Massnahmen gegen die Wirtschafts- und Lehrstellenkrise

ShortId
03.3023
Id
20033023
Updated
10.04.2024 14:18
Language
de
Title
Massnahmen gegen die Wirtschafts- und Lehrstellenkrise
AdditionalIndexing
15;Langzeitarbeitslosigkeit;Lehrstelle;Währungsanpassung;Konjunkturpolitik;Schuldenbremse;Investitionsförderung;Bauindustrie;Rezession;Wohnungsbau;Antikrisenplan
1
  • L05K0704020305, Rezession
  • L06K070401020201, Antikrisenplan
  • L06K070202030801, Lehrstelle
  • L04K01020604, Wohnungsbau
  • L05K1109010601, Investitionsförderung
  • L05K0704010202, Konjunkturpolitik
  • L04K07050303, Bauindustrie
  • L04K11080305, Schuldenbremse
  • L04K11030101, Währungsanpassung
  • L05K0702030406, Langzeitarbeitslosigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die weltwirtschaftliche Lage ist nach wie vor von hohen Unsicherheiten geprägt. Nach Erholungstendenzen im ersten Halbjahr 2002 bildete sich vorerst kein nachhaltiger Aufschwung heraus, obgleich von der Geld- und Finanzpolitik erneut expansive Impulse ausgingen. Die Aktienkurse brachen ein. Bilanzbetrügereien drückten auf das Vertrauen. Hinzu kommen steigende Ölpreise aufgrund der schwelenden Irak-Konflikte. Es zeigte sich auch, dass die Überinvestitionen in verschiedenen Sektoren noch einige Zeit beanspruchen werden, bis sie abgebaut sind.</p><p>Die Vertrauenskrise, die sich in einer global schwachen Investitionstätigkeit äussert, hat die Regionen unterschiedlich getroffen. Vor allem in der EU kam es zu einer äusserst verhaltenen Konjunkturentwicklung, in Deutschland sogar zu Stagnationstendenzen. In den USA und im asiatischen Raum kam es hingegen zu Erholungstendenzen, wenn auch mit Unterbrüchen. Diesen belastenden Tendenzen konnte sich die schweizerische Wirtschaft nicht entziehen.</p><p>Die expansive Wirtschaftspolitik der USA dürfte sich allmählich bemerkbar machen. Insbesondere unter den Annahmen, dass die geopolitische Lage die Wirtschaft nicht zusätzlich belastet und die Aktienkurse nicht nochmals substanziell an Wert verlieren, sollte vor allem die US-Wirtschaft an Schwung gewinnen. Davon wird auch Europa profitieren, wenngleich in den Euroländern die Geldpolitik deutlich zurückhaltender reagierte und die Finanzpolitik auf Konsolidierung ausgerichtet ist.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Aufgrund der quartalsweisen Schätzung des Bruttoinlandprodukts (BIP) stagnierte die schweizerische Wirtschaft im Jahre 2002 (reales BIP plus 0,1 Prozent). Die Entwicklung war geprägt von einem leicht wachsenden privaten Konsum, rückläufigen Bau-, insbesondere aber Ausrüstungsinvestitionen, stockenden Exporten und abnehmenden Importen. Die Beschäftigung ging zurück (minus 0,6 Prozent gemessen in Vollzeitäquivalenten). Im 4. Quartal 2002 lag die Arbeitslosenquote bei 3,3 Prozent.</p><p>Die Lage der schweizerischen Wirtschaft erweist sich Anfang 2003 als gedrückt. Vor allem die schwache EU-Konjunktur und der starke Frankenkurs bremsen die Konjunktur. Auftragseingang und -bestand entwickelten sich im 4. Quartal 2002 in der Industrie erneut rückläufig. Im Baugewerbe zeigten sich keine Besserungstendenzen. In den Dienstleistungsbranchen Detailhandel und Gastgewerbe trübten sich die Lage und die Aussichten weiter ein.</p><p>Die Schweiz kann den Aufschwung nicht aus eigener Kraft schaffen. Für Besserungstendenzen wird entscheidend sein, dass sich die EU-Konjunktur bald deutlich erholt und dass der reale Frankenkurs keine weitere spürbare Höherbewertung erfährt. Für den Fall, dass diese Voraussetzungen zutreffen, geht die Expertengruppe des Bundes für Konjunkturprognosen von einem allmählichen sich festigenden Aufschwung aus, der im Jahresdurchschnitt zu einem Wachstum des realen BIP von 0,8 Prozent führen sollte. Eine Rückkehr zu einem deutlich höheren Wachstum wird erst für 2004 erwartet.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Konjunkturpolitik der Wirtschaftsentwicklung angepasst ist. Sowohl die Geld- als auch die Finanzpolitik sind expansiv ausgerichtet. Auf die sich im Frühjahr 2001 abzeichnende Verlangsamung des Wirtschaftswachstums reagierte die Nationalbank bereits am 22. März 2001 mit einer ersten Reduktion des Zielbandes für den Dreimonats-Libor. Sie senkte in der Folge das Zielband in sechs weiteren Schritten, letztmals am 6. März 2003. Sie beabsichtigt, den Dreimonats-Libor bis auf weiteres im unteren Bereich des neuen Zielbandes bei 0,25 Prozent zu halten. Mit der Lockerung der Geldpolitik reagierte sie auch auf die Aufwertungstendenzen beim Franken.</p><p>Die Budgets von Bund, Kantonen, Gemeinden und Sozialversicherungen zusammen - sie sind relevant für die Konjunktur - wirken seit 2001 expansiv, nachdem im Jahre 2000 ein Überschuss von insgesamt 10 Milliarden Franken erzielt worden war. Für 2003 resultiert gemäss den Budgets ein Defizit von fast 3,5 Milliarden Franken.</p><p>Mit dem revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetz ist zudem ein merklicher automatischer Stabilisator hinzugekommen. Gemäss den Bestimmungen des revidierten Gesetzes werden inskünftig Darlehen des Bundes an die Arbeitslosenversicherung nicht mehr über die Finanzrechnung, sondern über die Bilanz geführt werden. Dadurch entfällt im Zeitpunkt der Darlehensgewährung der Druck, auf Mehrausgaben zugunsten der Arbeitslosenversicherung mit Kürzungen bei anderen Ausgaben reagieren zu müssen.</p><p>In diesem Zusammenhang ist in Erinnerung zu rufen, dass der Bundesrat dank der Zustimmung des Volkes zur 3. Revision der Arbeitslosenversicherung am 24. November 2002 zur Stützung der Konjunktur beschliessen konnte, die Lohnbeiträge an die Arbeitslosenversicherung per 1. Januar 2003 um einen halben Prozentpunkt zu senken. Damit werden bei Haushalten und Unternehmen im Jahre 2003 Mittel im Umfang von zusammen rund 1,25 Milliarden Franken verfügbar, was zur Stützung des Konsums und der Investitionen beitragen wird. Eine weitere Reduktion um einen halben Prozentpunkt sowie die Aufhebung des Solidaritätsbeitrages ist auf Anfang 2004 vorgesehen, was zu einer zusätzlichen Entlastung von Haushalten und Unternehmen von zusammen rund 1,5 Milliarden Franken führen wird.