Schweizer Beteiligung an Sklaverei und transatlantischem Handel mit Sklavinnen und Sklaven

ShortId
03.3014
Id
20033014
Updated
10.04.2024 14:03
Language
de
Title
Schweizer Beteiligung an Sklaverei und transatlantischem Handel mit Sklavinnen und Sklaven
AdditionalIndexing
12;Kolonialismus;Geschichtswissenschaft;Entschädigung;Neuzeit;Afrika;Sklaverei
1
  • L04K05020511, Sklaverei
  • L04K16030106, Geschichtswissenschaft
  • L05K1001010301, Kolonialismus
  • L04K02010101, Neuzeit
  • L02K0304, Afrika
  • L05K0507020201, Entschädigung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Schweiz war nie eine Kolonialmacht und unterschied sich damit auf der Ebene verantwortlichen staatlichen Handelns grundlegend von diesen. Trotzdem waren verschiedene Schweizer Bürger mehr oder weniger stark am transatlantischen Sklavenhandel beteiligt, was der Bundesrat aus heutiger Perspektive zutiefst bedauert. Diese Tatsache ist jedoch bekannt und wurde bereits in mehreren Arbeiten hervorgehoben, wie auch der Text der Interpellation unterstreicht.</p><p>2. An der Sklaverei und am Sklavenhandel waren viele Staaten beteiligt. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die verschiedenen Aspekte der Sklaverei und des Sklavenhandels auf internationaler Ebene und unter Beteiligung der Zivilgesellschaft behandelt werden müssen.</p><p>Aus diesem Verständnis prägte die Schweiz in Durban die Erklärung und das Aktionsprogramm der Weltkonferenz gegen Rassismus mit, welche hervorheben, dass Sklaverei und Sklavenhandel, Apartheid und Völkermord Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen und wichtige Ursachen und Erscheinungsformen des Rassismus sind und dass der Kolonialismus zu Rassismus geführt hat (vgl. § 13, 14 und 15 des Aktionsprogramms; vgl. auch § 99ff. der Erklärung). Sie brachte klar zum Ausdruck, dass das in der Zeit des Kolonialismus und der Sklaverei begangene Unrecht kritisch aufgearbeitet werden muss. Für die Aufarbeitung stehen die üblichen Instrumente der Wissenschafts- und Forschungsförderung zur Verfügung. Die Schweiz hat sich auch mit personellen und finanziellen Mitteln zur Umsetzung des Aktionsprogramms engagiert, namentlich durch die Fachstelle für Rassismusbekämpfung und den Fonds "Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte".</p><p>3. Der Bundesrat ist, wie unter Punkt 2 erwähnt, der Auffassung, dass die verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit dem Sklavenhandel auf internationaler Ebene behandelt werden müssen. Deshalb versucht die Schweiz eine vermittelnde Rolle zwischen afrikanischen Staaten und ehemaligen Kolonialmächten zu spielen, namentlich in der Uno-Menschenrechtskommission.</p><p>Die Schweiz wirkt deshalb in den zwei Arbeitsgruppen mit, welche die Menschenrechtskommission eingesetzt hat, um den an der Weltkonferenz gegen Rassismus eingegangenen politischen Verpflichtungen Folge zu leisten. In den Arbeitsgruppen wirken auch Experten der Zivilgesellschaft mit.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Noch im September 2001 konnte Jean-Daniel Vigny, der Schweizer Menschenrechtsvertreter bei der Uno, im Zusammenhang mit der Diskussion, welche an der Uno-Konferenz von Durban über afrikanische Entschädigungsforderungen an die Adresse Europas geführt wurde, festhalten, die Schweiz habe "mit Sklaverei, Sklavenhandel und Kolonialismus nichts zu tun gehabt".