Weiss- und Rotwein. Separate Einfuhrkontingente

ShortId
03.3079
Id
20033079
Updated
10.04.2024 09:54
Language
de
Title
Weiss- und Rotwein. Separate Einfuhrkontingente
AdditionalIndexing
55;Einfuhrbeschränkung;Rotwein;Handel mit Agrarerzeugnissen;Einfuhrpolitik;Weinbau;Importschutz für landwirtschaftliche Produkte;Weisswein
1
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L04K07010302, Einfuhrpolitik
  • L05K1401040306, Importschutz für landwirtschaftliche Produkte
  • L07K14020101010408, Rotwein
  • L07K14020101010412, Weisswein
  • L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
  • L05K1401010116, Weinbau
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist eigenartig, dass die Regelung, mit der ein Globalkontingent für Weiss- und Rotwein eingeführt wurde, über die Anforderungen der Gatt/WTO-Verträge (Uruguay-Runde) hinausgeht und durch die Schweiz einseitig erlassen worden ist. Die EU kennt keine solche Regelung und wendet sie daher auch nicht an; stattdessen beschränkt sie die Einfuhr von Weinen aus der Neuen Welt auf das Niveau der WTO-Mindestanforderungen.</p><p>Wenn wir uns untenstehende Tabelle ansehen, stellen wir fest, dass der Bundesrat im Jahr 2000, also vor Inkrafttreten des Globalkontingentes, von einer Einfuhrmenge von 19 Millionen Liter Weisswein bzw. 151 Millionen Liter Rotwein ausging. Dieses Verhältnis sollte sich, so nahm man damals an, nicht mehr erheblich ändern, da 1991 162 Millionen Liter Rotwein eingeführt wurden und eine Senkung um 10 Millionen Liter zugunsten des Weissweins aller Voraussicht nach bereits eine Höchstmenge darstellte.</p><p>In Tat und Wahrheit haben sich die Dinge aber keineswegs so entwickelt. So wurden im Jahr 2002 24 Millionen Liter Weisswein eingeführt, und dieser Anstieg ist noch nicht abgeschlossen. Kombiniert man die Auswirkungen des Rückgangs des Weinkonsums in der Schweiz (um 28,5 Millionen Liter, davon 10 Millionen Liter Weisswein, innerhalb von zehn Jahren) mit der Zunahme der Weissweinimporte um 16 Millionen Liter, so ist die schweizerische Weissweinproduktion erheblich gefährdet. Denn trotz den von den Kantonen ergriffenen Massnahmen zur Ertragsbegrenzung, welche die vom Bund festgelegten Quoten noch unterbieten, und trotz der Umstellung von Rebflächen (auf mehr als 160 Hektar wurde von der Weisswein- auf Rotweinproduktion umgestellt und auf 139 Hektar auf Weissweinspezialitäten, und dies mit anhaltender Tendenz) bleibt es dabei, dass die meisten schweizerischen Weinbaubetriebe, welche Rebflächen bewirtschaften, auf denen Weissweinsorten besser gedeihen und entsprechend auch Qualitätsweine hervorbringen, dieser neuen Situation nicht gewachsen sein werden.</p><p>Man darf hier daran erinnern, dass rund 9000 Arbeitsplätze in der Schweiz von der Weinwirtschaft abhängen. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die aus Ländern der Neuen Welt eingeführten Weissweine von Reben, die speziell für den Export angepflanzt wurden, und von Kulturen stammen, welche die hierzulande üblichen Umweltschutznormen wenig oder gar nicht beachten; dasselbe gilt auch für die Herstellung dieser Weine.</p><p>Angesichts sinkender Preise und sinkender Einnahmen nimmt das Einkommen der schweizerischen Winzer dauernd ab. Sie und ihre Familien werden morgen schlicht und einfach nicht überleben können. Denn trotz allen Rationalisierungsbemühungen haben die Winzer finanzielle Belastungen und Produktionslasten zu tragen, die sich nicht mehr weiter senken lassen. Um zu verhindern, dass allzu viele Weinberge in unserem Land brach liegen, was das Landschaftsbild entstellen und die Arbeitslosenzahl erhöhen würde, muss die Globalisierung der Weinimporte, die es so nur in der Schweiz gibt, aufgehoben und das frühere System wieder eingeführt werden.