Mehr Arbeitsplätze. Die Schweiz braucht ein Wachstums- und Preissenkungsprogramm
- ShortId
-
03.3029
- Id
-
20033029
- Updated
-
14.11.2025 08:40
- Language
-
de
- Title
-
Mehr Arbeitsplätze. Die Schweiz braucht ein Wachstums- und Preissenkungsprogramm
- AdditionalIndexing
-
15;Schaffung von Arbeitsplätzen;Steuersenkung;Konjunktur;Arbeitsmarkt (speziell);Submissionswesen;Preisrückgang;Geldpolitik;Prognose;Wettbewerbspolitik;Wirtschaftsanalyse;Ankurbelung der Wirtschaft;Deregulierung;Inlandsmarkt;Wirtschaftswachstum;Zollunion
- 1
-
- L03K070404, Wirtschaftsanalyse
- L05K0704020113, Wirtschaftswachstum
- L05K0704010201, Ankurbelung der Wirtschaft
- L04K07030104, Wettbewerbspolitik
- L05K0702030301, Schaffung von Arbeitsplätzen
- L05K0701030703, Inlandsmarkt
- L04K07010305, Submissionswesen
- L05K0704020203, Konjunktur
- L05K1602010701, Prognose
- L05K0704010205, Deregulierung
- L04K11050501, Preisrückgang
- L05K0701040115, Zollunion
- L04K11070307, Steuersenkung
- L03K110301, Geldpolitik
- L04K07020203, Arbeitsmarkt (speziell)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die mit steigendem Tempo zunehmende Arbeitslosigkeit, der fortdauernde Stellenabbau bei den Unternehmen und die ausbleibenden Unternehmensgewinne weisen in aller Deutlichkeit auf die strukturelle anhaltende Wachstumsschwäche hin, in welcher die Schweiz seit zehn Jahren steckt. Die privaten Einkommen, die Arbeitsplätze, aber auch die öffentlichen Kassen leiden anhaltend unter der Wachstumsschwäche. Diese Situation ruft nach einer raschen und mutigen Umsetzung von Massnahmen, welche den langfristigen Wachstumspfad stärken. So entstehen neue Arbeitsplätze.</p>
- <p>1. Die weltwirtschaftliche Lage ist nach wie vor von hohen Unsicherheiten geprägt. Nach Erholungstendenzen im ersten Halbjahr 2002 bildete sich vorerst kein nachhaltiger Aufschwung heraus, obgleich von der Geld- und Finanzpolitik erneut expansive Impulse ausgingen. Die Aktienkurse brachen ein. Bilanzbetrügereien drückten auf das Vertrauen. Hinzu kommen steigende Ölpreise aufgrund der schwelenden Irak-Konflikte. Es zeigte sich auch, dass die Überinvestitionen in verschiedenen Sektoren noch einige Zeit beanspruchen werden, bis sie abgebaut sind.</p><p>Die Vertrauenskrise, die sich in einer global schwachen Investitionstätigkeit äussert, hat die Regionen unterschiedlich getroffen. Vor allem in der EU kam es zu einer äusserst verhaltenen Konjunkturentwicklung, in Deutschland sogar zu Stagnationstendenzen. In den USA und im asiatischen Raum kam es hingegen zu Erholungstendenzen, wenn auch mit Unterbrüchen. Diesen belastenden Tendenzen konnte sich die schweizerische Wirtschaft nicht entziehen.</p><p>Die expansive Wirtschaftspolitik der USA dürfte sich allmählich bemerkbar machen. Insbesondere unter den Annahmen, dass die geopolitische Lage die Wirtschaft nicht zusätzlich belastet und die Aktienkurse nicht nochmals substanziell an Wert verlieren, sollte vor allem die US-Wirtschaft an Schwung gewinnen. Davon wird auch Europa profitieren, wenngleich in den Euroländern die Geldpolitik deutlich zurückhaltender reagierte und die Finanzpolitik auf Konsolidierung ausgerichtet ist.</p><p>Aufgrund der quartalweisen Schätzung des Bruttoinlandproduktes (BIP) stagnierte die schweizerische Wirtschaft im Jahre 2002 (reales BIP plus 0,1 Prozent). Die Entwicklung war geprägt von einem leicht wachsenden privaten Konsum, rückläufigen Bau-, insbesondere aber Ausrüstungsinvestitionen, stockenden Exporten und abnehmenden Importen. Die Beschäftigung ging zurück (minus 0,6 Prozent gemessen in Vollzeitäquivalenten). Im 4. Quartal 2002 lag die Arbeitslosenquote bei 3,3 Prozent. Die Lage der schweizerischen Wirtschaft erweist sich Anfang 2003 als gedrückt. Vor allem die schwache EU-Konjunktur und der starke Frankenkurs bremsen die Konjunktur.</p><p>Vom Abschwung sind die einzelnen Branchen - wie dies regelmässig der Fall ist - unterschiedlich betroffen. Dieses Mal erweisen sich die Beschäftigungsrückgänge in Investitionsgüter produzierenden Branchen (z. B. Erzeugung und Bearbeitung von Metallen, Maschinenbau) und Sektoren des Dienstleistungssektors (z. B. Gastgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittelung, Luftfahrt) spürbarer als in der übrigen Wirtschaft. In welchen Branchen die neuen Stellen im Zuge des Aufschwungs entstehen werden, lässt sich nicht zuverlässig sagen. Da marktwirtschaftliche Prozesse immer auch Entdeckungsprozesse sind, ist deren Richtung im Voraus schwer bestimmbar.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Konjunkturpolitik der Wirtschaftsentwicklung angepasst ist. Sowohl die Geld- als auch die Finanzpolitik sind expansiv ausgerichtet. Die Schweiz kann den Aufschwung jedoch nicht allein aus eigener Kraft schaffen. Für Besserungstendenzen wird entscheidend sein, dass sich die EU-Konjunktur bald deutlich erholt und dass der reale Frankenkurs keine weitere spürbare Höherbewertung erfährt. Für den Fall, dass diese Voraussetzungen zutreffen, geht die Expertengruppe des Bundes für Konjunkturprognosen von allmählichen Besserungstendenzen aus, die im Jahresdurchschnitt zu einem Wachstum des realen BIP von 0,8 Prozent führen sollten. Eine Rückkehr zu einem deutlichen höheren Wachstum wird für 2004 erwartet. Eine Untersuchung des Seco kommt zum Schluss, dass der gegenwärtige Abschwung vorwiegend konjunkturell begründet ist.</p><p>Die längerfristigen Perspektiven der Wirtschaft bleiben trotz der gegenwärtig schlechten Konjunkturlage unverändert. In der mittleren Frist und wenn man die offiziellen demographischen Szenarien nimmt, die von einem bestenfalls stagnierenden Arbeitsangebot ausgehen, sollte sich das Wachstum des BIP im Rahmen des langjährigen Trendwachstums von 1 Prozent pro Jahr halten. Erfahrungsgemäss hat allerdings die tatsächliche Immigration in der Vergangenheit regelmässig die Prognosen übertroffen. Mit zusätzlichen 15 000 Arbeitern (Einwanderern) pro Jahr ist ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von 0,5 Prozent erreichbar, was total 1,5 Prozent ausmachen würde. Dieser Zuwachs von 1,5 Prozent entspricht den meisten Trendschätzungen auf der Ebene des BIP. Auch dieser Wert liegt jedoch unter der grundlegenden Wachstumstendenz bei den meisten Nachbarstaaten. Dies belegt die Notwendigkeit, eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik zu verfolgen, welche die Steigerung der Arbeitsproduktivität ins Zentrum rückt.