</p><p>Dabei geht aus den Arbeiten sowohl europäisch/amerikanischer (Wallerstein 1980, Wirz 1984) als auch afrikanischer (Ki-zerbo 1978, Unesco 1979, Thornton 1998) und westindischer Historiker (Williams 1944, Fanon 1961, Rodney 1975) seit längerem und immer deutlicher hervor, dass über die grossen seefahrenden Nationen Spanien, Portugal, England, Frankreich und Holland hinaus der ganze europäische Kontinent durch ein weitreichendes Netz von Handels- und Finanzbeziehungen in den Dreieckshandel Europa-Afrika-Amerika mit einbezogen war, ja dass der wirtschaftliche Aufschwung Europas zwischen dem 16. bis zum 19. Jahrhundert bis hin zur Industrialisierung zu einem beträchtlichen Teil auf diesen spezifischen ökonomischen Beziehungen und damit auch auf Sklaverei und transatlantischem Handel mit Sklavinnen und Sklaven beruhte.</p><p>Darüber hinaus führt nun aber schon ein lediglich kursorisches Studium verschiedener Werke und Aufsätze zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Schweiz im 18. Jahrhundert sowie eine Neulektüre älterer Standardwerke (Lüthy 1959, Peyer 1968, Meyer 1969) zur überraschenden Erkenntnis, dass die schweizerische Verflechtung mit Sklaverei und Dreieckshandel weit enger war als bisher bekannt.</p><p>Das Basler Handelshaus Burckhardt finanzierte Handelsfirmen für Sklavinnen und Sklaven in Nantes und beteiligte sich 1790 über die Tochterfirma "Bourcard et fils" an der Ausrüstung eines Sklavenschiffs, an welcher auch Christoph Merian beteiligt war.</p><p>Das Waadtländer Unternehmen "Illens et Van Berchem" rüstete in Marseille zwei Schiffe aus, die "Pays de Vaud" und die "Ville de Lausanne", um Sklavinnen und Sklaven aus Moçambique zu transportieren. Ein drittes Schiff, die "Helvétie", beteiligte sich später ebenfalls an einem solchen Transport.</p><p>Genfer Bankhäuser wie "Thellusson et Necker", "Cottin" oder "Banquet et Mallet" sowie das Handelshaus Picot-Fazy finanzierten und unterstützten vor allem via Nantes den Handel mit afrikanischen Sklavinnen und Sklaven. Mitglieder der Genfer Handels- und Banquiersfamilien Bertrand, Peschier, Flurnois, Butini, Gallatin, Dunant und Fatio besassen verschiedene Plantagen mit Sklavinnen und Sklaven in der Karibik (Dominica, Grenada, Surinam).</p><p>Mitglieder der Basler Patrizierfamilie Faesch besassen in Surinam während fast einem Jahrhundert Plantagen mit "Negersklaven", der Basler Johann Jakob Hoffmann beteiligte sich in Curaçao am Handel mit Sklavinnen und Sklaven.</p><p>Die Berner Bank Marcuard und die Zürcher Bank Leu erwarben Aktien der französischen "Compagnie des Indes", einer staatlich privilegierten Handelsgesellschaft, welche u. a. auch über ein Monopol im westafrikanischen Handel mit Sklavinnen und Sklaven verfügte und deren Kapital zu 31 Prozent in Schweizer Händen lag. Der Berner Banquier Emmanuel Haller betrieb Kolonialhandel im grossen Stil, und die Zürcher Bank "Rougement, Hottinguer und Cie" beteiligte sich via die französischen "Sklavereihäfen" Le Havre, Nantes und Marseille an Überseehandelsunternehmungen.</p><p>Mitglieder der St. Galler Familien Rietmann, Högger und Schlumpf besassen in Surinam die Plantagen "L'Helvétia" und "La Liberté" samt dazugehörigen Sklavinnen und Sklaven, der Familie Züblin gehörte das Plantagenunternehmen "Züblins Lust".</p><p>Schweizer waren in Surinam Directeurs (Plantagenleiter), darunter Bündner (Conrad), Appenzeller (Schläpfer) und Schaffhauser (Winz).</p><p>Der Genfer Oberst Louis Henri Fourgeoud half 1763 bei der Niederschlagung von Aufständen der Sklavinnen und Sklaven in Surinam (1773-1778), der Schaffhauser Hauptmann Wipf befehligte das Schweizer Kontingent beim Versuch, die Sklaverei in Haiti wieder einzuführen.