</p><p>Aufgrund dieser Feststellungen und aus der Befürchtung, dass ein wichtiger Sektor ihrer kantonalen Volkswirtschaften verschwinden könnte, sind die Vorsteher der Volkswirtschaftsdepartemente der Westschweizer Kantone beim Bundesrat vorstellig geworden und haben eine Neubeurteilung dieses Problems verlangt.</p><p>Seit dem 1. Januar 2001 besteht für Weiss- und Rotwein ein globales Einfuhrkontingent von 170 Millionen Liter. Vor diesem Datum waren die Einfuhrmengen für Rot- und für Weisswein unterschiedlich geregelt. Anfang der Neunzigerjahre wurden die früheren mengenmässigen Kontingente durch Zollkontingente ersetzt, was einer Regelung der Gatt/WTO-Verträge entspricht. Man muss aber wissen, dass die Einfuhr von Wein zurzeit keinen Beschränkungen unterliegt; Einfuhren, die den Umfang des Zollkontingentes überschreiten, werden einzig durch hohe Zollabgaben eingeschränkt.</p><p>Gemäss nachstehender Aufstellung hat sich die Liberalisierung der Einfuhren faktisch wie folgt entwickelt (Zollkontingente in Millionen Liter):</p><p>- Weisswein: 1991, 3,06 (offen)/4,5 (Flaschen); 1992, 3,06 (offen)/4,5 (Flaschen); 1993, 3,06 (offen)/4,5 (Flaschen); 1994, 3,06 (offen)/4,5 (Flaschen); 1995, 3,06 (offen)/4,5 (Flaschen); 1996, 15; 1997, 16; 1998, 17; 1999, 18; 2000, 19;</p><p>- Rotwein: 1991, 147 (offen)/15 (Flaschen); 1992, 160 (offen)/15 (Flaschen); 1993, 160 (offen)/15 (Flaschen); 1994, 162; 1995, 162; 1996, 155; 1997, 154; 1998, 153; 1999, 152; 2000, 151;</p><p>- seit 2001: Globalkontingent, 170.</p><p>Das Globalkontingent in Höhe von 170 Millionen Liter ist seit dem 1. Januar 2001 für Weineinfuhren aus sämtlichen Ländern offen. Verarbeitungsweine, Süssweine und Schaumweine sind in diesen Einfuhrmengen gemäss Zollkontingent nicht inbegriffen und können daher frei eingeführt werden.</p><p>Man muss berücksichtigen, dass die Gatt/WTO-Regelungen zwar ein Tarifizierungssystem vorschreiben, dass die Entscheide der Bundesbehörden aber über die Anforderungen der WTO-Verträge weit hinausgehen. So hätte unser Land bei der Unterzeichnung der Verträge durchaus vier Zollkontingente vorschlagen können, nämlich:</p><p>- ein Zollkontingent von 147 Millionen Liter für offenen Rotwein;</p><p>- ein Zollkontingent von 15 Millionen Liter für Rotwein in Flaschen;</p><p>- ein Zollkontingent von 3,5 Millionen Liter für offenen Weisswein; und</p><p>- ein Zollkontingent von 4,5 Millionen Liter für Weisswein in Flaschen.</p><p>Dies ergibt eine Gesamtmenge von 170 Millionen Liter, nämlich 162 Millionen Liter Rotwein und 8 Millionen Liter Weisswein. Diese Menge entspricht dem Einfuhrvolumen von 1991.</p>
  • <p>Das aktuelle Einfuhrsystem beim Wein ist ein Kompromiss zwischen einer vollständigen Liberalisierung der Weineinfuhren, die von der einen Seite, gestützt u. a. auf das angenommene Referendum von 1990 gegen den Bundesbeschluss über den Weinbau, verlangt wurde, und einem grösstmöglichen Gatt/WTO-verträglichen Grenzschutz, dessen Beibehaltung die konservativen Kräfte verfochten.</p><p>Anfänglich notifizierte der Bund in der Liste seiner Gatt/WTO-Verpflichtungen betreffend den Marktzutritt drei Zollkontingente: ein Rotweinkontingent in der Höhe von 1,62 Millionen Hektoliter, ein Kontingent für offenen Weisswein von 30 600 Hektoliter und ein Kontingent für weissen Flaschenwein von 45 000 Hektoliter. In Übereinstimmung mit der Branche wurde beschlossen, bei der Umsetzung der Abkommen die beiden Weissweinkontingente zu einem einzigen Kontingent zusammenzulegen. Die Gesamtmenge der Zollkontingente entsprach der Summe der während der Referenzjahre eröffneten Kontingente.