Swiss Brain Center

ShortId
03.3091
Id
20033091
Updated
10.04.2024 10:15
Language
de
Title
Swiss Brain Center
AdditionalIndexing
2841;freie Schlagwörter: Hirnschlag, Gehirn;Gesundheitsrisiko;Invalidität;Gesundheitswesen;Krankheit;Kosten des Gesundheitswesens
1
  • L03K010501, Krankheit
  • L04K01050510, Gesundheitsrisiko
  • L05K0104010302, Invalidität
  • L04K01050511, Gesundheitswesen
  • L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Schweiz erleiden jährlich bis zu 19 000 Menschen eine Hirnverletzung: Etwa 3000 bis 5000 vorwiegend junge Menschen als Folge eines Unfalls, weitere 11 000 bis 14 000 Menschen durch einen Hirnschlag. Dies entspricht einer Schlaganfallhäufigkeit von 150 Fällen pro 100 000 Einwohner pro Jahr, wobei die Häufigkeit mit dem Alter - insbesondere nach 65 - für beide Geschlechter stark zunimmt. Die Schweiz weist weltweit eine der tiefsten Mortalitätsraten bei Hirnschlag auf, trotzdem stirbt auch hierzulande rund ein Viertel der Hirnschlagpatienten (1999: 1189 Männer und 2019 Frauen); knapp die Hälfte der Überlebenden bleibt invalid und/oder pflegebedürftig. Jährlich werden zwischen 500 und 1400 Personen infolge eines Hirnschlags langfristig pflegebedürftig. Zusätzlich wird jährlich eine nicht genau bezifferbare Anzahl von Personen aufgrund von neurologischen Ausfällen infolge einer Meningitis oder Enzephalitis rehabilitationsbedüftig.</p><p>Ausgehend von dieser Faktenlage kann der Bundesrat die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Zahlreiche Studien haben aufgezeigt, dass die Betreuung von Schlaganfallpatienten in speziellen Einrichtungen durch ein multidisziplinäres Team (Stroke Unit) die Mortalität im ersten Jahr nach dem Ereignis um 17 Prozent und die Mortalität oder Pflegebedürftigkeit um 31 Prozent zu senken vermag. Dieser Effekt ist unabhängig von Geschlecht und Alter des Patienten sowie vom Typ des Schlaganfalls. Entscheidend ist jedoch, dass die Stroke Unit neben dem intensivmedizinischen Ansatz auch das frührehabilitative Konzept beachtet und Akut- und Rehabilitationsmassnahmen kombiniert anbietet.</p><p>Wie von der Interpellantin erwähnt, verfügt die Schweiz zurzeit über 8 Stroke Units. Gemäss Angaben der Deutschen Gesellschaft für Neurologie bedarf es für eine minimale Versorgung aller Schlaganfallpatienten für ein Einzugsgebiet von etwa 500 000 bis 1 000 000 Menschen einer Stroke Unit mit vier bis sechs Betten. Mit den bereits bestehenden acht Einrichtungen dürfte dieser minimale Versorgungsbedarf grundsätzlich abgedeckt sein, wenn auch über die Zahl der zur Verfügung stehenden Betten infolge der grossen Kapazitätsschwankungen keine konkreten Aussagen gemacht werden können.</p><p>Für die langfristigen Konsequenzen einer Hirnverletzung ist nicht nur die Qualität der Erstversorgung von Bedeutung. Insbesondere bei Schlaganfallpatienten unter 65 Jahren stellt auch die Rehabilitation einen ebenso wichtigen Faktor für die Überwindung von neurologischen Ausfällen und die Verhinderung von bleibenden Schädigungen dar. Die Vereinigung der Rehabilitationskliniken in der Schweiz für Rheumatologie, Orthopädie und Neurologie geht davon aus, dass aus gesamtschweizerischer Sicht die zur Verfügung stehenden Neurorehabilitationsplätze ausreichen: temporäre Versorgungsengpässe, welche die Behandlungsqualität negativ beeinflussen können, sind jedoch möglich.