Anschluss der Schweiz an das Hochgeschwindigkeitsnetz
- ShortId
-
03.3058
- Id
-
20033058
- Updated
-
10.04.2024 12:46
- Language
-
de
- Title
-
Anschluss der Schweiz an das Hochgeschwindigkeitsnetz
- AdditionalIndexing
-
48;Eisenbahnbau;Hochgeschwindigkeitsverkehr;Fahrplan;Schienenverkehr;Schienennetz
- 1
-
- L04K18010209, Hochgeschwindigkeitsverkehr
- L03K180302, Schienenverkehr
- L04K18030207, Schienennetz
- L04K18030204, Eisenbahnbau
- L04K18010207, Fahrplan
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der "Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz" (HGV-Anschluss) beruht auf bilateralen Abkommen, welche die Schweiz mit Deutschland (6. September 1996) und Frankreich (5. November 1999) abgeschlossen hat. Im Abkommen mit Frankreich ist festgehalten, dass vom Territorialitätsprinzip abgewichen und die notwendige Infrastruktur im Grenzraum finanziert werden kann. Das Geld für die Schweizer Investitionen stammt aus dem Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte.</p><p>1. Frankreich hat das oben erwähnte Abkommen erst in diesem Frühjahr ratifiziert; es ist am 28. März 2003 in Kraft getreten. Vorher konnte der Vorentwurf zum Bundesgesetz nicht in die Vernehmlassung geschickt werden. Zudem möchte das Parlament in Frankreich im ersten Halbjahr 2003 die Prioritäten im Bereich der Verkehrsinfrastruktur beraten.</p><p>2. Aus diesen Gründen wird die Vernehmlassung zum HGV-Anschluss rund ein halbes Jahr später durchgeführt als vorgesehen. Sie sollte im zweiten Halbjahr 2003 eröffnet werden können.</p><p>3. Zwei Kriterien entscheiden in erster Linie darüber, welche Projekte in das Investitionsprogramm aufgenommen werden: die betriebswirtschaftliche Rentabilität und der volkswirtschaftliche Nutzen.</p><p>4. Im bilateralen Abkommen zwischen Frankreich und der Schweiz sind Schwerpunkte festgelegt worden. Kurzfristig sollen folgende TGV-Verbindungen verbessert oder ausgebaut werden:</p><p>- zwischen Paris und Genf (Investitionen auf der Strecke des Haut-Bugey);</p><p>- zwischen Paris und Lausanne bzw. zwischen Paris, Neuenburg und Bern (Investitionen im Jurabogen);</p><p>- zwischen Paris und Basel (Inbetriebnahme der TGV-Linie Est).</p><p>Daraus wird sich eine Verteilung des Verkehrsvolumens auf diese drei Achsen ergeben. Wenn allerdings die TGV-Linie Rhein-Rhône schrittweise ihren Betrieb aufnimmt, könnte der Jurabogen langfristig an Bedeutung verlieren. Es ist Sache der Bahnunternehmen, dies zu berücksichtigen und ihr Angebot auf den Markt auszurichten.</p><p>5. Die Bahnunternehmen legen ihre langfristige Strategie im internationalen Personenfernverkehr selbst fest. Der Bundesrat muss diese Strategie nicht gutheissen. Zur Planung der Infrastruktur werden die Verkehrsprognosen der Bahnunternehmen berücksichtigt.</p><p>6. Der Bundesrat hat am 30. April 2003 beschlossen, Sparmassnahmen in der Höhe von 3,3 bis 3,4 Milliarden Franken vorzubereiten. Das Entlastungsprogramm sollte den eidgenössischen Räten noch vor den Sommerferien 2003 vorgelegt werden. Auch der Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte ist davon betroffen. Daher müssen die geplanten Investitionen sehr sorgfältig untersucht werden. Möglicherweise muss der Bau einzelner Module zeitlich erstreckt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Anschluss der Schweiz ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz ist Bestandteil des Bundesbeschlusses