Verfahren gegen Käseunion

ShortId
03.3028
Id
20033028
Updated
10.04.2024 11:26
Language
de
Title
Verfahren gegen Käseunion
AdditionalIndexing
55;Käse;Handel mit Agrarerzeugnissen;Ausfuhrsubvention;gerichtliche Untersuchung;Betrug;Verwertungsorganisation für landwirtschaftliche Produkte;Exportmassnahmen für landwirtschaftliche Produkte
1
  • L05K1401040315, Verwertungsorganisation für landwirtschaftliche Produkte
  • L05K1402060104, Käse
  • L06K050102010201, Betrug
  • L04K05040102, gerichtliche Untersuchung
  • L05K1401040304, Exportmassnahmen für landwirtschaftliche Produkte
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L06K070103010103, Ausfuhrsubvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat vom Untersuchungsergebnis der Justizorgane Kenntnis genommen. Er teilt zu einem gewissen Grad den Missmut der Interpellanten über die lange Verfahrensdauer und deren Ergebnis. Seine Möglichkeiten, auf den Ablauf der Ermittlungen in zeitlicher oder materieller Hinsicht Einfluss zu nehmen, sind nicht zuletzt aufgrund der Gewaltentrennung beschränkt.</p><p>Im Übrigen ist die Wortwahl der Interpellanten hinsichtlich der Dimension des Betrugsfalles insofern zu relativieren, als die öffentliche Hand durch die Handlungen der Beschuldigten, die jahrelang eine oft überbordende Käsemenge vermarkten mussten, finanziell nicht geschädigt wurde. Da der Durchschnittspreis aller Käselieferungen den für eine Zollprivilegierung vorausgesetzten Mindestpreis der EU erreichte, wurden letztlich höhere Käseexporterlöse realisiert bzw. die Defizite der Käseunion reduziert.</p><p>Im einzelnen nimmt der Bundesrat zu den neun Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Die zuständige Untersuchungsrichterin hat am 8. April 2003 die Einstellung des Strafverfahrens gegen Verantwortliche der damaligen Käseunion verfügt. Der Bundesrat hat von den Erwägungen, die zu diesem Entscheid geführt haben, Kenntnis genommen und gestützt darauf eine allfällige Beschwerde als aussichtslos beurteilt. Hingegen hat er den Verwaltungsrat der Schweizerischen Käseunion in Liquidation beauftragt, das zivilrechtliche Vorgehen gegenüber ehemaligen Verantwortlichen hinsichtlich der Entgegennahme von Geschenken zu prüfen und gegebenenfalls den Rechtsweg für deren Erstattung an die Schweizerische Käseunion in Liquidation zu beschreiten.</p><p>2. Aus den Unzulänglichkeiten der halbstaatlichen Käsevermarktung über die Käseunion haben Bundesrat und Parlament mit der Liberalisierung der Milchmarktordnung im Jahre 1999 die notwendigen Konsequenzen gezogen. Mit der Botschaft zur "Agrarpolitik 2007" verfolgt der Bundesrat den eingeschlagenen marktwirtschaftlichen Weg konsequent weiter.</p><p>3. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft reichen die Beweise für gewisse Straftatbestände nicht für eine Anklage. Für andere soll bereits die Verjährung eingetreten sein. Der grosse Umfang der Untersuchung führte offensichtlich zur langen Dauer des Verfahrens. Der Bundesrat wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass den entsprechenden Stellen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.</p><p>4. Die EU hat die Zollnachforderungen gegenüber Importeuren grundsätzlich an die betroffenen Mitgliedländer Frankreich, Deutschland und Italien abgetreten. Mit Ausnahme von Italien, wo der Prozessort offensichtlich nicht geklärt ist, sind die Verfahren auch hinsichtlich finanzieller Ansprüche an die Schweizerische Käseunion in Liquidation erledigt. Es ist im heutigen Zeitpunkt offen, ob und wann es auch zu allfälligen Regressforderungen italienischer Käseimporteure gegenüber der Schweizerische Käseunion in Liquidation kommen könnte.</p><p>5. Je nach dem Ergebnis allfälliger Prozesse gegen Importeure in Italien ist davon auszugehen, dass diese mit Regressforderungen an die SK in Liq. gelangen werden. Zu den Zollnachforderungen könnten je nach Prozessausgang auch Bussengelder kommen. Die Schweizerische Käseunion in Liquidation wird sich Regressforderungen widersetzen.