</p><p>Ein Basler im Dienste der Schwedisch-Africanischen Compagnie, Isaac Miville, gründete 1652 die Handelsburg für Sklavinnen und Sklaven Cape Coast Castle (heute Ghana); der Basler Reinhard Iselin wurde Finanzberater des dänischen Königs und grosser Kolonialunternehmer.</p><p>In Nantes waren fünf Schweizer Familien im Handel mit Sklavinnen und Sklaven tätig, Schweizer besassen dort praktisch das Monopol an der Herstellung von Indiennes-Stoffen, einem wichtigen Gut im Dreieckshandel.</p><p>Einige angesehene schweizerische Kaufleute und Handelsbanquiers (vor allem Textilbereich und Kolonialwaren) und deren Familien oder Dynastien haben durch mehr oder weniger direkte Beteiligung am Dreieckshandel teilweise Profite aus dem transatlantischen Handel mit Sklavinnen und Sklaven gezogen. Es betrifft dies u. a. die Escher (Zürich), Rieter (Winterthur), Zellweger und Wetter (Appenzell Ausserrhoden), Riedy (Basel), Kunkler und Zollikofer (St. Gallen), Ammann (Schaffhausen), de Pury, Pourtalès, Favre und Rossel (Neuenburg) sowie die Labhardt, Gyger und Gonzenbach (Thurgau).</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie bewertet er die Tatsache, dass Teile der schweizerischen Wirtschaft und Gesellschaft offenbar vor allem in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts (so genanntes Zeitalter der "Aufklärung") viel enger mit der Sklaverei in der Neuen Welt und dem dazu gehörigen transatlantischen Handel mit Sklavinnen und Sklaven verknüpft waren, als es der öffentlichen Meinung und der Geschichtsforschung bisher bewusst war?</p><p>2. Ist er bereit, angesichts der Aussage von Bundesrat Samuel Schmid am 1. August 2002 zur Schweizer Geschichte ("Wir haben die Kraft, unsere Geschichte aufzuarbeiten. Wir rückten zurecht, was zurecht gerückt werden musste.") und angesichts der Tatsache, dass von afrikanischer Seite aus nicht nur immer deutlicher der Ruf nach Aufarbeitung und Entschädigung der europäischen (und arabischen) Beteiligung an Sklaverei und Kolonialismus, sondern auch nach eigenverantwortlichem Handeln seitens der afrikanischen Zivilgesellschaften ertönt (Soyinka 1999, Afrikanische Union 2002), die oben skizzierte Beteiligung der Schweiz an Sklaverei und transatlantischem Handel mit Sklavinnen und Sklaven aufarbeiten zu lassen oder diesbezügliche Bemühungen seitens afrikanischer, europäischer oder auch schweizerischer Historikerinnen oder Historiker zu unterstützen?</p><p>3. Die Schweiz hat 2001 mit der Schlusserklärung der Uno-Konferenz von Durban folgende Aussagen mitunterzeichnet: "Wir bedauern, dass Sklaverei und Sklavenhandel entsetzliche Tragödien der Menschheitsgeschichte waren; nicht nur wegen ihrer abscheulichen Barbarei, sondern auch angesichts ihres Ausmasses, der Art ihrer Organisation und vor allem der Negierung des Wesens der Opfer. Wir erkennen ferner an, dass Sklaverei und Sklavenhandel ein Verbrechen gegen die Menschheit sind und zu den wichtigsten Ursachen und Ausdrücken von Rassismus, rassischer Diskriminierung, Ausländerfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz gehören ....</p><p>Die Weltkonferenz gibt zu und bedauert zutiefst das Millionen Männern, Frauen und Kindern durch Sklaverei, Sklavenhandel und transatlantischen Sklavenhandel, Apartheid, Völkermord und vergangene Tragödien zugefügte und unbeachtete Leid und Übel."</p><p>Ist der Bundesrat bereit, in Zusammenarbeit mit in dieser Frage engagierten afrikanischen, amerikanischen und europäischen zivilgesellschaftlichen Organisationen Vorstellungen hinsichtlich Wiedergutmachung und Entschädigung gegenüber Afrika zu entwickeln?</p><p>Sollte eine Aufarbeitung die These von der weitreichenden schweizerischen Mitbeteiligung bestätigen?</p>