über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (Alpentransitbeschluss) sowie des Bundesbeschlusses über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV), dem das Parlament und die schweizerische Bevölkerung 1998 zugestimmt haben. Für den Ausbau des Eisenbahnnetzes wurde ein Kredit von 1,2 Milliarden Franken vorgesehen. Die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Botschaft des Bundesrates über eine Gesetzesvorlage zur Festlegung der Verwendung dieses Kredites war für Ende 2002 vorgesehen.</p><p>In diesem Zusammenhang möchte ich Folgendes wissen:</p><p>1. Weshalb ist der Botschaftsentwurf des Bundesrates noch nicht in der Vernehmlassung?</p><p>2. Welches ist die neu vorgesehene Frist für die Verabschiedung dieser Botschaft durch den Bundesrat, und wann wird das Vernehmlassungsverfahren eröffnet werden?</p><p>3. Aufgrund welcher Kriterien wird der Bundesrat entscheiden, welche Projekte in diesem Investitionsprogramm zum Ausbau des Eisenbahnnetzes enthalten sein müssen?</p><p>4. Welches ist die Haltung des Bundesrates in Bezug auf die Aufrechterhaltung der TGV-Verbindungen durch den Jurabogen?</p><p>5. Begrüsst er die Strategie der SBB bezüglich des internationalen Schienenverkehrs zwischen der Schweiz und dem angrenzenden Frankreich, die eine Konzentrierung des Verkehrs auf den Achsen Genf und Basel vorsieht, und die Verbindungen durch den Jurabogen auf Regionalzüge und/oder einige TGV-Züge auf der Strecke Lausanne-Marne-la-Vallée-Brüssel beschränken würde? Wenn ja: Wird diese Strategie in der Botschaft des Bundesrates näher erläutert werden?</p><p>6. Ist vorgesehen, dass durch das Programm zur Entlastung des Bundeshaushaltes die Anschlüsse der Schweiz ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz betroffen werden, sei es durch Kreditkürzungen oder durch zeitliche Abstufungen?</p>
- Anschluss der Schweiz an das Hochgeschwindigkeitsnetz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der "Anschluss der Ost- und Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz" (HGV-Anschluss) beruht auf bilateralen Abkommen, welche die Schweiz mit Deutschland (6. September 1996) und Frankreich (5. November 1999) abgeschlossen hat. Im Abkommen mit Frankreich ist festgehalten, dass vom Territorialitätsprinzip abgewichen und die notwendige Infrastruktur im Grenzraum finanziert werden kann. Das Geld für die Schweizer Investitionen stammt aus dem Fonds für Eisenbahn-Grossprojekte.</p><p>1. Frankreich hat das oben erwähnte Abkommen erst in diesem Frühjahr ratifiziert; es ist am 28. März 2003 in Kraft getreten. Vorher konnte der Vorentwurf zum Bundesgesetz nicht in die Vernehmlassung geschickt werden. Zudem möchte das Parlament in Frankreich im ersten Halbjahr 2003 die Prioritäten im Bereich der Verkehrsinfrastruktur beraten.</p><p>2. Aus diesen Gründen wird die Vernehmlassung zum HGV-Anschluss rund ein halbes Jahr später durchgeführt als vorgesehen. Sie sollte im zweiten Halbjahr 2003 eröffnet werden können.</p><p>3. Zwei Kriterien entscheiden in erster Linie darüber, welche Projekte in das Investitionsprogramm aufgenommen werden: die betriebswirtschaftliche Rentabilität und der volkswirtschaftliche Nutzen.</p><p>4. Im bilateralen Abkommen zwischen Frankreich und der Schweiz sind Schwerpunkte festgelegt worden. Kurzfristig sollen folgende TGV-Verbindungen verbessert oder ausgebaut werden:</p><p>- zwischen Paris und Genf (Investitionen auf der Strecke des Haut-Bugey);</p><p>- zwischen Paris und Lausanne bzw. zwischen Paris, Neuenburg und Bern (Investitionen im Jurabogen);</p><p>- zwischen Paris und Basel (Inbetriebnahme der TGV-Linie Est).