Internationale Konvention für ein Verbot des Klonens

ShortId
03.3037
Id
20033037
Updated
10.04.2024 09:26
Language
de
Title
Internationale Konvention für ein Verbot des Klonens
AdditionalIndexing
2841;Verbrechen gegen Personen;Bioethik;Klonen;Würde der Kreatur;internationale Konvention;künstliche Fortpflanzung
1
  • L07K07060105010404, Klonen
  • L03K010304, künstliche Fortpflanzung
  • L05K1002020205, internationale Konvention
  • L05K0501020103, Verbrechen gegen Personen
  • L05K1603010401, Bioethik
  • L04K05020701, Würde der Kreatur
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat lehnt das reproduktive Klonen von Menschen als grundlegenden Verstoss gegen die Menschenwürde strikt ab und unterstützt deshalb auch auf internationaler Ebene sämtliche Bemühungen, die auf ein verbindliches Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen abzielen.</p><p>In der Uno hat sich die Schweiz formell für eine rasche Verhandlung einer Konvention über das weltweite Verbot des reproduktiven Klonens menschlicher Lebewesen engagiert. Dabei hat die Schweiz den Vorschlag Frankreichs und Deutschlands, welcher ein sofortiges Verbot des reproduktiven Klonens bezweckt, vollumfänglich unterstützt und wird für dieses Anliegen auch in den weiteren Verhandlungen aktiv einstehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ende Dezember 2002 löste eine Nachricht weltweite Empörung aus: Eine Sekte behauptete, dank ihrer Hilfe sei das erste geklonte menschliche Baby geboren worden. Obwohl diese Ankündigung weder unwiderlegbar bestätigt noch entkräftet worden ist, hat sie schwerwiegende ethische Fragen aufgeworfen und Staaten, Gesellschaft und Wissenschaft mit ihrer Verantwortung konfrontiert.</p><p>Die Idee des reproduktiven Klonens als solche ist inakzeptabel. Dies bestätigt die Haltung zahlreicher Menschen in der Schweiz und auf der ganzen Welt. Das reproduktive Klonen ist ein Verbrechen gegen die Menschheit. Es ist ethisch nicht vertretbar, auf diese Weise mit dem Leben zu spielen! Deshalb müssen die Behauptungen von Personen, reproduktives Klonen zu betreiben oder betrieben zu haben, mit aller Entschiedenheit verurteilt werden.</p><p>Die Bundesverfassung (Art. 119) verbietet das Klonen menschlicher Lebewesen ausdrücklich. Dennoch ist es sinnlos, lediglich auf nationaler Ebene gegen diese Vorfälle vorzugehen, ist doch die gesamte Menschheit von diesem Problem betroffen.</p><p>Der Europarat war sich dessen bewusst und hat ein Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen erarbeitet. Das Zusatzprotokoll wurde der Bundesversammlung unterbreitet. Sie wird sich damit befassen, sobald das Transplantationsgesetz verabschiedet ist. Das Problem betrifft jedoch nicht nur Europa.</p><p>Deshalb richte ich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>- Teilt er die Auffassung, dass reproduktives Klonen inakzeptabel ist und gegen die Menschenwürde verstösst und dass deshalb ein Verbot dieser Art des Klonens in einem weltweit geltenden Rechtsinstrument verankert werden sollte?</p><p>- Wenn ja, wird er sich bei den Vereinten Nationen dafür einsetzen, dass ein internationales Übereinkommen über das Verbot des reproduktiven Klonens ausgearbeitet und verabschiedet wird, wie dies Frankreich und Deutschland bereits 1999 vorgeschlagen haben?</p>
  • Internationale Konvention für ein Verbot des Klonens
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat lehnt das reproduktive Klonen von Menschen als grundlegenden Verstoss gegen die Menschenwürde strikt ab und unterstützt deshalb auch auf internationaler Ebene sämtliche Bemühungen, die auf ein verbindliches Verbot des reproduktiven Klonens von Menschen abzielen.</p><p>In der Uno hat sich die Schweiz formell für eine rasche Verhandlung einer Konvention über das weltweite Verbot des reproduktiven Klonens menschlicher Lebewesen engagiert. Dabei hat die Schweiz den Vorschlag Frankreichs und Deutschlands, welcher ein sofortiges Verbot des reproduktiven Klonens bezweckt, vollumfänglich unterstützt und wird für dieses Anliegen auch in den weiteren Verhandlungen aktiv einstehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ende Dezember 2002 löste eine Nachricht weltweite Empörung aus: Eine Sekte behauptete, dank ihrer Hilfe sei das erste geklonte menschliche Baby geboren worden. Obwohl diese Ankündigung weder unwiderlegbar bestätigt noch entkräftet worden ist, hat sie schwerwiegende ethische Fragen aufgeworfen und Staaten, Gesellschaft und Wissenschaft mit ihrer Verantwortung konfrontiert.</p><p>Die Idee des reproduktiven Klonens als solche ist inakzeptabel. Dies bestätigt die Haltung zahlreicher Menschen in der Schweiz und auf der ganzen Welt. Das reproduktive Klonen ist ein Verbrechen gegen die Menschheit. Es ist ethisch nicht vertretbar, auf diese Weise mit dem Leben zu spielen! Deshalb müssen die Behauptungen von Personen, reproduktives Klonen zu betreiben oder betrieben zu haben, mit aller Entschiedenheit verurteilt werden.</p><p>Die Bundesverfassung (Art. 119) verbietet das Klonen menschlicher Lebewesen ausdrücklich. Dennoch ist es sinnlos, lediglich auf nationaler Ebene gegen diese Vorfälle vorzugehen, ist doch die gesamte Menschheit von diesem Problem betroffen.</p><p>Der Europarat war sich dessen bewusst und hat ein Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin über das Verbot des Klonens menschlicher Lebewesen erarbeitet. Das Zusatzprotokoll wurde der Bundesversammlung unterbreitet. Sie wird sich damit befassen, sobald das Transplantationsgesetz verabschiedet ist. Das Problem betrifft jedoch nicht nur Europa.</p><p>Deshalb richte ich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>- Teilt er die Auffassung, dass reproduktives Klonen inakzeptabel ist und gegen die Menschenwürde verstösst und dass deshalb ein Verbot dieser Art des Klonens in einem weltweit geltenden Rechtsinstrument verankert werden sollte?</p><p>- Wenn ja, wird er sich bei den Vereinten Nationen dafür einsetzen, dass ein internationales Übereinkommen über das Verbot des reproduktiven Klonens ausgearbeitet und verabschiedet wird, wie dies Frankreich und Deutschland bereits 1999 vorgeschlagen haben?</p>
    • Internationale Konvention für ein Verbot des Klonens

Back to List