</p><p>Insgesamt erachtet daher der Bundesrat den eingeschlagenen konjunkturpolitischen Kurs als der Lage angemessen.</p><p>2. Einleitend zu dieser Frage ist zu erwähnen, dass betreffend die wirtschaftliche Lage im Bausektor nicht von einem Konjunktureinbruch gesprochen werden kann. Zwar gingen die Bauinvestitionen in den vergangenen beiden Jahren zurück. Allerdings handelt es sich hier um einen Trend, der seit Beginn der Neunzigerjahre beobachtet werden kann. Zudem ist zu beachten, dass die Arbeitslosenquote seit 1999 im Baugewerbe unter dem Durchschnitt der Gesamtwirtschaft liegt. Beispielsweise betrug die Arbeitslosenquote des 2. und 3. Sektors zusammen im 4. Quartal 2002 3,3 Prozent; für das Baugewerbe hingegen 2,3 Prozent.</p><p>Mit dem neuen Wohnraumförderungsgesetz WFG, dessen Verabschiedung durch das Parlament in der laufenden Session erwartet werden darf, steht ein Instrument zur Verfügung, mit dem über den gemeinnützigen Wohnungsbau relativ kurzfristig ein Beitrag zur Entschärfung der Wohnungsknappheit geleistet werden kann, der auch konjunkturpolitisch sehr willkommen ist. Ferner sei daran erinnert, dass auch die Massnahmen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten indirekt dem lokalen Baugewerbe zugute kommen.</p><p>Trotzdem ist der Bundesrat weiterhin der Meinung, dass der Einsatz der Wohnbauförderung nicht in erster Linie für konjunkturelle Ziele geeignet ist. (Stellungnahme vom 29. November 2002 zum Postulat 02.3509, Konjunkturpaket). Es besteht die Gefahr von Fehlinvestitionen; erfahrungsgemäss kommen bauliche Impulsprogramme zu spät und wirken somit prozyklisch. Die in der Interpellation angesprochene rasche Wirksamkeit von Wohnbauinvestitionen muss daher bezweifelt werden.</p><p>Es ist richtig, dass in den Städten die Wohnbautätigkeit trotz günstigen Finanzierungsbedingungen und Wohnungsknappheit stagniert. Dafür verantwortlich sind aber in erster Linie der Mangel an baureifem Land sowie politisch umstrittene Planungs- oder Baurechtsfragen, welche die Realisierung verzögern und die der Bund nicht beeinflussen kann. All dies bedeutet aber nicht, dass der Bund untätig bleibt. Verlässliche Rahmenbedingungen, wie sie mit der kürzlich abgeschlossenen Revision des Mietrechtes angestrebt werden, sind unabdingbare Voraussetzungen für vermehrte Wohnbauinvestitionen. Leider trägt das gegen die Revision ergriffene Referendum nicht zum Abbau der Unsicherheiten bei, die seitens der Investoren bestehen.</p><p>Was die spezifische Situation in den Städten betrifft, ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob er in der Tripartiten Agglomerationskonferenz die Wohnungsfrage zur Sprache bringen will. Eine Kürzung der Mittel für die Wohnbauförderung mag aus heutiger Sicht zu bedauern sein, doch kommt der Bundesrat angesichts der Bundesfinanzen nicht umhin, in allen Bereichen Abstriche vorzunehmen.</p><p>3. Die Schuldenbremse zielt auf einen Ausgleich der Finanzrechnung über einen Konjunkturzyklus. Sie lässt Defizite in Rezessionen zu, fordert gleichzeitig aber auch Überschüsse in der Hochkonjunktur. Sie reagiert in der gewünschten Richtung. Die Frage, welche sich stellt und welche gegenwärtig vom Bundesrat geklärt wird, ist, ob sie den konjunkturellen Schwankungen stark genug Rechnung trägt. Wie die Interpellantin zu Recht vermerkt, kann es dabei nicht darum gehen, einseitig in der Rezession grössere Defizite zuzulassen. Im Gegenzug müssten in der Phase des Aufschwungs auch höhere Überschüsse gefordert werden. Aus der Sicht des aktualisierten Finanzplans heisst dies nichts anderes, als dass der Bereinigungsbedarf in den Jahren 2006 und folgende erhöht würde.</p><p>Der gegenwärtige Stand der Abklärungen lässt sich so zusammenfassen, dass mit alternativen Berechnungsarten die Sensitivität, d. h. gegenwärtig die zulässigen Defizite, vergrössert werden kann. Indes könnten auf diese Weise die zulässigen Defizite im laufenden und im nächsten Jahr nicht derart stark erhöht werden, dass der Bereinigungsbedarf gemäss den Bedingungen der Schuldenbremse entfallen würde.</p><p>Die Einnahmen sind im letzten Jahr weitaus stärker eingebrochen, als dies aufgrund der makroökonomischen Werte hätte angenommen werden müssen. Beispielsweise waren die Einnahmen der Mehrwertsteuer rückläufig, obschon das nominelle Bruttoinlandprodukt gemäss jüngsten Schätzungen im letzten Jahr noch zugenommen hat. Die Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben haben eine grosse strukturelle Komponente. Im nächsten Aufschwung kann nicht mit entsprechenden Mehreinnahmen gerechnet werden. Mit anderen Worten: Der Bundeshaushalt weist ein strukturelles Defizit auf.</p><p>In seiner Botschaft zur Schuldenbremse und insbesondere im Zusatzbericht zur Schuldenbremse vom 10. Januar 2001 hat sich der Bundesrat eingehend zur Frage der Auswirkungen eines strukturellen Defizits im Zeitpunkt der Einführung der Schuldenbremse geäussert. Er hat festgehalten, dass die Einführung in Frage gestellt sein kann, wenn ein strukturelles Defizit so gross ist, dass ein politisch und wirtschaftlich nicht verkraftbares Sparprogramm nötig wäre. Die Abklärung zur Bezifferung des bei Inkrafttreten der Schuldenbremse bereits vorhandenen strukturellen Defizits ist noch im Gange. Im Sinne einer ersten provisorischen Einschätzung ist von einer Grössenordnung von rund 3 Milliarden Franken auszugehen.</p><p>Der Bundesrat wird vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage und Aussichten den eidgenössischen Räten in der Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 beantragen, die Artikel 24a und 24c FHG mit einer Übergangsbestimmung zu ergänzen, welche es erlaubt, den Höchstbetrag der Ausgaben gemäss Artikel 126 Absatz 2 der Bundesverfassung zu erhöhen, damit das bestehende strukturelle Defizit im Zeitpunkt der Einführung der Schuldenbremse über mehrere Jahre abgetragen werden kann. Mit dieser Massnahme wird der Bereinigungsbedarf für den Voranschlag 2004 und 2005 entlastet. Gleichzeitig wird damit von einer Belastung des Ausgleichskontos abgesehen.