</p><p>Die ersten Erfahrungen mit der Zuteilung der Halbjahresmenge des Weissweinkontingentes (zweiten Semester 1995) nach einem Anmeldesystem, bei dem auch eine Bankgarantie hinterlegt werden musste, fielen negativ aus: Lediglich 1,89 Prozent der beantragten Mengen konnten berücksichtigt werden. Dies rief zahlreiche negative Reaktionen hervor, und sowohl die Branche als auch die Politiker präsentierten Verbesserungsvorschläge. Die angeregten Lösungen gingen von der Versteigerung des Weissweinkontingentes bis hin zur Forderung nach einer vollständigen und unverzüglichen Liberalisierung der Weineinfuhr.</p><p>Nach mehreren Besprechungen mit der Branche beschloss der Bundesrat im Dezember 1995 eine Verdoppelung des Weissweinkontingentes auf 150 000 Hektoliter ab dem folgenden Jahr und danach eine jährliche Erhöhung um 10 000 Hektoliter bis auf 190 000 Hektoliter im Jahr 2000. Das Rotweinkontingent hingegen wurde auf 1,55 Millionen Hektoliter für 1996 festgelegt und bis 2000 jedes Jahr um 10 000 Hektoliter reduziert. Folglich betrug die Gesamtmenge der jährlich eröffneten Kontingente stets 1,7 Millionen Hektoliter. Im Weiteren wurde beschlossen, ab dem 1. Januar 2001 die Weiss- und Rotweinkontingente zu einem einzigen Kontingent in der Höhe von 1,7 Millionen Hektoliter zusammenzulegen. Die Weinbaubranche wurde folglich über den Zusammenschluss der Weinkontingente bereits fünf Jahre vor dessen Inkrafttreten informiert.</p><p>Das Parlament genehmigte das neue Einfuhrsystem im Rahmen des Berichtes über die tarifarischen Massnahmen im ersten Halbjahr 1996 (BBl 1996 IV 1245), und das Zolltarifgesetz wurde dementsprechend angepasst (BBl 1997 II 259). Gleichzeitig wurde die Änderung der WTO gemäss den geltenden internationalen Regeln gemeldet. Die letzten Differenzen mit der Europäischen Union über diese Systemänderung konnten im Laufe des Jahres 2002 beigelegt werden.</p><p>Die Zuteilung des Weissweinkontingentes (150 000 Hektoliter) nach dem Windhundsystem im Jahr 1996 war ein Misserfolg: In den ersten vier bis fünf Tagen des Jahres war bereits die gesamte Kontingentmenge ausgeschöpft. Aufgrund dieses zweiten Rückschlages innerhalb von nur sechs Monaten versteigerte schliesslich der Bund von 1997 bis 2000 das Weissweinkontingent.</p><p>Seit Umsetzung der WTO-Abkommen ging der Konsum von Schweizer Weisswein von 656 954 Hektoliter (1995/96) auf 625 705 Hektoliter (2001/02) zurück. Damit hielt der ganz zu Beginn der Neunzigerjahre eingesetzte Trend an, als der Konsum von 833 766 Hektoliter für das Weinjahr 1989/90 auf 699 476 Hektoliter für 1994/95 (letztes Jahr vor Inkrafttreten der WTO-Abkommen) sank. Folglich war der Rückgang vor dem Inkrafttreten der WTO-Vereinbarungen grösser als danach.</p><p>Die Rückkehr zum alten System und somit zur Zuteilung von zwei unterschiedlichen Kontingenten für Rot- und Weisswein würde zu einer Reihe von Problemen führen:</p><p>1. Es ist nicht sicher, dass die verursachte Abnahme der Weissweinimporte als Verlagerungseffekt eine Erhöhung des Konsums von Schweizer Weisswein zur Folge hätte. Die erneute Anwendung einer restriktiven Einfuhrregelung könnte heftige politische Reaktionen wie in den Neunzigerjahren hervorrufen. Es ist zu erwarten, dass ein Teil der Konsumenten mit der eingeschränkten Auswahl und der Verteuerung der ausländischen Erzeugnisse nicht einverstanden wäre. Dasselbe gilt für den Handel und die Grossverteiler. Negative Reaktionen wie die Boykottierung von Schweizer Weissweinen oder generell des Schweizer Weins wären nicht auszuschliessen. Daraus könnten grössere Schwierigkeiten entstehen als durch die Zusammenlegung der Kontingente.