Telekommunikation. Ausgliederung des Festnetzbereiches
- ShortId
-
03.3054
- Id
-
20033054
- Updated
-
10.04.2024 08:47
- Language
-
de
- Title
-
Telekommunikation. Ausgliederung des Festnetzbereiches
- AdditionalIndexing
-
34;Übertragungsnetz;Telekommunikationsindustrie;Staatseigentum;service public;öffentliches Unternehmen
- 1
-
- L04K12020308, Telekommunikationsindustrie
- L06K120202010203, Übertragungsnetz
- L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
- L04K05070116, Staatseigentum
- L04K08060111, service public
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes geriet der Service public stark unter Druck.</p><p>Auch die Swisscom, die diesen Service public sicherstellen muss, verhält sich offensichtlich (teilweise muss sie sich so verhalten) ambivalent. Sie tritt auf als Service public; ihre Unternehmenspolitik drückt dies aber nicht mehr ausreichend aus oder kann es nicht mehr ausdrücken. Wegen der Eigenheiten des Telekommunikationsmarktes lassen sich der Wettbewerb auf der einen Seite und die Gewährleistung des Service public auf der anderen Seite immer weniger vereinbaren.</p><p>In der Absicht, den Service public auch in diesem Bereich besser zu gewährleisten und ihn dem destabilisierenden Sog des Marktes zu entziehen, könnte es sinnvoll sein, die Aktivitäten auszugliedern und wenigstens das Festnetz vollumfänglich unter öffentliche Kontrolle zu stellen.</p><p>Dank vollumfänglicher Kontrolle der Festnetzinfrastruktur könnte der Bund:</p><p>- den Service public dem Druck und den Bedingungen des Marktes entziehen und dadurch wirksamer sicherstellen;</p><p>- die laufende Verbesserung der Infrastruktur in Abhängigkeit und Übereinstimmung mit den Entwicklungszielen der Volkswirtschaft fördern;</p><p>- die Leistungsfähigkeit der Informationsgesellschaft gezielt unterstützen;</p><p>- die Kontroversen um die letzte Meile beilegen.</p><p>In der Praxis ist bereits heute dieser Bereich innerhalb der Swisscom besonders strukturiert. Es wurden zwei Spezialeinheiten geschaffen: Fixnet (Festnetz) und Cablex (Management der Unterstrukturen). Die Ausgliederung dieser beiden Einheiten wäre also einfach.</p><p>Deren Unterstellung unter die Leitung des Bundes würde die Konzession für die Grundversorgung bei den anderen Telekommunikationsdienstleistungen im Übrigen nicht aufheben.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat, ob er die Frage einer solchen Verankerung des Service public im Telekommunikationsbereich nicht vertieft abklären will.</p>
- <p>Den Service public bzw. die Grundversorgung in der Telekommunikation sicherzustellen, ist eines der Hauptziele der heutigen Fernmeldeordnung. Der Bund hat denn auch laut Fernmeldegesetz bereits jetzt eine klare Rolle bei der Festlegung der Grundversorgungsdienste und bei deren Sicherstellung. So hat der Bundesrat den Leistungsumfang der Grundversorgung letztmals per 1. Januar 2003 den aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen sowie dem Stand der Technik angepasst und z. B. die ISDN-Dienste neu in den Leistungskatalog aufgenommen.</p><p>Die Swisscom hat sich im Jahre 2002 wiederum um die fünf Jahre geltende Grundversorgungskonzession bemüht und diese Konzession von der zuständigen Kommunikationskommission erteilt erhalten. Dabei hat sie keine finanziellen Abgeltungen für allfällig ungedeckte Kosten der Grundversorgung geltend gemacht. Die Grundversorgungskonzessionärin muss bei der Erbringung der entsprechenden Dienste klar festgelegte Qualitätskriterien einhalten und investiert dafür weiterhin in den Unterhalt und die Instandhaltung ihrer Netze. Die zuständigen Behörden überwachen, dass die Grundversorgungsdienste zu den gesetzlich vorgegebenen Preisobergrenzen sowie im Rahmen der vorgegebenen Qualitätsstandards erbracht werden. Die Grundversorgung im Telekommunikationssektor ist somit weiterhin gesichert, ohne dass das Festnetz aus der Swisscom ausgegliedert und vollumfänglich unter die Kontrolle des Bundes gestellt werden muss.