Verluste in der zweiten Säule
- ShortId
-
03.3064
- Id
-
20033064
- Updated
-
10.04.2024 14:15
- Language
-
de
- Title
-
Verluste in der zweiten Säule
- AdditionalIndexing
-
28;Kontrolle;finanzieller Verlust;Pensionskasse;Berufliche Vorsorge;Versicherungsaufsicht
- 1
-
- L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
- L06K010401010205, Pensionskasse
- L06K070302010205, finanzieller Verlust
- L04K11100116, Versicherungsaufsicht
- L04K08020313, Kontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die durch die Entwicklung der Finanzmärkte bedingten Verluste bei der beruflichen Vorsorge erregen Besorgnis (auch wenn die Schätzungen über deren Ausmass auseinander driften).</p><p>Diese Verluste verursachen eine Unterdeckung bei den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge. Sie rufen nach eingreifender Sanierung. Neben den materiellen Auswirkungen und den Opfern, die diese Verluste den Versicherten abverlangen, erschüttern die gegenwärtigen Schwierigkeiten das Vertrauen in das Vorsorgesystem.</p><p>Ohne in Panik zu machen oder etwas zu überstürzen, sind die Probleme mit aller Entschlossenheit systematisch anzugehen. Dies gilt sowohl für die Probleme im Zusammenhang mit der Unterdeckung als auch für die Probleme im Zusammenhang mit Eigenheiten der zweiten Säule, die immer wieder zu grossen Ausschlägen führen (man denke nur an die Auswirkungen, die die Investitionen in Immobilien in der Vergangenheit hatten, an das Thema der Transparenz und an die Investitionen an der Börse).</p><p>Der Bundesrat geht mit seinen jüngsten Entscheiden in diese Richtung. So wurden u. a. ein Referenzrahmen für die Sanierungsmassnahmen der Vorsorgeeinrichtungen und eine Studie über die langfristige Stabilität der zweiten Säule angekündigt. Diese Initiativen sind mindestens in ihren groben Zügen nur zu begrüssen.</p><p>Allerdings fehlen Fragen, die angesichts der riesigen Verluste der Vorsorgeeinrichtungen nicht ausser Acht gelassen werden sollten. Sind diese Verluste einzig auf die negative Entwicklung an den Finanzmärkten zurückzuführen? Können Handlungsweisen ausgemacht werden, die - über das normale Risiko hinaus - die Situation der Vorsorgeeinrichtungen verschlimmert haben?</p><p>Wer Vorsorgegelder verwaltet (namentlich die Banken), sollte sich nicht automatisch seiner Verantwortung entziehen und alles auf den Börseneinbruch abschieben können. Er sollte vielmehr beweisen (mit umso grösserer Umsicht, als es sich hier um Gelder mit dem klaren Zweck der sozialen Sicherheit handelt), dass er mit der notwendigen Sorgfalt gehandelt hat und dass die schlechten Ergebnisse einzig und allein der Unberechenbarkeit des Marktes zuzuschreiben sind.</p><p>Man müsste ausschliessen können, dass das Vorsorgekapital weniger sorgfältig verwaltet wurde als andere Kapitalkategorien. Zudem müsste man vor allem die Möglichkeit ausschliessen können, dass hie und da Vorsorgekapital dazu eingesetzt wurde, andere Kunden oder Institutionen zu bedienen oder deren Verluste zu verringern. Beispielsweise müssen die Investitionsstrategien erhellt werden, die zum Zeitpunkt, da die sinkende Tendenz an den Märkten bereits klar war, befolgt wurden. </p><p>Selbstverständlich ist es fehl am Platz, systematisch alles an der Vorsorgekapitalverwaltung infrage zu stellen. Deshalb und angesichts des Ausmasses und der Auswirkungen des Phänomens ist es absolut notwendig, die grösstmögliche Transparenz sicherzustellen.</p>
