Führungsprobleme an der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft
- ShortId
-
03.3063
- Id
-
20033063
- Updated
-
10.04.2024 08:14
- Language
-
de
- Title
-
Führungsprobleme an der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft
- AdditionalIndexing
-
36;ETH-Rat;Kontrolle;Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft;Unternehmensführung
- 1
-
- L05K1602020201, Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft
- L05K0703050103, Unternehmensführung
- L04K08020313, Kontrolle
- L06K080406010101, ETH-Rat
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Qualität des schweizerischen Bildungs- und Forschungssystems hängt zu einem erheblichen Teil von einem angemessenen Mitteleinsatz ab. Mindestens ebenso wichtig sind aber effiziente Führungs- und Entscheidungsstrukturen. In diesem Zusammenhang fällt dem ETH-Rat als oberstem Organ des ETH-Bereiches eine besondere Verantwortung zu, fliesst doch der Löwenanteil der Bundesmittel an die beiden Bundeshochschulen und die vier Forschungsanstalten. Leider kommt dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, wie die sich zuspitzenden Verhältnisse an der WSL zeigen.</p><p>Bereits kurz nach Amtsantritt des neuen Direktors der WSL, Dr. Mario Broggi, wurde der ETH-Rat 1999 aus Kreisen der Wirtschaft auf Schwierigkeiten in der Führung und der Organisation dieser Forschungsanstalt aufmerksam gemacht. Der ETH-Rat hielt es jedoch nicht für notwendig, diesen Hinweisen nachzugehen, sondern liess der Entwicklung freien Lauf. In der Folge haben sich die Verhältnisse weiter verschlechtert. Im September 2001 sah sich der ETH-Rat aufgrund einer Administrativbeschwerde des Personalverbandes der Bundesverwaltung genötigt, eine Administrativuntersuchung über die Personalpolitik und das entsprechende Geschäftsgebaren an der WSL anzuordnen. Diese führte nicht nur schwerwiegende Versäumnisse im Führungsverhalten, sondern auch Verstösse gegen Datenschutz und das Submissionsrecht zutage. Im Anschluss an die Administrativuntersuchung wurden Disziplinaruntersuchungen u. a. gegen Mitglieder der Direktion der WSL veranlasst.</p><p>Die Vorfälle an der WSL fanden auch Eingang in die Tagespresse. Die "Neue Zürcher Zeitung" berichtete am 13. April und der "Tages-Anzeiger" am 16. April 2002 über die "Führungskrise an der WSL". Angesichts dieser Zustände sah sich der ETH-Rat genötigt, aus seinem Kreis zwei Mitglieder als Coaches einzusetzen mit dem Auftrag, die Verhältnisse an der WSL wieder in Ordnung zu bringen. Dieser Versuch hat bis heute keine sichtbaren Resultate gezeitigt. Im Gegenteil!</p><p>Das schweizerische Bildungs- und Forschungssystem kann sich keine ineffizienten Strukturen leisten. Das gilt insbesondere für den ETH-Bereich. Es ist deshalb unverantwortlich, dass der ETH-Rat die seit längerem bestehenden Probleme offenbar einfach "aussitzen" will. Noch unverständlicher bei der gegebenen Haushaltslage ist es, dass er kürzlich beschlossen hat, der WSL für 2004 noch Zusatzfinanzierungen von 4 Millionen Franken zukommen zu lassen (ETH-Rat am 25. Februar 2003). Bevor nicht eine kompetente Führung gewährleistet ist, können unter den heutigen Bedingungen keine zusätzlichen Mittel in die WSL investiert werden.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten, wonach die Qualität des schweizerischen Bildungs- und Forschungssystems von einem angemessenen Mitteleinsatz und von effizienten Führungs- und Entscheidungsstrukturen abhängt. Die soeben abgeschlossene Revision des ETH-Gesetzes trägt zur Erreichung dieser Ziele bei. Zudem sind in den vergangenen Jahren bei der Führung, Planung und Kontrolle im ETH-Bereich wesentliche Fortschritte erzielt worden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass er - gestützt auf die Verselbstständigung des ETH-Bereiches und die dadurch gewährte Autonomie - keinen Anlass hat, direkt in die Führung einer Forschungsanstalt und damit in eher operative Belange einzugreifen. Die nachfolgenden Ausführungen zeigen ferner, dass der ETH-Rat seinen gesetzlichen Verpflichtungen sehr wohl nachgekommen ist.