</p><p>6. Die Marktstützung in der Milchwirtschaft wurde nach der Liquidation der Käseunion völlig neu geregelt. Ausserdem hat das Parlament eine generelle Abbauverpflichtung um ein Drittel bei dieser Massnahme in das Landwirtschaftsgesetz aufgenommen. Was die Käseexportförderung in den Jahren 2000 bis 2002 betrifft, wurden einerseits Ausfuhrbeihilfen, andererseits Mittel für die Absatzförderung mittels Werbe- und Kommunikationsmassnahmen eingesetzt:</p><p>- Ausfuhrbeihilfen Käse: 2000, 159,6 Millionen Franken; 2001, 94,8; 2002, 45,2;</p><p>- Absatzförderung: 2000, 27; 2001, 26,9; 2002, 19,8.</p><p>Die Ausfuhrbeihilfen wurden stark abgebaut. Sie unterschreiten die aufgrund der WTO-Verpflichtung jährlich möglichen 284 Millionen Franken deutlich, auch wenn noch die Exportbeiträge für andere Milchprodukte berücksichtigt werden. Bei der Absatzförderung muss für die Auslösung der Mittel ein mindestens gleich hoher Beitrag durch die Gesuchsteller eingesetzt werden. Im jährlich erscheinenden Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft wird jeweils auch über die Exportförderung detailliert informiert. In der Verordnung des EVD vom 7. Dezember 1998 über die Höhe der Beihilfen (SR 916.350.21) sind die Ansätze der Ausfuhrbeihilfen für die einzelnen Käse festgelegt.</p><p>7. Die inzwischen abgeschlossene kritisierte Radiowerbung wurde 1028-mal vor Ostern und Weihnachten 2002 gesendet und war darauf ausgerichtet, den Emmentaler, Gruyère und Appenzeller als unverwechselbare Schweizer Käse dem französischen Käsekonsumenten einzuprägen. Um diese Botschaft im Radio und damit ohne visuelle Unterstützung zu überbringen, haben die französischen Werbefachleute in der Beschreibung der Käse bewusst einen überzeichneten und damit unschwer als humoristisch zu erkennenden Schweizer Akzent gewählt. Jeder Zweideutigkeit der Werbebotschaft, dass es sich um die Präsentation von französischem Emmentaler oder um eine Palette deutscher Käse handle, wurde damit vorgebeugt. Die von einem unabhängigen Werbeinstitut ermittelten Testresultate der Kampagne ergaben ein erfreuliches Bild: mehr als zwei von drei Befragten erinnerten sich an die Werbung und ihren Inhalt und stellten fest, "enfin les Suisses ont de l'humour". Die Gesamtkosten betrugen 1,09 Millionen Euro, wovon die Hälfte durch die Käsebranche finanziert wurde.</p><p>8. Das Käsegeschäft der ehemaligen Swiss Dairy Food, welches unter dem Namen Top Cheese Switzerland einen eigenständigen Unternehmensteil umfasste, wurde per 1. Oktober 2002 an die Emmi Schweiz AG verkauft. Der Zusammenbruch der Swiss Dairy Food führte somit zu einer Konzentration im Käsehandel, hat aber grundsätzlich keinen Einfluss auf den Export von Schweizer Käse. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die raschen finanziellen und anderen Massnahmen von Bundesrat und Verwaltung die unterbruchfreie Milchverwertung und die Sicherung von über 1000 Arbeitsplätzen ermöglicht haben.</p><p>9. Wie unter Ziffer 6 ausgeführt, sind die Bundesbeiträge für den Käseexport massiv reduziert worden. Hintergrund für diese Entwicklung sind einerseits die international eingegangenen Verpflichtungen (WTO und Bilex I) und der politische Entscheid zur Reduktion der Mittel für die Marktstützung andererseits. Es ist davon auszugehen, dass in wenigen Jahren für Käse nur noch relativ bescheidene Exporthilfen für Märkte ausserhalb der EU gewährt werden. Beiträge für die Destination EU werden aktuell nur für Emmentalerkäse (45 Rappen pro Kilogramm), Sbrinz (1 Franken pro Kilogramm) und Weichkäse (60 Rappen pro Kilogramm) ausbezahlt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss Pressemeldungen stellt die Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen illegale Machenschaften der Schweizerischen Käseunion nach sieben Jahren ein. Der zuständige Verfahrensleiter Carlo Bulletti lässt sich dazu wie folgt zitieren: "Was beweisbar wäre, ist inzwischen verjährt, und was nicht verjährt ist, lässt sich schwer beweisen."