</p><p>Inwieweit minimaler und optimaler Versorgungsbedarf im Bereich der Erstversorgung von Hirnschlagpatienten bzw. in der Neurorehabilitation heute differieren und ob die demographische Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten diesen beeinflussen wird, kann zurzeit nicht abschliessend beurteilt werden. Dazu sind sorgfältige Abklärungen im Sinne von Angebots- und Bedarfsanalysen notwendig. Diese könnten dann auch zeigen, ob die von der Interpellantin gewünschte Versorgungsdichte von 12 bis 14 Stroke Units und vier Swiss Brain Centers nicht eine Überversorgung darstellt.</p><p>2. Der Bund begrüsst grundsätzlich das Ansinnen der geplanten Stiftung Swiss Brain Center Foundation und ist der Ansicht, dass das langfristige Ziel die Optimierung einer an der Gesundheit und Lebensqualität der Schlaganfall- und Schädeltraumapatienten und ihrer Angehörigen ausgerichteten Versorgung sein muss.</p><p>Dabei darf jedoch nicht vergessen werden, dass durch Gesundheitsförderung und präventive Verhaltensänderungen (Nichtrauchen, ausgewogene Ernährung, genügend Bewegung) sowie durch eine konsequente Bluthochdruckbehandlung bis zu 50 Prozent der vor dem 70. Altersjahr auftretenden Schlaganfälle vermieden werden könnten. Im Weiteren können durch die entsprechenden Vorsichtsmassnahmen im Strassenverkehr und bei Sportaktivitäten (insbesondere Helmtragen usw.) ein grosser Anteil der Schädelhirntraumata und der damit verbundenen Leiden für die Betroffenen und deren Angehörige verhindert werden.</p><p>Da Warn- und Erstsymptome sowie der Schlaganfall selbst von der Bevölkerung, den Rettungsdiensten als auch von den medizinischen Grundversorgern nicht immer korrekt erkannt und als medizinischer Notfall eingestuft werden, dürften wohl auch Informations- und Aufklärungskampagnen, welche die bis zur adäquaten Behandlung verstreichende Zeit reduzieren, zu einer Reduktion der hirnschlagbedingten Mortalität und Invalidität führen.</p><p>Es ist notwendig, ein sinnvolles Gleichgewicht zwischen patientenorientierten Versorgungskonzepten und bevölkerungsbezogenen Massnahmen wie Gesundheitsförderung, Prävention und Information zu schaffen. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis der von der Interpellantin vorgeschlagenen Versorgungsstrukturen. Zusätzlich muss evaluiert werden, welche Auswirkungen Informations- und Aufklärungskampagnen wie auch die Verkürzung der Verlegungszeiten in die bereits bestehenden Stroke Units auf die durch Schlaganfall bedingte Mortalitätsrate in der Schweiz haben.</p><p>3. Die Planung eines umfassenden Gesundheitsversorgungssystems liegt in der Verantwortung der Kantone. Der Ständerat ist in seiner Sitzung vom 13. März 2003 der Kommissionsmehrheit gefolgt, wonach Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe f des revidierten Krankenversicherungsgesetzes die Kantone zur gemeinsamen Planung der Spitzenmedizin verpflichten soll: "Im Bereich der Spitzenmedizin sind die Kantone verpflichtet, eine gemeinsame Planung der Spitzenmedizin zu beschliessen. Kommen die Kantone dieser Aufgabe nicht zeitgerecht nach, erlässt der Bundesrat die Planung."</p><p>4. Die Möglichkeiten des Bundes beschränken sich darauf, bei der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) anzuregen, den Versorgungsbedarf und das Versorgungsangebot für Schlaganfallpatienten über die gesamte Behandlungskette vom Notfalldienst/-transport über die Erstversorgung bis hin zur Rehabilitation zu analysieren und bei Bedarf weiterführende Empfehlungen zuhanden der Kantone zu erarbeiten.