</p><p>2. Jede Änderung unserer internationalen Verpflichtungen erfordert eine neue Verhandlung, was unseren wichtigsten Partnern die Möglichkeit gibt, für ihre Verluste in Bezug auf den Zutritt zu unserem Markt Kompensationen zu verlangen. Dies wäre zweifellos bei der Rückkehr zu zwei getrennten Kontingenten der Fall, denn dadurch verringern sich die Einfuhrmöglichkeiten für Weisswein. Die Kompensationsforderungen müssten sich nicht auf den Wein beschränken (Senkung der Zölle, Erhöhung der Zollkontingente), sondern könnten auch andere landwirtschaftliche Erzeugnisse betreffen. Der für die Begrenzung der Weissweineinfuhren zu bezahlende "Preis" würde sich daher entweder auf den Wein selbst niederschlagen und dadurch die gewünschte Wirkung zunichte machen, oder auf andere schweizerische Erzeugnisse, die einer grösseren Konkurrenz ausländischer Produkte ausgesetzt wären. Im Weiteren würde die erneute Eröffnung von zwei Kontingenten das Problem der Festlegung, Rechtfertigung und Zuteilung der Weissweinmenge aufwerfen.</p><p>3. Der Bundesrat ist sich der schwierigen Phase, in der sich der schweizerische Weinbau befindet, bewusst und hat daher zusammen mit der Branche eine Drei-Punkte-Strategie für die "AP 2007" entwickelt. Diese lässt sich wie folgt zusammenfassen: die Umstellung der schweizerischen Rebflächen durch Rodung der überschüssigen mit Chasselas und Müller-Thurgau bestockten Rebflächen und deren Ersatz durch andere marktfähige Reben; die Unterstützung der Absatzförderung im Inland geknüpft an gewisse Bedingungen sowie die Fortsetzung der Absatzförderung beim Export. Die Rechtsgrundlage für die Umstellungsbeiträge ist auf 2011 beschränkt. Für die Jahre 2004 bis 2007 wurden in Budget und Finanzplan jährlich 5 Millionen Franken vorgesehen, was die Umwandlung von rund 200 Hektaren Reben pro Jahr ermöglicht. Die Ansätze sind nach Hangneigung abgestuft und betragen 20 000 Franken pro Hektar für Neigungen unter 30 Prozent, 27 500 Franken pro Hektar für Neigungen von 30 bis 50 Prozent und 35 000 Franken pro Hektar für Neigungen über 50 Prozent und Reben auf Terrassen.</p><p>Es handelt sich also um Struktur- und Absatzförderungsmassnahmen, dank denen die Überproduktion bekämpft werden soll. All diese Massnahmen haben zum Ziel, dass mittel- bis langfristig der schweizerische Weinbau der Nachfrage des Marktes mit einem ausgeglichenen Angebot begegnen kann. Nach dieser Anpassungsphase müssen sich die Schweizer Weine, die rund 40 Prozent der Marktanteile ausmachen, ohne Hilfe gegen die ausländischen Weine behaupten, selbst wenn die Letzteren zu sehr tiefen Preisen eingeführt werden.</p><p>Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass der schweizerische Weinbau insgesamt diese Herausforderung meistern wird. Ein Teil des Weinsektors bringt schon jetzt seinen Wein zu durchaus vernünftigen Preisen auf den Markt. Die vorgeschlagene Begrenzung der Weissweineinfuhren würde bestenfalls einen "künstlichen Markt" für einen Teil der Schweizer Weissweine schaffen, ohne das Problem des nicht nachfragegerechten Angebotes zu lösen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, alles Nötige vorzukehren, damit es wieder separate Einfuhrkontingente für Weiss- und Rotwein gibt. Das Rotweinkontingent soll z. B. 153 Millionen Liter, das Weissweinkontingent 17 Millionen Liter betragen; dies entspricht den tatsächlichen Einfuhren des Jahres 1998.</p>