</p><p>Von Schwierigkeiten in der Führung der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), die 1999 aus Kreisen der Wirtschaft geäussert worden sein sollen, ist dem Bundesrat und dem ETH-Rat nichts bekannt. Vielmehr ist darauf hinzuweisen, dass es dem Direktor gelungen ist, in einem schwierigen Umfeld die WSL in den Jahren 1998-2002 neu zu positionieren und intern zu reorganisieren. Dieser Prozess begann im Rahmen der Umsetzung der Ergebnisse einer wissenschaftlichen Evaluation im Jahre 1995.</p><p>Bei der Anzahl der wissenschaftlichen Publikationen (Verdoppelung) und deren wissenschaftlicher Bedeutung sowie bei der Beschaffung von Drittmitteln (Zuwachs um 50 Prozent im Durchschnitt der letzten drei Jahre gegenüber den Vorjahren) konnten erhebliche Steigerungen erzielt werden. Ferner hat sich die Zahl der von der WSL betreuten Studierenden, die eine Diplomarbeit oder eine Doktorarbeit erarbeiten, fast verfünffacht. Thematisch erfolgte eine Förderung der Themen Ressourcenökonomie, nachhaltige Raumordnung (Projekt Landschaft im Ballungsraum) sowie Biodiversität.</p><p>Im Juli 2001 reichte der Personalverband der Bundesverwaltung beim ETH-Rat eine Aufsichtsbeschwerde ein, in welcher der Verband die Personalpolitik und das Geschäftsgebaren der WSL kritisierte. Der ETH-Rat hat darauf hin eine Administrativuntersuchung angeordnet. Die Vorsteherin des EDI ist darüber ordnungsgemäss informiert worden. Das Ergebnis der Untersuchung zeigte, dass auf der Führungsebene der WSL Probleme bestanden, die jedoch keineswegs allein den Direktor betrafen. Der ETH-Rat erliess unverzüglich führungsmässige und organisatorische Weisungen, setzte eine Arbeitsgruppe sowie einen so genannten Coach ein und liess die im Bericht der Administrativuntersuchung erfolgten Feststellungen zu allfälligen Arbeitspflichtverletzungen im Rahmen von individuellen Verfahren prüfen. Die Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus Mitgliedern des ETH-Rates, hatte die Aufgabe, den Direktor bei der Umsetzung der Massnahmen strategisch zu begleiten. Der Coach stand für die Unterstützung im operativen Bereich zur Verfügung. Die führungsmässigen und organisatorischen Weisungen sind in der Zwischenzeit an der WSL zum grössten Teil umgesetzt. Die Ergebnisse der Verfahren zur Klärung allfälliger Arbeitspflichtverletzungen zeigten, dass einige wenige Fehler begangen worden sind, welche jedoch nicht zu einschneidenden Massnahmen Anlass gaben.</p><p>Der ETH-Rat hat an seiner Sitzung vom 13. März 2003 eine Zwischenbilanz zu den angeordneten und bereits umgesetzten Massnahmen gezogen und ist aufgrund der von ihm eingesetzten Arbeitsgruppe sowie einer Aussprache zwischen dem Direktor der WSL und dem Präsidenten des ETH-Rates zum Schluss gekommen, dass der Direktor der WSL das volle Vertrauen des ETH-Rates verdient. Die an der WSL aufgetretenen Probleme können und sollen nun durch eine konzentrierte Führungstätigkeit behoben werden. Sie betreffen im Übrigen nur einige wenige Angestellte der WSL.</p><p>Die vom Interpellanten angesprochene Mittelzuteilung an die WSL liegt in der Kompetenz des ETH-Rates. Gemäss den Ausführungen des letzteren beträgt der Zuwachs für 2004 lediglich 1 Million Franken (2 Prozent); er wird von ihm als gerechtfertigt betrachtet. In diesem Zusammenhang entspricht der erwähnte Begriff Zusatzfinanzierung einem Missverständnis.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1. Der einleitend dargestellte Leistungsausweis der WSL und ihres Direktors zeigt, dass nicht von unhaltbaren Verhältnissen gesprochen werden kann. Den Umständen angemessene Massnahmen sind durch den ETH-Rat eingeleitet worden. Das EDI war darüber informiert und unterstützte das Vorgehen. Es bleiben allenfalls personalrechtliche Probleme zu lösen. Dies braucht erfahrungsgemäss Zeit, insbesondere, weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen immer respektiert werden müssen.