</p><p>Blickt man auf die strukturelle Entwicklung auf Branchenebene, können derzeit keine grösseren Verwerfungen erkannt werden. Die branchenmässige Entwicklung dürfte sich deshalb auf dem Weg der letzten Jahre fortsetzen können. Im Ergebnis heisst dies, dass quasi alle derzeit auf dem Arbeitsmarkt feststellbaren Probleme von der schlechten Konjunktur im Ausland herrühren, auf welche die Schweiz kaum einwirken kann. </p><p>2. Die interdepartementale Arbeitsgruppe Wachstum wurde eingesetzt, um Massnahmen vorzuschlagen, die in die Legislaturplanung 2003-2007 aufgenommen werden können. Sie hatte 22 Stossrichtungen für eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik zu konkretisieren, welche mit dem Wachstumsbericht des EVD gutgeheissen wurden. Nach Auffassung der IDA Wachstum wird 10 der 22 Stossrichtungen mit den getroffenen oder in Verwirklichung begriffenen Massnahmen bereits entsprochen, auch wenn einige dieser Massnahmen vom Parlament noch nicht zu Ende beraten sind (Kartellgesetz).</p><p>Soweit die IDA Wachstum relativ rasch realisierbare Massnahmen anführt, ist der Bundesrat gewillt, die entsprechenden Botschaften dem Parlament so rasch wie möglich, spätestens aber in der nächsten Legislatur, zuzuleiten. Dies betrifft insbesondere das Binnenmarktgesetz und das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (vgl. Ziff. 3).</p><p>In längerfristiger Hinsicht stellt die IDA Wachstum fest, dass die Schweiz vor vier grundlegenden Herausforderungen steht: Integration in Europa, Wissens- und Kommunikationsgesellschaft, demographische Alterung, fiskalische Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes. Deren Bewältigung erfordert jedoch vertiefende Überlegungen und Massnahmen, welche über die nächste Legislaturperiode hinausreichen. Welche genaue Form diese Massnahmen annehmen und über welchen Horizont sie sich verwirklichen lassen, ist derzeit noch nicht abzuschätzen.</p><p>Diese Feststellung gilt insbesondere mit Blick auf die Opportunität, mit der EU eine Zollunion auszuhandeln. Vor diesem Hintergrund wäre es nicht zweckmässig, sich heute definitiv auf die Verwirklichung der vorgeschlagenen Massnahmen zu verpflichten. Ebenso klar ist jedoch, dass der Bundesrat die genannten Herausforderungen kennt und die Auffassung der IDA Wachstum teilt, dass für die nächste Legislatur zu diesen vier Herausforderungen Entscheidgrundlagen bereitgestellt werden müssen.</p><p>3. Die Revision des Binnenmarktgesetzes ist eine der von der IDA Wachstum genannten Massnahmen, welche vom Parlament in der nächsten Legislatur sollte verabschiedet werden können. Die Vorarbeiten für diese Revision sind schon recht weit fortgeschritten. Eine Expertengruppe befasst sich derzeit mit der Umsetzung der Ergebnisse einschlägiger Grundlagenarbeiten - wie eines Inventars der durch kantonales Recht geschützten Gewerbe und Berufe - in konkrete Schritte des Gesetzgebers zur Verbesserung des Marktzugangs.</p><p>Gemäss IDA Wachstum sollte gleichfalls in der nächsten Legislaturperiode eine Revision der Gesetzgebung zum öffentlichen Beschaffungswesen erfolgen. Es gilt die analoge Feststellung wie beim BGBM, werden derzeit doch auch hier Grundlagenarbeiten in engem Kontakt mit den Kantonen in einen Revisionsentwurf umgesetzt.</p><p>4. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich die Schweiz auf längere Sicht keine Regulierung leisten kann, die von derjenigen seiner Nachbarstaaten und wichtigen Handelspartner erheblich abweichen kann. Entsprechend hat der Bundesrat in jüngster Zeit verschiedene Beschlüsse gefasst, die auf eine Anpassung an die Regulierungen umliegender Länder und namentlich der EU abzielen (so namentlich im Telekom-Sektor). Gleichwohl ist der Bundesrat der klaren Überzeugung, dass die Anpassung an die Regelungen im Ausland, welche zu weiteren Marktöffnungen im Infrastrukturbereich führen, zeitlich und sachlich in einem Tempo erfolgen müssen, das von der Politik und von der Schweizer Bevölkerung getragen wird. Der Bundesrat hat sich aus diesem Grunde beispielsweise für eine bewusst langsamere Marktöffnung im Postbereich ausgesprochen. Das Parlament ist dem Bundesrat in dieser Frage gefolgt.</p><p>Ferner hat der Bundesrat am 7. März beschlossen, eine neue Vorlage zur Elektrizitätsversorgung auszuarbeiten, die auf das Jahr 2007 in Kraft treten soll. Im Vordergrund steht hier die internationale Stellung der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft (Transitfragen und Marktzugang im EU-Raum), günstigere Strompreise für die KMU, die im internationalen Vergleich höhere Tarife zu bezahlen haben und die Versorgungssicherheit. Letztere muss auch in einem liberalisierten Umfeld sichergestellt werden.</p><p>5. In Erfüllung der Motion Forster (96.3618, Auswirkungen neuer und bestehender Gesetze und Verordnungen auf Klein- und Mittelbetriebe) wurden 1999 vom Bundesrat die Regulierungsfolgenabschätzung und die KMU-Verträglichkeitstests eingeführt (vgl. BBl 2000 1004-1007). Die ursprüngliche Befristung der KMU-Tests bis 2003 gibt heute Anlass zu einer Standortbestimmung, die insbesondere aufzeigen wird, in welcher Richtung die Instrumente inhaltlich weiterentwickelt werden können Der Bundesrat ist folglich bereit, die Regulierungsfolgenabschätzung weiter zu etablieren und gezielt zu vertiefen.</p><p>Erste Elemente einer Antwort, wie sich die KMU-Tests verbessern lassen, finden sich in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Loepfe 02.3676, "Massnahmen zur Bürokratiebefreiung", vom 4. Dezember 2002. Parallel dazu wird ein Bewilligungsbericht erarbeitet (Antwort auf das Postulat der WAK-S, Administrative Entlastung von Unternehmen bei den bundesrechtlichen Verfahren) sowie ein Bericht über Massnahmen zur administrativen Entlastung (Antwort auf die Motion 02.3669 der Christlichdemokratischen Fraktion, Abbau von administrativen Belastungen von Unternehmen).