Presseförderung. Versprechen halten

ShortId
03.3069
Id
20033069
Updated
10.04.2024 12:12
Language
de
Title
Presseförderung. Versprechen halten
AdditionalIndexing
34;Post;politische Presse;Presseförderung;Vereinigung;Posttarif;lokales Massenmedium;Zeitung
1
  • L06K120205010503, Presseförderung
  • L04K02021703, Zeitung
  • L06K120204010401, Posttarif
  • L05K1202050104, lokales Massenmedium
  • L06K120205010501, politische Presse
  • L04K12020202, Post
  • L05K0101030204, Vereinigung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Parlament hat in der Wintersession 2002 einer Revision von Artikel 15 des Postgesetzes zugestimmt. Demnach wird ab dem Jahre 2004 die Subvention des Bundes für die verbilligte Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften auf jährlich 80 Millionen Franken beschränkt. Diese Regelung ist bis Ende 2007 befristet. Der Bundesrat hat, entgegen der Meinung des Interpellanten, keinesfalls versprochen, dass die Zustelltarife für die Regional- und Lokalpresse bis Ende 2007 unverändert bleiben. Er hat lediglich darauf hingewiesen, dass die Regional- und Lokalpresse nicht von Preiserhöhungen betroffen werden, die mit der Kürzung der Subventionen begründet werden. Preiserhöhungen aufgrund der Kostenentwicklung bei der Post sind nicht ausgeschlossen worden.</p><p>Der Bundesrat hat gestützt auf entsprechende Forderungen im Ständerat am 19. Februar 2003 beschlossen, auf eine Revision der Postverordnung zu verzichten. Es wird demnach keine maximale Auflagebegrenzung für die förderungswürdigen Publikationen eingeführt werden, weil damit die Post Gefahr läuft, Zeitungen mit Grösstauflagen und Einnahmen zu verlieren. Gleichzeitig müsste das Unternehmen für die verbleibenden Zeitungen erhebliche Preiserhöhungen ins Auge fassen. Dank dieser Regelung geht der Bundesrat davon aus, dass diese Preiserhöhungen moderater ausfallen sollten.</p><p>Weiter soll die Regional- und Lokalpresse auch künftig bevorzugt werden, indem sie von der auf 2004 in Aussicht gestellten Preiserhöhung ausgenommen wird, soweit diese durch die Kürzung der Subventionen bedingt ist. Preiserhöhungen auch für die Regional- und Lokalpresse sind, wie erwähnt, vom Bundesrat indes keinesfalls gänzlich ausgeschlossen worden, soweit sie namentlich durch die seit der letzten Preisrunde im Jahr 1998 angefallenen Mehrkosten bedingt sind. Die Post hat mittlerweile ein Gesuch um Preiserhöhungen für den verbilligten Transport von Zeitungen und Zeitschriften eingereicht. Das Gesuch wird zunächst vom Preisüberwacher geprüft, der zuhanden des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Empfehlung abgeben wird. Das UVEK wird gestützt auf die Empfehlung des Preisüberwachers über das Gesuch zu entscheiden haben. Dabei wird geprüft, ob die seit der letzten Preiserhöhung im Jahre 1998 entstandenen Mehrkosten auch bei der Regional- und Lokalpresse gewisse Preiserhöhungen rechtfertigen. Mit einem Entscheid ist voraussichtlich im Juli 2003 zu rechnen. Das UVEK wird sich dabei an die im Postgesetz enthaltenen Kriterien halten, die indes keine spezielle Regelungen für die Mitgliedschaftspresse (Gewerkschaften, Wirtschaft, Sozialbereich) vorsehen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Letztes Jahr hat der damalige Bundespräsident Kaspar Villiger im Namen des Bundesrates die Botschaft über die Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes vorgelegt. Der darin enthaltene Entwurf zur Änderung des Postgesetzes legt fest, dass für Presseerzeugnisse die Grundpreise für die Zustellung nicht erhöht werden dürfen. Der Bundesrat hat in der Botschaft versprochen, er werde die Postverordnung entsprechend anpassen.</p><p>Heute scheint es jedoch, dass die Post die Kürzung des Bundesbeitrages zur Presseförderung um 20 Millionen Franken sowie das Defizit von 15 bis 40 Millionen Franken, das nach Aussagen der Post die Zeitungszustellung verursacht, mit einer Tariferhöhung auf allen Schweizer Titeln zu kompensieren gedenkt.</p><p>Falls dieser Plan umgesetzt werden sollte, würden die vom damaligen Bundespräsidenten Villiger im Jahre 2002 gemachten Versprechungen offensichtlich nicht eingehalten. Deshalb richte ich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>- Gedenkt er das Vorhaben der Post zu unterstützen, oder wird er das im Jahre 2002 gemachte Versprechen halten, wonach die Posttarife der kleinen und mittleren Zeitungen, die mindestens einmal wöchentlich erscheinen, bis 2007 unverändert auf dem Stand von 2003 beibehalten werden sollen?</p><p>- Ist er nicht auch der Meinung, dass er nur unter Einhaltung dieses Versprechens dem Artikel 15 des Postgesetzes gerecht werden kann, in dem der Wille des Gesetzgebers zur Erhaltung einer vielfältigen Presse, insbesondere der Regional- und Lokalzeitungen, deutlich zum Ausdruck kommt?</p><p>- Ist er nicht auch der Auffassung, dass die Mitgliedschaftspresse (Gewerkschaften, Sozialbereich, Wirtschaft) gleich wie die Regional- und Lokalzeitungen behandelt werden sollte, da sie erheblich zur öffentlichen Meinungsbildung und zu einer lebendigen Demokratie beiträgt?</p>
