Massnahmen gegen den Anstieg der Invalidisierungsquote
- ShortId
-
03.3011
- Id
-
20033011
- Updated
-
14.11.2025 08:33
- Language
-
de
- Title
-
Massnahmen gegen den Anstieg der Invalidisierungsquote
- AdditionalIndexing
-
28;IV-Rente;Invalidität;Invalidenversicherung;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L05K0104010302, Invalidität
- L05K0104010303, IV-Rente
- L04K01040103, Invalidenversicherung
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat behält sich bei anhaltender Zunahme der Neurenten vor, allfällige weitere Massnahmen und eine entsprechende Gesetzesrevision schon zu einem früheren Zeitpunkt und vor Vorliegen des Evaluationsberichtes über die Massnahmen der 4. IV-Revision vorzulegen.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Nimmt die Invalidisierungsquote trotz der 4. IV-Revision weiter zu, unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten vier Jahre nach Inkraftsetzung einen Evaluationsbericht mit Vorschlägen für allfällig nötige Massnahmen zur Begrenzung des Anstieges der Invalidisierungsquote.</p>
- Massnahmen gegen den Anstieg der Invalidisierungsquote
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat behält sich bei anhaltender Zunahme der Neurenten vor, allfällige weitere Massnahmen und eine entsprechende Gesetzesrevision schon zu einem früheren Zeitpunkt und vor Vorliegen des Evaluationsberichtes über die Massnahmen der 4. IV-Revision vorzulegen.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
- <p>Nimmt die Invalidisierungsquote trotz der 4. IV-Revision weiter zu, unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten vier Jahre nach Inkraftsetzung einen Evaluationsbericht mit Vorschlägen für allfällig nötige Massnahmen zur Begrenzung des Anstieges der Invalidisierungsquote.</p>
- Massnahmen gegen den Anstieg der Invalidisierungsquote
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