</p><p>Der Regulierungsdichteindikator, der in Erfüllung des seinerzeitigen Postulates Speck 96.3583, "Neue Instrumente zur Eindämmung der Regulierungsflut", entwickelt worden war, wurde auf ausgewählte Gesetzesreformen der letzten Jahre angewandt, um Deregulierungseffekte aufzuzeigen. Auch dem Parlament werden folglich 2003 umfangreiche Unterlagen zur Verfügung stehen, anhand derer es beurteilen kann, in welcher Weise die Unternehmen weiter von staatlichen Interventionen zu entlasten sind.</p><p>Hinsichtlich Fortbestand des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) wird sich der Bundesrat bei der Beantwortung einer Motion der FDP-Fraktion äussern (02.3677, Lex Koller. Aufhebung); er wird sich bei gleicher Gelegenheit auch zum weiteren Vorgehen nach der Vernehmlassung zur Gesetzesrevision äussern, die auf das Postulat Theiler 01.3145, "Gleichbehandlung von Immobiliengesellschaften", zurückgeht.</p><p>6. Die administrierten und regulierten Preise sind Gegenstand verschiedener Analysen. Diese legen folgende Schritte nahe: Weitere Öffnung von Infrastruktursektoren, mehr Wettbewerb bei der Vergabe von Konzessionen, Aufhebung von Kontrahierungszwängen, Begrenzung von Angeboten, die mit Zwangsgebühren finanziert werden, Überprüfung von Subventionen, etwa bei meritorischen Gütern, Aufhebung der Milchkontingentierung sowie Abschaffung der problematischen Marktordnungen bei Fleisch, Eiern und Ölen, Erleichterung von Parallelimporten in die Schweiz wie bei den Automobilen, schärfere Praxis gegenüber marktbeherrschenden Positionen sowie eine weitere Liberalisierung des Marktzuganges durch Abbau von wirtschaftspolitischen Bewilligungspflichten nach dem Beispiel des Filmgesetzes.</p><p>Die Entwicklung administrierter und regulierter Preise zu verfolgen ist eine der beiden Hauptaufgaben des Preisüberwachers, der sich mit entsprechenden Empfehlungen an die massgebenden Behörden wendet. Das Problem wird somit angegangen. Noch nicht nachgewiesen ist, dass eine allgemeine Senkung der administrierten Preise sich günstig auf das gesamtwirtschaftliche Wachstum in der Schweiz auswirkt. Die Globalisierung, d. h. die weitere grenzüberschreitende Öffnung von Märkten, macht eine Annäherung an die anderswo praktizierten Preise zwar unausweichlich, und diese Annäherung der Preise fördert auch das Wohlergehen der Bevölkerung. Man muss allerdings auch mit einer schwierigen Übergangsphase rechnen, welche für die früher geschützten Unternehmen in diesen Sektoren manchmal sehr schmerzvoll ausfällt.</p><p>7. Mit Blick auf ein mögliches Preissenkungsprogramm in der Schweiz hält der Bundesrat fest, dass zunächst die Produktivität in den binnenorientierten Sektoren wie namentlich der Landwirtschaft angehoben werden muss, um dauerhaft tiefere Preise praktizieren zu können. Ohne solche Reformen, aber bei Fortbestand der derzeit hohen Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Exporte, würde eine Anpassung des Preisniveaus in der Schweiz durch einen stärkeren Franken aufgewogen. Es gilt somit Rahmenbedingungen zu schaffen, welche Produktivitätssteigerungen am optimalen Ort auslösen.</p><p>Insbesondere nötig sind eine Verschärfung des Binnenwettbewerbs, eine verstärkte Konkurrenz durch Importe dank weiterer wirtschaftlicher Integration, effiziente öffentliche Infrastrukturen, ein optimierter Gesundheitssektor und eine Fortsetzung der Reformen im Landwirtschaftsbereich. Der Bundesrat ist auch bereit, die Möglichkeiten für einen erweiterten Einsatz marktwirtschaftlicher Konzepte in der Raumplanung zu prüfen.</p><p>Bezüglich der Idee einer Zollunion ist anzumerken, dass der Bundesrat in der Legislaturperiode 2003-2007 eine europapolitische Standortbestimmung vornehmen will. Bei der Bereitstellung der Entscheidgrundlagen für diese Standortbestimmungen werden die wirtschaftlichen Vorteile einer Zollunion mit der EU genauso ein Thema sein wie die geforderte Würdigung eines solchen Schritts unter dem Aspekt der politischen Souveränität. Für den Fall eines Beitrittes zur EU, der ohne weiteres die Zollunion sowie die Teilhabe an der gemeinsamen Agrarpolitik einschliessen würde, wären diese Abklärungen ohnehin vorzunehmen.</p><p>8. Die Politik des Bundesrates ist auf das Prinzip einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Die wirtschaftliche Entwicklung ist einer der drei Pfeiler, an denen sich die Erreichung dieses Ziels misst. Nach einem Jahrzehnt der wirtschaftlichen Stagnation steht insbesondere die Wachstumspolitik im Zentrum der Wirtschaftspolitik. Der Wachstumsbericht des EVD, der am 7. Mai 2002 öffentlich vorgestellt wurde, zeigt im internationalen Vergleich auf, welche Stellung die Schweiz bezüglich der wichtigsten Determinanten des Wirtschaftswachstums einnimmt. Anhand der dort verwendeten Indikatoren werden sich auch die Fortschritte bei der Realisierung des Wachstumsziels messen lassen. Was die Realisierung der wachstumspolitischen Massnahmen angeht, werden die Legislaturplanung und die auf die Legislaturplanung Bezug nehmenden Geschäftsberichte des Bundsrates den nötigen Aufschluss geben. Zudem hat die IDA Wachstum den Auftrag, jährlich über die Umsetzung der von ihr thematisierten Reformen Bericht zu erstatten.