  • Schweizer Beteiligung an Sklaverei und transatlantischem Handel mit Sklavinnen und Sklaven
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Schweiz war nie eine Kolonialmacht und unterschied sich damit auf der Ebene verantwortlichen staatlichen Handelns grundlegend von diesen. Trotzdem waren verschiedene Schweizer Bürger mehr oder weniger stark am transatlantischen Sklavenhandel beteiligt, was der Bundesrat aus heutiger Perspektive zutiefst bedauert. Diese Tatsache ist jedoch bekannt und wurde bereits in mehreren Arbeiten hervorgehoben, wie auch der Text der Interpellation unterstreicht.</p><p>2. An der Sklaverei und am Sklavenhandel waren viele Staaten beteiligt. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die verschiedenen Aspekte der Sklaverei und des Sklavenhandels auf internationaler Ebene und unter Beteiligung der Zivilgesellschaft behandelt werden müssen.</p><p>Aus diesem Verständnis prägte die Schweiz in Durban die Erklärung und das Aktionsprogramm der Weltkonferenz gegen Rassismus mit, welche hervorheben, dass Sklaverei und Sklavenhandel, Apartheid und Völkermord Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen und wichtige Ursachen und Erscheinungsformen des Rassismus sind und dass der Kolonialismus zu Rassismus geführt hat (vgl. § 13, 14 und 15 des Aktionsprogramms; vgl. auch § 99ff. der Erklärung). Sie brachte klar zum Ausdruck, dass das in der Zeit des Kolonialismus und der Sklaverei begangene Unrecht kritisch aufgearbeitet werden muss. Für die Aufarbeitung stehen die üblichen Instrumente der Wissenschafts- und Forschungsförderung zur Verfügung. Die Schweiz hat sich auch mit personellen und finanziellen Mitteln zur Umsetzung des Aktionsprogramms engagiert, namentlich durch die Fachstelle für Rassismusbekämpfung und den Fonds "Projekte gegen Rassismus und für Menschenrechte".</p><p>3. Der Bundesrat ist, wie unter Punkt 2 erwähnt, der Auffassung, dass die verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit dem Sklavenhandel auf internationaler Ebene behandelt werden müssen. Deshalb versucht die Schweiz eine vermittelnde Rolle zwischen afrikanischen Staaten und ehemaligen Kolonialmächten zu spielen, namentlich in der Uno-Menschenrechtskommission.</p><p>Die Schweiz wirkt deshalb in den zwei Arbeitsgruppen mit, welche die Menschenrechtskommission eingesetzt hat, um den an der Weltkonferenz gegen Rassismus eingegangenen politischen Verpflichtungen Folge zu leisten. In den Arbeitsgruppen wirken auch Experten der Zivilgesellschaft mit.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Noch im September 2001 konnte Jean-Daniel Vigny, der Schweizer Menschenrechtsvertreter bei der Uno, im Zusammenhang mit der Diskussion, welche an der Uno-Konferenz von Durban über afrikanische Entschädigungsforderungen an die Adresse Europas geführt wurde, festhalten, die Schweiz habe "mit Sklaverei, Sklavenhandel und Kolonialismus nichts zu tun gehabt".</p><p>Dabei geht aus den Arbeiten sowohl europäisch/amerikanischer (Wallerstein 1980, Wirz 1984) als auch afrikanischer (Ki-zerbo 1978, Unesco 1979, Thornton 1998) und westindischer Historiker (Williams 1944, Fanon 1961, Rodney 1975) seit längerem und immer deutlicher hervor, dass über die grossen seefahrenden Nationen Spanien, Portugal, England, Frankreich und Holland hinaus der ganze europäische Kontinent durch ein weitreichendes Netz von Handels- und Finanzbeziehungen in den Dreieckshandel Europa-Afrika-Amerika mit einbezogen war, ja dass der wirtschaftliche Aufschwung Europas zwischen dem 16. bis zum 19. Jahrhundert bis hin zur Industrialisierung zu einem beträchtlichen Teil auf diesen spezifischen ökonomischen Beziehungen und damit auch auf Sklaverei und transatlantischem Handel mit Sklavinnen und Sklaven beruhte.