  • Weiss- und Rotwein. Separate Einfuhrkontingente
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist eigenartig, dass die Regelung, mit der ein Globalkontingent für Weiss- und Rotwein eingeführt wurde, über die Anforderungen der Gatt/WTO-Verträge (Uruguay-Runde) hinausgeht und durch die Schweiz einseitig erlassen worden ist. Die EU kennt keine solche Regelung und wendet sie daher auch nicht an; stattdessen beschränkt sie die Einfuhr von Weinen aus der Neuen Welt auf das Niveau der WTO-Mindestanforderungen.</p><p>Wenn wir uns untenstehende Tabelle ansehen, stellen wir fest, dass der Bundesrat im Jahr 2000, also vor Inkrafttreten des Globalkontingentes, von einer Einfuhrmenge von 19 Millionen Liter Weisswein bzw. 151 Millionen Liter Rotwein ausging. Dieses Verhältnis sollte sich, so nahm man damals an, nicht mehr erheblich ändern, da 1991 162 Millionen Liter Rotwein eingeführt wurden und eine Senkung um 10 Millionen Liter zugunsten des Weissweins aller Voraussicht nach bereits eine Höchstmenge darstellte.</p><p>In Tat und Wahrheit haben sich die Dinge aber keineswegs so entwickelt. So wurden im Jahr 2002 24 Millionen Liter Weisswein eingeführt, und dieser Anstieg ist noch nicht abgeschlossen. Kombiniert man die Auswirkungen des Rückgangs des Weinkonsums in der Schweiz (um 28,5 Millionen Liter, davon 10 Millionen Liter Weisswein, innerhalb von zehn Jahren) mit der Zunahme der Weissweinimporte um 16 Millionen Liter, so ist die schweizerische Weissweinproduktion erheblich gefährdet. Denn trotz den von den Kantonen ergriffenen Massnahmen zur Ertragsbegrenzung, welche die vom Bund festgelegten Quoten noch unterbieten, und trotz der Umstellung von Rebflächen (auf mehr als 160 Hektar wurde von der Weisswein- auf Rotweinproduktion umgestellt und auf 139 Hektar auf Weissweinspezialitäten, und dies mit anhaltender Tendenz) bleibt es dabei, dass die meisten schweizerischen Weinbaubetriebe, welche Rebflächen bewirtschaften, auf denen Weissweinsorten besser gedeihen und entsprechend auch Qualitätsweine hervorbringen, dieser neuen Situation nicht gewachsen sein werden.</p><p>Man darf hier daran erinnern, dass rund 9000 Arbeitsplätze in der Schweiz von der Weinwirtschaft abhängen. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die aus Ländern der Neuen Welt eingeführten Weissweine von Reben, die speziell für den Export angepflanzt wurden, und von Kulturen stammen, welche die hierzulande üblichen Umweltschutznormen wenig oder gar nicht beachten; dasselbe gilt auch für die Herstellung dieser Weine.</p><p>Angesichts sinkender Preise und sinkender Einnahmen nimmt das Einkommen der schweizerischen Winzer dauernd ab. Sie und ihre Familien werden morgen schlicht und einfach nicht überleben können. Denn trotz allen Rationalisierungsbemühungen haben die Winzer finanzielle Belastungen und Produktionslasten zu tragen, die sich nicht mehr weiter senken lassen. Um zu verhindern, dass allzu viele Weinberge in unserem Land brach liegen, was das Landschaftsbild entstellen und die Arbeitslosenzahl erhöhen würde, muss die Globalisierung der Weinimporte, die es so nur in der Schweiz gibt, aufgehoben und das frühere System wieder eingeführt werden.