</p><p>9. In der Antwort auf die Interpellation der sozialdemokratischeen Fraktion 02.3225, "Wachstumsdefizit der Schweiz", vom 4. Juni 2002, hat der Bundesrat in Beantwortung der Frage 9., "Wie hoch wären die volkswirtschaftlich und politisch relevanten Grössen wie BIP, Staatsquote, reale Einkommen, AHV-Renten usw., wenn die Schweiz seit Beginn der Neunzigerjahre ein gleich hohes Wachstum wie Österreich oder Luxemburg aufgewiesen hätte?" wohl wissend, dass solche Spekulationen immer mit der entsprechenden Vorsicht handzuhaben sind, das Folgende ausgeführt:</p><p>"Die weitreichenden Auswirkungen eines über Jahre hinweg tieferen Wachstums lassen sich rein numerisch einfach berechnen: 1,5 Prozent Wachstumsunterschied ergeben nach zehn Jahren ein etwa 16 Prozent höheres Bruttoinlandprodukt, was, gemessen am nominalen Bruttoinlandprodukt der Schweiz des Jahres 2000, rund 64 Milliarden Franken sind. Von solchen Werten ausgehend, lassen sich die Folgen für die Lohnsumme noch relativ gut ableiten, denkt man an die langfristig weitgehend konstante Lohnquote am Volkseinkommen. Da über die Migration bei einem anderen Wachstumsverlauf Ungewissheit besteht, lassen sich jedoch bereits die Folgen für die Löhne des Einzelnen kaum mehr abschätzen. Da die Renten an die Löhne gebunden sind, gilt dies auch für die AHV-Leistungen. Was ein höheres Bruttoinlandprodukt für die Staatsquote bedeutet hätte, bleibt auch ungewiss. Als Folge der langanhaltenden wirtschaftlichen Stagnation entstanden in den Neunzigerjahren bedeutende neue Ausgabenbedürfnisse. Gleichzeitig machten die Wirkungen der Stagnation auf die Staatseinnahmen Anpassungen bei den Abgabenlasten nötig, da der Schuldenaufbau gestoppt werden musste. Bereits diese zwei Hinweise zeigen, dass über die Einnahmen- und Ausgabengestaltung durch die Politik in einem anderen wirtschaftlichen Umfeld nur spekuliert werden kann."</p><p>Dies festgehalten, meint der Bundesrat, dass es jedenfalls nicht nur auf wachstumsfördernde steuerliche Entlastungen ankommt, denn diesen müssen bei stagnierender Wirtschaft entsprechende Ausgabenkürzungen gegenüberstehen, die - je nach Bereich, in dem sie vorgenommen werden - ihrerseits wieder das Wachstum tangieren. Wichtig ist, dass parallel zu einer auf Stabilität der Staatsquote zielenden Politik ein Wirtschaftswachstum stattfindet, das es gestattet, wachsende finanzielle Aufgaben der öffentlichen Hand im Rahmen bestehender Abgabensätze zu finanzieren.</p><p>10. Gemäss Bundesverfassung ist die Schweizerische Nationalbank eine unabhängige Institution, die eine Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes zu verfolgen hat. Vor grundlegenden geldpolitischen Entscheiden hat sie den Bundesrat über ihre Absichten in Kenntnis zu setzen.</p><p>Die geldpolitischen Entscheide selbst werden vom Direktorium der Schweizerischen Nationalbank gefasst, und zwar in unabhängiger Weise, ohne Zusammenarbeit mit dem Bundesrat. Folglich obliegt es prioritär der Nationalbank, sich auf verschiedene Szenarien der Wechselkursentwicklung und auf Krisen im monetären Bereich vorzubereiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die gegenwärtige konjunkturelle Situation der Schweiz, wie die mittel- und langfristigen Wachstumsaussichten (Wachstumstrend/Wachstumspfad) und wie die Arbeitsplatzsituation in den verschiedenen Branchen?</p><p>2. Die Interdepartementale Arbeitsgruppe (IDA) Wachstum hat dem Bundesrat am 22. Januar 2003 ihren Bericht vorgelegt. Der Bundesrat hat den Bericht nur zur Kenntnis genommen und "wird im Rahmen der weiteren Beratungen zur Legislaturplanung 2003-2007 entscheiden, ob und in welchem Sinn er den Empfehlungen der IDA Wachstum folgen will". Ist er bereit, angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage auf seinen Entscheid zurückzukommen und die vorgeschlagenen Massnahmen sofort zu prüfen, Prioritäten festzulegen und die Umsetzung umgehend an die Hand zu nehmen?</p><p>3. Ist er bereit, umgehend Vorlagen zu präsentieren, um erstens das Binnenmarktgesetz zwecks griffiger Ausgestaltung zu revidieren und um zweitens das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zwecks Erhöhung der Transparenz und des Wettbewerbs zu revidieren?</p><p>4. Ist er auch der Meinung, dass der Abstand der schweizerischen Regulierungen bezüglich Infrastruktur (Elektrizität, Letzte Meile, Gas usw.) zu führenden OECD-Staaten, insbesondere zur EU, verringert werden muss?</p><p>Welche Massnahmen sieht er zu welchem Zeitpunkt vor?</p><p>5. Regulierungen sind notwendig, aber sie verursachen auch Kosten, die sich in Prozenten des BIP messen. Ist der Bundesrat bereit, die Regulierungsfolgeabschätzung weiter zu etablieren und gezielt zu vertiefen, damit unnötige bestehende Gesetze (wie z. B. die Lex Koller/Friedrich), die wachstumshemmend sind und mit unnötig hohem Bürokratieaufwand verbunden sind, effektiv abgeschafft oder zumindest optimiert werden?</p><p>6. Wie beurteilt er das Ausmass und die volkswirtschaftlichen Auswirkungen von administrierten Preisen in der Schweiz? Ist er bereit, ein Inventar von staatlichen, halb- und nichtstaatlichen Bereichen auf Bundesebene, in denen kein Wettbewerb besteht, zu erstellen und zu prüfen, wo fixe Preise in Richtpreise umgewandelt bzw. wo Richtpreise fallen gelassen werden können? Kann der Bundesrat bestätigen, dass die administrierten Preise in bedeutendem Masse zur "Hochpreisinsel Schweiz" beitragen?</p><p>7. Ist er bereit, die in den Ziffern 3, 4, 5 und 6 angeführten prioritären Anliegen mit weiteren Anliegen zu einem eigentlichen Preissenkungsprogramm auszugestalten? Wie gewichtet er in einer solchen Strategie innovativere Vorschläge wie die Möglichkeit einer Zollunion mit der EU (ohne EU-Beitritt) unter Berücksichtigung der aussenpolitischen Souveränität und den Auswirkungen auf die Landwirtschaft? Die Zollunion würde laut Schätzungen eine Kostenersparnis in der Grössenordnung von bis zu einem ganzen Prozent des Aussenhandelsvolumens bringen.</p><p>Ist er bereit, die Möglichkeiten marktwirtschaftlicher Konzepte in der Raumplanung (z. B. Verhandlungslösungen) vertieft zu prüfen?</p><p>8. Ist er bereit, der Wachstumspolitik in der kommenden Legislatur 2003-2007 die erste Priorität zuzumessen und sie ins "Zentrum seiner Politik" zu stellen, so wie es die FDP-Fraktion schon in ihrer Motion 01.3089 verlangt hat?</p><p>Wie gedenkt er die Fortschritte eines allfälligen Wachstumsprogrammes zu messen und zu beurteilen?</p><p>Ist er bereit, dem Parlament darüber alljährlich Bericht zu erstatten, so wie es die FDP in derselben Motion fordert?</p><p>9. Welche bezifferbaren Auswirkungen hätte ein durchschnittliches OECD-Wachstum in der Schweiz für die Jahre 1993-2003 auf die Fiskalerträge des Bundes und der Kantone, auf die Bundeskasse, auf die Finanzierung der Sozialwerke und auf die Arbeitslosigkeit gehabt? Stimmt der Bundesrat der FDP zu, dass der Haushalt des Bundes in einer weit komfortableren Lage wäre als heute? Teilt der Bundesrat zudem die Auffassung, dass steuerliche Entlastungen wachstumsfördernd wirken?</p><p>10. Hat er in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Nationalbank Szenarien entwickelt, und bestehen vorbehaltene Beschlüsse zur Wechselkurspolitik im Hinblick auf krisenhafte Entwicklungen?</p>
