Neue Regionalpolitik. Kohäsionsstiftung

ShortId
03.3016
Id
20033016
Updated
14.11.2025 07:36
Language
de
Title
Neue Regionalpolitik. Kohäsionsstiftung
AdditionalIndexing
15;04;Kohäsionsfonds;Stiftung;interkantonale Zusammenarbeit;Regionalpolitik
1
  • L04K08020335, Regionalpolitik
  • L07K07040302010101, Kohäsionsfonds
  • L05K0703031001, Stiftung
  • L06K080701020109, interkantonale Zusammenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die bisherige Regionalpolitik scheint den Erwartungen nicht mehr gerecht zu werden. Mit einer neuen Ausrichtung soll deshalb vermehrt auf Entwicklungspotenziale statt auf die Verminderung regionaler Disparitäten gesetzt werden.</p><p>Ein solcher Strategiewechsel erfordert neben der nötigen Übergangszeit auch Massnahmen, um dadurch allenfalls entstehende neue Lücken aufzufangen. Eine der Befürchtungen der benachteiligten Regionen ist es nun, dass mit der geplanten neuen Ausrichtung der Regionalpolitik insbesondere kleinräumige Gebiete bzw. Projekte keine Chance mehr hätten.</p><p>Der Bundesrat hat das erkannt und in seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 seine Absicht kundgetan, die Schaffung einer Kohäsionsstiftung zu prüfen. Ihr Zweck wäre es, eine dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit der kleinräumigen Regionen des Berggebietes zu fördern und ihnen zu ermöglichen, spezifischen Herausforderungen, beispielsweise zur Sicherstellung eines qualitativ hoch stehenden langfristig tragfähigen Tourismusangebotes, zu begegnen.</p><p>Dabei müssten aber zwingend die Kantone miteinbezogen werden. Denkbar wäre unter Umständen auch eine Neuorientierung der bereits bestehenden kantonalen Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit unter zwei Voraussetzungen: erstens, einer Beteiligung des Bundes; zweitens, einer prioritären Verwendung der Mittel für die ländlichen Räume und das Berggebiet.</p>
  • <p>Der Bundesrat kann die zwei Fragen der Interpellantin wie folgt beantworten:</p><p>1. Seit dem 6. Februar 2003 liegt der Bericht der Expertenkommission zur Neuorientierung der Regionalpolitik vor. Darin unterstützen die Experten im Zusammenhang mit der Finanzierung der Neuorientierung der Regionalpolitik die Prüfung und Vertiefung der vom Bundesrat in der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 angekündigte Option eines Kohäsionsfonds. In diesem Sinne wird im Rahmen der Neuorientierung die Schaffung einer Berggebietsstiftung geprüft, welche durch die vorhandenen Mittel des Investitionshilfefonds des Bundes und durch zusätzliche Leistungen der nutzniessenden Kantone gespiesen und mit Kapital ausgestattet werden soll.</p><p>Diese Stiftung soll grundsätzlich nach den Vorgaben der neuen Regionalpolitik arbeiten, sich jedoch auf die Förderung von Projekten, Programmen und Initiativen aus dem Berggebiet und dem ländlichen Raum konzentrieren und sich darauf ausrichten, in diesen eher kleinen Räumen die Projektrealisierung zu unterstützen. Sie soll dazu beitragen, dass dem im Rahmen des Vollzuges des BG über Investitionshilfe für Berggebiete in den letzten dreissig Jahren aufgebauten Netzwerk der Berggebietsregionen und von diesen geschaffenen Entwicklungsinitiativen ein Innovationsschub und neue Dynamik verliehen wird.</p><p>2. Der Bundesrat geht mit der Interpellantin einig, dass in eine Förderung des Berggebietes und des ländlichen Raumes die Kantone einbezogen werden müssen. Er erachtet daher den Vorschlag der Interpellantin, die bereits bestehende kantonale Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit zugunsten dieser Zwecke neu auszurichten, als eine durchaus prüfenswerte Möglichkeit.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie weit ist er mit der Prüfung der Schaffung einer Kohäsionsstiftung?</p><p>2. Ist er bereit, die Kantone in die Realisierung einer Kohäsionsstiftung oder eines entsprechenden Fonds einzubeziehen bzw. über eine allfällige Neuausrichtung der bestehenden Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit zu diskutieren?</p>