</p><p>5. Aus den oben genannten Gründen ist es nicht sinnvoll, dass der Bund die Koordination des geplanten Projektes übernimmt. Der Bundesrat möchte jedoch die Interpellantin ermutigen, das Projekt in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und der SDK, den Universitätsspitälern sowie den zuständigen medizinischen Fachgesellschaften und Arbeitsgruppen und privaten Organisationen weiterzuverfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Hirnverletzungen durch Hirninfarkt oder Unfall sind in der Schweiz Todesursache Nummer 3 (nach Herzinfarkt und Krebs) und der Hauptgrund für Invalidität. Gemäss Hirnliga belaufen sich die direkten Kosten auf etwa 4 Milliarden Franken pro Jahr und der gesamtwirtschaftliche Schaden für die Schweiz auf rund 16 Milliarden Franken. Das müsste nicht sein. Bei einer besseren Erstversorgung könnten die meisten Patienten als gesunde Menschen nach Hause zurückkehren oder mit wesentlich geringeren Schädigungen. Das wäre gut für die Patienten, gut für ihre Angehörigen und gut für die schweizerische Volkswirtschaft, welche einige Milliarden sparen könnte.</p><p>Die geplante Stiftung Swiss Brain Center Foundation schlägt ein nationales Projekt zur Verbesserung der Infrastruktur für hirnverletzte Menschen vor. Darin enthalten sind: </p><p>- Ein Netz von 12 bis 14 Stroke Units in bestehenden Spitälern, verteilt über die ganze Schweiz, für die Akutversorgung von Schlaganfallpatienten. Im Notfall muss eine Stroke Unit von jedem Punkt der Schweiz aus innert maximal einer Stunde erreichbar sein. 8 Stroke Units gibt es bereits heute in Aarau, Bern, Lugano, St. Gallen, Münsterlingen, Zürich, Basel, Genf und Lausanne. Es fehlen also noch 4 bis 6 Stroke Units. Alle Stroke Units werden miteinander vernetzt und haben den gleichen Standard.</p><p>- Vier Swiss Brain Center. Dies sind Kompetenzzentren für Hirnverletzungen und Hirnerkrankungen, welche hirnverletzten Menschen eine umfassende und kompetente Versorgung bieten, von der Akutphase über die Frührehabilitation, Rehabilitation, Rückkehr in den Alltag bis zur Langzeitpflege. Ausserdem sind vorgesehen: die Weiterbildung für spezialisiertes Pflegepersonal in allen erforderlichen Techniken, günstige Wohnmöglichkeiten für Angehörige, welche einige Zeit in der Nähe des Patienten bleiben möchten. Auf Wunsch können Angehörige für die Pflege zu Hause ausgebildet werden. Auch eine enge Zusammenarbeit mit der Hirnforschung ist vorgesehen, zum gegenseitigen Nutzen von Patienten und Forschung.</p><p>- Die Swiss Brain Center sollen von einer privaten Stiftung (Swiss Brain Center Foundation) gebaut und betrieben werden. Die Kantone sollen einen Beitrag leisten, dafür auch im Stiftungsrat vertreten sein. Der Bund könnte die Aufsicht in fachlicher Hinsicht übernehmen. Damit wäre gewährleistet, dass diese hochspezialisierte Behandlung und Rehabilitation allen Schädelhirnpatienten in der Schweiz zugänglich wäre, unabhängig vom Wohnkanton. Mit der Realisierung dieses Projektes könnte die Zahl der Todesfälle drastisch gesenkt werden und die enormen Kosten von schwerer Invalidität ebenfalls. Die schweizer Volkswirtschaft und unser Gesundheitswesen könnten so mehrere Milliarden Franken pro Jahr einsparen.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten, in diesem Zusammenhang Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass bei der Erstversorgung von Hirnverletzungen Handlungsbedarf besteht?</p><p>2. Unterstützt er das Bestreben der geplanten Stiftung Swiss Brain Center Foundation?</p><p>3. Welches wären die Möglichkeiten, in deren Rahmen der Bundesrat dieses nationale Projekt unterstützen könnte?</p><p>4. Ist er bereit, dieses Projekt im Rahmen seiner Möglichkeiten zu fördern?</p><p>5. Ist er bereit, bei der Koordination dieses nationalen Projektes mitzuwirken? Wenn ja, inwiefern?</p>