</p><p>Ob die finanzpolitischen Probleme lösbar bleiben, hängt aber nur zum Teil von den vorgeschlagenen Änderungen der Schuldenbremse ab. Entscheidend ist letztlich die Haushaltdisziplin bei den Ausgaben und Einnahmen.</p><p>4. Mit Blick auf die verfolgte Konjunkturpolitik und die konjunkturellen Aussichten erachtet der Bundesrat ein Investitionsprogramm nicht als angemessen. Es wäre falsch, diskretionäre Konjunkturmassnahmen anzukündigen, auch lediglich im Sinne der Vorbereitung. Dies könnte die momentan rezessive Entwicklung bei den Investitionen noch verstärken, indem sich die Wirtschaft mit Blick auf ein eventuelles Programm veranlasst sieht, mit Investitionen zuzuwarten, bis von staatlichen Massnahmen profitiert werden kann. Zudem ist an die Erfahrungen mit dem Investitionsprogramm 1997 zu erinnern, das die erwartete Wirkung auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene nicht zu erbringen vermochte.</p><p>Das Entlastungsprogramm 2003 erweist sich als unabdingbar, um im Jahre 2006 die Bedingungen der Schuldenbremse einhalten zu können. Erste Wirkungen wird es vom nächsten Jahr an, seine volle Wirkung aber erst von 2006 an entfalten. Vom Entlastungsprogramm werden alle grossen Aufgabengebiete erfasst werden müssen. Auch bei den Ausgabenarten sind keine Ausnahmen möglich. Sonderbehandlungen erhöhen den Druck auf die übrigen Ausgaben und führen dort zu schmerzhafteren Korrekturen. Die Struktur des Bundeshaushaltes bringt es mit sich, dass auch Investitionsbeiträge und Eigeninvestitionen des Bundes gekürzt werden müssen. In vielen Fällen werden dabei allerdings lediglich Zuwachsraten zurückgenommen werden müssen, so dass das Niveau der Ausgaben im Vorjahresvergleich nicht unterschritten wird. Gebremst wird lediglich der Ausbau.</p><p>In dieser Diskussion um die Sonderbehandlung von Investitionen werden im Übrigen oft zwei Dinge übersehen: Zum einen die Vielschichtigkeit des Investitionsbegriffes. Gerne werden Investitionen mit Bauten und Ausrüstungsgütern gleichgesetzt. Der volkswirtschaftliche Investitionsbegriff ist jedoch umfassender. Legt man aber dem Postulat einer Vorzugsbehandlung von Investitionen den weiteren Investitionsbegriff zugrunde, verschärft sich die oben erwähnte Problematik. Zum anderen gilt es, den Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte mit in die Betrachtung einzubeziehen. Der Bund erbringt unter dem Titel der Darlehen und Vorschüsse an den Fonds in diesem und im nächsten Jahr im Vergleich zu den letzten Jahren substanziell höhere Leistungen, welche in die Finanzierung der Investitionen des Fonds fliessen und die Nachfrage nach Investitionen stützen werden.</p><p>5. Der Wechselkurs des Euro zum Franken ist während des ganzen letzten Jahres und Anfang dieses Jahres praktisch stabil geblieben. Er bewegte sich im Wesentlichen in einer sehr engen Bandbreite zwischen Ff. 1,45 bis 1,48. Seit seiner Einführung am 1. Januar 1999 hat der Euro etwa 9 Prozent von seinem Wert gegenüber dem Schweizerfranken verloren. Berücksichtigt man das Inflationsdifferenzial, so ist die reale Abwertung des Euro ungefähr nur halb so gross. Eine Veränderung von rund 5 Prozent des realen Wechselkurses in einem Zeitraum von vier Jahren ist nicht als aussergewöhnlich einzustufen.</p><p>Langfristig hat die Währungspolitik keine Auswirkungen auf die realen Grössen der Wirtschaft, den realen Wechselkurs mit eingeschlossen. Jede Intervention, die versuchen würde, den Franken dauerhaft zu schwächen, würde zu einem Anstieg der Inflation und der nominalen Zinssätze führen. Es würde keine dauerhafte Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erzielt werden, während aber die Preis- und Kostenstabilität geopfert würden.</p><p>Allerdings hat die SNB angekündigt, dass sie die Attraktivität von Anlagen in Schweizerfranken tief halten will. Man kann davon ausgehen, dass die SNB bei einer sehr starken kurzfristigen Aufwertung des Frankens, in Folge eines grösseren exogenen Schocks, reagieren wird.</p><p>6. Die Entwicklung der Krankenkassenprämien widerspiegelt jene der Kosten der ausgerichteten und zurückerstatteten Leistungen. Darum haben der Bundesrat und das EDI Massnahmen getroffen, welche die Angemessenheit der Behandlungen zum Ziele haben. Sie haben z. B. eine befristete Beschränkung der Praxiszulassungen eingeführt sowie Bestimmungen erlassen, um eine Kostentransparenz in den Spitälern zu erhalten. Sie haben Verbesserungen im Verfahren der Preisfixierung der Medikamente eingeführt und Rahmentarife für die Pflegeleistungen festgelegt. Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat mittelfristig die Kostenentwicklung und damit die Prämienentwicklung dämpfen. In diese Richtung verlaufen auch die zweite Teilrevision sowie die Vorarbeiten für die dritte Teilrevision.</p><p>7. Das per 1. Juli 2003 in Kraft tretende Avig enthält - ausser bezüglich der Beitragssätze - keine Übergangsbestimmungen. Es kommen somit die allgemeinen Regeln des intertemporalen Rechtes zum Tragen.</p><p>Gemäss diesen Regeln sind die gesetzlichen Bestimmungen anwendbar, die im Zeitpunkt des Ereignisses in Kraft waren. Im Falle von Dauerrechtsverhältnissen, die im Zeitpunkt der Gesetzesänderung noch nicht abgeschlossen sind, ist das neue Recht unmittelbar anzuwenden, ausser wenn gegenteilige Übergangsbestimmungen vorliegen. Dies bedeutet, dass der neue Taggeldhöchstanspruch von 400 Taggeldern ab dem Inkrafttreten des neuen Avig zur Anwendung gelangen muss. Der Bundesrat ist mangels entsprechender gesetzlicher Kompetenz nicht in der Lage, weder für eine bestimmte Kategorie (Langzeitarbeitslose) noch generell für alle Betroffenen von den gesetzlichen Bestimmungen abzuweichen.