- Mehr Arbeitsplätze. Die Schweiz braucht ein Wachstums- und Preissenkungsprogramm
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die mit steigendem Tempo zunehmende Arbeitslosigkeit, der fortdauernde Stellenabbau bei den Unternehmen und die ausbleibenden Unternehmensgewinne weisen in aller Deutlichkeit auf die strukturelle anhaltende Wachstumsschwäche hin, in welcher die Schweiz seit zehn Jahren steckt. Die privaten Einkommen, die Arbeitsplätze, aber auch die öffentlichen Kassen leiden anhaltend unter der Wachstumsschwäche. Diese Situation ruft nach einer raschen und mutigen Umsetzung von Massnahmen, welche den langfristigen Wachstumspfad stärken. So entstehen neue Arbeitsplätze.</p>
- <p>1. Die weltwirtschaftliche Lage ist nach wie vor von hohen Unsicherheiten geprägt. Nach Erholungstendenzen im ersten Halbjahr 2002 bildete sich vorerst kein nachhaltiger Aufschwung heraus, obgleich von der Geld- und Finanzpolitik erneut expansive Impulse ausgingen. Die Aktienkurse brachen ein. Bilanzbetrügereien drückten auf das Vertrauen. Hinzu kommen steigende Ölpreise aufgrund der schwelenden Irak-Konflikte. Es zeigte sich auch, dass die Überinvestitionen in verschiedenen Sektoren noch einige Zeit beanspruchen werden, bis sie abgebaut sind.</p><p>Die Vertrauenskrise, die sich in einer global schwachen Investitionstätigkeit äussert, hat die Regionen unterschiedlich getroffen. Vor allem in der EU kam es zu einer äusserst verhaltenen Konjunkturentwicklung, in Deutschland sogar zu Stagnationstendenzen. In den USA und im asiatischen Raum kam es hingegen zu Erholungstendenzen, wenn auch mit Unterbrüchen. Diesen belastenden Tendenzen konnte sich die schweizerische Wirtschaft nicht entziehen.</p><p>Die expansive Wirtschaftspolitik der USA dürfte sich allmählich bemerkbar machen. Insbesondere unter den Annahmen, dass die geopolitische Lage die Wirtschaft nicht zusätzlich belastet und die Aktienkurse nicht nochmals substanziell an Wert verlieren, sollte vor allem die US-Wirtschaft an Schwung gewinnen. Davon wird auch Europa profitieren, wenngleich in den Euroländern die Geldpolitik deutlich zurückhaltender reagierte und die Finanzpolitik auf Konsolidierung ausgerichtet ist.</p><p>Aufgrund der quartalweisen Schätzung des Bruttoinlandproduktes (BIP) stagnierte die schweizerische Wirtschaft im Jahre 2002 (reales BIP plus 0,1 Prozent). Die Entwicklung war geprägt von einem leicht wachsenden privaten Konsum, rückläufigen Bau-, insbesondere aber Ausrüstungsinvestitionen, stockenden Exporten und abnehmenden Importen. Die Beschäftigung ging zurück (minus 0,6 Prozent gemessen in Vollzeitäquivalenten). Im 4. Quartal 2002 lag die Arbeitslosenquote bei 3,3 Prozent. Die Lage der schweizerischen Wirtschaft erweist sich Anfang 2003 als gedrückt. Vor allem die schwache EU-Konjunktur und der starke Frankenkurs bremsen die Konjunktur.</p><p>Vom Abschwung sind die einzelnen Branchen - wie dies regelmässig der Fall ist - unterschiedlich betroffen. Dieses Mal erweisen sich die Beschäftigungsrückgänge in Investitionsgüter produzierenden Branchen (z. B. Erzeugung und Bearbeitung von Metallen, Maschinenbau) und Sektoren des Dienstleistungssektors (z. B. Gastgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittelung, Luftfahrt) spürbarer als in der übrigen Wirtschaft. In welchen Branchen die neuen Stellen im Zuge des Aufschwungs entstehen werden, lässt sich nicht zuverlässig sagen. Da marktwirtschaftliche Prozesse immer auch Entdeckungsprozesse sind, ist deren Richtung im Voraus schwer bestimmbar.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Konjunkturpolitik der Wirtschaftsentwicklung angepasst ist. Sowohl die Geld- als auch die Finanzpolitik sind expansiv ausgerichtet. Die Schweiz kann den Aufschwung jedoch nicht allein aus eigener Kraft schaffen. Für Besserungstendenzen wird entscheidend sein, dass sich die EU-Konjunktur bald deutlich erholt und dass der reale Frankenkurs keine weitere spürbare Höherbewertung erfährt. Für den Fall, dass diese Voraussetzungen zutreffen, geht die Expertengruppe des Bundes für Konjunkturprognosen von allmählichen Besserungstendenzen aus, die im Jahresdurchschnitt zu einem Wachstum des realen BIP von 0,8 Prozent führen sollten. Eine Rückkehr zu einem deutlichen höheren Wachstum wird für 2004 erwartet. Eine Untersuchung des Seco kommt zum Schluss, dass der gegenwärtige Abschwung vorwiegend konjunkturell begründet ist.</p><p>Die längerfristigen Perspektiven der Wirtschaft bleiben trotz der gegenwärtig schlechten Konjunkturlage unverändert. In der mittleren Frist und wenn man die offiziellen demographischen Szenarien nimmt, die von einem bestenfalls stagnierenden Arbeitsangebot ausgehen, sollte sich das Wachstum des BIP im Rahmen des langjährigen Trendwachstums von 1 Prozent pro Jahr halten. Erfahrungsgemäss hat allerdings die tatsächliche Immigration in der Vergangenheit regelmässig die Prognosen übertroffen. Mit zusätzlichen 15 000 Arbeitern (Einwanderern) pro Jahr ist ein zusätzliches Wirtschaftswachstum von 0,5 Prozent erreichbar, was total 1,5 Prozent ausmachen würde. Dieser Zuwachs von 1,5 Prozent entspricht den meisten Trendschätzungen auf der Ebene des BIP. Auch dieser Wert liegt jedoch unter der grundlegenden Wachstumstendenz bei den meisten Nachbarstaaten. Dies belegt die Notwendigkeit, eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik zu verfolgen, welche die Steigerung der Arbeitsproduktivität ins Zentrum rückt.