  • Neue Regionalpolitik. Kohäsionsstiftung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die bisherige Regionalpolitik scheint den Erwartungen nicht mehr gerecht zu werden. Mit einer neuen Ausrichtung soll deshalb vermehrt auf Entwicklungspotenziale statt auf die Verminderung regionaler Disparitäten gesetzt werden.</p><p>Ein solcher Strategiewechsel erfordert neben der nötigen Übergangszeit auch Massnahmen, um dadurch allenfalls entstehende neue Lücken aufzufangen. Eine der Befürchtungen der benachteiligten Regionen ist es nun, dass mit der geplanten neuen Ausrichtung der Regionalpolitik insbesondere kleinräumige Gebiete bzw. Projekte keine Chance mehr hätten.</p><p>Der Bundesrat hat das erkannt und in seiner Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 seine Absicht kundgetan, die Schaffung einer Kohäsionsstiftung zu prüfen. Ihr Zweck wäre es, eine dauerhafte Wettbewerbsfähigkeit der kleinräumigen Regionen des Berggebietes zu fördern und ihnen zu ermöglichen, spezifischen Herausforderungen, beispielsweise zur Sicherstellung eines qualitativ hoch stehenden langfristig tragfähigen Tourismusangebotes, zu begegnen.</p><p>Dabei müssten aber zwingend die Kantone miteinbezogen werden. Denkbar wäre unter Umständen auch eine Neuorientierung der bereits bestehenden kantonalen Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit unter zwei Voraussetzungen: erstens, einer Beteiligung des Bundes; zweitens, einer prioritären Verwendung der Mittel für die ländlichen Räume und das Berggebiet.</p>
    • <p>Der Bundesrat kann die zwei Fragen der Interpellantin wie folgt beantworten:</p><p>1. Seit dem 6. Februar 2003 liegt der Bericht der Expertenkommission zur Neuorientierung der Regionalpolitik vor. Darin unterstützen die Experten im Zusammenhang mit der Finanzierung der Neuorientierung der Regionalpolitik die Prüfung und Vertiefung der vom Bundesrat in der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 angekündigte Option eines Kohäsionsfonds. In diesem Sinne wird im Rahmen der Neuorientierung die Schaffung einer Berggebietsstiftung geprüft, welche durch die vorhandenen Mittel des Investitionshilfefonds des Bundes und durch zusätzliche Leistungen der nutzniessenden Kantone gespiesen und mit Kapital ausgestattet werden soll.</p><p>Diese Stiftung soll grundsätzlich nach den Vorgaben der neuen Regionalpolitik arbeiten, sich jedoch auf die Förderung von Projekten, Programmen und Initiativen aus dem Berggebiet und dem ländlichen Raum konzentrieren und sich darauf ausrichten, in diesen eher kleinen Räumen die Projektrealisierung zu unterstützen. Sie soll dazu beitragen, dass dem im Rahmen des Vollzuges des BG über Investitionshilfe für Berggebiete in den letzten dreissig Jahren aufgebauten Netzwerk der Berggebietsregionen und von diesen geschaffenen Entwicklungsinitiativen ein Innovationsschub und neue Dynamik verliehen wird.</p><p>2. Der Bundesrat geht mit der Interpellantin einig, dass in eine Förderung des Berggebietes und des ländlichen Raumes die Kantone einbezogen werden müssen. Er erachtet daher den Vorschlag der Interpellantin, die bereits bestehende kantonale Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit zugunsten dieser Zwecke neu auszurichten, als eine durchaus prüfenswerte Möglichkeit.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Wie weit ist er mit der Prüfung der Schaffung einer Kohäsionsstiftung?</p><p>2. Ist er bereit, die Kantone in die Realisierung einer Kohäsionsstiftung oder eines entsprechenden Fonds einzubeziehen bzw. über eine allfällige Neuausrichtung der bestehenden Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit zu diskutieren?</p>
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