Krebsregister

ShortId
03.1143
Id
20031143
Updated
28.07.2023 13:09
Language
de
Title
Krebsregister
AdditionalIndexing
2841;Kanton;Koordination;Verzeichnis;Krebs
1
  • L04K01050110, Krebs
  • L04K02020702, Verzeichnis
  • L04K08020314, Koordination
  • L06K080701020108, Kanton
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Botschaft vom 29. November 2002 über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 (BBl 2003 2363) unterstrich der Bundesrat die Notwendigkeit qualitativ hoch stehender Krebsregister, welche auch eine wesentliche Grundlage für die Konzipierung, die Überwachung und die Evaluation nationaler Krebsprogramme darstellen.</p><p>Die Zielsetzungen des Bundes sind Gegentand einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) und dem Schweizerischen Institut für angewandte Krebsforschung, dem die Vereinigung Schweizerischer Krebsregister (VSKR) als Mitgliedorganisation angehört. Die Konsolidierung der Tätigkeiten der VSKR ist Teil der in der Leistungsvereinbarung festgehaltenen Ziele. Zu diesem Zweck werden der VSKR wesentliche höhere Mittel als in der vorausgegangenen Beitragesperiode gewährt (3,7 Millionen Franken gegenüber 2,5 Millionen Franken). Der Betrieb ist damit für die laufende Beitragsperiode gesichert.</p><p>Eine vom EDI im Jahr 2002 in Auftrag gegebene Untersuchung über die Zukunft der epidemiologischen Krebsforschung in der Schweiz (auf der Webseite des BBW verfügbar) empfahl die Schaffung einer vom Bundesamt für Statistik (BFS) zu führenden zentralen Datenbank sowie als Folge die gezielte Stärkung der epidemiologischen Forschung an den Hochschulen. In diesem Rahmen ist der Schweizerische Nationalfonds zurzeit mit einer Neuordnung der Förderung der klinischen Forschung befasst.</p><p>Die erwähnte Untersuchung empfahl ausserdem folgende Massnahmen:</p><p>- Mit einer Revision der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1) sollte das BFS zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit erweiterte Kompetenzen im Bereich Organisation der Datenerhebung mittels der kantonalen Krebsregister erhalten.</p><p>- Die Verantwortung für die Qualitätssicherung und die Aufbereitung der Daten sollte dem BFS übertragen werden.</p><p>- Das dem BFS angegliederte und gemeinsam von Bund und Kantonen getragene Gesundheitsobservatorium sollte in direkter Zusammenarbeit mit den im Bereich epidemiologische Forschung tätigen Forschungsinstituten der Hochschulen eine wichtige Rolle bei der Datenauswertung übernehmen. </p><p>Die Umsetzung einer so komplexen Reorganisation muss schrittweise erfolgen.</p><p>Vorerst konnte der Vereinigung nationaler Krebsregister für die Jahre 2004-2007 eine nachhaltige finanzielle Unterstützung zugesichert werden. Der zweite Schritt, nämlich die gesamtschweizerische Reorganisation der Datenerhebung, kann jedoch nicht kurzfristig realisiert werden. Die operative Leitung obliegt dem BFS. Dieses ist aber zurzeit wegen fehlender Mittel nicht in der Lage, das Vorhaben sofort auszuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Stellungnahme zur Strahlenschutzsituation in der Schweiz vom 3. September 2003 fordert die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität die Schaffung und langfristige Nutzung eines nationalen Krebsregisters.</p><p>Planen die nationalen Behörden (insbesondere das BAG) die Schaffung von Krebsregistern in jenen Kantonen, wo bisher eine Erfassung von Krebserkrankungen fehlt? Unterstützen die nationalen Behörden den Ausbau der Vereinigung Schweizerischer Krebsregister mit dem Ziel, ein flächendeckendes nationales Krebsregister zu schaffen?</p>
  • Krebsregister
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Botschaft vom 29. November 2002 über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 (BBl 2003 2363) unterstrich der Bundesrat die Notwendigkeit qualitativ hoch stehender Krebsregister, welche auch eine wesentliche Grundlage für die Konzipierung, die Überwachung und die Evaluation nationaler Krebsprogramme darstellen.</p><p>Die Zielsetzungen des Bundes sind Gegentand einer Leistungsvereinbarung zwischen dem Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) und dem Schweizerischen Institut für angewandte Krebsforschung, dem die Vereinigung Schweizerischer Krebsregister (VSKR) als Mitgliedorganisation angehört. Die Konsolidierung der Tätigkeiten der VSKR ist Teil der in der Leistungsvereinbarung festgehaltenen Ziele. Zu diesem Zweck werden der VSKR wesentliche höhere Mittel als in der vorausgegangenen Beitragesperiode gewährt (3,7 Millionen Franken gegenüber 2,5 Millionen Franken). Der Betrieb ist damit für die laufende Beitragsperiode gesichert.</p><p>Eine vom EDI im Jahr 2002 in Auftrag gegebene Untersuchung über die Zukunft der epidemiologischen Krebsforschung in der Schweiz (auf der Webseite des BBW verfügbar) empfahl die Schaffung einer vom Bundesamt für Statistik (BFS) zu führenden zentralen Datenbank sowie als Folge die gezielte Stärkung der epidemiologischen Forschung an den Hochschulen. In diesem Rahmen ist der Schweizerische Nationalfonds zurzeit mit einer Neuordnung der Förderung der klinischen Forschung befasst.</p><p>Die erwähnte Untersuchung empfahl ausserdem folgende Massnahmen:</p><p>- Mit einer Revision der Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1) sollte das BFS zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit erweiterte Kompetenzen im Bereich Organisation der Datenerhebung mittels der kantonalen Krebsregister erhalten.</p><p>- Die Verantwortung für die Qualitätssicherung und die Aufbereitung der Daten sollte dem BFS übertragen werden.</p><p>- Das dem BFS angegliederte und gemeinsam von Bund und Kantonen getragene Gesundheitsobservatorium sollte in direkter Zusammenarbeit mit den im Bereich epidemiologische Forschung tätigen Forschungsinstituten der Hochschulen eine wichtige Rolle bei der Datenauswertung übernehmen. </p><p>Die Umsetzung einer so komplexen Reorganisation muss schrittweise erfolgen.</p><p>Vorerst konnte der Vereinigung nationaler Krebsregister für die Jahre 2004-2007 eine nachhaltige finanzielle Unterstützung zugesichert werden. Der zweite Schritt, nämlich die gesamtschweizerische Reorganisation der Datenerhebung, kann jedoch nicht kurzfristig realisiert werden. Die operative Leitung obliegt dem BFS. Dieses ist aber zurzeit wegen fehlender Mittel nicht in der Lage, das Vorhaben sofort auszuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Stellungnahme zur Strahlenschutzsituation in der Schweiz vom 3. September 2003 fordert die Eidgenössische Kommission für Strahlenschutz und Überwachung der Radioaktivität die Schaffung und langfristige Nutzung eines nationalen Krebsregisters.</p><p>Planen die nationalen Behörden (insbesondere das BAG) die Schaffung von Krebsregistern in jenen Kantonen, wo bisher eine Erfassung von Krebserkrankungen fehlt? Unterstützen die nationalen Behörden den Ausbau der Vereinigung Schweizerischer Krebsregister mit dem Ziel, ein flächendeckendes nationales Krebsregister zu schaffen?</p>
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