  • Presseförderung. Versprechen halten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Parlament hat in der Wintersession 2002 einer Revision von Artikel 15 des Postgesetzes zugestimmt. Demnach wird ab dem Jahre 2004 die Subvention des Bundes für die verbilligte Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften auf jährlich 80 Millionen Franken beschränkt. Diese Regelung ist bis Ende 2007 befristet. Der Bundesrat hat, entgegen der Meinung des Interpellanten, keinesfalls versprochen, dass die Zustelltarife für die Regional- und Lokalpresse bis Ende 2007 unverändert bleiben. Er hat lediglich darauf hingewiesen, dass die Regional- und Lokalpresse nicht von Preiserhöhungen betroffen werden, die mit der Kürzung der Subventionen begründet werden. Preiserhöhungen aufgrund der Kostenentwicklung bei der Post sind nicht ausgeschlossen worden.</p><p>Der Bundesrat hat gestützt auf entsprechende Forderungen im Ständerat am 19. Februar 2003 beschlossen, auf eine Revision der Postverordnung zu verzichten. Es wird demnach keine maximale Auflagebegrenzung für die förderungswürdigen Publikationen eingeführt werden, weil damit die Post Gefahr läuft, Zeitungen mit Grösstauflagen und Einnahmen zu verlieren. Gleichzeitig müsste das Unternehmen für die verbleibenden Zeitungen erhebliche Preiserhöhungen ins Auge fassen. Dank dieser Regelung geht der Bundesrat davon aus, dass diese Preiserhöhungen moderater ausfallen sollten.</p><p>Weiter soll die Regional- und Lokalpresse auch künftig bevorzugt werden, indem sie von der auf 2004 in Aussicht gestellten Preiserhöhung ausgenommen wird, soweit diese durch die Kürzung der Subventionen bedingt ist. Preiserhöhungen auch für die Regional- und Lokalpresse sind, wie erwähnt, vom Bundesrat indes keinesfalls gänzlich ausgeschlossen worden, soweit sie namentlich durch die seit der letzten Preisrunde im Jahr 1998 angefallenen Mehrkosten bedingt sind. Die Post hat mittlerweile ein Gesuch um Preiserhöhungen für den verbilligten Transport von Zeitungen und Zeitschriften eingereicht. Das Gesuch wird zunächst vom Preisüberwacher geprüft, der zuhanden des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) eine Empfehlung abgeben wird. Das UVEK wird gestützt auf die Empfehlung des Preisüberwachers über das Gesuch zu entscheiden haben. Dabei wird geprüft, ob die seit der letzten Preiserhöhung im Jahre 1998 entstandenen Mehrkosten auch bei der Regional- und Lokalpresse gewisse Preiserhöhungen rechtfertigen. Mit einem Entscheid ist voraussichtlich im Juli 2003 zu rechnen. Das UVEK wird sich dabei an die im Postgesetz enthaltenen Kriterien halten, die indes keine spezielle Regelungen für die Mitgliedschaftspresse (Gewerkschaften, Wirtschaft, Sozialbereich) vorsehen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Letztes Jahr hat der damalige Bundespräsident Kaspar Villiger im Namen des Bundesrates die Botschaft über die Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes vorgelegt. Der darin enthaltene Entwurf zur Änderung des Postgesetzes legt fest, dass für Presseerzeugnisse die Grundpreise für die Zustellung nicht erhöht werden dürfen. Der Bundesrat hat in der Botschaft versprochen, er werde die Postverordnung entsprechend anpassen.</p><p>Heute scheint es jedoch, dass die Post die Kürzung des Bundesbeitrages zur Presseförderung um 20 Millionen Franken sowie das Defizit von 15 bis 40 Millionen Franken, das nach Aussagen der Post die Zeitungszustellung verursacht, mit einer Tariferhöhung auf allen Schweizer Titeln zu kompensieren gedenkt.</p><p>Falls dieser Plan umgesetzt werden sollte, würden die vom damaligen Bundespräsidenten Villiger im Jahre 2002 gemachten Versprechungen offensichtlich nicht eingehalten. Deshalb richte ich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>- Gedenkt er das Vorhaben der Post zu unterstützen, oder wird er das im Jahre 2002 gemachte Versprechen halten, wonach die Posttarife der kleinen und mittleren Zeitungen, die mindestens einmal wöchentlich erscheinen, bis 2007 unverändert auf dem Stand von 2003 beibehalten werden sollen?</p><p>- Ist er nicht auch der Meinung, dass er nur unter Einhaltung dieses Versprechens dem Artikel 15 des Postgesetzes gerecht werden kann, in dem der Wille des Gesetzgebers zur Erhaltung einer vielfältigen Presse, insbesondere der Regional- und Lokalzeitungen, deutlich zum Ausdruck kommt?</p><p>- Ist er nicht auch der Auffassung, dass die Mitgliedschaftspresse (Gewerkschaften, Sozialbereich, Wirtschaft) gleich wie die Regional- und Lokalzeitungen behandelt werden sollte, da sie erheblich zur öffentlichen Meinungsbildung und zu einer lebendigen Demokratie beiträgt?</p>
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