</p><p>Es ist darauf hinzuweisen, dass nach neuem Gesetz die Möglichkeit besteht, für besonders von Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen den Taggeldhöchstanspruch auf 520 Taggelder zu erhöhen. Dies wäre auch bereits per 1. Juli 2003 möglich.</p><p>8. Zeichnet sich ein Ungleichgewicht auf dem Markt für berufliche Grundbildung ab oder ist ein solches Ungleichgewicht bereits eingetreten, so kann der Bundesrat gemäss Artikel 13 des neuen Berufsbildungsgesetzes (nBBG) im Rahmen der verfügbaren Mittel befristete Massnahmen zur Bekämpfung treffen. Das nBBG wird zwar voraussichtlich erst 2004 in Kraft treten, doch will der Bundesrat dessen Potenzial soweit wie möglich heute schon ausschöpfen, um sicher zu stellen, dass möglichst alle Jugendliche im Herbst eine Lehrstelle oder einen Ausbildungsplatz in einem Brückenangebot finden. Kurzfristig stehen dabei die Schaffung von zusätzlichen Lehrstellen beim Bund, die regionale Lehrstellenförderung durch Lehrstellendelegierte und die Schaffung von Lehrbetriebsverbünden im Vordergrund.</p><p>Am 24. März 2003 nimmt eine Task Force "Lehrstellen 2003", bestehend aus Berufsbildungsfachleuten der Organisationen der Arbeitswelt, der Kantone und des Bundes, ihre Tätigkeit auf. Deren Aufgabe ist es, konkrete Massnahmen zu definieren und regionale Bedürfnisse entsprechend einzuleiten.</p><p>Den Kantonen steht es frei, im laufenden Jahr aufgrund des noch gültigen Berufsbildungsgesetzes (BBG) Massnahmen im Sinne der Interpellanten, z. B. Zwischenlösungen, durchzuführen. Der Bund subventioniert diese Massnahmen nach den Bestimmungen des BBG entweder über den Vorschuss für das Jahr 2003 oder in der Schlusszahlung für das Jahr 2003, welche 2004 erfolgt.</p><p>Hingegen ist es nicht möglich, dass der Bund von den Kantonen bereits in diesem Jahr getroffene Massnahmen gemäss nBBG im Jahre 2004 nachfinanziert, da das nBBG keine Vorwirkung entfaltet.</p><p>Wenn die ersten Arbeitsergebnisse der Task Force "Lehrstellen 2003" und die Resultate des Lehrstellenbarometers Mai 2003 vorliegen, wird der Bundesrat entscheiden, ob sich eine vorzeitige Inkraftsetzung einzelner Artikel des nBBG aufdrängt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Wirtschaftslage verschlechtert sich, die Arbeitslosenzahlen steigen. Die Zahl der Stellensuchenden beläuft sich per Ende Januar 2003 bereits wieder auf 193 000. Das sind 5 Prozent mehr als im Vormonat. Entgegen dem noch vor kurzem verbreiteten behördlichen Optimismus kann nicht mehr damit gerechnet werden, dass der Aufschwung in der ersten Jahreshälfte kommt.</p><p>Gleichzeitig zeichnet sich schon wieder eine Lehrstellenkrise ab. Die Mittel des Lehrstellenbeschlusses 2, der formell noch in Kraft ist, sind aufgebraucht.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Wirtschaftslage und die Perspektiven für die kommenden Monate? Teilt er die Auffassung, dass prognostischer Optimismus nicht mehr genügt, sondern wirksame Massnahmen gegen die Krise eingeleitet werden müssen?</p><p>2. Rasch wirksam wären Wohnbauinvestitionen, da diese trotz günstiger Finanzierungsbedingungen und Wohnungsnot in den Städten stagnieren. Seit der Beantwortung des Postulates 02.3509 der SP-Fraktion hat sich die Lage im Bausektor markant verschlechtert. Wie reagiert der Bundesrat auf diese Entwicklung? Ist er bereit, selbst das Thema Wohnungsbau in der Tripartiten Agglomerationskonferenz einzubringen, um dazu beizutragen, dass Städte, Gemeinden und gemeinnützige Wohnbauträger baureife Projekte schnell an die Hand nehmen? Wie verträgt sich die Absicht des Bundesrates, im Entlastungsprogramm die Wohnbausubventionen massiv zu kürzen, mit dem Konjunktureinbruch im Bausektor?</p><p>3. Die strikte Anwendung der Schuldenbremse wäre konjunkturpolitisch fatal. Ist er bereit, die Anwendung der Schuldenbremse und die Berechnung der Defizite so zu korrigieren, dass sie eine antizyklische Finanzpolitik zulassen?</p><p>Ist er bereit, die strukturellen Defizite erst im nächsten Aufschwung abzubauen?</p><p>Ist er bereit, einen Konjunkturfaktor zu berechnen, der in der Rezession hohe Fehlbeträge zulässt und umgekehrt in der Hochkonjunktur höhere Überschüsse verlangt?</p><p>4. Ist er bereit, ein Investitionsprogramm vorzubereiten, damit dieses, falls der Aufschwung nicht in den nächsten Monaten kommt, den eidgenössischen Räten ohne weitere Verzögerung vorgelegt werden kann?</p><p>Ist der Bundesrat bereit, selbst auf eine Kürzung der Investitionstätigkeit des Bundes so lange zu verzichten, als die konjunkturelle Baisse anhält?</p><p>5. Die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft hat in den letzten Jahren ausgerechnet gegenüber Deutschland, dessen Wirtschaft nicht mehr wächst, um mehr als 5 Prozent abgenommen. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass der Franken zu stark ist und der Euro deutlich mehr als Fr. 1.50 kosten müsste?</p><p>6. Die Kaufkraft der Bevölkerung wird in nächster Zeit insbesondere wegen der Abnahme von Arbeitsplätzen stagnieren. Weil das Haushaltsbudget vor allem durch die steigenden Krankenkassenprämien beeinträchtigt wird: Welche Massnahmen bereitet der Bundesrat vor, um eine Erhöhung der Prämien für das Jahr 2004 zu verhindern?</p><p>7. Grosse Probleme stehen insbesondere im Zusammenhang mit der Verkürzung der Bezugsdauer der Arbeitslosenversicherung bevor, die ursprünglich für wirtschaftlich bessere Zeiten vorgesehen war. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die sich auf Mitte Jahr abzeichnenden Härten zu verhindern? Ist er bereit, die Bezugsdauer für die Langzeitarbeitslosen, die vor dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision (Avig) arbeitslos geworden waren, bei 520 Tagen zu belassen?</p><p>8. Das Lehrstellenangebot reagiert auf die rezessive Entwicklung erneut prozyklisch. Es ist absehbar, dass im August viel zu wenige Lehrstellen verfügbar sein werden. Die 16-Jährigen können nichts dafür, dass sie ausgerechnet in diesem Jahr eine Lehre antreten sollten. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat gegen die Lehrstellenkrise vor? Ist er bereit, zusammen mit den Kantonen Massnahmen zu ergreifen, damit nach den Sommerferien möglichst alle Schulabgänger eine Lehre antreten oder eine Zwischenlösung absolvieren können, z. B. indem er den Kantonen eine Nachforderungsmöglichkeit zulasten des BFT-Kredites 2004 einräumt?</p>