- <p>Die Verantwortung für die Anlage des Vermögens der beruflichen Vorsorge liegt bei den einzelnen Vorsorgeeinrichtungen. Diese sind nach Artikel 49a BVV 2 verpflichtet, in einem Anlagereglement die Ziele, die Grundsätze, die Durchführung und die Überwachung der Vermögensanlage so festzusetzen, dass das paritätische Organ seine Führungsaufgabe wahrnehmen kann. Die Festlegung einer Anlagestrategie und Anlagepolitik gehört damit zu den wesentlichen Führungsaufgaben des paritätischen Organs. Zwar kann die Umsetzung der Anlagepolitik, d. h. die konkrete Anlage und Verwaltung des Vermögens, vom paritätischen Organ an ausführende Organe oder an Dritte delegiert werden. Jedoch entbindet auch eine solche Delegation das paritätische Organ nicht von seiner Führungsverantwortung.</p><p>Jede Vorsorgeeinrichtung muss eine unabhängige Kontrollstelle bestimmen, welche neben der Jahresrechnung auch jedes Jahr die Rechtmässigkeit der Geschäftsführung und der Vermögensanlage überprüft. Über Verstösse gegen das Anlagereglement muss die Kontrollstelle ebenso wie über Verstösse gegen das Gesetz, die Verordnung usw. das oberste Organ in ihrem Bericht schriftlich informieren und der Aufsichtsbehörde eine Kopie des Kontrollstellenberichtes zustellen. Sie ist bei Verstössen ausserdem verpflichtet, eine angemessene Frist anzusetzen, innert der die Vorsorgeeinrichtung den rechtmässigen Zustand herstellen muss, und die Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen, wenn dies nicht geschieht.</p><p>Generell muss die Kontrollstelle die Aufsichtsbehörde sofort informieren, wenn die Lage ein rasches Einschreiten erfordert. Den Kontrollstellen kommt daher eine sehr wichtige Funktion bei der Überprüfung der Rechtmässigkeit des Anlageverhaltens der Vorsorgeeinrichtungen zu. Sie werden bei pflichtwidrigem Verhalten - sei es in Bezug auf die Überprüfung oder auf die Information der Aufsichtsbehörde - für den Schaden, der deswegen entstehen konnte, haftbar.</p><p>Dem Sicherheitsfonds, welcher bei zahlungsunfähigen Vorsorgeeinrichtungen Insolvenzleistungen zur Sicherstellung der Ansprüche der Versicherten erbringt, steht ein Rückgriffsrecht gegenüber jenen Personen zu, welche die Zahlungsunfähigkeit verschuldet haben. Unter diesem Gesichtspunkt würdigt der Sicherheitsfonds Verstösse gegen rechtliche oder reglementarische Bestimmungen über die Vermögensanlage.</p><p>Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass ein vertiefter Abklärungsbedarf besteht. Im Rahmen seiner Massnahmen zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge hat er am 29. Januar 2003 die Verwaltung beauftragt, bis Herbst 2003 eine Studie über kurz- und mittelfristige Finanzierungsrisiken der Pensionskassen und das daraus resultierende Gefährdungspotenzial für den Sicherheitsfonds vorzulegen.</p><p>Im gleichen Massnahmenpaket hat der Bundesrat die Einsetzung einer Expertenkommission beschlossen, welche bis Ende 2003 einen Analysebericht und Empfehlungen über die Verbesserung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge erarbeiten soll. Inhaltlich geht es bei diesem Auftrag um die Erweiterung der Aufsicht in Richtung einer vorausschauenden Aufsicht in Bezug auf besondere Finanzierungsrisiken und die Zentralisierung der Aufsicht in einer unabhängigen Aufsichtsbehörde.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Anliegen des Interpellanten in diesen Projekten ausreichend berücksichtigt werden. Eine besondere Untersuchung durch den Bund über die Vermögensverwaltung bei Vorsorgeeinrichtungen mit einer besonders grossen Unterdeckung hält er unter diesen Voraussetzungen nicht für nötig.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Angesichts der grossen Verluste der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und der Fragen, die diese aufwerfen, frage ich den Bundesrat, ob er nicht gedenkt:</p><p>- besondere Richtlinien zu erlassen, um die Verwaltung des Aktienanteils in der beruflichen Vorsorge in den vergangenen Jahren einer vertieften Prüfung zu unterziehen;</p><p>- stichprobenweise bei Vorsorgeeinrichtungen, namentlich bei den am stärksten unterdeckten, die Verwaltung der Vorsorgegelder zu überprüfen.</p>