  • Swiss Brain Center
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Schweiz erleiden jährlich bis zu 19 000 Menschen eine Hirnverletzung: Etwa 3000 bis 5000 vorwiegend junge Menschen als Folge eines Unfalls, weitere 11 000 bis 14 000 Menschen durch einen Hirnschlag. Dies entspricht einer Schlaganfallhäufigkeit von 150 Fällen pro 100 000 Einwohner pro Jahr, wobei die Häufigkeit mit dem Alter - insbesondere nach 65 - für beide Geschlechter stark zunimmt. Die Schweiz weist weltweit eine der tiefsten Mortalitätsraten bei Hirnschlag auf, trotzdem stirbt auch hierzulande rund ein Viertel der Hirnschlagpatienten (1999: 1189 Männer und 2019 Frauen); knapp die Hälfte der Überlebenden bleibt invalid und/oder pflegebedürftig. Jährlich werden zwischen 500 und 1400 Personen infolge eines Hirnschlags langfristig pflegebedürftig. Zusätzlich wird jährlich eine nicht genau bezifferbare Anzahl von Personen aufgrund von neurologischen Ausfällen infolge einer Meningitis oder Enzephalitis rehabilitationsbedüftig.</p><p>Ausgehend von dieser Faktenlage kann der Bundesrat die Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Zahlreiche Studien haben aufgezeigt, dass die Betreuung von Schlaganfallpatienten in speziellen Einrichtungen durch ein multidisziplinäres Team (Stroke Unit) die Mortalität im ersten Jahr nach dem Ereignis um 17 Prozent und die Mortalität oder Pflegebedürftigkeit um 31 Prozent zu senken vermag. Dieser Effekt ist unabhängig von Geschlecht und Alter des Patienten sowie vom Typ des Schlaganfalls. Entscheidend ist jedoch, dass die Stroke Unit neben dem intensivmedizinischen Ansatz auch das frührehabilitative Konzept beachtet und Akut- und Rehabilitationsmassnahmen kombiniert anbietet.</p><p>Wie von der Interpellantin erwähnt, verfügt die Schweiz zurzeit über 8 Stroke Units. Gemäss Angaben der Deutschen Gesellschaft für Neurologie bedarf es für eine minimale Versorgung aller Schlaganfallpatienten für ein Einzugsgebiet von etwa 500 000 bis 1 000 000 Menschen einer Stroke Unit mit vier bis sechs Betten. Mit den bereits bestehenden acht Einrichtungen dürfte dieser minimale Versorgungsbedarf grundsätzlich abgedeckt sein, wenn auch über die Zahl der zur Verfügung stehenden Betten infolge der grossen Kapazitätsschwankungen keine konkreten Aussagen gemacht werden können.</p><p>Für die langfristigen Konsequenzen einer Hirnverletzung ist nicht nur die Qualität der Erstversorgung von Bedeutung. Insbesondere bei Schlaganfallpatienten unter 65 Jahren stellt auch die Rehabilitation einen ebenso wichtigen Faktor für die Überwindung von neurologischen Ausfällen und die Verhinderung von bleibenden Schädigungen dar. Die Vereinigung der Rehabilitationskliniken in der Schweiz für Rheumatologie, Orthopädie und Neurologie geht davon aus, dass aus gesamtschweizerischer Sicht die zur Verfügung stehenden Neurorehabilitationsplätze ausreichen: temporäre Versorgungsengpässe, welche die Behandlungsqualität negativ beeinflussen können, sind jedoch möglich.</p><p>Inwieweit minimaler und optimaler Versorgungsbedarf im Bereich der Erstversorgung von Hirnschlagpatienten bzw. in der Neurorehabilitation heute differieren und ob die demographische Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten diesen beeinflussen wird, kann zurzeit nicht abschliessend beurteilt werden. Dazu sind sorgfältige Abklärungen im Sinne von Angebots- und Bedarfsanalysen notwendig. Diese könnten dann auch zeigen, ob die von der Interpellantin gewünschte Versorgungsdichte von 12 bis 14 Stroke Units und vier Swiss Brain Centers nicht eine Überversorgung darstellt.