  • Massnahmen gegen die Wirtschafts- und Lehrstellenkrise
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die weltwirtschaftliche Lage ist nach wie vor von hohen Unsicherheiten geprägt. Nach Erholungstendenzen im ersten Halbjahr 2002 bildete sich vorerst kein nachhaltiger Aufschwung heraus, obgleich von der Geld- und Finanzpolitik erneut expansive Impulse ausgingen. Die Aktienkurse brachen ein. Bilanzbetrügereien drückten auf das Vertrauen. Hinzu kommen steigende Ölpreise aufgrund der schwelenden Irak-Konflikte. Es zeigte sich auch, dass die Überinvestitionen in verschiedenen Sektoren noch einige Zeit beanspruchen werden, bis sie abgebaut sind.</p><p>Die Vertrauenskrise, die sich in einer global schwachen Investitionstätigkeit äussert, hat die Regionen unterschiedlich getroffen. Vor allem in der EU kam es zu einer äusserst verhaltenen Konjunkturentwicklung, in Deutschland sogar zu Stagnationstendenzen. In den USA und im asiatischen Raum kam es hingegen zu Erholungstendenzen, wenn auch mit Unterbrüchen. Diesen belastenden Tendenzen konnte sich die schweizerische Wirtschaft nicht entziehen.</p><p>Die expansive Wirtschaftspolitik der USA dürfte sich allmählich bemerkbar machen. Insbesondere unter den Annahmen, dass die geopolitische Lage die Wirtschaft nicht zusätzlich belastet und die Aktienkurse nicht nochmals substanziell an Wert verlieren, sollte vor allem die US-Wirtschaft an Schwung gewinnen. Davon wird auch Europa profitieren, wenngleich in den Euroländern die Geldpolitik deutlich zurückhaltender reagierte und die Finanzpolitik auf Konsolidierung ausgerichtet ist.</p><p>Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Aufgrund der quartalsweisen Schätzung des Bruttoinlandprodukts (BIP) stagnierte die schweizerische Wirtschaft im Jahre 2002 (reales BIP plus 0,1 Prozent). Die Entwicklung war geprägt von einem leicht wachsenden privaten Konsum, rückläufigen Bau-, insbesondere aber Ausrüstungsinvestitionen, stockenden Exporten und abnehmenden Importen. Die Beschäftigung ging zurück (minus 0,6 Prozent gemessen in Vollzeitäquivalenten). Im 4. Quartal 2002 lag die Arbeitslosenquote bei 3,3 Prozent.</p><p>Die Lage der schweizerischen Wirtschaft erweist sich Anfang 2003 als gedrückt. Vor allem die schwache EU-Konjunktur und der starke Frankenkurs bremsen die Konjunktur. Auftragseingang und -bestand entwickelten sich im 4. Quartal 2002 in der Industrie erneut rückläufig. Im Baugewerbe zeigten sich keine Besserungstendenzen. In den Dienstleistungsbranchen Detailhandel und Gastgewerbe trübten sich die Lage und die Aussichten weiter ein.</p><p>Die Schweiz kann den Aufschwung nicht aus eigener Kraft schaffen. Für Besserungstendenzen wird entscheidend sein, dass sich die EU-Konjunktur bald deutlich erholt und dass der reale Frankenkurs keine weitere spürbare Höherbewertung erfährt. Für den Fall, dass diese Voraussetzungen zutreffen, geht die Expertengruppe des Bundes für Konjunkturprognosen von einem allmählichen sich festigenden Aufschwung aus, der im Jahresdurchschnitt zu einem Wachstum des realen BIP von 0,8 Prozent führen sollte. Eine Rückkehr zu einem deutlich höheren Wachstum wird erst für 2004 erwartet.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Konjunkturpolitik der Wirtschaftsentwicklung angepasst ist. Sowohl die Geld- als auch die Finanzpolitik sind expansiv ausgerichtet. Auf die sich im Frühjahr 2001 abzeichnende Verlangsamung des Wirtschaftswachstums reagierte die Nationalbank bereits am 22. März 2001 mit einer ersten Reduktion des Zielbandes für den Dreimonats-Libor. Sie senkte in der Folge das Zielband in sechs weiteren Schritten, letztmals am 6. März 2003. Sie beabsichtigt, den Dreimonats-Libor bis auf weiteres im unteren Bereich des neuen Zielbandes bei 0,25 Prozent zu halten. Mit der Lockerung der Geldpolitik reagierte sie auch auf die Aufwertungstendenzen beim Franken.</p><p>Die Budgets von Bund, Kantonen, Gemeinden und Sozialversicherungen zusammen - sie sind relevant für die Konjunktur - wirken seit 2001 expansiv, nachdem im Jahre 2000 ein Überschuss von insgesamt 10 Milliarden Franken erzielt worden war. Für 2003 resultiert gemäss den Budgets ein Defizit von fast 3,5 Milliarden Franken.</p><p>Mit dem revidierten Arbeitslosenversicherungsgesetz ist zudem ein merklicher automatischer Stabilisator hinzugekommen. Gemäss den Bestimmungen des revidierten Gesetzes werden inskünftig Darlehen des Bundes an die Arbeitslosenversicherung nicht mehr über die Finanzrechnung, sondern über die Bilanz geführt werden. Dadurch entfällt im Zeitpunkt der Darlehensgewährung der Druck, auf Mehrausgaben zugunsten der Arbeitslosenversicherung mit Kürzungen bei anderen Ausgaben reagieren zu müssen.</p><p>In diesem Zusammenhang ist in Erinnerung zu rufen, dass der Bundesrat dank der Zustimmung des Volkes zur 3. Revision der Arbeitslosenversicherung am 24. November 2002 zur Stützung der Konjunktur beschliessen konnte, die Lohnbeiträge an die Arbeitslosenversicherung per 1. Januar 2003 um einen halben Prozentpunkt zu senken. Damit werden bei Haushalten und Unternehmen im Jahre 2003 Mittel im Umfang von zusammen rund 1,25 Milliarden Franken verfügbar, was zur Stützung des Konsums und der Investitionen beitragen wird. Eine weitere Reduktion um einen halben Prozentpunkt sowie die Aufhebung des Solidaritätsbeitrages ist auf Anfang 2004 vorgesehen, was zu einer zusätzlichen Entlastung von Haushalten und Unternehmen von zusammen rund 1,5 Milliarden Franken führen wird.</p><p>Insgesamt erachtet daher der Bundesrat den eingeschlagenen konjunkturpolitischen Kurs als der Lage angemessen.