- Verluste in der zweiten Säule
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die durch die Entwicklung der Finanzmärkte bedingten Verluste bei der beruflichen Vorsorge erregen Besorgnis (auch wenn die Schätzungen über deren Ausmass auseinander driften).</p><p>Diese Verluste verursachen eine Unterdeckung bei den Einrichtungen der beruflichen Vorsorge. Sie rufen nach eingreifender Sanierung. Neben den materiellen Auswirkungen und den Opfern, die diese Verluste den Versicherten abverlangen, erschüttern die gegenwärtigen Schwierigkeiten das Vertrauen in das Vorsorgesystem.</p><p>Ohne in Panik zu machen oder etwas zu überstürzen, sind die Probleme mit aller Entschlossenheit systematisch anzugehen. Dies gilt sowohl für die Probleme im Zusammenhang mit der Unterdeckung als auch für die Probleme im Zusammenhang mit Eigenheiten der zweiten Säule, die immer wieder zu grossen Ausschlägen führen (man denke nur an die Auswirkungen, die die Investitionen in Immobilien in der Vergangenheit hatten, an das Thema der Transparenz und an die Investitionen an der Börse).</p><p>Der Bundesrat geht mit seinen jüngsten Entscheiden in diese Richtung. So wurden u. a. ein Referenzrahmen für die Sanierungsmassnahmen der Vorsorgeeinrichtungen und eine Studie über die langfristige Stabilität der zweiten Säule angekündigt. Diese Initiativen sind mindestens in ihren groben Zügen nur zu begrüssen.</p><p>Allerdings fehlen Fragen, die angesichts der riesigen Verluste der Vorsorgeeinrichtungen nicht ausser Acht gelassen werden sollten. Sind diese Verluste einzig auf die negative Entwicklung an den Finanzmärkten zurückzuführen? Können Handlungsweisen ausgemacht werden, die - über das normale Risiko hinaus - die Situation der Vorsorgeeinrichtungen verschlimmert haben?</p><p>Wer Vorsorgegelder verwaltet (namentlich die Banken), sollte sich nicht automatisch seiner Verantwortung entziehen und alles auf den Börseneinbruch abschieben können. Er sollte vielmehr beweisen (mit umso grösserer Umsicht, als es sich hier um Gelder mit dem klaren Zweck der sozialen Sicherheit handelt), dass er mit der notwendigen Sorgfalt gehandelt hat und dass die schlechten Ergebnisse einzig und allein der Unberechenbarkeit des Marktes zuzuschreiben sind.</p><p>Man müsste ausschliessen können, dass das Vorsorgekapital weniger sorgfältig verwaltet wurde als andere Kapitalkategorien. Zudem müsste man vor allem die Möglichkeit ausschliessen können, dass hie und da Vorsorgekapital dazu eingesetzt wurde, andere Kunden oder Institutionen zu bedienen oder deren Verluste zu verringern. Beispielsweise müssen die Investitionsstrategien erhellt werden, die zum Zeitpunkt, da die sinkende Tendenz an den Märkten bereits klar war, befolgt wurden. </p><p>Selbstverständlich ist es fehl am Platz, systematisch alles an der Vorsorgekapitalverwaltung infrage zu stellen. Deshalb und angesichts des Ausmasses und der Auswirkungen des Phänomens ist es absolut notwendig, die grösstmögliche Transparenz sicherzustellen.</p>
- <p>Die Verantwortung für die Anlage des Vermögens der beruflichen Vorsorge liegt bei den einzelnen Vorsorgeeinrichtungen. Diese sind nach Artikel 49a BVV 2 verpflichtet, in einem Anlagereglement die Ziele, die Grundsätze, die Durchführung und die Überwachung der Vermögensanlage so festzusetzen, dass das paritätische Organ seine Führungsaufgabe wahrnehmen kann. Die Festlegung einer Anlagestrategie und Anlagepolitik gehört damit zu den wesentlichen Führungsaufgaben des paritätischen Organs. Zwar kann die Umsetzung der Anlagepolitik, d. h. die konkrete Anlage und Verwaltung des Vermögens, vom paritätischen Organ an ausführende Organe oder an Dritte delegiert werden. Jedoch entbindet auch eine solche Delegation das paritätische Organ nicht von seiner Führungsverantwortung.