</p><p>Blickt man auf die strukturelle Entwicklung auf Branchenebene, können derzeit keine grösseren Verwerfungen erkannt werden. Die branchenmässige Entwicklung dürfte sich deshalb auf dem Weg der letzten Jahre fortsetzen können. Im Ergebnis heisst dies, dass quasi alle derzeit auf dem Arbeitsmarkt feststellbaren Probleme von der schlechten Konjunktur im Ausland herrühren, auf welche die Schweiz kaum einwirken kann. </p><p>2. Die interdepartementale Arbeitsgruppe Wachstum wurde eingesetzt, um Massnahmen vorzuschlagen, die in die Legislaturplanung 2003-2007 aufgenommen werden können. Sie hatte 22 Stossrichtungen für eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik zu konkretisieren, welche mit dem Wachstumsbericht des EVD gutgeheissen wurden. Nach Auffassung der IDA Wachstum wird 10 der 22 Stossrichtungen mit den getroffenen oder in Verwirklichung begriffenen Massnahmen bereits entsprochen, auch wenn einige dieser Massnahmen vom Parlament noch nicht zu Ende beraten sind (Kartellgesetz).</p><p>Soweit die IDA Wachstum relativ rasch realisierbare Massnahmen anführt, ist der Bundesrat gewillt, die entsprechenden Botschaften dem Parlament so rasch wie möglich, spätestens aber in der nächsten Legislatur, zuzuleiten. Dies betrifft insbesondere das Binnenmarktgesetz und das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (vgl. Ziff. 3).</p><p>In längerfristiger Hinsicht stellt die IDA Wachstum fest, dass die Schweiz vor vier grundlegenden Herausforderungen steht: Integration in Europa, Wissens- und Kommunikationsgesellschaft, demographische Alterung, fiskalische Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes. Deren Bewältigung erfordert jedoch vertiefende Überlegungen und Massnahmen, welche über die nächste Legislaturperiode hinausreichen. Welche genaue Form diese Massnahmen annehmen und über welchen Horizont sie sich verwirklichen lassen, ist derzeit noch nicht abzuschätzen.</p><p>Diese Feststellung gilt insbesondere mit Blick auf die Opportunität, mit der EU eine Zollunion auszuhandeln. Vor diesem Hintergrund wäre es nicht zweckmässig, sich heute definitiv auf die Verwirklichung der vorgeschlagenen Massnahmen zu verpflichten. Ebenso klar ist jedoch, dass der Bundesrat die genannten Herausforderungen kennt und die Auffassung der IDA Wachstum teilt, dass für die nächste Legislatur zu diesen vier Herausforderungen Entscheidgrundlagen bereitgestellt werden müssen.</p><p>3. Die Revision des Binnenmarktgesetzes ist eine der von der IDA Wachstum genannten Massnahmen, welche vom Parlament in der nächsten Legislatur sollte verabschiedet werden können. Die Vorarbeiten für diese Revision sind schon recht weit fortgeschritten. Eine Expertengruppe befasst sich derzeit mit der Umsetzung der Ergebnisse einschlägiger Grundlagenarbeiten - wie eines Inventars der durch kantonales Recht geschützten Gewerbe und Berufe - in konkrete Schritte des Gesetzgebers zur Verbesserung des Marktzugangs.</p><p>Gemäss IDA Wachstum sollte gleichfalls in der nächsten Legislaturperiode eine Revision der Gesetzgebung zum öffentlichen Beschaffungswesen erfolgen. Es gilt die analoge Feststellung wie beim BGBM, werden derzeit doch auch hier Grundlagenarbeiten in engem Kontakt mit den Kantonen in einen Revisionsentwurf umgesetzt.</p><p>4. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich die Schweiz auf längere Sicht keine Regulierung leisten kann, die von derjenigen seiner Nachbarstaaten und wichtigen Handelspartner erheblich abweichen kann. Entsprechend hat der Bundesrat in jüngster Zeit verschiedene Beschlüsse gefasst, die auf eine Anpassung an die Regulierungen umliegender Länder und namentlich der EU abzielen (so namentlich im Telekom-Sektor). Gleichwohl ist der Bundesrat der klaren Überzeugung, dass die Anpassung an die Regelungen im Ausland, welche zu weiteren Marktöffnungen im Infrastrukturbereich führen, zeitlich und sachlich in einem Tempo erfolgen müssen, das von der Politik und von der Schweizer Bevölkerung getragen wird. Der Bundesrat hat sich aus diesem Grunde beispielsweise für eine bewusst langsamere Marktöffnung im Postbereich ausgesprochen. Das Parlament ist dem Bundesrat in dieser Frage gefolgt.</p><p>Ferner hat der Bundesrat am 7. März beschlossen, eine neue Vorlage zur Elektrizitätsversorgung auszuarbeiten, die auf das Jahr 2007 in Kraft treten soll. Im Vordergrund steht hier die internationale Stellung der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft (Transitfragen und Marktzugang im EU-Raum), günstigere Strompreise für die KMU, die im internationalen Vergleich höhere Tarife zu bezahlen haben und die Versorgungssicherheit. Letztere muss auch in einem liberalisierten Umfeld sichergestellt werden.</p><p>5. In Erfüllung der Motion Forster (96.3618, Auswirkungen neuer und bestehender Gesetze und Verordnungen auf Klein- und Mittelbetriebe) wurden 1999 vom Bundesrat die Regulierungsfolgenabschätzung und die KMU-Verträglichkeitstests eingeführt (vgl. BBl 2000 1004-1007). Die ursprüngliche Befristung der KMU-Tests bis 2003 gibt heute Anlass zu einer Standortbestimmung, die insbesondere aufzeigen wird, in welcher Richtung die Instrumente inhaltlich weiterentwickelt werden können Der Bundesrat ist folglich bereit, die Regulierungsfolgenabschätzung weiter zu etablieren und gezielt zu vertiefen.</p><p>Erste Elemente einer Antwort, wie sich die KMU-Tests verbessern lassen, finden sich in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Loepfe 02.3676, "Massnahmen zur Bürokratiebefreiung", vom 4. Dezember 2002. Parallel dazu wird ein Bewilligungsbericht erarbeitet (Antwort auf das Postulat der WAK-S, Administrative Entlastung von Unternehmen bei den bundesrechtlichen Verfahren) sowie ein Bericht über Massnahmen zur administrativen Entlastung (Antwort auf die Motion 02.3669 der Christlichdemokratischen Fraktion, Abbau von administrativen Belastungen von Unternehmen).</p><p>Der Regulierungsdichteindikator, der in Erfüllung des seinerzeitigen Postulates Speck 96.3583, "Neue Instrumente zur Eindämmung der Regulierungsflut", entwickelt worden war, wurde auf ausgewählte Gesetzesreformen der letzten Jahre angewandt, um Deregulierungseffekte aufzuzeigen. Auch dem Parlament werden folglich 2003 umfangreiche Unterlagen zur Verfügung stehen, anhand derer es beurteilen kann, in welcher Weise die Unternehmen weiter von staatlichen Interventionen zu entlasten sind.