Elektrizitätsmarkt. Sichere Versorgung
- ShortId
-
03.3059
- Id
-
20033059
- Updated
-
14.11.2025 08:10
- Language
-
de
- Title
-
Elektrizitätsmarkt. Sichere Versorgung
- AdditionalIndexing
-
66;Grundversorgung;Elektrizitätsmarkt;Stromversorgung;Landesversorgung;Marktzugang;Energieversorgung;service public;Sicherung der Versorgung
- 1
-
- L04K17030302, Elektrizitätsmarkt
- L06K170101060701, Stromversorgung
- L05K1701010607, Energieversorgung
- L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
- L05K0402010402, Landesversorgung
- L05K0701030901, Grundversorgung
- L04K08060111, service public
- L05K0701030311, Marktzugang
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Das EMG ist am 22. September 2002 von 53 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger abgelehnt worden, wohl vorab aus der Furcht vor einer Einbusse an Versorgungssicherheit, insbesondere bei den Haushaltkunden und in ländlichen Gebieten. Eine starke Minderheit hat dem EMG zugestimmt, mit Blick auf die aus der Marktöffnung erhofften Transparenz- und Effizienzgewinne sowie auf die erwarteten günstigeren Strompreise in erster Linie für die KMU.</p><p>Die Strompreise der KMU-Kunden sind in der Schweiz im Durchschnitt erheblich höher als im übrigen Europa. Die EU beabsichtigt, ihren Strommarkt ab 2007 vollständig zu öffnen, was die auf den Stromaustausch mit den EU-Ländern angewiesene sichere Elektrizitätsversorgung der Schweiz zusätzlichem wirtschaftlichem Druck aussetzen wird.</p><p>Das verlangte neue Gesetz ist dringend erforderlich, um bis spätestens Ende 2006 die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Angesichts der Erfahrungen dank dem EMG und der EU und der verfügbaren umfassenden Sachkenntnisse ist der Zeitplan so auszugestalten, dass die Vorlage dem Parlament in der zweiten Hälfte 2004 zugeleitet werden kann.</p><p>Inhaltlich muss das Gesetz einerseits die Versorgungssicherheit im ganzen Land sicherstellen, insbesondere bei den wirtschaftlich schwächeren Marktteilnehmern, den Haushaltkunden sowie in den ländlichen Gebieten. Es muss andererseits mit einer geordneten Marktöffnung günstige Strompreise für KMU, Industrie und Landwirtschaft gewährleisten und damit das für die sichere Elektrizitätsversorgung der Schweiz grundlegend wichtige Verhältnis mit der EU auf eine klare Rechtsgrundlage stellen.</p><p>Die Haushaltkunden, die als feste Kunden in den Genuss sicherer Versorgung und stabiler, staatlich überwachter Preise gelangen, sind davor zu bewahren, dass sie für Preissenkungen jener Kundensegmente bezahlen müssen, die sich ihren Stromanbieter im Wettbewerb selber auswählen können.</p>
- <p>Die Motion verlangt, bis Ende 2003 ein Bundesgesetz über die sichere Versorgung im Elektrizitätsmarkt vorzulegen. Dieser Termin ist nicht einzuhalten, da nach der Ablehnung einer ersten Vorlage die unterschiedlichen Interessengruppen in die Entwicklung der Elektrizitätswirtschaftsordnung einbezogen werden sollen und neu vorgebrachte Vorschläge, wie eine teilweise Marktöffnung (Ziff. 2 der Motion), genauer untersucht werden müssen. Im vom Bundesrat gewählten Vorgehen soll bis Mitte 2004 ein Gesetzentwurf vorbereitet und in die Vernehmlassung gesandt werden. Dieser Zeitplan ist sehr gedrängt und kann nicht weiter verkürzt werden.</p><p>Die einzelnen Anliegen der Motion sind bei der Bearbeitung der neuen Vorlage zu prüfen, insbesondere die Fragen des Service public (Ziff. 1), der Reziprozität in Europa, der Elektrizitätspreise der KMU (Ziff. 2) sowie der Rechtsschutz der Haushaltkunden (Ziff. 3). Bis zur Inkraftsetzung des neuen Bundesgesetzes ist die Preisüberwachung für die Verhinderung des Preismissbrauchs im Bereich "Elektrizität" zuständig.</p><p>Nach dem EMG-Nein sollen auch die Anliegen der Gegnerschaft untersucht und soweit möglich aufgegriffen werden. Dazu gehören Gesichtspunkte wie die Eigentumsverhältnisse im Elektrizitätsbereich, der staatliche Einfluss auf die Branche und Spekulationsrisiken. Unbestrittene Elemente des EMG sind soweit wie möglich zu übernehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat hat am 7. März 2003 bekannt gegeben, dass er ein neues Gesetz zum Elektrizitätsmarkt erarbeiten lässt, und zwar durch eine breitgefächerte, zeitaufwändige Expertenorganisation mit einer Expertenkommission und vier Begleitgruppen. Der Gesetzesinhalt, zu dem der Bundesrat offenbar keine eigenen Vorgaben macht, soll von den beigezogenen Experten "konsensual" festgelegt werden. Dabei sollen gemäss Bundesrat die von den Gegnern des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) vorgebrachten Gesichtspunkte aufgegriffen werden.