</p><p>Aufgrund dieser Feststellungen und aus der Befürchtung, dass ein wichtiger Sektor ihrer kantonalen Volkswirtschaften verschwinden könnte, sind die Vorsteher der Volkswirtschaftsdepartemente der Westschweizer Kantone beim Bundesrat vorstellig geworden und haben eine Neubeurteilung dieses Problems verlangt.</p><p>Seit dem 1. Januar 2001 besteht für Weiss- und Rotwein ein globales Einfuhrkontingent von 170 Millionen Liter. Vor diesem Datum waren die Einfuhrmengen für Rot- und für Weisswein unterschiedlich geregelt. Anfang der Neunzigerjahre wurden die früheren mengenmässigen Kontingente durch Zollkontingente ersetzt, was einer Regelung der Gatt/WTO-Verträge entspricht. Man muss aber wissen, dass die Einfuhr von Wein zurzeit keinen Beschränkungen unterliegt; Einfuhren, die den Umfang des Zollkontingentes überschreiten, werden einzig durch hohe Zollabgaben eingeschränkt.</p><p>Gemäss nachstehender Aufstellung hat sich die Liberalisierung der Einfuhren faktisch wie folgt entwickelt (Zollkontingente in Millionen Liter):</p><p>- Weisswein: 1991, 3,06 (offen)/4,5 (Flaschen); 1992, 3,06 (offen)/4,5 (Flaschen); 1993, 3,06 (offen)/4,5 (Flaschen); 1994, 3,06 (offen)/4,5 (Flaschen); 1995, 3,06 (offen)/4,5 (Flaschen); 1996, 15; 1997, 16; 1998, 17; 1999, 18; 2000, 19;</p><p>- Rotwein: 1991, 147 (offen)/15 (Flaschen); 1992, 160 (offen)/15 (Flaschen); 1993, 160 (offen)/15 (Flaschen); 1994, 162; 1995, 162; 1996, 155; 1997, 154; 1998, 153; 1999, 152; 2000, 151;</p><p>- seit 2001: Globalkontingent, 170.</p><p>Das Globalkontingent in Höhe von 170 Millionen Liter ist seit dem 1. Januar 2001 für Weineinfuhren aus sämtlichen Ländern offen. Verarbeitungsweine, Süssweine und Schaumweine sind in diesen Einfuhrmengen gemäss Zollkontingent nicht inbegriffen und können daher frei eingeführt werden.</p><p>Man muss berücksichtigen, dass die Gatt/WTO-Regelungen zwar ein Tarifizierungssystem vorschreiben, dass die Entscheide der Bundesbehörden aber über die Anforderungen der WTO-Verträge weit hinausgehen. So hätte unser Land bei der Unterzeichnung der Verträge durchaus vier Zollkontingente vorschlagen können, nämlich:</p><p>- ein Zollkontingent von 147 Millionen Liter für offenen Rotwein;</p><p>- ein Zollkontingent von 15 Millionen Liter für Rotwein in Flaschen;</p><p>- ein Zollkontingent von 3,5 Millionen Liter für offenen Weisswein; und</p><p>- ein Zollkontingent von 4,5 Millionen Liter für Weisswein in Flaschen.</p><p>Dies ergibt eine Gesamtmenge von 170 Millionen Liter, nämlich 162 Millionen Liter Rotwein und 8 Millionen Liter Weisswein. Diese Menge entspricht dem Einfuhrvolumen von 1991.</p>
    • <p>Das aktuelle Einfuhrsystem beim Wein ist ein Kompromiss zwischen einer vollständigen Liberalisierung der Weineinfuhren, die von der einen Seite, gestützt u. a. auf das angenommene Referendum von 1990 gegen den Bundesbeschluss über den Weinbau, verlangt wurde, und einem grösstmöglichen Gatt/WTO-verträglichen Grenzschutz, dessen Beibehaltung die konservativen Kräfte verfochten.</p><p>Anfänglich notifizierte der Bund in der Liste seiner Gatt/WTO-Verpflichtungen betreffend den Marktzutritt drei Zollkontingente: ein Rotweinkontingent in der Höhe von 1,62 Millionen Hektoliter, ein Kontingent für offenen Weisswein von 30 600 Hektoliter und ein Kontingent für weissen Flaschenwein von 45 000 Hektoliter. In Übereinstimmung mit der Branche wurde beschlossen, bei der Umsetzung der Abkommen die beiden Weissweinkontingente zu einem einzigen Kontingent zusammenzulegen. Die Gesamtmenge der Zollkontingente entsprach der Summe der während der Referenzjahre eröffneten Kontingente.