</p><p>2. Der Bundesrat hat keinen Anlass daran zu zweifeln.</p><p>3. Die Forschungsanstalten des ETH-Bereiches sind im Rahmen des ETH-Gesetzes autonome Institutionen mit Rechtspersönlichkeit. Ihre Führung fällt in erster Linie der jeweiligen Direktorin bzw. dem Direktor zu. Wie in der Einleitung und in Ziffer 1 bereits erwähnt, hat der ETH-Rat als Aufsichtsorgan die erforderlichen Massnahmen eingeleitet, die zum grossen Teil bereits umgesetzt worden sind.</p><p>4. Der ETH-Rat ist gemäss Gesetz das unmittelbare Aufsichtsorgan über den ETH-Bereich. Die Forschungsanstalten des ETH-Bereiches verfügen gemäss den jeweiligen Verordnungen des Bundesrates über Beratende Kommissionen (BK). Sie beraten den ETH-Rat und den Direktor in allen für die Tätigkeit der Forschungsanstalt grundlegenden Fragen und haben keine Aufsichtsfunktion. Der erwähnte positive Leistungsausweis der WSL und die korrekte Arbeitsweise vor Ort zeigen, dass die BK der WSL ihrem Beratungsauftrag vollumfänglich nachgekommen ist.</p><p>5. Mit Blick auf den ETH-Bereich vertraut der Bundesrat nach wie vor der Wahrnehmung der strategischen Führungsaufgaben durch den ETH-Rat. Er hat keine Veranlassung, institutionelle oder organisatorische Vorkehrungen anzuordnen. Mit Bezug auf Führungsfragen bei den kantonalen Universitäten verfügt der Bund über keine Weisungsbefugnis.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgrund der dargelegten Probleme an der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was gedenkt er zu tun, damit die unhaltbaren Verhältnisse an der WSL so schnell als möglich bereinigt werden?</p><p>2. Ist der heutige Direktor der WSL in Anbetracht der Ergebnisse der Administrativuntersuchung noch tragbar?</p><p>3. Kann der ETH-Rat die ihm von Gesetzes wegen auferlegten Führungs- und Aufsichtsfunktionen überhaupt wahrnehmen, wenn er sich gegenüber einer Forschungsanstalt nicht durchsetzen kann?</p><p>4. Warum haben die neben dem ETH-Rat bestehenden Aufsichtsgremien ebenfalls versagt?</p><p>5. Was ist institutionell oder organisatorisch vorzukehren, dass solche Entwicklungen, wie sie sich an der WSL abspielen, im schweizerischen Forschungssystem in Zukunft nicht mehr vorkommen?</p>
- Führungsprobleme an der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Qualität des schweizerischen Bildungs- und Forschungssystems hängt zu einem erheblichen Teil von einem angemessenen Mitteleinsatz ab. Mindestens ebenso wichtig sind aber effiziente Führungs- und Entscheidungsstrukturen. In diesem Zusammenhang fällt dem ETH-Rat als oberstem Organ des ETH-Bereiches eine besondere Verantwortung zu, fliesst doch der Löwenanteil der Bundesmittel an die beiden Bundeshochschulen und die vier Forschungsanstalten. Leider kommt dieser seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nach, wie die sich zuspitzenden Verhältnisse an der WSL zeigen.</p><p>Bereits kurz nach Amtsantritt des neuen Direktors der WSL, Dr. Mario Broggi, wurde der ETH-Rat 1999 aus Kreisen der Wirtschaft auf Schwierigkeiten in der Führung und der Organisation dieser Forschungsanstalt aufmerksam gemacht. Der ETH-Rat hielt es jedoch nicht für notwendig, diesen Hinweisen nachzugehen, sondern liess der Entwicklung freien Lauf. In der Folge haben sich die Verhältnisse weiter verschlechtert. Im September 2001 sah sich der ETH-Rat aufgrund einer Administrativbeschwerde des Personalverbandes der Bundesverwaltung genötigt, eine Administrativuntersuchung über die Personalpolitik und das entsprechende Geschäftsgebaren an der WSL anzuordnen. Diese führte nicht nur schwerwiegende Versäumnisse im Führungsverhalten, sondern auch Verstösse gegen Datenschutz und das Submissionsrecht zutage. Im Anschluss an die Administrativuntersuchung wurden Disziplinaruntersuchungen u. a. gegen Mitglieder der Direktion der WSL veranlasst.