</p><p>Das ist eine eigentliche Bankrotterklärung der zuständigen Justizorgane und lässt den Eindruck entstehen, die Schweiz sei eine Bananenrepublik.</p><p>Die grüne Fraktion hat vor acht Jahren in dieser Angelegenheit, zur Beantwortung einer Reihe ganz konkreter Fragen, die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission verlangt. Zahlreiche Nachfragen an den Bundesrat blieben in der Zwischenzeit immer mit dem Hinweis auf die Gewaltentrennung unbeantwortet. Heute müssen wir mit grosser Sorge feststellen, dass das ganze Verfahren so verzögert wurde, dass am Schluss alle Verantwortlichen an einem der grössten Betrugsfälle der Schweizer Geschichte ungeschoren davonkommen. Viele Fragen, die die grüne Fraktion seinerzeit gestellt hat, bleiben offensichtlich auch nach sieben Jahren halbherziger Untersuchung und 700 Bundesordnern Material unbeantwortet.</p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Was gedenkt er in dieser Sache zu tun?</p><p>2. Wer trägt die politische Verantwortung für dieses Trauerspiel?</p><p>3. Wie gedenkt er vorzugehen, um das Vertrauen in unseren Rechtstaat wieder herzustellen?</p><p>4. Wie ist der Stand der Verfahren in Italien und in der EU?</p><p>5. Drohen der Schweiz Bussen und Schadenersatzforderungen?</p><p>6. Ist er bereit, detailliert Bericht zu erstatten, wie und mit welchen Bundesbeiträgen die Käseexportförderung seither betrieben wurde?</p><p>7. In Frankreich ist zurzeit eine mit Bundesgeldern unterstützte Radio-Käseexportwerbung im Gang, die offensichtlich zahlreiche Auslandschweizer beleidigt (Motto: die Schweizer als die Deppen von Europa). Wie verträgt sich das mit der teuren Imagewerbung für die Schweiz?</p><p>8. Wie geht es nach dem Zusammenbruch von Swiss Dairy Food mit dem Käseexport weiter?</p><p>9. Welche Bundesbeiträge werden jetzt und in naher Zukunft und für was und wo in der Käseexportförderung eingesetzt?</p>
  • Verfahren gegen Käseunion
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat vom Untersuchungsergebnis der Justizorgane Kenntnis genommen. Er teilt zu einem gewissen Grad den Missmut der Interpellanten über die lange Verfahrensdauer und deren Ergebnis. Seine Möglichkeiten, auf den Ablauf der Ermittlungen in zeitlicher oder materieller Hinsicht Einfluss zu nehmen, sind nicht zuletzt aufgrund der Gewaltentrennung beschränkt.</p><p>Im Übrigen ist die Wortwahl der Interpellanten hinsichtlich der Dimension des Betrugsfalles insofern zu relativieren, als die öffentliche Hand durch die Handlungen der Beschuldigten, die jahrelang eine oft überbordende Käsemenge vermarkten mussten, finanziell nicht geschädigt wurde. Da der Durchschnittspreis aller Käselieferungen den für eine Zollprivilegierung vorausgesetzten Mindestpreis der EU erreichte, wurden letztlich höhere Käseexporterlöse realisiert bzw. die Defizite der Käseunion reduziert.</p><p>Im einzelnen nimmt der Bundesrat zu den neun Fragen wie folgt Stellung:</p><p>1. Die zuständige Untersuchungsrichterin hat am 8. April 2003 die Einstellung des Strafverfahrens gegen Verantwortliche der damaligen Käseunion verfügt. Der Bundesrat hat von den Erwägungen, die zu diesem Entscheid geführt haben, Kenntnis genommen und gestützt darauf eine allfällige Beschwerde als aussichtslos beurteilt. Hingegen hat er den Verwaltungsrat der Schweizerischen Käseunion in Liquidation beauftragt, das zivilrechtliche Vorgehen gegenüber ehemaligen Verantwortlichen hinsichtlich der Entgegennahme von Geschenken zu prüfen und gegebenenfalls den Rechtsweg für deren Erstattung an die Schweizerische Käseunion in Liquidation zu beschreiten.