Massnahmen gegen den Anstieg der Invalidisierungsquote

ShortId
03.3011
Id
20033011
Updated
14.11.2025 08:33
Language
de
Title
Massnahmen gegen den Anstieg der Invalidisierungsquote
AdditionalIndexing
28;IV-Rente;Invalidität;Invalidenversicherung;Gesetzesevaluation
1
  • L05K0104010302, Invalidität
  • L05K0104010303, IV-Rente
  • L04K01040103, Invalidenversicherung
  • L04K08070301, Gesetzesevaluation
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat behält sich bei anhaltender Zunahme der Neurenten vor, allfällige weitere Massnahmen und eine entsprechende Gesetzesrevision schon zu einem früheren Zeitpunkt und vor Vorliegen des Evaluationsberichtes über die Massnahmen der 4. IV-Revision vorzulegen.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
  • <p>Nimmt die Invalidisierungsquote trotz der 4. IV-Revision weiter zu, unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten vier Jahre nach Inkraftsetzung einen Evaluationsbericht mit Vorschlägen für allfällig nötige Massnahmen zur Begrenzung des Anstieges der Invalidisierungsquote.</p>
  • Massnahmen gegen den Anstieg der Invalidisierungsquote
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20023639
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat behält sich bei anhaltender Zunahme der Neurenten vor, allfällige weitere Massnahmen und eine entsprechende Gesetzesrevision schon zu einem früheren Zeitpunkt und vor Vorliegen des Evaluationsberichtes über die Massnahmen der 4. IV-Revision vorzulegen.</p> Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
    • <p>Nimmt die Invalidisierungsquote trotz der 4. IV-Revision weiter zu, unterbreitet der Bundesrat den eidgenössischen Räten vier Jahre nach Inkraftsetzung einen Evaluationsbericht mit Vorschlägen für allfällig nötige Massnahmen zur Begrenzung des Anstieges der Invalidisierungsquote.</p>
    • Massnahmen gegen den Anstieg der Invalidisierungsquote

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