</p><p>Darüber hinaus führt nun aber schon ein lediglich kursorisches Studium verschiedener Werke und Aufsätze zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte der Schweiz im 18. Jahrhundert sowie eine Neulektüre älterer Standardwerke (Lüthy 1959, Peyer 1968, Meyer 1969) zur überraschenden Erkenntnis, dass die schweizerische Verflechtung mit Sklaverei und Dreieckshandel weit enger war als bisher bekannt.</p><p>Das Basler Handelshaus Burckhardt finanzierte Handelsfirmen für Sklavinnen und Sklaven in Nantes und beteiligte sich 1790 über die Tochterfirma "Bourcard et fils" an der Ausrüstung eines Sklavenschiffs, an welcher auch Christoph Merian beteiligt war.</p><p>Das Waadtländer Unternehmen "Illens et Van Berchem" rüstete in Marseille zwei Schiffe aus, die "Pays de Vaud" und die "Ville de Lausanne", um Sklavinnen und Sklaven aus Moçambique zu transportieren. Ein drittes Schiff, die "Helvétie", beteiligte sich später ebenfalls an einem solchen Transport.</p><p>Genfer Bankhäuser wie "Thellusson et Necker", "Cottin" oder "Banquet et Mallet" sowie das Handelshaus Picot-Fazy finanzierten und unterstützten vor allem via Nantes den Handel mit afrikanischen Sklavinnen und Sklaven. Mitglieder der Genfer Handels- und Banquiersfamilien Bertrand, Peschier, Flurnois, Butini, Gallatin, Dunant und Fatio besassen verschiedene Plantagen mit Sklavinnen und Sklaven in der Karibik (Dominica, Grenada, Surinam).</p><p>Mitglieder der Basler Patrizierfamilie Faesch besassen in Surinam während fast einem Jahrhundert Plantagen mit "Negersklaven", der Basler Johann Jakob Hoffmann beteiligte sich in Curaçao am Handel mit Sklavinnen und Sklaven.</p><p>Die Berner Bank Marcuard und die Zürcher Bank Leu erwarben Aktien der französischen "Compagnie des Indes", einer staatlich privilegierten Handelsgesellschaft, welche u. a. auch über ein Monopol im westafrikanischen Handel mit Sklavinnen und Sklaven verfügte und deren Kapital zu 31 Prozent in Schweizer Händen lag. Der Berner Banquier Emmanuel Haller betrieb Kolonialhandel im grossen Stil, und die Zürcher Bank "Rougement, Hottinguer und Cie" beteiligte sich via die französischen "Sklavereihäfen" Le Havre, Nantes und Marseille an Überseehandelsunternehmungen.</p><p>Mitglieder der St. Galler Familien Rietmann, Högger und Schlumpf besassen in Surinam die Plantagen "L'Helvétia" und "La Liberté" samt dazugehörigen Sklavinnen und Sklaven, der Familie Züblin gehörte das Plantagenunternehmen "Züblins Lust".</p><p>Schweizer waren in Surinam Directeurs (Plantagenleiter), darunter Bündner (Conrad), Appenzeller (Schläpfer) und Schaffhauser (Winz).</p><p>Der Genfer Oberst Louis Henri Fourgeoud half 1763 bei der Niederschlagung von Aufständen der Sklavinnen und Sklaven in Surinam (1773-1778), der Schaffhauser Hauptmann Wipf befehligte das Schweizer Kontingent beim Versuch, die Sklaverei in Haiti wieder einzuführen.</p><p>Ein Basler im Dienste der Schwedisch-Africanischen Compagnie, Isaac Miville, gründete 1652 die Handelsburg für Sklavinnen und Sklaven Cape Coast Castle (heute Ghana); der Basler Reinhard Iselin wurde Finanzberater des dänischen Königs und grosser Kolonialunternehmer.