Bahnreform. Wie weiter?

ShortId
03.3051
Id
20033051
Updated
10.04.2024 13:58
Language
de
Title
Bahnreform. Wie weiter?
AdditionalIndexing
48;Bahnreform;SBB;marktbeherrschende Stellung;Schienenverkehr;Wettbewerbspolitik;Privatbahn;Schienennetz
1
  • L04K18030203, Bahnreform
  • L05K1801021103, SBB
  • L05K0703010104, marktbeherrschende Stellung
  • L04K07030104, Wettbewerbspolitik
  • L05K1801021102, Privatbahn
  • L04K18030207, Schienennetz
  • L03K180302, Schienenverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Bahnreform 1 hat die Schweiz durch die rechtliche Verselbstständigung der SBB und durch die Einführung des Netzzuganges wichtige Voraussetzungen für eine neue Wettbewerbssituation auf dem Schienennetz geschaffen. Die Bahnreform 2 will diese Errungenschaften sichern und konsolidieren. Ziel ist, die Effizienz des öffentlichen Verkehrs weiter zu steigern. Thematisch stehen die Harmonisierung der Finanzierung der Infrastruktur, die Sicherheit sowie die Gleichbehandlung der Transportunternehmungen im Vordergrund. Das Vernehmlassungsverfahren zu dieser Vorlage soll noch im Jahr 2003 eröffnet werden; der Bundesrat wird somit Gelegenheit haben, die einzelnen Reformelemente zu gewichten.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Mit der Bahnreform 1 wurden die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb im Güter- und Regionalverkehr geschaffen. In der Praxis gibt es diesbezüglich auch erste Erfahrungen: Im Güterverkehr spielt der Wettbewerb der SBB Cargo mit dem Railion/BLS Cargo Verbund. In Regionalverkehr erfolgten bereits mehrere Ausschreibungen von Busangeboten. Die heute geltende Rechtsgrundlage lässt auch Ausschreibungen im ganzen regionalen Personenverkehr zu.</p><p>2. Mit der Bahnreform 2 soll die Gleichbehandlung der Transportunternehmungen umgesetzt werden. Gleichzeitig soll ein Konsolidierungsprozess bei den Privatbahnen in die Wege geleitet werden; dabei wird sich weisen, ob und wo konkurrenzfähige Privatbahngruppen entstehen.</p><p>3. Die ausländischen Konkurrenten der SBB, wie die DB oder Connex, stellen die im europäischen Verhältnis kleine SBB im Güterverkehr wie auch im regionalen Personenverkehr vor grosse Herausforderungen. Der Bundesrat erwartet, dass sich die SBB ohne besondere staatliche Hilfe auf diesen beiden Märkten behauptet. Er lehnt aber auch besondere Massnahmen ab, welche die Wettbewerbsposition der SBB auf dem Markt schwächen würde.</p><p>4. Die SBB hat in gewissen Bereichen gegenüber der KTU Vorteile, in anderen Bereichen aber auch Nachteile. Die Gleichbehandlung zwischen SBB und KTU als Grundlage für einen fairen Wettbewerb ist ein Ziel der Bahnreform 2, welche gemäss Planung noch dieses Jahr in die Vernehmlassung gehen soll.</p><p>5. Mit der Revision des EBG 1996 wurde mit dem System der Ausschreibung die Grundlage für den Wettbewerb im bestellten Verkehr eingeführt. Dieses System soll mit der Bahnreform 2 optimiert werden.</p><p>6. Die Schweiz hat sich mit dem Landverkehrsabkommen verpflichtet, die EU-Regelungen im Bereich Landverkehr äquivalent in nationales Recht umzusetzen. Seit Unterzeichnung des Abkommens hat sich das EU-Recht (Acquis communautaire) weiterentwickelt. Im Rahmen des Gemischten Ausschusses für den Landverkehr wird die Umsetzung in der Schweiz verhandelt. Zurzeit geht es primär um das erste Bahnpaket. Allfällige Regelungen zum Personenverkehr wird die EU frühestens mit dem zweiten Bahnpaket verabschieden.