krankheiten zu eruieren, die nach Bundesgesetz für Unfallversicherung (UVG) nicht anerkannt werden und auf die Arbeitsbedingungen zurückzuführen sind: die arbeitsbedingten Krankheiten also.</p><p>Verschiedene ausländische Studien belegen, dass ein Zehntel der psychischen Erkrankungen sowie ein Drittel der Muskel-Skelett-Beschwerden (u. a. Rückenschmerzen) durch das berufliche Umfeld verursacht werden. Bei den Herzgefässerkrankungen beträgt der prozentuale Anteil zwischen 5 und 20 Prozent und bei den Krebserkrankungen 4 bis 10 Prozent. Dies entspricht einer Summe von 6 bis 12 Milliarden Franken, die nicht über das UVG, sondern über die Krankenkassenprämien (KVG) finanziert werden, weil diese Krankheiten nicht als Berufsbeschwerden anerkannt werden.</p><p>Vor einigen Jahren hat der Bundesrat eingeräumt, dass sich die Kosten der Gesundheitsprobleme am Arbeitsplatz in der Schweiz auf mehrere Milliarden Franken belaufen. Trotzdem hat er keinen Aktionsplan zur Lösung dieses Problems vorgelegt. Natürlich könnte man in Erwägung zu ziehen, die rund 10 Milliarden Franken nicht mehr zulasten der Gesamtbevölkerung über das KVG zu finanzieren, sondern über das UVG, also zulasten der Arbeitgeber. Doch politisch gesehen ist diese Alternative zum Scheitern verurteilt, zumal die Unternehmen sie unter Berufung auf eine massive Kostenerhöhung, die negative Auswirkungen auf die Preise und letztendlich auch für die Konsumentinnen oder Konsumenten hätte, hart bekämpfen würden.</p><p>Andere Lösungen sind jedoch denkbar. Unter anderem könnten Anreize geschaffen werden, welche die Unternehmen dazu bewegen, Massnahmen zur Reduktion berufsbedingter Erkrankungen und Beschwerden zu ergreifen.</p><p>- Ist der Bundesrat willens zu prüfen, ob nicht von den Arbeitgebern zur Finanzierung von Forschung und Prävention im Bereich der arbeitsbedingten Krankheiten ein Beitrag von 30 Franken pro Jahr und Arbeitnehmer erhoben werden könnte?</p><p>- Gedenkt er andere Lösungen vorzuschlagen, die dasselbe Ziel verfolgen?</p>
- Arbeitsbedingte Krankheiten. Forschung und Prävention
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die klassischen, weitgehend monokausal verursachten Berufskrankheiten im Sinne des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) sind dank Schutzmassnahmen, aber auch durch die Verschiebung der Beschäftigungsstruktur vom industriellen Sektor in den Dienstleistungsbereich, stark zurückgegangen. Erheblich zugenommen haben hingegen andere Erkrankungen und Gesundheitsstörungen, bei welchen der beschleunigte Arbeitsrhythmus, das Ausschalten von Pufferkapazitäten, die allgemeine Arbeitsunsicherheit und weitere psychosoziale Belastungen eine wesentliche Rolle spielen (z. B. muskulo-skelettale Beschwerden, Erschöpfungszustände, Stresserkrankungen, Depressionen).</p><p>Zwar sind bis heute für die Schweiz keine regelmässig erhobenen detaillierten Daten und Statistiken über das Ausmass und die Trends der arbeitsbedingten Erkrankungen vorhanden. Die vom Anfrager zitierten Studien stützen sich denn auch weitgehend auf Untersuchungen in anderen europäischen Ländern ab. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass sich die Situation in der Schweiz nicht wesentlich von derjenigen im europäischen Umfeld unterscheidet.</p><p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Anfragers, wonach angesichts der erheblichen Zunahme der Kosten arbeitsbedingter Gesundheitsprobleme neue Wege gesucht werden müssen.</p><p>Im Unterschied zu den durch das UVG abgedeckten eher tätigkeitsspezifischen Berufskrankheiten treten die hier angesprochenen arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen in allen Berufszweigen auf und hängen - wie bereits oben erwähnt wurde - mehr mit den allgemeinen Arbeitsbedingungen und Arbeitsformen zusammen. Sie haben in der Regel mehrere und komplex wirkende Ursachen und beginnen meist schleichend. Da sie langfristige Folgen zeitigen, können sie auch zu einer Invalidität führen. Sie erfüllen indessen die im UVG zur Anerkennung einer Berufskrankheit verlangten Kriterien in der Regel nicht. Aus diesem Grund werden sie auch nur in Ausnahmefällen von den Präventionsmassnahmen des UVG erfasst.</p><p>Die aus dem Prämienzuschlag für die Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten verfügbaren Mittel von rund 100 Millionen Franken stehen ausschliesslich für den Vollzug der Massnahmen zur so genannten "Arbeitssicherheit", d. h. zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten, zur Verfügung und dürfen nur beschränkt zur Bekämpfung von Gesundheitsstörungen verwendet werden, welche nicht durch die obligatorische Unfallversicherung nach UVG entschädigt werden.