</p><p>Der Bundesrat wird angesichts der mit dem EMG erarbeiteten umfassenden Sachkenntnisse aufgefordert, die Entwicklung einer neuen Gesetzesvorlage stärker zu beschleunigen und bis Ende 2003 ein wirksames, inhaltlich schlankes Bundesgesetz über die sichere Versorgung im Elektrizitätsmarkt auf der Grundlage derjenigen EMG-Bestimmungen vorzulegen, die weder im Parlament noch im Volk umstritten gewesen waren. Massgebliche Vorgaben für die Ausgestaltung des Gesetzesinhaltes sind dabei:</p><p>1. Die landesweite Versorgung mit Elektrizität ist unter Stärkung der Marktposition der einheimischen Wasserkraft derart auszugestalten, dass der grundlegend wichtige Service public für alle Stromkunden gewährleistet wird, insbesondere auch für Haushaltkunden in ländlichen Gebieten. Abzustellen ist dabei sinngemäss auf die EMG-Bestimmungen über die Sicherstellung von Anschluss- und Versorgungspflicht, die Preise für feste Kunden, die Aufgaben der Netzbetreiberinnen sowie die privatrechtlich organisierte schweizerische Netzgesellschaft.</p><p>2. Der Markt mit Elektrizität ist derart geordnet auszugestalten, dass insbesondere der Marktzugang für die KMU-Betriebe und die Reziprozität mit der Strommarktöffnung in der EU gewährleistet werden. Abzustellen ist dabei sinngemäss auf die EMG-Bestimmungen über die Marktöffnung exklusive Haushaltkunden, die Durchleitungspflicht, die grenzüberschreitende Durchleitung, die internationalen Vereinbarungen, die Vergütung für die Durchleitung und die Rechnungsführung.</p><p>3. Der Rechtsschutz hat zu gewährleisten, dass die Stromkunden ihre Ansprüche aus der Versorgungspflicht durchsetzen können und insbesondere die Haushaltkunden in keiner Weise benachteiligt werden gegenüber der Wirtschaft, der die freie Wahl des Stromanbieters eingeräumt wird. Abzustellen ist dabei sinngemäss auf die EMG-Bestimmungen über die Schiedskommission, die Preisüberwachung für die Haushaltkunden sowie die Strafbestimmungen.</p>
- Elektrizitätsmarkt. Sichere Versorgung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das EMG ist am 22. September 2002 von 53 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger abgelehnt worden, wohl vorab aus der Furcht vor einer Einbusse an Versorgungssicherheit, insbesondere bei den Haushaltkunden und in ländlichen Gebieten. Eine starke Minderheit hat dem EMG zugestimmt, mit Blick auf die aus der Marktöffnung erhofften Transparenz- und Effizienzgewinne sowie auf die erwarteten günstigeren Strompreise in erster Linie für die KMU.</p><p>Die Strompreise der KMU-Kunden sind in der Schweiz im Durchschnitt erheblich höher als im übrigen Europa. Die EU beabsichtigt, ihren Strommarkt ab 2007 vollständig zu öffnen, was die auf den Stromaustausch mit den EU-Ländern angewiesene sichere Elektrizitätsversorgung der Schweiz zusätzlichem wirtschaftlichem Druck aussetzen wird.</p><p>Das verlangte neue Gesetz ist dringend erforderlich, um bis spätestens Ende 2006 die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Angesichts der Erfahrungen dank dem EMG und der EU und der verfügbaren umfassenden Sachkenntnisse ist der Zeitplan so auszugestalten, dass die Vorlage dem Parlament in der zweiten Hälfte 2004 zugeleitet werden kann.</p><p>Inhaltlich muss das Gesetz einerseits die Versorgungssicherheit im ganzen Land sicherstellen, insbesondere bei den wirtschaftlich schwächeren Marktteilnehmern, den Haushaltkunden sowie in den ländlichen Gebieten. Es muss andererseits mit einer geordneten Marktöffnung günstige Strompreise für KMU, Industrie und Landwirtschaft gewährleisten und damit das für die sichere Elektrizitätsversorgung der Schweiz grundlegend wichtige Verhältnis mit der EU auf eine klare Rechtsgrundlage stellen.</p><p>Die Haushaltkunden, die als feste Kunden in den Genuss sicherer Versorgung und stabiler, staatlich überwachter Preise gelangen, sind davor zu bewahren, dass sie für Preissenkungen jener Kundensegmente bezahlen müssen, die sich ihren Stromanbieter im Wettbewerb selber auswählen können.</p>