</p><p>Das geltende Fernmeldegesetz geht von seiner Ausrichtung her davon aus, dass das Betreiben von Fernmeldenetzen sowie das Erbringen von Fernmeldediensten konzessionierten Unternehmen überlassen wird. Die Marktöffnung im Jahre 1998 erfolgte international harmonisiert und wurde mit völkerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen des Gats gebunden. </p><p>Die Ausgliederung des Festnetzes aus der Swisscom bzw. die Verstaatlichung des Festnetzes durch den Bund würde erhebliche finanzielle Probleme stellen, da die Aktionäre der Swisscom AG für die sich daraus ergebenden Wertminderungen ihrer Aktien in Milliardenhöhe entschädigt werden müssten. Zudem dürfte eine Zwangsverstaatlichung des Swisscom-Festnetzes negative Investitionsanreize auf die gesamte Schweizer Volkswirtschaft ausüben, indem bei privaten Investoren Bedenken bezüglich der Rechtssicherheit von Investitionen in Schweizer Infrastrukturen geschürt würden.</p><p>Was die angeführten Kontroversen um die letzte Meile anbelangt, so hat der Bundesrat am 26. Februar 2003 entschieden, die letzte Meile mittels Verordnungsänderung per 1. April 2003 zu entbündeln und diese Frage anlässlich der Beratungen über die bereits laufende Revision des Fernmeldegesetzes zusätzlich dem Parlament zu unterbreiteten.</p><p>Hinsichtlich der Förderung der Informationsgesellschaft hat sich der Bundesrat in seiner Strategie aus dem Jahre 1998 für gezielte Förderungsmassnahmen und Initiativen im Bereich der Dienste und Anwendungen ausgesprochen. Beim vorhandenen sehr guten Ausbaustand der Telekommunikationsinfrastrukturen in der Schweiz schätzt der Bundesrat den Bedarf an staatlichen Eingriffen nicht im Bereich der Infrastrukturen, sondern vielmehr im Bereich der Ausbildung und der Förderung der Nutzung als gegeben ein.</p><p>Der Bundesrat sieht somit keine Notwendigkeit, vom Sinn und Geist des geltenden Fernmeldegesetzes abzukommen und das Festnetz der Swisscom sowie dessen Verwaltung der Aufsicht des Bundes zu unterstellen. Im Rahmen der laufenden Revision des Fernmeldegesetzes ist er natürlich bereit, verschiedene Optionen der Fernmelderegulierung zu erörtern und dem Parlament bei Bedarf entsprechende Entscheidgrundlagen zur Verfügung zu stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Erhaltung des Service public im Telekommunikationssektor ist angesichts der raschen technischen Entwicklung besonders schwierig. Im liberalisierten Markt besteht zudem die Tendenz, dass unter dem Wettbewerbsdruck auch Unternehmen mit öffentlichem Auftrag die Rendite über den Service public stellen.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat, ob er nicht im Hinblick auf den Service public im Telekommunikationssektor prüfen will, ob das Festnetz und dessen Verwaltung nicht voll und ganz der Aufsicht des Bundes unterstellt werden sollte.</p>
- Telekommunikation. Ausgliederung des Festnetzbereiches
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes geriet der Service public stark unter Druck.</p><p>Auch die Swisscom, die diesen Service public sicherstellen muss, verhält sich offensichtlich (teilweise muss sie sich so verhalten) ambivalent. Sie tritt auf als Service public; ihre Unternehmenspolitik drückt dies aber nicht mehr ausreichend aus oder kann es nicht mehr ausdrücken. Wegen der Eigenheiten des Telekommunikationsmarktes lassen sich der Wettbewerb auf der einen Seite und die Gewährleistung des Service public auf der anderen Seite immer weniger vereinbaren.</p><p>In der Absicht, den Service public auch in diesem Bereich besser zu gewährleisten und ihn dem destabilisierenden Sog des Marktes zu entziehen, könnte es sinnvoll sein, die Aktivitäten auszugliedern und wenigstens das Festnetz vollumfänglich unter öffentliche Kontrolle zu stellen.</p><p>Dank vollumfänglicher Kontrolle der Festnetzinfrastruktur könnte der Bund:</p><p>- den Service public dem Druck und den Bedingungen des Marktes entziehen und dadurch wirksamer sicherstellen;</p><p>- die laufende Verbesserung der Infrastruktur in Abhängigkeit und Übereinstimmung mit den Entwicklungszielen der Volkswirtschaft fördern;</p><p>- die Leistungsfähigkeit der Informationsgesellschaft gezielt unterstützen;</p><p>- die Kontroversen um die letzte Meile beilegen.</p><p>In der Praxis ist bereits heute dieser Bereich innerhalb der Swisscom besonders strukturiert. Es wurden zwei Spezialeinheiten geschaffen: Fixnet (Festnetz) und Cablex (Management der Unterstrukturen). Die Ausgliederung dieser beiden Einheiten wäre also einfach.</p><p>Deren Unterstellung unter die Leitung des Bundes würde die Konzession für die Grundversorgung bei den anderen Telekommunikationsdienstleistungen im Übrigen nicht aufheben.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat, ob er die Frage einer solchen Verankerung des Service public im Telekommunikationsbereich nicht vertieft abklären will.</p>