</p><p>7. Die Freigabe der transeuropäischen Schienennetze für den Güterverkehr ist Teil des ersten Bahnpaketes. Die Schweiz ist daran, ihr Netz hierfür zu definieren und im Rahmen des Gemischten Ausschusses zu verhandeln.</p><p>8. Die europäische Eisenbahnagentur ist ein von der EU geplantes technisches Aufsichtsgremium zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Interoperabilität und der Sicherheitsnormen des Bahnbetriebes im EU-Raum. Ihre Schaffung ist im zweiten Bahnpaket der EU vorgesehen. Der Bund signalisiert Interesse an diesem Vorhaben. Sobald die Teilnahme der Schweiz an dieser Agentur im Zusammenhang mit der Übernahme des zweiten Bahnpaketes zur Diskussion steht, wird die Angelegenheit im Gemischten Ausschuss erörtert.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Konzentrationsprozess im schweizerischen Eisenbahnmarkt hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass nebst den SBB kaum mehr weitere unabhängige Bahnen öffentliche Verkehrsdienstleistungen im Normalspurbereich (z. B. GFM, RM, SOB, SZU) anbieten. Die SBB beherrscht heute rund 95 Prozent des Marktes. Bei einer derart marktbeherrschenden Stellung eines Konkurrenten, mehr Wettbewerb zwischen den Bahnen zu erwarten, egal ob im Güter- oder im Personenverkehr, ist illusorisch.</p><p>Auch der aus dem Ausland antizipierte, intensivere Wettbewerb unserer Bahnen mit anderen Staats- und Privatbahnen ist derzeit mehr Wunsch als Wirklichkeit. Ganz abgesehen davon, dass die SBB über gezielte Auslandaktivitäten sowie über die Einsitznahme ihres Generaldirektors im Verwaltungsrat der SNCF als potenzielle Konkurrentin den Wettbewerb eindämmt, statt fördert.</p><p>Die dargestellte "Wettbewerbssituation" im schweizerischen Eisenbahnmarkt stellt die Philosophie der Bahnreform sowie der neueren Eisenbahngesetzgebung grundsätzlich infrage. Der Bundesrat wird daher gebeten, dem Parlament Bericht über die Zukunft des schweizerischen Eisenbahnmarktes sowie über die Erfüllung der bisherigen Reformen zu erstatten.</p><p>Von besonderem Interesse ist dabei die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Lassen sich die Zielsetzungen der Bahnreform sowie der Eisenbahngesetzgebung bezüglich der Schaffung von mehr Wettbewerb und der Stärkung aller Transportunternehmungen im Markt mit der aktuellen Vormachtstellung der SBB überhaupt verwirklichen?</p><p>2. Mit der Übertragung der MThB an die SBB-Tochter Thurbo ist der Marktanteil der SBB weiter angestiegen. Ist der Bundesrat der Meinung, dass trotz der besonderen Stellung der SBB sowie der ungleichen Finanzierung von SBB und KTU die noch bestehenden normalspurigen Privatbahnen eigenständig überleben können?</p><p>3. Wenn Ja, mit welchen Massnahmen will der Bund das Überleben der verbleibenden Privatbahnen sichern bzw. verhindern, dass diese ebenfalls in eine Abhängigkeit zu den SBB geraten?</p><p>4. Solange die Bahnreform 2 nicht kommt, können wichtige Postulate (Entschuldung der Privatbahnen und deren Pensionskassen analog den SBB; Harmonisierung der Finanzierung von Privatbahnen und SBB) nicht erfüllt werden. Ohne diese Gleichstellung ist ein fairer Wettbewerb nicht möglich. Was beabsichtigt der Bund diesbezüglich vorzukehren?</p><p>5. Mit welchen konkreten Massnahmen will der Bund - entsprechend der Philosophie der Bahnreform - mehr Wettbewerb im schweizerischen Eisenbahnmarkt schaffen?</p><p>6. Wie will der Bund auf die EU-weite Freigabe der transeuropäischen Schienennetze im Güterverkehr ab diesem Jahr sowie ab 2006 bis 2008 im Personenverkehr reagieren?</p><p>7. Hat der Bund die Absicht, mit der EU bezüglich eines Einbezuges der Schweiz in die transnationale Öffnung der europäischen Schienennetze zu verhandeln?</p><p>8. Strebt der Bund einen Einsitz in der geplanten europäischen Eisenbahnagentur an?</p>