</p><p>2. Aus den Unzulänglichkeiten der halbstaatlichen Käsevermarktung über die Käseunion haben Bundesrat und Parlament mit der Liberalisierung der Milchmarktordnung im Jahre 1999 die notwendigen Konsequenzen gezogen. Mit der Botschaft zur "Agrarpolitik 2007" verfolgt der Bundesrat den eingeschlagenen marktwirtschaftlichen Weg konsequent weiter.</p><p>3. Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft reichen die Beweise für gewisse Straftatbestände nicht für eine Anklage. Für andere soll bereits die Verjährung eingetreten sein. Der grosse Umfang der Untersuchung führte offensichtlich zur langen Dauer des Verfahrens. Der Bundesrat wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass den entsprechenden Stellen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.</p><p>4. Die EU hat die Zollnachforderungen gegenüber Importeuren grundsätzlich an die betroffenen Mitgliedländer Frankreich, Deutschland und Italien abgetreten. Mit Ausnahme von Italien, wo der Prozessort offensichtlich nicht geklärt ist, sind die Verfahren auch hinsichtlich finanzieller Ansprüche an die Schweizerische Käseunion in Liquidation erledigt. Es ist im heutigen Zeitpunkt offen, ob und wann es auch zu allfälligen Regressforderungen italienischer Käseimporteure gegenüber der Schweizerische Käseunion in Liquidation kommen könnte.</p><p>5. Je nach dem Ergebnis allfälliger Prozesse gegen Importeure in Italien ist davon auszugehen, dass diese mit Regressforderungen an die SK in Liq. gelangen werden. Zu den Zollnachforderungen könnten je nach Prozessausgang auch Bussengelder kommen. Die Schweizerische Käseunion in Liquidation wird sich Regressforderungen widersetzen.</p><p>6. Die Marktstützung in der Milchwirtschaft wurde nach der Liquidation der Käseunion völlig neu geregelt. Ausserdem hat das Parlament eine generelle Abbauverpflichtung um ein Drittel bei dieser Massnahme in das Landwirtschaftsgesetz aufgenommen. Was die Käseexportförderung in den Jahren 2000 bis 2002 betrifft, wurden einerseits Ausfuhrbeihilfen, andererseits Mittel für die Absatzförderung mittels Werbe- und Kommunikationsmassnahmen eingesetzt:</p><p>- Ausfuhrbeihilfen Käse: 2000, 159,6 Millionen Franken; 2001, 94,8; 2002, 45,2;</p><p>- Absatzförderung: 2000, 27; 2001, 26,9; 2002, 19,8.</p><p>Die Ausfuhrbeihilfen wurden stark abgebaut. Sie unterschreiten die aufgrund der WTO-Verpflichtung jährlich möglichen 284 Millionen Franken deutlich, auch wenn noch die Exportbeiträge für andere Milchprodukte berücksichtigt werden. Bei der Absatzförderung muss für die Auslösung der Mittel ein mindestens gleich hoher Beitrag durch die Gesuchsteller eingesetzt werden. Im jährlich erscheinenden Agrarbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft wird jeweils auch über die Exportförderung detailliert informiert. In der Verordnung des EVD vom 7. Dezember 1998 über die Höhe der Beihilfen (SR 916.350.21) sind die Ansätze der Ausfuhrbeihilfen für die einzelnen Käse festgelegt.</p><p>7. Die inzwischen abgeschlossene kritisierte Radiowerbung wurde 1028-mal vor Ostern und Weihnachten 2002 gesendet und war darauf ausgerichtet, den Emmentaler, Gruyère und Appenzeller als unverwechselbare Schweizer Käse dem französischen Käsekonsumenten einzuprägen. Um diese Botschaft im Radio und damit ohne visuelle Unterstützung zu überbringen, haben die französischen Werbefachleute in der Beschreibung der Käse bewusst einen überzeichneten und damit unschwer als humoristisch zu erkennenden Schweizer Akzent gewählt. Jeder Zweideutigkeit der Werbebotschaft, dass es sich um die Präsentation von französischem Emmentaler oder um eine Palette deutscher Käse handle, wurde damit vorgebeugt. Die von einem unabhängigen Werbeinstitut ermittelten Testresultate der Kampagne ergaben ein erfreuliches Bild: mehr als zwei von drei Befragten erinnerten sich an die Werbung und ihren Inhalt und stellten fest, "enfin les Suisses ont de l'humour". Die Gesamtkosten betrugen 1,09 Millionen Euro, wovon die Hälfte durch die Käsebranche finanziert wurde.