</p><p>Jede Vorsorgeeinrichtung muss eine unabhängige Kontrollstelle bestimmen, welche neben der Jahresrechnung auch jedes Jahr die Rechtmässigkeit der Geschäftsführung und der Vermögensanlage überprüft. Über Verstösse gegen das Anlagereglement muss die Kontrollstelle ebenso wie über Verstösse gegen das Gesetz, die Verordnung usw. das oberste Organ in ihrem Bericht schriftlich informieren und der Aufsichtsbehörde eine Kopie des Kontrollstellenberichtes zustellen. Sie ist bei Verstössen ausserdem verpflichtet, eine angemessene Frist anzusetzen, innert der die Vorsorgeeinrichtung den rechtmässigen Zustand herstellen muss, und die Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen, wenn dies nicht geschieht.</p><p>Generell muss die Kontrollstelle die Aufsichtsbehörde sofort informieren, wenn die Lage ein rasches Einschreiten erfordert. Den Kontrollstellen kommt daher eine sehr wichtige Funktion bei der Überprüfung der Rechtmässigkeit des Anlageverhaltens der Vorsorgeeinrichtungen zu. Sie werden bei pflichtwidrigem Verhalten - sei es in Bezug auf die Überprüfung oder auf die Information der Aufsichtsbehörde - für den Schaden, der deswegen entstehen konnte, haftbar.</p><p>Dem Sicherheitsfonds, welcher bei zahlungsunfähigen Vorsorgeeinrichtungen Insolvenzleistungen zur Sicherstellung der Ansprüche der Versicherten erbringt, steht ein Rückgriffsrecht gegenüber jenen Personen zu, welche die Zahlungsunfähigkeit verschuldet haben. Unter diesem Gesichtspunkt würdigt der Sicherheitsfonds Verstösse gegen rechtliche oder reglementarische Bestimmungen über die Vermögensanlage.</p><p>Der Bundesrat geht mit dem Interpellanten einig, dass ein vertiefter Abklärungsbedarf besteht. Im Rahmen seiner Massnahmen zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der beruflichen Vorsorge hat er am 29. Januar 2003 die Verwaltung beauftragt, bis Herbst 2003 eine Studie über kurz- und mittelfristige Finanzierungsrisiken der Pensionskassen und das daraus resultierende Gefährdungspotenzial für den Sicherheitsfonds vorzulegen.</p><p>Im gleichen Massnahmenpaket hat der Bundesrat die Einsetzung einer Expertenkommission beschlossen, welche bis Ende 2003 einen Analysebericht und Empfehlungen über die Verbesserung der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge erarbeiten soll. Inhaltlich geht es bei diesem Auftrag um die Erweiterung der Aufsicht in Richtung einer vorausschauenden Aufsicht in Bezug auf besondere Finanzierungsrisiken und die Zentralisierung der Aufsicht in einer unabhängigen Aufsichtsbehörde.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Anliegen des Interpellanten in diesen Projekten ausreichend berücksichtigt werden. Eine besondere Untersuchung durch den Bund über die Vermögensverwaltung bei Vorsorgeeinrichtungen mit einer besonders grossen Unterdeckung hält er unter diesen Voraussetzungen nicht für nötig.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Angesichts der grossen Verluste der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge und der Fragen, die diese aufwerfen, frage ich den Bundesrat, ob er nicht gedenkt:</p><p>- besondere Richtlinien zu erlassen, um die Verwaltung des Aktienanteils in der beruflichen Vorsorge in den vergangenen Jahren einer vertieften Prüfung zu unterziehen;</p><p>- stichprobenweise bei Vorsorgeeinrichtungen, namentlich bei den am stärksten unterdeckten, die Verwaltung der Vorsorgegelder zu überprüfen.</p>
- Verluste in der zweiten Säule
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