  • Bahnreform. Wie weiter?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Bahnreform 1 hat die Schweiz durch die rechtliche Verselbstständigung der SBB und durch die Einführung des Netzzuganges wichtige Voraussetzungen für eine neue Wettbewerbssituation auf dem Schienennetz geschaffen. Die Bahnreform 2 will diese Errungenschaften sichern und konsolidieren. Ziel ist, die Effizienz des öffentlichen Verkehrs weiter zu steigern. Thematisch stehen die Harmonisierung der Finanzierung der Infrastruktur, die Sicherheit sowie die Gleichbehandlung der Transportunternehmungen im Vordergrund. Das Vernehmlassungsverfahren zu dieser Vorlage soll noch im Jahr 2003 eröffnet werden; der Bundesrat wird somit Gelegenheit haben, die einzelnen Reformelemente zu gewichten.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Mit der Bahnreform 1 wurden die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb im Güter- und Regionalverkehr geschaffen. In der Praxis gibt es diesbezüglich auch erste Erfahrungen: Im Güterverkehr spielt der Wettbewerb der SBB Cargo mit dem Railion/BLS Cargo Verbund. In Regionalverkehr erfolgten bereits mehrere Ausschreibungen von Busangeboten. Die heute geltende Rechtsgrundlage lässt auch Ausschreibungen im ganzen regionalen Personenverkehr zu.</p><p>2. Mit der Bahnreform 2 soll die Gleichbehandlung der Transportunternehmungen umgesetzt werden. Gleichzeitig soll ein Konsolidierungsprozess bei den Privatbahnen in die Wege geleitet werden; dabei wird sich weisen, ob und wo konkurrenzfähige Privatbahngruppen entstehen.</p><p>3. Die ausländischen Konkurrenten der SBB, wie die DB oder Connex, stellen die im europäischen Verhältnis kleine SBB im Güterverkehr wie auch im regionalen Personenverkehr vor grosse Herausforderungen. Der Bundesrat erwartet, dass sich die SBB ohne besondere staatliche Hilfe auf diesen beiden Märkten behauptet. Er lehnt aber auch besondere Massnahmen ab, welche die Wettbewerbsposition der SBB auf dem Markt schwächen würde.</p><p>4. Die SBB hat in gewissen Bereichen gegenüber der KTU Vorteile, in anderen Bereichen aber auch Nachteile. Die Gleichbehandlung zwischen SBB und KTU als Grundlage für einen fairen Wettbewerb ist ein Ziel der Bahnreform 2, welche gemäss Planung noch dieses Jahr in die Vernehmlassung gehen soll.</p><p>5. Mit der Revision des EBG 1996 wurde mit dem System der Ausschreibung die Grundlage für den Wettbewerb im bestellten Verkehr eingeführt. Dieses System soll mit der Bahnreform 2 optimiert werden.</p><p>6. Die Schweiz hat sich mit dem Landverkehrsabkommen verpflichtet, die EU-Regelungen im Bereich Landverkehr äquivalent in nationales Recht umzusetzen. Seit Unterzeichnung des Abkommens hat sich das EU-Recht (Acquis communautaire) weiterentwickelt. Im Rahmen des Gemischten Ausschusses für den Landverkehr wird die Umsetzung in der Schweiz verhandelt. Zurzeit geht es primär um das erste Bahnpaket. Allfällige Regelungen zum Personenverkehr wird die EU frühestens mit dem zweiten Bahnpaket verabschieden.</p><p>7. Die Freigabe der transeuropäischen Schienennetze für den Güterverkehr ist Teil des ersten Bahnpaketes. Die Schweiz ist daran, ihr Netz hierfür zu definieren und im Rahmen des Gemischten Ausschusses zu verhandeln.