</p><p>2. Der Bund begrüsst grundsätzlich das Ansinnen der geplanten Stiftung Swiss Brain Center Foundation und ist der Ansicht, dass das langfristige Ziel die Optimierung einer an der Gesundheit und Lebensqualität der Schlaganfall- und Schädeltraumapatienten und ihrer Angehörigen ausgerichteten Versorgung sein muss.</p><p>Dabei darf jedoch nicht vergessen werden, dass durch Gesundheitsförderung und präventive Verhaltensänderungen (Nichtrauchen, ausgewogene Ernährung, genügend Bewegung) sowie durch eine konsequente Bluthochdruckbehandlung bis zu 50 Prozent der vor dem 70. Altersjahr auftretenden Schlaganfälle vermieden werden könnten. Im Weiteren können durch die entsprechenden Vorsichtsmassnahmen im Strassenverkehr und bei Sportaktivitäten (insbesondere Helmtragen usw.) ein grosser Anteil der Schädelhirntraumata und der damit verbundenen Leiden für die Betroffenen und deren Angehörige verhindert werden.</p><p>Da Warn- und Erstsymptome sowie der Schlaganfall selbst von der Bevölkerung, den Rettungsdiensten als auch von den medizinischen Grundversorgern nicht immer korrekt erkannt und als medizinischer Notfall eingestuft werden, dürften wohl auch Informations- und Aufklärungskampagnen, welche die bis zur adäquaten Behandlung verstreichende Zeit reduzieren, zu einer Reduktion der hirnschlagbedingten Mortalität und Invalidität führen.</p><p>Es ist notwendig, ein sinnvolles Gleichgewicht zwischen patientenorientierten Versorgungskonzepten und bevölkerungsbezogenen Massnahmen wie Gesundheitsförderung, Prävention und Information zu schaffen. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis der von der Interpellantin vorgeschlagenen Versorgungsstrukturen. Zusätzlich muss evaluiert werden, welche Auswirkungen Informations- und Aufklärungskampagnen wie auch die Verkürzung der Verlegungszeiten in die bereits bestehenden Stroke Units auf die durch Schlaganfall bedingte Mortalitätsrate in der Schweiz haben.</p><p>3. Die Planung eines umfassenden Gesundheitsversorgungssystems liegt in der Verantwortung der Kantone. Der Ständerat ist in seiner Sitzung vom 13. März 2003 der Kommissionsmehrheit gefolgt, wonach Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe f des revidierten Krankenversicherungsgesetzes die Kantone zur gemeinsamen Planung der Spitzenmedizin verpflichten soll: "Im Bereich der Spitzenmedizin sind die Kantone verpflichtet, eine gemeinsame Planung der Spitzenmedizin zu beschliessen. Kommen die Kantone dieser Aufgabe nicht zeitgerecht nach, erlässt der Bundesrat die Planung."</p><p>4. Die Möglichkeiten des Bundes beschränken sich darauf, bei der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) anzuregen, den Versorgungsbedarf und das Versorgungsangebot für Schlaganfallpatienten über die gesamte Behandlungskette vom Notfalldienst/-transport über die Erstversorgung bis hin zur Rehabilitation zu analysieren und bei Bedarf weiterführende Empfehlungen zuhanden der Kantone zu erarbeiten.