</p><p>2. Einleitend zu dieser Frage ist zu erwähnen, dass betreffend die wirtschaftliche Lage im Bausektor nicht von einem Konjunktureinbruch gesprochen werden kann. Zwar gingen die Bauinvestitionen in den vergangenen beiden Jahren zurück. Allerdings handelt es sich hier um einen Trend, der seit Beginn der Neunzigerjahre beobachtet werden kann. Zudem ist zu beachten, dass die Arbeitslosenquote seit 1999 im Baugewerbe unter dem Durchschnitt der Gesamtwirtschaft liegt. Beispielsweise betrug die Arbeitslosenquote des 2. und 3. Sektors zusammen im 4. Quartal 2002 3,3 Prozent; für das Baugewerbe hingegen 2,3 Prozent.</p><p>Mit dem neuen Wohnraumförderungsgesetz WFG, dessen Verabschiedung durch das Parlament in der laufenden Session erwartet werden darf, steht ein Instrument zur Verfügung, mit dem über den gemeinnützigen Wohnungsbau relativ kurzfristig ein Beitrag zur Entschärfung der Wohnungsknappheit geleistet werden kann, der auch konjunkturpolitisch sehr willkommen ist. Ferner sei daran erinnert, dass auch die Massnahmen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse in den Berggebieten indirekt dem lokalen Baugewerbe zugute kommen.</p><p>Trotzdem ist der Bundesrat weiterhin der Meinung, dass der Einsatz der Wohnbauförderung nicht in erster Linie für konjunkturelle Ziele geeignet ist. (Stellungnahme vom 29. November 2002 zum Postulat 02.3509, Konjunkturpaket). Es besteht die Gefahr von Fehlinvestitionen; erfahrungsgemäss kommen bauliche Impulsprogramme zu spät und wirken somit prozyklisch. Die in der Interpellation angesprochene rasche Wirksamkeit von Wohnbauinvestitionen muss daher bezweifelt werden.</p><p>Es ist richtig, dass in den Städten die Wohnbautätigkeit trotz günstigen Finanzierungsbedingungen und Wohnungsknappheit stagniert. Dafür verantwortlich sind aber in erster Linie der Mangel an baureifem Land sowie politisch umstrittene Planungs- oder Baurechtsfragen, welche die Realisierung verzögern und die der Bund nicht beeinflussen kann. All dies bedeutet aber nicht, dass der Bund untätig bleibt. Verlässliche Rahmenbedingungen, wie sie mit der kürzlich abgeschlossenen Revision des Mietrechtes angestrebt werden, sind unabdingbare Voraussetzungen für vermehrte Wohnbauinvestitionen. Leider trägt das gegen die Revision ergriffene Referendum nicht zum Abbau der Unsicherheiten bei, die seitens der Investoren bestehen.</p><p>Was die spezifische Situation in den Städten betrifft, ist der Bundesrat bereit zu prüfen, ob er in der Tripartiten Agglomerationskonferenz die Wohnungsfrage zur Sprache bringen will. Eine Kürzung der Mittel für die Wohnbauförderung mag aus heutiger Sicht zu bedauern sein, doch kommt der Bundesrat angesichts der Bundesfinanzen nicht umhin, in allen Bereichen Abstriche vorzunehmen.</p><p>3. Die Schuldenbremse zielt auf einen Ausgleich der Finanzrechnung über einen Konjunkturzyklus. Sie lässt Defizite in Rezessionen zu, fordert gleichzeitig aber auch Überschüsse in der Hochkonjunktur. Sie reagiert in der gewünschten Richtung. Die Frage, welche sich stellt und welche gegenwärtig vom Bundesrat geklärt wird, ist, ob sie den konjunkturellen Schwankungen stark genug Rechnung trägt. Wie die Interpellantin zu Recht vermerkt, kann es dabei nicht darum gehen, einseitig in der Rezession grössere Defizite zuzulassen. Im Gegenzug müssten in der Phase des Aufschwungs auch höhere Überschüsse gefordert werden. Aus der Sicht des aktualisierten Finanzplans heisst dies nichts anderes, als dass der Bereinigungsbedarf in den Jahren 2006 und folgende erhöht würde.</p><p>Der gegenwärtige Stand der Abklärungen lässt sich so zusammenfassen, dass mit alternativen Berechnungsarten die Sensitivität, d. h. gegenwärtig die zulässigen Defizite, vergrössert werden kann. Indes könnten auf diese Weise die zulässigen Defizite im laufenden und im nächsten Jahr nicht derart stark erhöht werden, dass der Bereinigungsbedarf gemäss den Bedingungen der Schuldenbremse entfallen würde.</p><p>Die Einnahmen sind im letzten Jahr weitaus stärker eingebrochen, als dies aufgrund der makroökonomischen Werte hätte angenommen werden müssen. Beispielsweise waren die Einnahmen der Mehrwertsteuer rückläufig, obschon das nominelle Bruttoinlandprodukt gemäss jüngsten Schätzungen im letzten Jahr noch zugenommen hat. Die Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben haben eine grosse strukturelle Komponente. Im nächsten Aufschwung kann nicht mit entsprechenden Mehreinnahmen gerechnet werden. Mit anderen Worten: Der Bundeshaushalt weist ein strukturelles Defizit auf.</p><p>In seiner Botschaft zur Schuldenbremse und insbesondere im Zusatzbericht zur Schuldenbremse vom 10. Januar 2001 hat sich der Bundesrat eingehend zur Frage der Auswirkungen eines strukturellen Defizits im Zeitpunkt der Einführung der Schuldenbremse geäussert. Er hat festgehalten, dass die Einführung in Frage gestellt sein kann, wenn ein strukturelles Defizit so gross ist, dass ein politisch und wirtschaftlich nicht verkraftbares Sparprogramm nötig wäre. Die Abklärung zur Bezifferung des bei Inkrafttreten der Schuldenbremse bereits vorhandenen strukturellen Defizits ist noch im Gange. Im Sinne einer ersten provisorischen Einschätzung ist von einer Grössenordnung von rund 3 Milliarden Franken auszugehen.</p><p>Der Bundesrat wird vor dem Hintergrund der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage und Aussichten den eidgenössischen Räten in der Botschaft zum Entlastungsprogramm 2003 beantragen, die Artikel 24a und 24c FHG mit einer Übergangsbestimmung zu ergänzen, welche es erlaubt, den Höchstbetrag der Ausgaben gemäss Artikel 126 Absatz 2 der Bundesverfassung zu erhöhen, damit das bestehende strukturelle Defizit im Zeitpunkt der Einführung der Schuldenbremse über mehrere Jahre abgetragen werden kann. Mit dieser Massnahme wird der Bereinigungsbedarf für den Voranschlag 2004 und 2005 entlastet. Gleichzeitig wird damit von einer Belastung des Ausgleichskontos abgesehen.</p><p>Ob die finanzpolitischen Probleme lösbar bleiben, hängt aber nur zum Teil von den vorgeschlagenen Änderungen der Schuldenbremse ab. Entscheidend ist letztlich die Haushaltdisziplin bei den Ausgaben und Einnahmen.