</p><p>Hingegen muss festgehalten werden, dass Arbeitsbedingungen, welche zu arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen führen, den Anforderungen des Arbeitsgesetzes widersprechen. Der Arbeitgeber ist nicht nur verpflichtet, die notwendigen Massnahmen zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten nach UVG zu treffen, er hat gemäss Arbeitsgesetz weitergehend dafür zu sorgen, dass die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmenden gewährleistet und durch eine geeignete Organisation der Arbeit der Gesundheitsschutz gewahrt und verbessert wird.</p><p>Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) sowie die Aufsichts- und Vollzugsorgane des Arbeitsgesetzes haben wegen der grossen Auswirkungen arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen in den letzten Jahren ihr Augenmerk vermehrt auf diesen Problembereich gerichtet. Das Seco hat Studien über die Kosten des Stresses sowie die Verbreitung von Mobbing und anderen psychosozialen Spannungen am Arbeitsplatz initiiert. Die Suva hat ein nationales Diskussionsforum über berufsassoziierte Gesundheitsstörungen ins Leben gerufen, welches sich seit zwei Jahren erfolgreich etabliert hat. Als Behelf für die noch fehlenden, spezifisch auf die Problematik arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen ausgerichteten Befragungsinstrumente, hat das Gesundheitsobservatorium mit Unterstützung des Seco für 2004 eine Studie zur Auswertung der in den nationalen Gesundheitsbefragungen vorhandenen Daten in Auftrag gegeben. Auf Initiative des BSV sollen Daten der Invalidenversicherung auf den Zusammenhang von Invalidität und vorangegangener beruflicher Tätigkeit analysiert werden. Auch die Gesundheitsförderung Schweiz und das von Bund und Kantonen getragene Projekt "Nationale Gesundheitspolitik" befassen sich eingehend mit dem Thema Arbeitsbedingungen und Gesundheit.</p><p>Die beschriebenen Bestrebungen der verschiedenen mit der Problematik befassten Institutionen beschränkten sich bisher vor allem auf Analysen der die Gesundheit belastenden Faktoren am Arbeitsplatz. Es ist zuzugestehen, dass gegenwärtig für Präventionsmassnahmen ausserhalb des Bereiches der Arbeitssicherheit nur wenig Mittel zur Verfügung stehen, was nicht unproblematisch ist.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb gerne bereit, die Anregung des Anfragers entgegenzunehmen und Möglichkeiten für eine umfassende Finanzierung von Präventionsmassnahmen im Bereich arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen zu prüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den vergangenen Jahren haben verschiedene Interessengemeinschaften, u. a. die "Westschweizer Konferenz der kantonalen Ämter für den Arbeitnehmerschutz", versucht, den Anteil der Krankheiten zu eruieren, die nach Bundesgesetz für Unfallversicherung (UVG) nicht anerkannt werden und auf die Arbeitsbedingungen zurückzuführen sind: die arbeitsbedingten Krankheiten also.</p><p>Verschiedene ausländische Studien belegen, dass ein Zehntel der psychischen Erkrankungen sowie ein Drittel der Muskel-Skelett-Beschwerden (u. a. Rückenschmerzen) durch das berufliche Umfeld verursacht werden. Bei den Herzgefässerkrankungen beträgt der prozentuale Anteil zwischen 5 und 20 Prozent und bei den Krebserkrankungen 4 bis 10 Prozent. Dies entspricht einer Summe von 6 bis 12 Milliarden Franken, die nicht über das UVG, sondern über die Krankenkassenprämien (KVG) finanziert werden, weil diese Krankheiten nicht als Berufsbeschwerden anerkannt werden.</p><p>Vor einigen Jahren hat der Bundesrat eingeräumt, dass sich die Kosten der Gesundheitsprobleme am Arbeitsplatz in der Schweiz auf mehrere Milliarden Franken belaufen. Trotzdem hat er keinen Aktionsplan zur Lösung dieses Problems vorgelegt. Natürlich könnte man in Erwägung zu ziehen, die rund 10 Milliarden Franken nicht mehr zulasten der Gesamtbevölkerung über das KVG zu finanzieren, sondern über das UVG, also zulasten der Arbeitgeber. Doch politisch gesehen ist diese Alternative zum Scheitern verurteilt, zumal die Unternehmen sie unter Berufung auf eine massive Kostenerhöhung, die negative Auswirkungen auf die Preise und letztendlich auch für die Konsumentinnen oder Konsumenten hätte, hart bekämpfen würden.</p><p>Andere Lösungen sind jedoch denkbar. Unter anderem könnten Anreize geschaffen werden, welche die Unternehmen dazu bewegen, Massnahmen zur Reduktion berufsbedingter Erkrankungen und Beschwerden zu ergreifen.</p><p>- Ist der Bundesrat willens zu prüfen, ob nicht von den Arbeitgebern zur Finanzierung von Forschung und Prävention im Bereich der arbeitsbedingten Krankheiten ein Beitrag von 30 Franken pro Jahr und Arbeitnehmer erhoben werden könnte?</p><p>- Gedenkt er andere Lösungen vorzuschlagen, die dasselbe Ziel verfolgen?</p>
- Arbeitsbedingte Krankheiten. Forschung und Prävention
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