- <p>Den Service public bzw. die Grundversorgung in der Telekommunikation sicherzustellen, ist eines der Hauptziele der heutigen Fernmeldeordnung. Der Bund hat denn auch laut Fernmeldegesetz bereits jetzt eine klare Rolle bei der Festlegung der Grundversorgungsdienste und bei deren Sicherstellung. So hat der Bundesrat den Leistungsumfang der Grundversorgung letztmals per 1. Januar 2003 den aktuellen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen sowie dem Stand der Technik angepasst und z. B. die ISDN-Dienste neu in den Leistungskatalog aufgenommen.</p><p>Die Swisscom hat sich im Jahre 2002 wiederum um die fünf Jahre geltende Grundversorgungskonzession bemüht und diese Konzession von der zuständigen Kommunikationskommission erteilt erhalten. Dabei hat sie keine finanziellen Abgeltungen für allfällig ungedeckte Kosten der Grundversorgung geltend gemacht. Die Grundversorgungskonzessionärin muss bei der Erbringung der entsprechenden Dienste klar festgelegte Qualitätskriterien einhalten und investiert dafür weiterhin in den Unterhalt und die Instandhaltung ihrer Netze. Die zuständigen Behörden überwachen, dass die Grundversorgungsdienste zu den gesetzlich vorgegebenen Preisobergrenzen sowie im Rahmen der vorgegebenen Qualitätsstandards erbracht werden. Die Grundversorgung im Telekommunikationssektor ist somit weiterhin gesichert, ohne dass das Festnetz aus der Swisscom ausgegliedert und vollumfänglich unter die Kontrolle des Bundes gestellt werden muss.</p><p>Das geltende Fernmeldegesetz geht von seiner Ausrichtung her davon aus, dass das Betreiben von Fernmeldenetzen sowie das Erbringen von Fernmeldediensten konzessionierten Unternehmen überlassen wird. Die Marktöffnung im Jahre 1998 erfolgte international harmonisiert und wurde mit völkerrechtlichen Verpflichtungen im Rahmen des Gats gebunden. </p><p>Die Ausgliederung des Festnetzes aus der Swisscom bzw. die Verstaatlichung des Festnetzes durch den Bund würde erhebliche finanzielle Probleme stellen, da die Aktionäre der Swisscom AG für die sich daraus ergebenden Wertminderungen ihrer Aktien in Milliardenhöhe entschädigt werden müssten. Zudem dürfte eine Zwangsverstaatlichung des Swisscom-Festnetzes negative Investitionsanreize auf die gesamte Schweizer Volkswirtschaft ausüben, indem bei privaten Investoren Bedenken bezüglich der Rechtssicherheit von Investitionen in Schweizer Infrastrukturen geschürt würden.</p><p>Was die angeführten Kontroversen um die letzte Meile anbelangt, so hat der Bundesrat am 26. Februar 2003 entschieden, die letzte Meile mittels Verordnungsänderung per 1. April 2003 zu entbündeln und diese Frage anlässlich der Beratungen über die bereits laufende Revision des Fernmeldegesetzes zusätzlich dem Parlament zu unterbreiteten.</p><p>Hinsichtlich der Förderung der Informationsgesellschaft hat sich der Bundesrat in seiner Strategie aus dem Jahre 1998 für gezielte Förderungsmassnahmen und Initiativen im Bereich der Dienste und Anwendungen ausgesprochen. Beim vorhandenen sehr guten Ausbaustand der Telekommunikationsinfrastrukturen in der Schweiz schätzt der Bundesrat den Bedarf an staatlichen Eingriffen nicht im Bereich der Infrastrukturen, sondern vielmehr im Bereich der Ausbildung und der Förderung der Nutzung als gegeben ein.</p><p>Der Bundesrat sieht somit keine Notwendigkeit, vom Sinn und Geist des geltenden Fernmeldegesetzes abzukommen und das Festnetz der Swisscom sowie dessen Verwaltung der Aufsicht des Bundes zu unterstellen. Im Rahmen der laufenden Revision des Fernmeldegesetzes ist er natürlich bereit, verschiedene Optionen der Fernmelderegulierung zu erörtern und dem Parlament bei Bedarf entsprechende Entscheidgrundlagen zur Verfügung zu stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Erhaltung des Service public im Telekommunikationssektor ist angesichts der raschen technischen Entwicklung besonders schwierig. Im liberalisierten Markt besteht zudem die Tendenz, dass unter dem Wettbewerbsdruck auch Unternehmen mit öffentlichem Auftrag die Rendite über den Service public stellen.</p><p>Deshalb frage ich den Bundesrat, ob er nicht im Hinblick auf den Service public im Telekommunikationssektor prüfen will, ob das Festnetz und dessen Verwaltung nicht voll und ganz der Aufsicht des Bundes unterstellt werden sollte.</p>
- Telekommunikation. Ausgliederung des Festnetzbereiches
Back to List