</p><p>4. Mit Blick auf die verfolgte Konjunkturpolitik und die konjunkturellen Aussichten erachtet der Bundesrat ein Investitionsprogramm nicht als angemessen. Es wäre falsch, diskretionäre Konjunkturmassnahmen anzukündigen, auch lediglich im Sinne der Vorbereitung. Dies könnte die momentan rezessive Entwicklung bei den Investitionen noch verstärken, indem sich die Wirtschaft mit Blick auf ein eventuelles Programm veranlasst sieht, mit Investitionen zuzuwarten, bis von staatlichen Massnahmen profitiert werden kann. Zudem ist an die Erfahrungen mit dem Investitionsprogramm 1997 zu erinnern, das die erwartete Wirkung auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene nicht zu erbringen vermochte.</p><p>Das Entlastungsprogramm 2003 erweist sich als unabdingbar, um im Jahre 2006 die Bedingungen der Schuldenbremse einhalten zu können. Erste Wirkungen wird es vom nächsten Jahr an, seine volle Wirkung aber erst von 2006 an entfalten. Vom Entlastungsprogramm werden alle grossen Aufgabengebiete erfasst werden müssen. Auch bei den Ausgabenarten sind keine Ausnahmen möglich. Sonderbehandlungen erhöhen den Druck auf die übrigen Ausgaben und führen dort zu schmerzhafteren Korrekturen. Die Struktur des Bundeshaushaltes bringt es mit sich, dass auch Investitionsbeiträge und Eigeninvestitionen des Bundes gekürzt werden müssen. In vielen Fällen werden dabei allerdings lediglich Zuwachsraten zurückgenommen werden müssen, so dass das Niveau der Ausgaben im Vorjahresvergleich nicht unterschritten wird. Gebremst wird lediglich der Ausbau.</p><p>In dieser Diskussion um die Sonderbehandlung von Investitionen werden im Übrigen oft zwei Dinge übersehen: Zum einen die Vielschichtigkeit des Investitionsbegriffes. Gerne werden Investitionen mit Bauten und Ausrüstungsgütern gleichgesetzt. Der volkswirtschaftliche Investitionsbegriff ist jedoch umfassender. Legt man aber dem Postulat einer Vorzugsbehandlung von Investitionen den weiteren Investitionsbegriff zugrunde, verschärft sich die oben erwähnte Problematik. Zum anderen gilt es, den Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte mit in die Betrachtung einzubeziehen. Der Bund erbringt unter dem Titel der Darlehen und Vorschüsse an den Fonds in diesem und im nächsten Jahr im Vergleich zu den letzten Jahren substanziell höhere Leistungen, welche in die Finanzierung der Investitionen des Fonds fliessen und die Nachfrage nach Investitionen stützen werden.</p><p>5. Der Wechselkurs des Euro zum Franken ist während des ganzen letzten Jahres und Anfang dieses Jahres praktisch stabil geblieben. Er bewegte sich im Wesentlichen in einer sehr engen Bandbreite zwischen Ff. 1,45 bis 1,48. Seit seiner Einführung am 1. Januar 1999 hat der Euro etwa 9 Prozent von seinem Wert gegenüber dem Schweizerfranken verloren. Berücksichtigt man das Inflationsdifferenzial, so ist die reale Abwertung des Euro ungefähr nur halb so gross. Eine Veränderung von rund 5 Prozent des realen Wechselkurses in einem Zeitraum von vier Jahren ist nicht als aussergewöhnlich einzustufen.</p><p>Langfristig hat die Währungspolitik keine Auswirkungen auf die realen Grössen der Wirtschaft, den realen Wechselkurs mit eingeschlossen. Jede Intervention, die versuchen würde, den Franken dauerhaft zu schwächen, würde zu einem Anstieg der Inflation und der nominalen Zinssätze führen. Es würde keine dauerhafte Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erzielt werden, während aber die Preis- und Kostenstabilität geopfert würden.</p><p>Allerdings hat die SNB angekündigt, dass sie die Attraktivität von Anlagen in Schweizerfranken tief halten will. Man kann davon ausgehen, dass die SNB bei einer sehr starken kurzfristigen Aufwertung des Frankens, in Folge eines grösseren exogenen Schocks, reagieren wird.</p><p>6. Die Entwicklung der Krankenkassenprämien widerspiegelt jene der Kosten der ausgerichteten und zurückerstatteten Leistungen. Darum haben der Bundesrat und das EDI Massnahmen getroffen, welche die Angemessenheit der Behandlungen zum Ziele haben. Sie haben z. B. eine befristete Beschränkung der Praxiszulassungen eingeführt sowie Bestimmungen erlassen, um eine Kostentransparenz in den Spitälern zu erhalten. Sie haben Verbesserungen im Verfahren der Preisfixierung der Medikamente eingeführt und Rahmentarife für die Pflegeleistungen festgelegt. Mit diesen Massnahmen will der Bundesrat mittelfristig die Kostenentwicklung und damit die Prämienentwicklung dämpfen. In diese Richtung verlaufen auch die zweite Teilrevision sowie die Vorarbeiten für die dritte Teilrevision.</p><p>7. Das per 1. Juli 2003 in Kraft tretende Avig enthält - ausser bezüglich der Beitragssätze - keine Übergangsbestimmungen. Es kommen somit die allgemeinen Regeln des intertemporalen Rechtes zum Tragen.</p><p>Gemäss diesen Regeln sind die gesetzlichen Bestimmungen anwendbar, die im Zeitpunkt des Ereignisses in Kraft waren. Im Falle von Dauerrechtsverhältnissen, die im Zeitpunkt der Gesetzesänderung noch nicht abgeschlossen sind, ist das neue Recht unmittelbar anzuwenden, ausser wenn gegenteilige Übergangsbestimmungen vorliegen. Dies bedeutet, dass der neue Taggeldhöchstanspruch von 400 Taggeldern ab dem Inkrafttreten des neuen Avig zur Anwendung gelangen muss. Der Bundesrat ist mangels entsprechender gesetzlicher Kompetenz nicht in der Lage, weder für eine bestimmte Kategorie (Langzeitarbeitslose) noch generell für alle Betroffenen von den gesetzlichen Bestimmungen abzuweichen.</p><p>Es ist darauf hinzuweisen, dass nach neuem Gesetz die Möglichkeit besteht, für besonders von Arbeitslosigkeit betroffenen Regionen den Taggeldhöchstanspruch auf 520 Taggelder zu erhöhen. Dies wäre auch bereits per 1. Juli 2003 möglich.