</p><p>Hinsichtlich Fortbestand des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) wird sich der Bundesrat bei der Beantwortung einer Motion der FDP-Fraktion äussern (02.3677, Lex Koller. Aufhebung); er wird sich bei gleicher Gelegenheit auch zum weiteren Vorgehen nach der Vernehmlassung zur Gesetzesrevision äussern, die auf das Postulat Theiler 01.3145, "Gleichbehandlung von Immobiliengesellschaften", zurückgeht.</p><p>6. Die administrierten und regulierten Preise sind Gegenstand verschiedener Analysen. Diese legen folgende Schritte nahe: Weitere Öffnung von Infrastruktursektoren, mehr Wettbewerb bei der Vergabe von Konzessionen, Aufhebung von Kontrahierungszwängen, Begrenzung von Angeboten, die mit Zwangsgebühren finanziert werden, Überprüfung von Subventionen, etwa bei meritorischen Gütern, Aufhebung der Milchkontingentierung sowie Abschaffung der problematischen Marktordnungen bei Fleisch, Eiern und Ölen, Erleichterung von Parallelimporten in die Schweiz wie bei den Automobilen, schärfere Praxis gegenüber marktbeherrschenden Positionen sowie eine weitere Liberalisierung des Marktzuganges durch Abbau von wirtschaftspolitischen Bewilligungspflichten nach dem Beispiel des Filmgesetzes.</p><p>Die Entwicklung administrierter und regulierter Preise zu verfolgen ist eine der beiden Hauptaufgaben des Preisüberwachers, der sich mit entsprechenden Empfehlungen an die massgebenden Behörden wendet. Das Problem wird somit angegangen. Noch nicht nachgewiesen ist, dass eine allgemeine Senkung der administrierten Preise sich günstig auf das gesamtwirtschaftliche Wachstum in der Schweiz auswirkt. Die Globalisierung, d. h. die weitere grenzüberschreitende Öffnung von Märkten, macht eine Annäherung an die anderswo praktizierten Preise zwar unausweichlich, und diese Annäherung der Preise fördert auch das Wohlergehen der Bevölkerung. Man muss allerdings auch mit einer schwierigen Übergangsphase rechnen, welche für die früher geschützten Unternehmen in diesen Sektoren manchmal sehr schmerzvoll ausfällt.</p><p>7. Mit Blick auf ein mögliches Preissenkungsprogramm in der Schweiz hält der Bundesrat fest, dass zunächst die Produktivität in den binnenorientierten Sektoren wie namentlich der Landwirtschaft angehoben werden muss, um dauerhaft tiefere Preise praktizieren zu können. Ohne solche Reformen, aber bei Fortbestand der derzeit hohen Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Exporte, würde eine Anpassung des Preisniveaus in der Schweiz durch einen stärkeren Franken aufgewogen. Es gilt somit Rahmenbedingungen zu schaffen, welche Produktivitätssteigerungen am optimalen Ort auslösen.</p><p>Insbesondere nötig sind eine Verschärfung des Binnenwettbewerbs, eine verstärkte Konkurrenz durch Importe dank weiterer wirtschaftlicher Integration, effiziente öffentliche Infrastrukturen, ein optimierter Gesundheitssektor und eine Fortsetzung der Reformen im Landwirtschaftsbereich. Der Bundesrat ist auch bereit, die Möglichkeiten für einen erweiterten Einsatz marktwirtschaftlicher Konzepte in der Raumplanung zu prüfen.</p><p>Bezüglich der Idee einer Zollunion ist anzumerken, dass der Bundesrat in der Legislaturperiode 2003-2007 eine europapolitische Standortbestimmung vornehmen will. Bei der Bereitstellung der Entscheidgrundlagen für diese Standortbestimmungen werden die wirtschaftlichen Vorteile einer Zollunion mit der EU genauso ein Thema sein wie die geforderte Würdigung eines solchen Schritts unter dem Aspekt der politischen Souveränität. Für den Fall eines Beitrittes zur EU, der ohne weiteres die Zollunion sowie die Teilhabe an der gemeinsamen Agrarpolitik einschliessen würde, wären diese Abklärungen ohnehin vorzunehmen.</p><p>8. Die Politik des Bundesrates ist auf das Prinzip einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet. Die wirtschaftliche Entwicklung ist einer der drei Pfeiler, an denen sich die Erreichung dieses Ziels misst. Nach einem Jahrzehnt der wirtschaftlichen Stagnation steht insbesondere die Wachstumspolitik im Zentrum der Wirtschaftspolitik. Der Wachstumsbericht des EVD, der am 7. Mai 2002 öffentlich vorgestellt wurde, zeigt im internationalen Vergleich auf, welche Stellung die Schweiz bezüglich der wichtigsten Determinanten des Wirtschaftswachstums einnimmt. Anhand der dort verwendeten Indikatoren werden sich auch die Fortschritte bei der Realisierung des Wachstumsziels messen lassen. Was die Realisierung der wachstumspolitischen Massnahmen angeht, werden die Legislaturplanung und die auf die Legislaturplanung Bezug nehmenden Geschäftsberichte des Bundsrates den nötigen Aufschluss geben. Zudem hat die IDA Wachstum den Auftrag, jährlich über die Umsetzung der von ihr thematisierten Reformen Bericht zu erstatten.</p><p>9. In der Antwort auf die Interpellation der sozialdemokratischeen Fraktion 02.3225, "Wachstumsdefizit der Schweiz", vom 4. Juni 2002, hat der Bundesrat in Beantwortung der Frage 9., "Wie hoch wären die volkswirtschaftlich und politisch relevanten Grössen wie BIP, Staatsquote, reale Einkommen, AHV-Renten usw., wenn die Schweiz seit Beginn der Neunzigerjahre ein gleich hohes Wachstum wie Österreich oder Luxemburg aufgewiesen hätte?" wohl wissend, dass solche Spekulationen immer mit der entsprechenden Vorsicht handzuhaben sind, das Folgende ausgeführt:</p><p>"Die weitreichenden Auswirkungen eines über Jahre hinweg tieferen Wachstums lassen sich rein numerisch einfach berechnen: 1,5 Prozent Wachstumsunterschied ergeben nach zehn Jahren ein etwa 16 Prozent höheres Bruttoinlandprodukt, was, gemessen am nominalen Bruttoinlandprodukt der Schweiz des Jahres 2000, rund 64 Milliarden Franken sind. Von solchen Werten ausgehend, lassen sich die Folgen für die Lohnsumme noch relativ gut ableiten, denkt man an die langfristig weitgehend konstante Lohnquote am Volkseinkommen. Da über die Migration bei einem anderen Wachstumsverlauf Ungewissheit besteht, lassen sich jedoch bereits die Folgen für die Löhne des Einzelnen kaum mehr abschätzen. Da die Renten an die Löhne gebunden sind, gilt dies auch für die AHV-Leistungen. Was ein höheres Bruttoinlandprodukt für die Staatsquote bedeutet hätte, bleibt auch ungewiss. Als Folge der langanhaltenden wirtschaftlichen Stagnation entstanden in den Neunzigerjahren bedeutende neue Ausgabenbedürfnisse. Gleichzeitig machten die Wirkungen der Stagnation auf die Staatseinnahmen Anpassungen bei den Abgabenlasten nötig, da der Schuldenaufbau gestoppt werden musste. Bereits diese zwei Hinweise zeigen, dass über die Einnahmen- und Ausgabengestaltung durch die Politik in einem anderen wirtschaftlichen Umfeld nur spekuliert werden kann."