</p><p>Die ersten Erfahrungen mit der Zuteilung der Halbjahresmenge des Weissweinkontingentes (zweiten Semester 1995) nach einem Anmeldesystem, bei dem auch eine Bankgarantie hinterlegt werden musste, fielen negativ aus: Lediglich 1,89 Prozent der beantragten Mengen konnten berücksichtigt werden. Dies rief zahlreiche negative Reaktionen hervor, und sowohl die Branche als auch die Politiker präsentierten Verbesserungsvorschläge. Die angeregten Lösungen gingen von der Versteigerung des Weissweinkontingentes bis hin zur Forderung nach einer vollständigen und unverzüglichen Liberalisierung der Weineinfuhr.</p><p>Nach mehreren Besprechungen mit der Branche beschloss der Bundesrat im Dezember 1995 eine Verdoppelung des Weissweinkontingentes auf 150 000 Hektoliter ab dem folgenden Jahr und danach eine jährliche Erhöhung um 10 000 Hektoliter bis auf 190 000 Hektoliter im Jahr 2000. Das Rotweinkontingent hingegen wurde auf 1,55 Millionen Hektoliter für 1996 festgelegt und bis 2000 jedes Jahr um 10 000 Hektoliter reduziert. Folglich betrug die Gesamtmenge der jährlich eröffneten Kontingente stets 1,7 Millionen Hektoliter. Im Weiteren wurde beschlossen, ab dem 1. Januar 2001 die Weiss- und Rotweinkontingente zu einem einzigen Kontingent in der Höhe von 1,7 Millionen Hektoliter zusammenzulegen. Die Weinbaubranche wurde folglich über den Zusammenschluss der Weinkontingente bereits fünf Jahre vor dessen Inkrafttreten informiert.</p><p>Das Parlament genehmigte das neue Einfuhrsystem im Rahmen des Berichtes über die tarifarischen Massnahmen im ersten Halbjahr 1996 (BBl 1996 IV 1245), und das Zolltarifgesetz wurde dementsprechend angepasst (BBl 1997 II 259). Gleichzeitig wurde die Änderung der WTO gemäss den geltenden internationalen Regeln gemeldet. Die letzten Differenzen mit der Europäischen Union über diese Systemänderung konnten im Laufe des Jahres 2002 beigelegt werden.</p><p>Die Zuteilung des Weissweinkontingentes (150 000 Hektoliter) nach dem Windhundsystem im Jahr 1996 war ein Misserfolg: In den ersten vier bis fünf Tagen des Jahres war bereits die gesamte Kontingentmenge ausgeschöpft. Aufgrund dieses zweiten Rückschlages innerhalb von nur sechs Monaten versteigerte schliesslich der Bund von 1997 bis 2000 das Weissweinkontingent.</p><p>Seit Umsetzung der WTO-Abkommen ging der Konsum von Schweizer Weisswein von 656 954 Hektoliter (1995/96) auf 625 705 Hektoliter (2001/02) zurück. Damit hielt der ganz zu Beginn der Neunzigerjahre eingesetzte Trend an, als der Konsum von 833 766 Hektoliter für das Weinjahr 1989/90 auf 699 476 Hektoliter für 1994/95 (letztes Jahr vor Inkrafttreten der WTO-Abkommen) sank. Folglich war der Rückgang vor dem Inkrafttreten der WTO-Vereinbarungen grösser als danach.</p><p>Die Rückkehr zum alten System und somit zur Zuteilung von zwei unterschiedlichen Kontingenten für Rot- und Weisswein würde zu einer Reihe von Problemen führen:</p><p>1. Es ist nicht sicher, dass die verursachte Abnahme der Weissweinimporte als Verlagerungseffekt eine Erhöhung des Konsums von Schweizer Weisswein zur Folge hätte. Die erneute Anwendung einer restriktiven Einfuhrregelung könnte heftige politische Reaktionen wie in den Neunzigerjahren hervorrufen. Es ist zu erwarten, dass ein Teil der Konsumenten mit der eingeschränkten Auswahl und der Verteuerung der ausländischen Erzeugnisse nicht einverstanden wäre. Dasselbe gilt für den Handel und die Grossverteiler. Negative Reaktionen wie die Boykottierung von Schweizer Weissweinen oder generell des Schweizer Weins wären nicht auszuschliessen. Daraus könnten grössere Schwierigkeiten entstehen als durch die Zusammenlegung der Kontingente.