G8-Gipfel in Evian
- ShortId
-
03.3025
- Id
-
20033025
- Updated
-
10.04.2024 13:41
- Language
-
de
- Title
-
G8-Gipfel in Evian
- AdditionalIndexing
-
09;Globalisierung;Demonstration;Mitfinanzierung;Weltwirtschaftsgipfel;öffentliche Ordnung;Frankreich
- 1
-
- L05K0704020110, Weltwirtschaftsgipfel
- L04K08020305, Demonstration
- L04K03010106, Frankreich
- L04K11090207, Mitfinanzierung
- L03K040303, öffentliche Ordnung
- L05K0704020202, Globalisierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Frankreich ist auf die Forderungen der Schweiz in Bezug auf die beiden oben genannten Punkte eingegangen:</p><p>Demonstrationen:</p><p>Anlässlich ihres Treffens mit dem französischen Aussenminister de Villepin, am 28. Februar 2003 in Paris, hat Frau Bundesrätin Calmy-Rey Garantien erhalten, wonach Frankreich den Globalisierungskritikern geeignete Strukturen zur Verfügung stellen wird. Diese Garantien sind vom französischen Innenminister Sarkozy während seines Besuches vom 3. März 2003 in Genf wiederholt worden. Bei dieser Gelegenheit hat er Bundesrätin Metzler-Arnold versichert, dass Frankreich die Kritiker des Gipfels in Evian auf französischem Territorium empfangen wird.</p><p>In Hoch-Savoyen sind die Vorbereitungen bereits im Gange, eine geeignete Infrastruktur aufzubauen, um während des G8-Gipfels mehrere hunderttausend Demonstranten auf französischem Boden empfangen zu können. In der Schweiz führen die Behörden der Städte Genf und Lausanne mit Vertretern der Anti-Globalisierungsbewegungen Verhandlungen über die Route der vorgesehenen Kundgebungen und über gewisse logistische Fragen.</p><p>Finanzielle Aspekte:</p><p>Gemäss der Vereinbarung der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit der Französischen Republik über die Zusammenarbeit der beiden Staaten während des G8-Gipfels in Evian, welche am 20. März 2003 von der Bundesversammlung gutgeheissen und am 8. April 2003 in Bern unterzeichnet worden ist, hat sich Frankreich als Organisatorin des Gipfels bereit erklärt, einen substanziellen Beitrag an die für die Schweiz durch den Gipfel entstehenden Kosten zu leisten.</p><p>Wie in Artikel 9 der Vereinbarung vorgesehen und in der Botschaft zur Vereinbarung unter Kapitel 2.1.7 Finanzielle Bestimmungen aufgeführt, wird die Höhe der französischen Beteiligung festgelegt, sobald die Schweiz nach dem Gipfel von Evian eine detaillierte Aufstellung der Ausgaben vorlegt, ist aber auf 12 Millionen Euro (rund 18 Millionen Franken) begrenzt. Diese Höchstgrenze entspricht rund zwei Dritteln der dem Bund entstehenden Kosten für die Gewährleistung der Sicherheit. Zusätzlich wird Frankreich die Kosten für die Beherbergung und den Transport der offiziellen Delegationen übernehmen, welche am Gipfel in Evian teilnehmen und in der Schweiz logieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Auf Seite 5 der Botschaft 03.012 vom 12. Februar 2003 unterstreicht der Bundesrat:</p><p>- dass für bewilligte Kundgebungen von Globalisierungskritikern ein Ort auf französischem Territorium gefunden werden müsse; und</p><p>- dass Frankreich nicht nur für die im Zusammenhang mit der Beherbergung und dem Transport der offiziellen Delegationen verbundenen Kosten aufkommen müsse, sondern sich auch an Ausgaben, die im Zusammenhang mit den Sicherheitsmassnahmen anfallen, beteiligen solle.</p><p>Warum werden beide Forderungen nicht durchgesetzt?</p>
- G8-Gipfel in Evian
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Frankreich ist auf die Forderungen der Schweiz in Bezug auf die beiden oben genannten Punkte eingegangen:</p><p>Demonstrationen:</p><p>Anlässlich ihres Treffens mit dem französischen Aussenminister de Villepin, am 28. Februar 2003 in Paris, hat Frau Bundesrätin Calmy-Rey Garantien erhalten, wonach Frankreich den Globalisierungskritikern geeignete Strukturen zur Verfügung stellen wird. Diese Garantien sind vom französischen Innenminister Sarkozy während seines Besuches vom 3. März 2003 in Genf wiederholt worden. Bei dieser Gelegenheit hat er Bundesrätin Metzler-Arnold versichert, dass Frankreich die Kritiker des Gipfels in Evian auf französischem Territorium empfangen wird.</p><p>In Hoch-Savoyen sind die Vorbereitungen bereits im Gange, eine geeignete Infrastruktur aufzubauen, um während des G8-Gipfels mehrere hunderttausend Demonstranten auf französischem Boden empfangen zu können. In der Schweiz führen die Behörden der Städte Genf und Lausanne mit Vertretern der Anti-Globalisierungsbewegungen Verhandlungen über die Route der vorgesehenen Kundgebungen und über gewisse logistische Fragen.</p><p>Finanzielle Aspekte:</p><p>Gemäss der Vereinbarung der Schweizerischen Eidgenossenschaft mit der Französischen Republik über die Zusammenarbeit der beiden Staaten während des G8-Gipfels in Evian, welche am 20. März 2003 von der Bundesversammlung gutgeheissen und am 8. April 2003 in Bern unterzeichnet worden ist, hat sich Frankreich als Organisatorin des Gipfels bereit erklärt, einen substanziellen Beitrag an die für die Schweiz durch den Gipfel entstehenden Kosten zu leisten.</p><p>Wie in Artikel 9 der Vereinbarung vorgesehen und in der Botschaft zur Vereinbarung unter Kapitel 2.1.7 Finanzielle Bestimmungen aufgeführt, wird die Höhe der französischen Beteiligung festgelegt, sobald die Schweiz nach dem Gipfel von Evian eine detaillierte Aufstellung der Ausgaben vorlegt, ist aber auf 12 Millionen Euro (rund 18 Millionen Franken) begrenzt. Diese Höchstgrenze entspricht rund zwei Dritteln der dem Bund entstehenden Kosten für die Gewährleistung der Sicherheit. Zusätzlich wird Frankreich die Kosten für die Beherbergung und den Transport der offiziellen Delegationen übernehmen, welche am Gipfel in Evian teilnehmen und in der Schweiz logieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Auf Seite 5 der Botschaft 03.012 vom 12. Februar 2003 unterstreicht der Bundesrat:</p><p>- dass für bewilligte Kundgebungen von Globalisierungskritikern ein Ort auf französischem Territorium gefunden werden müsse; und</p><p>- dass Frankreich nicht nur für die im Zusammenhang mit der Beherbergung und dem Transport der offiziellen Delegationen verbundenen Kosten aufkommen müsse, sondern sich auch an Ausgaben, die im Zusammenhang mit den Sicherheitsmassnahmen anfallen, beteiligen solle.</p><p>Warum werden beide Forderungen nicht durchgesetzt?</p>
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