</p><p>Dies festgehalten, meint der Bundesrat, dass es jedenfalls nicht nur auf wachstumsfördernde steuerliche Entlastungen ankommt, denn diesen müssen bei stagnierender Wirtschaft entsprechende Ausgabenkürzungen gegenüberstehen, die - je nach Bereich, in dem sie vorgenommen werden - ihrerseits wieder das Wachstum tangieren. Wichtig ist, dass parallel zu einer auf Stabilität der Staatsquote zielenden Politik ein Wirtschaftswachstum stattfindet, das es gestattet, wachsende finanzielle Aufgaben der öffentlichen Hand im Rahmen bestehender Abgabensätze zu finanzieren.</p><p>10. Gemäss Bundesverfassung ist die Schweizerische Nationalbank eine unabhängige Institution, die eine Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes zu verfolgen hat. Vor grundlegenden geldpolitischen Entscheiden hat sie den Bundesrat über ihre Absichten in Kenntnis zu setzen.</p><p>Die geldpolitischen Entscheide selbst werden vom Direktorium der Schweizerischen Nationalbank gefasst, und zwar in unabhängiger Weise, ohne Zusammenarbeit mit dem Bundesrat. Folglich obliegt es prioritär der Nationalbank, sich auf verschiedene Szenarien der Wechselkursentwicklung und auf Krisen im monetären Bereich vorzubereiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die gegenwärtige konjunkturelle Situation der Schweiz, wie die mittel- und langfristigen Wachstumsaussichten (Wachstumstrend/Wachstumspfad) und wie die Arbeitsplatzsituation in den verschiedenen Branchen?</p><p>2. Die Interdepartementale Arbeitsgruppe (IDA) Wachstum hat dem Bundesrat am 22. Januar 2003 ihren Bericht vorgelegt. Der Bundesrat hat den Bericht nur zur Kenntnis genommen und "wird im Rahmen der weiteren Beratungen zur Legislaturplanung 2003-2007 entscheiden, ob und in welchem Sinn er den Empfehlungen der IDA Wachstum folgen will". Ist er bereit, angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage auf seinen Entscheid zurückzukommen und die vorgeschlagenen Massnahmen sofort zu prüfen, Prioritäten festzulegen und die Umsetzung umgehend an die Hand zu nehmen?</p><p>3. Ist er bereit, umgehend Vorlagen zu präsentieren, um erstens das Binnenmarktgesetz zwecks griffiger Ausgestaltung zu revidieren und um zweitens das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zwecks Erhöhung der Transparenz und des Wettbewerbs zu revidieren?</p><p>4. Ist er auch der Meinung, dass der Abstand der schweizerischen Regulierungen bezüglich Infrastruktur (Elektrizität, Letzte Meile, Gas usw.) zu führenden OECD-Staaten, insbesondere zur EU, verringert werden muss?</p><p>Welche Massnahmen sieht er zu welchem Zeitpunkt vor?</p><p>5. Regulierungen sind notwendig, aber sie verursachen auch Kosten, die sich in Prozenten des BIP messen. Ist der Bundesrat bereit, die Regulierungsfolgeabschätzung weiter zu etablieren und gezielt zu vertiefen, damit unnötige bestehende Gesetze (wie z. B. die Lex Koller/Friedrich), die wachstumshemmend sind und mit unnötig hohem Bürokratieaufwand verbunden sind, effektiv abgeschafft oder zumindest optimiert werden?</p><p>6. Wie beurteilt er das Ausmass und die volkswirtschaftlichen Auswirkungen von administrierten Preisen in der Schweiz? Ist er bereit, ein Inventar von staatlichen, halb- und nichtstaatlichen Bereichen auf Bundesebene, in denen kein Wettbewerb besteht, zu erstellen und zu prüfen, wo fixe Preise in Richtpreise umgewandelt bzw. wo Richtpreise fallen gelassen werden können? Kann der Bundesrat bestätigen, dass die administrierten Preise in bedeutendem Masse zur "Hochpreisinsel Schweiz" beitragen?</p><p>7. Ist er bereit, die in den Ziffern 3, 4, 5 und 6 angeführten prioritären Anliegen mit weiteren Anliegen zu einem eigentlichen Preissenkungsprogramm auszugestalten? Wie gewichtet er in einer solchen Strategie innovativere Vorschläge wie die Möglichkeit einer Zollunion mit der EU (ohne EU-Beitritt) unter Berücksichtigung der aussenpolitischen Souveränität und den Auswirkungen auf die Landwirtschaft? Die Zollunion würde laut Schätzungen eine Kostenersparnis in der Grössenordnung von bis zu einem ganzen Prozent des Aussenhandelsvolumens bringen.</p><p>Ist er bereit, die Möglichkeiten marktwirtschaftlicher Konzepte in der Raumplanung (z. B. Verhandlungslösungen) vertieft zu prüfen?</p><p>8. Ist er bereit, der Wachstumspolitik in der kommenden Legislatur 2003-2007 die erste Priorität zuzumessen und sie ins "Zentrum seiner Politik" zu stellen, so wie es die FDP-Fraktion schon in ihrer Motion 01.3089 verlangt hat?</p><p>Wie gedenkt er die Fortschritte eines allfälligen Wachstumsprogrammes zu messen und zu beurteilen?</p><p>Ist er bereit, dem Parlament darüber alljährlich Bericht zu erstatten, so wie es die FDP in derselben Motion fordert?</p><p>9. Welche bezifferbaren Auswirkungen hätte ein durchschnittliches OECD-Wachstum in der Schweiz für die Jahre 1993-2003 auf die Fiskalerträge des Bundes und der Kantone, auf die Bundeskasse, auf die Finanzierung der Sozialwerke und auf die Arbeitslosigkeit gehabt? Stimmt der Bundesrat der FDP zu, dass der Haushalt des Bundes in einer weit komfortableren Lage wäre als heute? Teilt der Bundesrat zudem die Auffassung, dass steuerliche Entlastungen wachstumsfördernd wirken?</p><p>10. Hat er in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Nationalbank Szenarien entwickelt, und bestehen vorbehaltene Beschlüsse zur Wechselkurspolitik im Hinblick auf krisenhafte Entwicklungen?</p>
- Mehr Arbeitsplätze. Die Schweiz braucht ein Wachstums- und Preissenkungsprogramm
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