- <p>Die Motion verlangt, bis Ende 2003 ein Bundesgesetz über die sichere Versorgung im Elektrizitätsmarkt vorzulegen. Dieser Termin ist nicht einzuhalten, da nach der Ablehnung einer ersten Vorlage die unterschiedlichen Interessengruppen in die Entwicklung der Elektrizitätswirtschaftsordnung einbezogen werden sollen und neu vorgebrachte Vorschläge, wie eine teilweise Marktöffnung (Ziff. 2 der Motion), genauer untersucht werden müssen. Im vom Bundesrat gewählten Vorgehen soll bis Mitte 2004 ein Gesetzentwurf vorbereitet und in die Vernehmlassung gesandt werden. Dieser Zeitplan ist sehr gedrängt und kann nicht weiter verkürzt werden.</p><p>Die einzelnen Anliegen der Motion sind bei der Bearbeitung der neuen Vorlage zu prüfen, insbesondere die Fragen des Service public (Ziff. 1), der Reziprozität in Europa, der Elektrizitätspreise der KMU (Ziff. 2) sowie der Rechtsschutz der Haushaltkunden (Ziff. 3). Bis zur Inkraftsetzung des neuen Bundesgesetzes ist die Preisüberwachung für die Verhinderung des Preismissbrauchs im Bereich "Elektrizität" zuständig.</p><p>Nach dem EMG-Nein sollen auch die Anliegen der Gegnerschaft untersucht und soweit möglich aufgegriffen werden. Dazu gehören Gesichtspunkte wie die Eigentumsverhältnisse im Elektrizitätsbereich, der staatliche Einfluss auf die Branche und Spekulationsrisiken. Unbestrittene Elemente des EMG sind soweit wie möglich zu übernehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Der Bundesrat hat am 7. März 2003 bekannt gegeben, dass er ein neues Gesetz zum Elektrizitätsmarkt erarbeiten lässt, und zwar durch eine breitgefächerte, zeitaufwändige Expertenorganisation mit einer Expertenkommission und vier Begleitgruppen. Der Gesetzesinhalt, zu dem der Bundesrat offenbar keine eigenen Vorgaben macht, soll von den beigezogenen Experten "konsensual" festgelegt werden. Dabei sollen gemäss Bundesrat die von den Gegnern des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) vorgebrachten Gesichtspunkte aufgegriffen werden.</p><p>Der Bundesrat wird angesichts der mit dem EMG erarbeiteten umfassenden Sachkenntnisse aufgefordert, die Entwicklung einer neuen Gesetzesvorlage stärker zu beschleunigen und bis Ende 2003 ein wirksames, inhaltlich schlankes Bundesgesetz über die sichere Versorgung im Elektrizitätsmarkt auf der Grundlage derjenigen EMG-Bestimmungen vorzulegen, die weder im Parlament noch im Volk umstritten gewesen waren. Massgebliche Vorgaben für die Ausgestaltung des Gesetzesinhaltes sind dabei:</p><p>1. Die landesweite Versorgung mit Elektrizität ist unter Stärkung der Marktposition der einheimischen Wasserkraft derart auszugestalten, dass der grundlegend wichtige Service public für alle Stromkunden gewährleistet wird, insbesondere auch für Haushaltkunden in ländlichen Gebieten. Abzustellen ist dabei sinngemäss auf die EMG-Bestimmungen über die Sicherstellung von Anschluss- und Versorgungspflicht, die Preise für feste Kunden, die Aufgaben der Netzbetreiberinnen sowie die privatrechtlich organisierte schweizerische Netzgesellschaft.</p><p>2. Der Markt mit Elektrizität ist derart geordnet auszugestalten, dass insbesondere der Marktzugang für die KMU-Betriebe und die Reziprozität mit der Strommarktöffnung in der EU gewährleistet werden. Abzustellen ist dabei sinngemäss auf die EMG-Bestimmungen über die Marktöffnung exklusive Haushaltkunden, die Durchleitungspflicht, die grenzüberschreitende Durchleitung, die internationalen Vereinbarungen, die Vergütung für die Durchleitung und die Rechnungsführung.</p><p>3. Der Rechtsschutz hat zu gewährleisten, dass die Stromkunden ihre Ansprüche aus der Versorgungspflicht durchsetzen können und insbesondere die Haushaltkunden in keiner Weise benachteiligt werden gegenüber der Wirtschaft, der die freie Wahl des Stromanbieters eingeräumt wird. Abzustellen ist dabei sinngemäss auf die EMG-Bestimmungen über die Schiedskommission, die Preisüberwachung für die Haushaltkunden sowie die Strafbestimmungen.</p>
- Elektrizitätsmarkt. Sichere Versorgung
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