</p><p>5. Aus den oben genannten Gründen ist es nicht sinnvoll, dass der Bund die Koordination des geplanten Projektes übernimmt. Der Bundesrat möchte jedoch die Interpellantin ermutigen, das Projekt in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und der SDK, den Universitätsspitälern sowie den zuständigen medizinischen Fachgesellschaften und Arbeitsgruppen und privaten Organisationen weiterzuverfolgen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Hirnverletzungen durch Hirninfarkt oder Unfall sind in der Schweiz Todesursache Nummer 3 (nach Herzinfarkt und Krebs) und der Hauptgrund für Invalidität. Gemäss Hirnliga belaufen sich die direkten Kosten auf etwa 4 Milliarden Franken pro Jahr und der gesamtwirtschaftliche Schaden für die Schweiz auf rund 16 Milliarden Franken. Das müsste nicht sein. Bei einer besseren Erstversorgung könnten die meisten Patienten als gesunde Menschen nach Hause zurückkehren oder mit wesentlich geringeren Schädigungen. Das wäre gut für die Patienten, gut für ihre Angehörigen und gut für die schweizerische Volkswirtschaft, welche einige Milliarden sparen könnte.</p><p>Die geplante Stiftung Swiss Brain Center Foundation schlägt ein nationales Projekt zur Verbesserung der Infrastruktur für hirnverletzte Menschen vor. Darin enthalten sind: </p><p>- Ein Netz von 12 bis 14 Stroke Units in bestehenden Spitälern, verteilt über die ganze Schweiz, für die Akutversorgung von Schlaganfallpatienten. Im Notfall muss eine Stroke Unit von jedem Punkt der Schweiz aus innert maximal einer Stunde erreichbar sein. 8 Stroke Units gibt es bereits heute in Aarau, Bern, Lugano, St. Gallen, Münsterlingen, Zürich, Basel, Genf und Lausanne. Es fehlen also noch 4 bis 6 Stroke Units. Alle Stroke Units werden miteinander vernetzt und haben den gleichen Standard.</p><p>- Vier Swiss Brain Center. Dies sind Kompetenzzentren für Hirnverletzungen und Hirnerkrankungen, welche hirnverletzten Menschen eine umfassende und kompetente Versorgung bieten, von der Akutphase über die Frührehabilitation, Rehabilitation, Rückkehr in den Alltag bis zur Langzeitpflege. Ausserdem sind vorgesehen: die Weiterbildung für spezialisiertes Pflegepersonal in allen erforderlichen Techniken, günstige Wohnmöglichkeiten für Angehörige, welche einige Zeit in der Nähe des Patienten bleiben möchten. Auf Wunsch können Angehörige für die Pflege zu Hause ausgebildet werden. Auch eine enge Zusammenarbeit mit der Hirnforschung ist vorgesehen, zum gegenseitigen Nutzen von Patienten und Forschung.</p><p>- Die Swiss Brain Center sollen von einer privaten Stiftung (Swiss Brain Center Foundation) gebaut und betrieben werden. Die Kantone sollen einen Beitrag leisten, dafür auch im Stiftungsrat vertreten sein. Der Bund könnte die Aufsicht in fachlicher Hinsicht übernehmen. Damit wäre gewährleistet, dass diese hochspezialisierte Behandlung und Rehabilitation allen Schädelhirnpatienten in der Schweiz zugänglich wäre, unabhängig vom Wohnkanton. Mit der Realisierung dieses Projektes könnte die Zahl der Todesfälle drastisch gesenkt werden und die enormen Kosten von schwerer Invalidität ebenfalls. Die schweizer Volkswirtschaft und unser Gesundheitswesen könnten so mehrere Milliarden Franken pro Jahr einsparen.</p><p>Der Bundesrat ist gebeten, in diesem Zusammenhang Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass bei der Erstversorgung von Hirnverletzungen Handlungsbedarf besteht?</p><p>2. Unterstützt er das Bestreben der geplanten Stiftung Swiss Brain Center Foundation?</p><p>3. Welches wären die Möglichkeiten, in deren Rahmen der Bundesrat dieses nationale Projekt unterstützen könnte?</p><p>4. Ist er bereit, dieses Projekt im Rahmen seiner Möglichkeiten zu fördern?</p><p>5. Ist er bereit, bei der Koordination dieses nationalen Projektes mitzuwirken? Wenn ja, inwiefern?</p>
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