</p><p>Die Vorfälle an der WSL fanden auch Eingang in die Tagespresse. Die "Neue Zürcher Zeitung" berichtete am 13. April und der "Tages-Anzeiger" am 16. April 2002 über die "Führungskrise an der WSL". Angesichts dieser Zustände sah sich der ETH-Rat genötigt, aus seinem Kreis zwei Mitglieder als Coaches einzusetzen mit dem Auftrag, die Verhältnisse an der WSL wieder in Ordnung zu bringen. Dieser Versuch hat bis heute keine sichtbaren Resultate gezeitigt. Im Gegenteil!</p><p>Das schweizerische Bildungs- und Forschungssystem kann sich keine ineffizienten Strukturen leisten. Das gilt insbesondere für den ETH-Bereich. Es ist deshalb unverantwortlich, dass der ETH-Rat die seit längerem bestehenden Probleme offenbar einfach "aussitzen" will. Noch unverständlicher bei der gegebenen Haushaltslage ist es, dass er kürzlich beschlossen hat, der WSL für 2004 noch Zusatzfinanzierungen von 4 Millionen Franken zukommen zu lassen (ETH-Rat am 25. Februar 2003). Bevor nicht eine kompetente Führung gewährleistet ist, können unter den heutigen Bedingungen keine zusätzlichen Mittel in die WSL investiert werden.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten, wonach die Qualität des schweizerischen Bildungs- und Forschungssystems von einem angemessenen Mitteleinsatz und von effizienten Führungs- und Entscheidungsstrukturen abhängt. Die soeben abgeschlossene Revision des ETH-Gesetzes trägt zur Erreichung dieser Ziele bei. Zudem sind in den vergangenen Jahren bei der Führung, Planung und Kontrolle im ETH-Bereich wesentliche Fortschritte erzielt worden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass er - gestützt auf die Verselbstständigung des ETH-Bereiches und die dadurch gewährte Autonomie - keinen Anlass hat, direkt in die Führung einer Forschungsanstalt und damit in eher operative Belange einzugreifen. Die nachfolgenden Ausführungen zeigen ferner, dass der ETH-Rat seinen gesetzlichen Verpflichtungen sehr wohl nachgekommen ist.</p><p>Von Schwierigkeiten in der Führung der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL), die 1999 aus Kreisen der Wirtschaft geäussert worden sein sollen, ist dem Bundesrat und dem ETH-Rat nichts bekannt. Vielmehr ist darauf hinzuweisen, dass es dem Direktor gelungen ist, in einem schwierigen Umfeld die WSL in den Jahren 1998-2002 neu zu positionieren und intern zu reorganisieren. Dieser Prozess begann im Rahmen der Umsetzung der Ergebnisse einer wissenschaftlichen Evaluation im Jahre 1995.</p><p>Bei der Anzahl der wissenschaftlichen Publikationen (Verdoppelung) und deren wissenschaftlicher Bedeutung sowie bei der Beschaffung von Drittmitteln (Zuwachs um 50 Prozent im Durchschnitt der letzten drei Jahre gegenüber den Vorjahren) konnten erhebliche Steigerungen erzielt werden. Ferner hat sich die Zahl der von der WSL betreuten Studierenden, die eine Diplomarbeit oder eine Doktorarbeit erarbeiten, fast verfünffacht. Thematisch erfolgte eine Förderung der Themen Ressourcenökonomie, nachhaltige Raumordnung (Projekt Landschaft im Ballungsraum) sowie Biodiversität.</p><p>Im Juli 2001 reichte der Personalverband der Bundesverwaltung beim ETH-Rat eine Aufsichtsbeschwerde ein, in welcher der Verband die Personalpolitik und das Geschäftsgebaren der WSL kritisierte. Der ETH-Rat hat darauf hin eine Administrativuntersuchung angeordnet. Die Vorsteherin des EDI ist darüber ordnungsgemäss informiert worden. Das Ergebnis der Untersuchung zeigte, dass auf der Führungsebene der WSL Probleme bestanden, die jedoch keineswegs allein den Direktor betrafen. Der ETH-Rat erliess unverzüglich führungsmässige und organisatorische Weisungen, setzte eine Arbeitsgruppe sowie einen so genannten Coach ein und liess die im Bericht der Administrativuntersuchung erfolgten Feststellungen zu allfälligen Arbeitspflichtverletzungen im Rahmen von individuellen Verfahren prüfen. Die Arbeitsgruppe, zusammengesetzt aus Mitgliedern des ETH-Rates, hatte die Aufgabe, den Direktor bei der Umsetzung der Massnahmen strategisch zu begleiten. Der Coach stand für die Unterstützung im operativen Bereich zur Verfügung. Die führungsmässigen und organisatorischen Weisungen sind in der Zwischenzeit an der WSL zum grössten Teil umgesetzt. Die Ergebnisse der Verfahren zur Klärung allfälliger Arbeitspflichtverletzungen zeigten, dass einige wenige Fehler begangen worden sind, welche jedoch nicht zu einschneidenden Massnahmen Anlass gaben.