</p><p>Daraus wird sich eine Verteilung des Verkehrsvolumens auf diese drei Achsen ergeben. Wenn allerdings die TGV-Linie Rhein-Rhône schrittweise ihren Betrieb aufnimmt, könnte der Jurabogen langfristig an Bedeutung verlieren. Es ist Sache der Bahnunternehmen, dies zu berücksichtigen und ihr Angebot auf den Markt auszurichten.</p><p>5. Die Bahnunternehmen legen ihre langfristige Strategie im internationalen Personenfernverkehr selbst fest. Der Bundesrat muss diese Strategie nicht gutheissen. Zur Planung der Infrastruktur werden die Verkehrsprognosen der Bahnunternehmen berücksichtigt.</p><p>6. Der Bundesrat hat am 30. April 2003 beschlossen, Sparmassnahmen in der Höhe von 3,3 bis 3,4 Milliarden Franken vorzubereiten. Das Entlastungsprogramm sollte den eidgenössischen Räten noch vor den Sommerferien 2003 vorgelegt werden. Auch der Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte ist davon betroffen. Daher müssen die geplanten Investitionen sehr sorgfältig untersucht werden. Möglicherweise muss der Bau einzelner Module zeitlich erstreckt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Anschluss der Schweiz ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz ist Bestandteil des Bundesbeschlusses über den Bau der schweizerischen Eisenbahn-Alpentransversale (Alpentransitbeschluss) sowie des Bundesbeschlusses über Bau und Finanzierung von Infrastrukturvorhaben des öffentlichen Verkehrs (FinöV), dem das Parlament und die schweizerische Bevölkerung 1998 zugestimmt haben. Für den Ausbau des Eisenbahnnetzes wurde ein Kredit von 1,2 Milliarden Franken vorgesehen. Die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Botschaft des Bundesrates über eine Gesetzesvorlage zur Festlegung der Verwendung dieses Kredites war für Ende 2002 vorgesehen.</p><p>In diesem Zusammenhang möchte ich Folgendes wissen:</p><p>1. Weshalb ist der Botschaftsentwurf des Bundesrates noch nicht in der Vernehmlassung?</p><p>2. Welches ist die neu vorgesehene Frist für die Verabschiedung dieser Botschaft durch den Bundesrat, und wann wird das Vernehmlassungsverfahren eröffnet werden?</p><p>3. Aufgrund welcher Kriterien wird der Bundesrat entscheiden, welche Projekte in diesem Investitionsprogramm zum Ausbau des Eisenbahnnetzes enthalten sein müssen?</p><p>4. Welches ist die Haltung des Bundesrates in Bezug auf die Aufrechterhaltung der TGV-Verbindungen durch den Jurabogen?</p><p>5. Begrüsst er die Strategie der SBB bezüglich des internationalen Schienenverkehrs zwischen der Schweiz und dem angrenzenden Frankreich, die eine Konzentrierung des Verkehrs auf den Achsen Genf und Basel vorsieht, und die Verbindungen durch den Jurabogen auf Regionalzüge und/oder einige TGV-Züge auf der Strecke Lausanne-Marne-la-Vallée-Brüssel beschränken würde? Wenn ja: Wird diese Strategie in der Botschaft des Bundesrates näher erläutert werden?</p><p>6. Ist vorgesehen, dass durch das Programm zur Entlastung des Bundeshaushaltes die Anschlüsse der Schweiz ans europäische Hochgeschwindigkeitsnetz betroffen werden, sei es durch Kreditkürzungen oder durch zeitliche Abstufungen?</p>
- Anschluss der Schweiz an das Hochgeschwindigkeitsnetz
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