</p><p>2. Jede Änderung unserer internationalen Verpflichtungen erfordert eine neue Verhandlung, was unseren wichtigsten Partnern die Möglichkeit gibt, für ihre Verluste in Bezug auf den Zutritt zu unserem Markt Kompensationen zu verlangen. Dies wäre zweifellos bei der Rückkehr zu zwei getrennten Kontingenten der Fall, denn dadurch verringern sich die Einfuhrmöglichkeiten für Weisswein. Die Kompensationsforderungen müssten sich nicht auf den Wein beschränken (Senkung der Zölle, Erhöhung der Zollkontingente), sondern könnten auch andere landwirtschaftliche Erzeugnisse betreffen. Der für die Begrenzung der Weissweineinfuhren zu bezahlende "Preis" würde sich daher entweder auf den Wein selbst niederschlagen und dadurch die gewünschte Wirkung zunichte machen, oder auf andere schweizerische Erzeugnisse, die einer grösseren Konkurrenz ausländischer Produkte ausgesetzt wären. Im Weiteren würde die erneute Eröffnung von zwei Kontingenten das Problem der Festlegung, Rechtfertigung und Zuteilung der Weissweinmenge aufwerfen.</p><p>3. Der Bundesrat ist sich der schwierigen Phase, in der sich der schweizerische Weinbau befindet, bewusst und hat daher zusammen mit der Branche eine Drei-Punkte-Strategie für die "AP 2007" entwickelt. Diese lässt sich wie folgt zusammenfassen: die Umstellung der schweizerischen Rebflächen durch Rodung der überschüssigen mit Chasselas und Müller-Thurgau bestockten Rebflächen und deren Ersatz durch andere marktfähige Reben; die Unterstützung der Absatzförderung im Inland geknüpft an gewisse Bedingungen sowie die Fortsetzung der Absatzförderung beim Export. Die Rechtsgrundlage für die Umstellungsbeiträge ist auf 2011 beschränkt. Für die Jahre 2004 bis 2007 wurden in Budget und Finanzplan jährlich 5 Millionen Franken vorgesehen, was die Umwandlung von rund 200 Hektaren Reben pro Jahr ermöglicht. Die Ansätze sind nach Hangneigung abgestuft und betragen 20 000 Franken pro Hektar für Neigungen unter 30 Prozent, 27 500 Franken pro Hektar für Neigungen von 30 bis 50 Prozent und 35 000 Franken pro Hektar für Neigungen über 50 Prozent und Reben auf Terrassen.</p><p>Es handelt sich also um Struktur- und Absatzförderungsmassnahmen, dank denen die Überproduktion bekämpft werden soll. All diese Massnahmen haben zum Ziel, dass mittel- bis langfristig der schweizerische Weinbau der Nachfrage des Marktes mit einem ausgeglichenen Angebot begegnen kann. Nach dieser Anpassungsphase müssen sich die Schweizer Weine, die rund 40 Prozent der Marktanteile ausmachen, ohne Hilfe gegen die ausländischen Weine behaupten, selbst wenn die Letzteren zu sehr tiefen Preisen eingeführt werden.</p><p>Der Bundesrat ist zuversichtlich, dass der schweizerische Weinbau insgesamt diese Herausforderung meistern wird. Ein Teil des Weinsektors bringt schon jetzt seinen Wein zu durchaus vernünftigen Preisen auf den Markt. Die vorgeschlagene Begrenzung der Weissweineinfuhren würde bestenfalls einen "künstlichen Markt" für einen Teil der Schweizer Weissweine schaffen, ohne das Problem des nicht nachfragegerechten Angebotes zu lösen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, alles Nötige vorzukehren, damit es wieder separate Einfuhrkontingente für Weiss- und Rotwein gibt. Das Rotweinkontingent soll z. B. 153 Millionen Liter, das Weissweinkontingent 17 Millionen Liter betragen; dies entspricht den tatsächlichen Einfuhren des Jahres 1998.</p>
    • Weiss- und Rotwein. Separate Einfuhrkontingente

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