</p><p>Der ETH-Rat hat an seiner Sitzung vom 13. März 2003 eine Zwischenbilanz zu den angeordneten und bereits umgesetzten Massnahmen gezogen und ist aufgrund der von ihm eingesetzten Arbeitsgruppe sowie einer Aussprache zwischen dem Direktor der WSL und dem Präsidenten des ETH-Rates zum Schluss gekommen, dass der Direktor der WSL das volle Vertrauen des ETH-Rates verdient. Die an der WSL aufgetretenen Probleme können und sollen nun durch eine konzentrierte Führungstätigkeit behoben werden. Sie betreffen im Übrigen nur einige wenige Angestellte der WSL.</p><p>Die vom Interpellanten angesprochene Mittelzuteilung an die WSL liegt in der Kompetenz des ETH-Rates. Gemäss den Ausführungen des letzteren beträgt der Zuwachs für 2004 lediglich 1 Million Franken (2 Prozent); er wird von ihm als gerechtfertigt betrachtet. In diesem Zusammenhang entspricht der erwähnte Begriff Zusatzfinanzierung einem Missverständnis.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen:</p><p>1. Der einleitend dargestellte Leistungsausweis der WSL und ihres Direktors zeigt, dass nicht von unhaltbaren Verhältnissen gesprochen werden kann. Den Umständen angemessene Massnahmen sind durch den ETH-Rat eingeleitet worden. Das EDI war darüber informiert und unterstützte das Vorgehen. Es bleiben allenfalls personalrechtliche Probleme zu lösen. Dies braucht erfahrungsgemäss Zeit, insbesondere, weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen immer respektiert werden müssen.</p><p>2. Der Bundesrat hat keinen Anlass daran zu zweifeln.</p><p>3. Die Forschungsanstalten des ETH-Bereiches sind im Rahmen des ETH-Gesetzes autonome Institutionen mit Rechtspersönlichkeit. Ihre Führung fällt in erster Linie der jeweiligen Direktorin bzw. dem Direktor zu. Wie in der Einleitung und in Ziffer 1 bereits erwähnt, hat der ETH-Rat als Aufsichtsorgan die erforderlichen Massnahmen eingeleitet, die zum grossen Teil bereits umgesetzt worden sind.</p><p>4. Der ETH-Rat ist gemäss Gesetz das unmittelbare Aufsichtsorgan über den ETH-Bereich. Die Forschungsanstalten des ETH-Bereiches verfügen gemäss den jeweiligen Verordnungen des Bundesrates über Beratende Kommissionen (BK). Sie beraten den ETH-Rat und den Direktor in allen für die Tätigkeit der Forschungsanstalt grundlegenden Fragen und haben keine Aufsichtsfunktion. Der erwähnte positive Leistungsausweis der WSL und die korrekte Arbeitsweise vor Ort zeigen, dass die BK der WSL ihrem Beratungsauftrag vollumfänglich nachgekommen ist.</p><p>5. Mit Blick auf den ETH-Bereich vertraut der Bundesrat nach wie vor der Wahrnehmung der strategischen Führungsaufgaben durch den ETH-Rat. Er hat keine Veranlassung, institutionelle oder organisatorische Vorkehrungen anzuordnen. Mit Bezug auf Führungsfragen bei den kantonalen Universitäten verfügt der Bund über keine Weisungsbefugnis.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat wird aufgrund der dargelegten Probleme an der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was gedenkt er zu tun, damit die unhaltbaren Verhältnisse an der WSL so schnell als möglich bereinigt werden?</p><p>2. Ist der heutige Direktor der WSL in Anbetracht der Ergebnisse der Administrativuntersuchung noch tragbar?</p><p>3. Kann der ETH-Rat die ihm von Gesetzes wegen auferlegten Führungs- und Aufsichtsfunktionen überhaupt wahrnehmen, wenn er sich gegenüber einer Forschungsanstalt nicht durchsetzen kann?</p><p>4. Warum haben die neben dem ETH-Rat bestehenden Aufsichtsgremien ebenfalls versagt?</p><p>5. Was ist institutionell oder organisatorisch vorzukehren, dass solche Entwicklungen, wie sie sich an der WSL abspielen, im schweizerischen Forschungssystem in Zukunft nicht mehr vorkommen?</p>
- Führungsprobleme an der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft
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