</p><p>In Nantes waren fünf Schweizer Familien im Handel mit Sklavinnen und Sklaven tätig, Schweizer besassen dort praktisch das Monopol an der Herstellung von Indiennes-Stoffen, einem wichtigen Gut im Dreieckshandel.</p><p>Einige angesehene schweizerische Kaufleute und Handelsbanquiers (vor allem Textilbereich und Kolonialwaren) und deren Familien oder Dynastien haben durch mehr oder weniger direkte Beteiligung am Dreieckshandel teilweise Profite aus dem transatlantischen Handel mit Sklavinnen und Sklaven gezogen. Es betrifft dies u. a. die Escher (Zürich), Rieter (Winterthur), Zellweger und Wetter (Appenzell Ausserrhoden), Riedy (Basel), Kunkler und Zollikofer (St. Gallen), Ammann (Schaffhausen), de Pury, Pourtalès, Favre und Rossel (Neuenburg) sowie die Labhardt, Gyger und Gonzenbach (Thurgau).</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie bewertet er die Tatsache, dass Teile der schweizerischen Wirtschaft und Gesellschaft offenbar vor allem in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts (so genanntes Zeitalter der "Aufklärung") viel enger mit der Sklaverei in der Neuen Welt und dem dazu gehörigen transatlantischen Handel mit Sklavinnen und Sklaven verknüpft waren, als es der öffentlichen Meinung und der Geschichtsforschung bisher bewusst war?</p><p>2. Ist er bereit, angesichts der Aussage von Bundesrat Samuel Schmid am 1. August 2002 zur Schweizer Geschichte ("Wir haben die Kraft, unsere Geschichte aufzuarbeiten. Wir rückten zurecht, was zurecht gerückt werden musste.") und angesichts der Tatsache, dass von afrikanischer Seite aus nicht nur immer deutlicher der Ruf nach Aufarbeitung und Entschädigung der europäischen (und arabischen) Beteiligung an Sklaverei und Kolonialismus, sondern auch nach eigenverantwortlichem Handeln seitens der afrikanischen Zivilgesellschaften ertönt (Soyinka 1999, Afrikanische Union 2002), die oben skizzierte Beteiligung der Schweiz an Sklaverei und transatlantischem Handel mit Sklavinnen und Sklaven aufarbeiten zu lassen oder diesbezügliche Bemühungen seitens afrikanischer, europäischer oder auch schweizerischer Historikerinnen oder Historiker zu unterstützen?</p><p>3. Die Schweiz hat 2001 mit der Schlusserklärung der Uno-Konferenz von Durban folgende Aussagen mitunterzeichnet: "Wir bedauern, dass Sklaverei und Sklavenhandel entsetzliche Tragödien der Menschheitsgeschichte waren; nicht nur wegen ihrer abscheulichen Barbarei, sondern auch angesichts ihres Ausmasses, der Art ihrer Organisation und vor allem der Negierung des Wesens der Opfer. Wir erkennen ferner an, dass Sklaverei und Sklavenhandel ein Verbrechen gegen die Menschheit sind und zu den wichtigsten Ursachen und Ausdrücken von Rassismus, rassischer Diskriminierung, Ausländerfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz gehören ....</p><p>Die Weltkonferenz gibt zu und bedauert zutiefst das Millionen Männern, Frauen und Kindern durch Sklaverei, Sklavenhandel und transatlantischen Sklavenhandel, Apartheid, Völkermord und vergangene Tragödien zugefügte und unbeachtete Leid und Übel."</p><p>Ist der Bundesrat bereit, in Zusammenarbeit mit in dieser Frage engagierten afrikanischen, amerikanischen und europäischen zivilgesellschaftlichen Organisationen Vorstellungen hinsichtlich Wiedergutmachung und Entschädigung gegenüber Afrika zu entwickeln?</p><p>Sollte eine Aufarbeitung die These von der weitreichenden schweizerischen Mitbeteiligung bestätigen?</p>
    • Schweizer Beteiligung an Sklaverei und transatlantischem Handel mit Sklavinnen und Sklaven

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