Erhöhung des Satzes der Kreditsperre im Voranschlag 2003
- ShortId
-
03.3006
- Id
-
20033006
- Updated
-
10.04.2024 10:19
- Language
-
de
- Title
-
Erhöhung des Satzes der Kreditsperre im Voranschlag 2003
- AdditionalIndexing
-
24;Sparmassnahme;Haushaltspolitik;Haushaltsausgabe;Kreditsperre
- 1
-
- L04K11040406, Kreditsperre
- L03K110801, Haushaltspolitik
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L03K110203, Haushaltsausgabe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der Verabschiedung des Voranschlages 2003 hat das Parlament die Zahlungskredite mit einer Kreditsperre von 1 bzw. 2 Prozent belegt ( minus 250 Millionen Franken). Der Kreditsperre unterliegen rund 40 Prozent des Haushaltes. Gebundene Ausgaben wie die Anteile Dritter an den Steuereinnahmen, Passivzinsen oder Beiträge an die Sozialversicherungen sind davon ausgenommen.</p><p>Aufgrund des nicht voraussehbaren Einnahmeneinbruchs und wegen den neuesten Beschlüssen und Forderungen des Parlamentes befindet sich der Bundeshaushalt in einem strukturellen Ungleichgewicht. Bezogen auf das Finanzplanjahr 2006 eröffnet sich ein Bereinigungsbedarf in der Grössenordnung von 5 bis 7 Milliarden Franken. Mit dem Entlastungsprogramm 2003 im Umfang von rund 3,5 Milliarden Franken, das im Wesentlichen bei den Ausgaben ansetzt, hat der Bundesrat rasch gehandelt und eine glaubwürdige, auf den dauerhaften Haushaltausgleich ausgerichtete Finanzpolitik eingeleitet. Damit sollen die strukturellen Defizite - bei dem unterstellten Wirtschaftsszenario und Einnahmensubstrat - bis 2006 nachhaltig und konjunkturverträglich abgebaut werden.</p><p>Das im laufenden Jahr sich abzeichnende und in diesem Ausmass nicht voraussehbare Defizit kann nicht kurzfristig beseitigt werden. In Anbetracht des umfangreichen, zurzeit in Ausarbeitung stehenden Entlastungsprogrammes, der allgemeinen Verunsicherung von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch unter Berücksichtigung des schwierigen konjunkturellen Umfeldes sowie im Sinne einer klaren Schwerpunktbildung lehnt der Bundesrat eine Aufstockung der beschlossenen Kreditsperre auf generell 2 Prozent ab.</p><p>Es gilt zu bedenken, dass der Handlungsspielraum und damit das Kürzungspotenzial im laufenden Jahr bereits kleiner geworden ist. Die Departemente und Dienststellen sind im Rahmen der bewilligten Kredite Verpflichtungen eingegangen. Mit anderen Worten: Die aufgestockte Kreditsperre müsste wegen vertraglichen oder gesetzlichen Bindungen vermehrt aufgehoben werden; der anvisierte Entlastungseffekt wäre zu grösseren Teilen als bei der im Dezember 2002 beschlossenen Kreditsperre nicht realisierbar und die ganze Aktion mit erheblichen administrativen Umtrieben verbunden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die für 2003 beschlossene Kreditsperre auf 2 Prozent zu erhöhen.</p>
- Erhöhung des Satzes der Kreditsperre im Voranschlag 2003
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit der Verabschiedung des Voranschlages 2003 hat das Parlament die Zahlungskredite mit einer Kreditsperre von 1 bzw. 2 Prozent belegt ( minus 250 Millionen Franken). Der Kreditsperre unterliegen rund 40 Prozent des Haushaltes. Gebundene Ausgaben wie die Anteile Dritter an den Steuereinnahmen, Passivzinsen oder Beiträge an die Sozialversicherungen sind davon ausgenommen.</p><p>Aufgrund des nicht voraussehbaren Einnahmeneinbruchs und wegen den neuesten Beschlüssen und Forderungen des Parlamentes befindet sich der Bundeshaushalt in einem strukturellen Ungleichgewicht. Bezogen auf das Finanzplanjahr 2006 eröffnet sich ein Bereinigungsbedarf in der Grössenordnung von 5 bis 7 Milliarden Franken. Mit dem Entlastungsprogramm 2003 im Umfang von rund 3,5 Milliarden Franken, das im Wesentlichen bei den Ausgaben ansetzt, hat der Bundesrat rasch gehandelt und eine glaubwürdige, auf den dauerhaften Haushaltausgleich ausgerichtete Finanzpolitik eingeleitet. Damit sollen die strukturellen Defizite - bei dem unterstellten Wirtschaftsszenario und Einnahmensubstrat - bis 2006 nachhaltig und konjunkturverträglich abgebaut werden.</p><p>Das im laufenden Jahr sich abzeichnende und in diesem Ausmass nicht voraussehbare Defizit kann nicht kurzfristig beseitigt werden. In Anbetracht des umfangreichen, zurzeit in Ausarbeitung stehenden Entlastungsprogrammes, der allgemeinen Verunsicherung von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch unter Berücksichtigung des schwierigen konjunkturellen Umfeldes sowie im Sinne einer klaren Schwerpunktbildung lehnt der Bundesrat eine Aufstockung der beschlossenen Kreditsperre auf generell 2 Prozent ab.</p><p>Es gilt zu bedenken, dass der Handlungsspielraum und damit das Kürzungspotenzial im laufenden Jahr bereits kleiner geworden ist. Die Departemente und Dienststellen sind im Rahmen der bewilligten Kredite Verpflichtungen eingegangen. Mit anderen Worten: Die aufgestockte Kreditsperre müsste wegen vertraglichen oder gesetzlichen Bindungen vermehrt aufgehoben werden; der anvisierte Entlastungseffekt wäre zu grösseren Teilen als bei der im Dezember 2002 beschlossenen Kreditsperre nicht realisierbar und die ganze Aktion mit erheblichen administrativen Umtrieben verbunden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die für 2003 beschlossene Kreditsperre auf 2 Prozent zu erhöhen.</p>
- Erhöhung des Satzes der Kreditsperre im Voranschlag 2003
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