</p><p>8. Das Käsegeschäft der ehemaligen Swiss Dairy Food, welches unter dem Namen Top Cheese Switzerland einen eigenständigen Unternehmensteil umfasste, wurde per 1. Oktober 2002 an die Emmi Schweiz AG verkauft. Der Zusammenbruch der Swiss Dairy Food führte somit zu einer Konzentration im Käsehandel, hat aber grundsätzlich keinen Einfluss auf den Export von Schweizer Käse. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die raschen finanziellen und anderen Massnahmen von Bundesrat und Verwaltung die unterbruchfreie Milchverwertung und die Sicherung von über 1000 Arbeitsplätzen ermöglicht haben.</p><p>9. Wie unter Ziffer 6 ausgeführt, sind die Bundesbeiträge für den Käseexport massiv reduziert worden. Hintergrund für diese Entwicklung sind einerseits die international eingegangenen Verpflichtungen (WTO und Bilex I) und der politische Entscheid zur Reduktion der Mittel für die Marktstützung andererseits. Es ist davon auszugehen, dass in wenigen Jahren für Käse nur noch relativ bescheidene Exporthilfen für Märkte ausserhalb der EU gewährt werden. Beiträge für die Destination EU werden aktuell nur für Emmentalerkäse (45 Rappen pro Kilogramm), Sbrinz (1 Franken pro Kilogramm) und Weichkäse (60 Rappen pro Kilogramm) ausbezahlt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss Pressemeldungen stellt die Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen illegale Machenschaften der Schweizerischen Käseunion nach sieben Jahren ein. Der zuständige Verfahrensleiter Carlo Bulletti lässt sich dazu wie folgt zitieren: "Was beweisbar wäre, ist inzwischen verjährt, und was nicht verjährt ist, lässt sich schwer beweisen."</p><p>Das ist eine eigentliche Bankrotterklärung der zuständigen Justizorgane und lässt den Eindruck entstehen, die Schweiz sei eine Bananenrepublik.</p><p>Die grüne Fraktion hat vor acht Jahren in dieser Angelegenheit, zur Beantwortung einer Reihe ganz konkreter Fragen, die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission verlangt. Zahlreiche Nachfragen an den Bundesrat blieben in der Zwischenzeit immer mit dem Hinweis auf die Gewaltentrennung unbeantwortet. Heute müssen wir mit grosser Sorge feststellen, dass das ganze Verfahren so verzögert wurde, dass am Schluss alle Verantwortlichen an einem der grössten Betrugsfälle der Schweizer Geschichte ungeschoren davonkommen. Viele Fragen, die die grüne Fraktion seinerzeit gestellt hat, bleiben offensichtlich auch nach sieben Jahren halbherziger Untersuchung und 700 Bundesordnern Material unbeantwortet.</p><p>Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Was gedenkt er in dieser Sache zu tun?</p><p>2. Wer trägt die politische Verantwortung für dieses Trauerspiel?</p><p>3. Wie gedenkt er vorzugehen, um das Vertrauen in unseren Rechtstaat wieder herzustellen?</p><p>4. Wie ist der Stand der Verfahren in Italien und in der EU?</p><p>5. Drohen der Schweiz Bussen und Schadenersatzforderungen?</p><p>6. Ist er bereit, detailliert Bericht zu erstatten, wie und mit welchen Bundesbeiträgen die Käseexportförderung seither betrieben wurde?</p><p>7. In Frankreich ist zurzeit eine mit Bundesgeldern unterstützte Radio-Käseexportwerbung im Gang, die offensichtlich zahlreiche Auslandschweizer beleidigt (Motto: die Schweizer als die Deppen von Europa). Wie verträgt sich das mit der teuren Imagewerbung für die Schweiz?</p><p>8. Wie geht es nach dem Zusammenbruch von Swiss Dairy Food mit dem Käseexport weiter?</p><p>9. Welche Bundesbeiträge werden jetzt und in naher Zukunft und für was und wo in der Käseexportförderung eingesetzt?</p>
    • Verfahren gegen Käseunion

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