</p><p>8. Zeichnet sich ein Ungleichgewicht auf dem Markt für berufliche Grundbildung ab oder ist ein solches Ungleichgewicht bereits eingetreten, so kann der Bundesrat gemäss Artikel 13 des neuen Berufsbildungsgesetzes (nBBG) im Rahmen der verfügbaren Mittel befristete Massnahmen zur Bekämpfung treffen. Das nBBG wird zwar voraussichtlich erst 2004 in Kraft treten, doch will der Bundesrat dessen Potenzial soweit wie möglich heute schon ausschöpfen, um sicher zu stellen, dass möglichst alle Jugendliche im Herbst eine Lehrstelle oder einen Ausbildungsplatz in einem Brückenangebot finden. Kurzfristig stehen dabei die Schaffung von zusätzlichen Lehrstellen beim Bund, die regionale Lehrstellenförderung durch Lehrstellendelegierte und die Schaffung von Lehrbetriebsverbünden im Vordergrund.</p><p>Am 24. März 2003 nimmt eine Task Force "Lehrstellen 2003", bestehend aus Berufsbildungsfachleuten der Organisationen der Arbeitswelt, der Kantone und des Bundes, ihre Tätigkeit auf. Deren Aufgabe ist es, konkrete Massnahmen zu definieren und regionale Bedürfnisse entsprechend einzuleiten.</p><p>Den Kantonen steht es frei, im laufenden Jahr aufgrund des noch gültigen Berufsbildungsgesetzes (BBG) Massnahmen im Sinne der Interpellanten, z. B. Zwischenlösungen, durchzuführen. Der Bund subventioniert diese Massnahmen nach den Bestimmungen des BBG entweder über den Vorschuss für das Jahr 2003 oder in der Schlusszahlung für das Jahr 2003, welche 2004 erfolgt.</p><p>Hingegen ist es nicht möglich, dass der Bund von den Kantonen bereits in diesem Jahr getroffene Massnahmen gemäss nBBG im Jahre 2004 nachfinanziert, da das nBBG keine Vorwirkung entfaltet.</p><p>Wenn die ersten Arbeitsergebnisse der Task Force "Lehrstellen 2003" und die Resultate des Lehrstellenbarometers Mai 2003 vorliegen, wird der Bundesrat entscheiden, ob sich eine vorzeitige Inkraftsetzung einzelner Artikel des nBBG aufdrängt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Wirtschaftslage verschlechtert sich, die Arbeitslosenzahlen steigen. Die Zahl der Stellensuchenden beläuft sich per Ende Januar 2003 bereits wieder auf 193 000. Das sind 5 Prozent mehr als im Vormonat. Entgegen dem noch vor kurzem verbreiteten behördlichen Optimismus kann nicht mehr damit gerechnet werden, dass der Aufschwung in der ersten Jahreshälfte kommt.</p><p>Gleichzeitig zeichnet sich schon wieder eine Lehrstellenkrise ab. Die Mittel des Lehrstellenbeschlusses 2, der formell noch in Kraft ist, sind aufgebraucht.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die Wirtschaftslage und die Perspektiven für die kommenden Monate? Teilt er die Auffassung, dass prognostischer Optimismus nicht mehr genügt, sondern wirksame Massnahmen gegen die Krise eingeleitet werden müssen?</p><p>2. Rasch wirksam wären Wohnbauinvestitionen, da diese trotz günstiger Finanzierungsbedingungen und Wohnungsnot in den Städten stagnieren. Seit der Beantwortung des Postulates 02.3509 der SP-Fraktion hat sich die Lage im Bausektor markant verschlechtert. Wie reagiert der Bundesrat auf diese Entwicklung? Ist er bereit, selbst das Thema Wohnungsbau in der Tripartiten Agglomerationskonferenz einzubringen, um dazu beizutragen, dass Städte, Gemeinden und gemeinnützige Wohnbauträger baureife Projekte schnell an die Hand nehmen? Wie verträgt sich die Absicht des Bundesrates, im Entlastungsprogramm die Wohnbausubventionen massiv zu kürzen, mit dem Konjunktureinbruch im Bausektor?</p><p>3. Die strikte Anwendung der Schuldenbremse wäre konjunkturpolitisch fatal. Ist er bereit, die Anwendung der Schuldenbremse und die Berechnung der Defizite so zu korrigieren, dass sie eine antizyklische Finanzpolitik zulassen?</p><p>Ist er bereit, die strukturellen Defizite erst im nächsten Aufschwung abzubauen?</p><p>Ist er bereit, einen Konjunkturfaktor zu berechnen, der in der Rezession hohe Fehlbeträge zulässt und umgekehrt in der Hochkonjunktur höhere Überschüsse verlangt?</p><p>4. Ist er bereit, ein Investitionsprogramm vorzubereiten, damit dieses, falls der Aufschwung nicht in den nächsten Monaten kommt, den eidgenössischen Räten ohne weitere Verzögerung vorgelegt werden kann?</p><p>Ist der Bundesrat bereit, selbst auf eine Kürzung der Investitionstätigkeit des Bundes so lange zu verzichten, als die konjunkturelle Baisse anhält?</p><p>5. Die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft hat in den letzten Jahren ausgerechnet gegenüber Deutschland, dessen Wirtschaft nicht mehr wächst, um mehr als 5 Prozent abgenommen. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass der Franken zu stark ist und der Euro deutlich mehr als Fr. 1.50 kosten müsste?</p><p>6. Die Kaufkraft der Bevölkerung wird in nächster Zeit insbesondere wegen der Abnahme von Arbeitsplätzen stagnieren. Weil das Haushaltsbudget vor allem durch die steigenden Krankenkassenprämien beeinträchtigt wird: Welche Massnahmen bereitet der Bundesrat vor, um eine Erhöhung der Prämien für das Jahr 2004 zu verhindern?</p><p>7. Grosse Probleme stehen insbesondere im Zusammenhang mit der Verkürzung der Bezugsdauer der Arbeitslosenversicherung bevor, die ursprünglich für wirtschaftlich bessere Zeiten vorgesehen war. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die sich auf Mitte Jahr abzeichnenden Härten zu verhindern? Ist er bereit, die Bezugsdauer für die Langzeitarbeitslosen, die vor dem Inkrafttreten der Gesetzesrevision (Avig) arbeitslos geworden waren, bei 520 Tagen zu belassen?</p><p>8. Das Lehrstellenangebot reagiert auf die rezessive Entwicklung erneut prozyklisch. Es ist absehbar, dass im August viel zu wenige Lehrstellen verfügbar sein werden. Die 16-Jährigen können nichts dafür, dass sie ausgerechnet in diesem Jahr eine Lehre antreten sollten. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat gegen die Lehrstellenkrise vor? Ist er bereit, zusammen mit den Kantonen Massnahmen zu ergreifen, damit nach den Sommerferien möglichst alle Schulabgänger eine Lehre antreten oder eine Zwischenlösung absolvieren können, z. B. indem er den Kantonen eine Nachforderungsmöglichkeit zulasten des BFT-Kredites 2004 einräumt?</p>
    • Massnahmen gegen die Wirtschafts- und Lehrstellenkrise

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