</p><p>8. Die europäische Eisenbahnagentur ist ein von der EU geplantes technisches Aufsichtsgremium zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Interoperabilität und der Sicherheitsnormen des Bahnbetriebes im EU-Raum. Ihre Schaffung ist im zweiten Bahnpaket der EU vorgesehen. Der Bund signalisiert Interesse an diesem Vorhaben. Sobald die Teilnahme der Schweiz an dieser Agentur im Zusammenhang mit der Übernahme des zweiten Bahnpaketes zur Diskussion steht, wird die Angelegenheit im Gemischten Ausschuss erörtert.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Konzentrationsprozess im schweizerischen Eisenbahnmarkt hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass nebst den SBB kaum mehr weitere unabhängige Bahnen öffentliche Verkehrsdienstleistungen im Normalspurbereich (z. B. GFM, RM, SOB, SZU) anbieten. Die SBB beherrscht heute rund 95 Prozent des Marktes. Bei einer derart marktbeherrschenden Stellung eines Konkurrenten, mehr Wettbewerb zwischen den Bahnen zu erwarten, egal ob im Güter- oder im Personenverkehr, ist illusorisch.</p><p>Auch der aus dem Ausland antizipierte, intensivere Wettbewerb unserer Bahnen mit anderen Staats- und Privatbahnen ist derzeit mehr Wunsch als Wirklichkeit. Ganz abgesehen davon, dass die SBB über gezielte Auslandaktivitäten sowie über die Einsitznahme ihres Generaldirektors im Verwaltungsrat der SNCF als potenzielle Konkurrentin den Wettbewerb eindämmt, statt fördert.</p><p>Die dargestellte "Wettbewerbssituation" im schweizerischen Eisenbahnmarkt stellt die Philosophie der Bahnreform sowie der neueren Eisenbahngesetzgebung grundsätzlich infrage. Der Bundesrat wird daher gebeten, dem Parlament Bericht über die Zukunft des schweizerischen Eisenbahnmarktes sowie über die Erfüllung der bisherigen Reformen zu erstatten.</p><p>Von besonderem Interesse ist dabei die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Lassen sich die Zielsetzungen der Bahnreform sowie der Eisenbahngesetzgebung bezüglich der Schaffung von mehr Wettbewerb und der Stärkung aller Transportunternehmungen im Markt mit der aktuellen Vormachtstellung der SBB überhaupt verwirklichen?</p><p>2. Mit der Übertragung der MThB an die SBB-Tochter Thurbo ist der Marktanteil der SBB weiter angestiegen. Ist der Bundesrat der Meinung, dass trotz der besonderen Stellung der SBB sowie der ungleichen Finanzierung von SBB und KTU die noch bestehenden normalspurigen Privatbahnen eigenständig überleben können?</p><p>3. Wenn Ja, mit welchen Massnahmen will der Bund das Überleben der verbleibenden Privatbahnen sichern bzw. verhindern, dass diese ebenfalls in eine Abhängigkeit zu den SBB geraten?</p><p>4. Solange die Bahnreform 2 nicht kommt, können wichtige Postulate (Entschuldung der Privatbahnen und deren Pensionskassen analog den SBB; Harmonisierung der Finanzierung von Privatbahnen und SBB) nicht erfüllt werden. Ohne diese Gleichstellung ist ein fairer Wettbewerb nicht möglich. Was beabsichtigt der Bund diesbezüglich vorzukehren?</p><p>5. Mit welchen konkreten Massnahmen will der Bund - entsprechend der Philosophie der Bahnreform - mehr Wettbewerb im schweizerischen Eisenbahnmarkt schaffen?</p><p>6. Wie will der Bund auf die EU-weite Freigabe der transeuropäischen Schienennetze im Güterverkehr ab diesem Jahr sowie ab 2006 bis 2008 im Personenverkehr reagieren?</p><p>7. Hat der Bund die Absicht, mit der EU bezüglich eines Einbezuges der Schweiz in die transnationale Öffnung der europäischen Schienennetze zu verhandeln?</p><p>8. Strebt der Bund einen Einsitz in der geplanten europäischen Eisenbahnagentur an?</p>
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