Fibromyalgie

ShortId
03.3093
Id
20033093
Updated
10.04.2024 15:23
Language
de
Title
Fibromyalgie
AdditionalIndexing
2841;Invalidität;Krankheit;Subvention;Gesundheitsüberwachung;medizinischer Unterricht;Vereinigung von Freiwilligen;medizinische Forschung;Statistik
1
  • L03K010501, Krankheit
  • L05K0104010302, Invalidität
  • L03K020218, Statistik
  • L04K01050512, medizinische Forschung
  • L05K0105050901, Gesundheitsüberwachung
  • L04K13020306, medizinischer Unterricht
  • L05K0101030205, Vereinigung von Freiwilligen
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Fibromyalgie ist eine Krankheit mit verschiedenen Symptomen: andauernde Muskelschmerzen, schwere Schlafstörungen und vielfältige andere Schmerzen. Die Befunde der Laboruntersuche und Röntgenaufnahmen sind jedoch normal, was die Diagnose schwierig macht.</p><p>Heute ist die Fibromyalgie als Krankheit anerkannt, und es sind, vor allem in den USA, Forschungen im Gang, um die Ursache dieses diffusen Schmerzbildes zu finden.</p><p>Die Krankheit führt zur Invalidität und kann junge Menschen befallen, was zur Sorge Anlass gibt. Nach Schätzungen sind 2 bis 7 Prozent der Bevölkerung davon betroffen. In der Statistik der Krankheiten, die zur Invalidität führen, findet man die Fibromyalgie in der Kategorie "andere Störungen der Knochen und des Bewegungsapparates (Bänder, Muskeln und Sehnen)" mit einem Total von 34 324 Fällen. Zur Erinnerung: Sieben andere Rubriken zählen Kategorien von zur Invalidität führenden Krankheiten auf, und zwar mit 45 bis 14 765 Fällen pro Kategorie bei einem Total von 24 249 Fällen. Mit diesen statistischen Werten ist es nicht möglich, die Entwicklung der Auswirkungen von Fibromyalgie auf die Invaliditätsursachen zu verfolgen.</p><p>Die Schweizerische Fibromyalgie-Vereinigung, der 2200 zahlende Mitglieder angehören, hat zur Unterstützung der Kranken und ihrer Familien in den drei Sprachregionen vierzig Selbsthilfegruppen gegründet. In den letzten Monaten kam es zu vier Suiziden, und die freiwilligen Unterstützungsgruppen haben Probleme. Die Vereinigung muss den freiwilligen Helferinnen und Helfern einen Rahmen und eine professionelle Unterstützung anbieten können. Trotz ihrer wichtigen Aufgabe erhält die Vereinigung nur eine symbolische Unterstützung.</p>
  • <p>Das Fibromyalgie-Syndrom (Synonyme: Fibromyalgie, generalisierte Tendomyopathie) wurde 1992 von der Weltgesundheitsorganisation als nicht näher bezeichneter Rheumatismus klassifiziert (gemäss der 10. Revision der International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, ICD-10). Das American College of Rheumatology hatte schon 1990 Kriterien für die Diagnose und Klassifikation der Fibromyalgie entwickelt.</p><p>1. Es liegen keine Angaben über die Häufigkeit des Fibromyalgie-Syndroms in der Schweiz vor. Studien aus Nordeuropa gehen von einer Prävalenz von 1 bis 3 Prozent (d. h. 1000 bis 3000 Erkrankte pro 100 000 Einwohner) aus. Es ist jedoch anzunehmen, dass eine sorgfältige Diagnosestellung eine deutliche Reduktion der Häufigkeit zur Folge hätte.</p><p>Aufgrund der fehlenden Daten können keine Angaben über die Zu- oder Abnahme der Fibromyalgie-Fälle gemacht werden. Die Statistiken der Invalidenversicherung weisen jedoch seit 1992 einen stabilen Anteil derjenigen invaliden Renterinnen und Rentner auf, die infolge einer Krankheit in die Gebrechensklasse "Knochen oder Bewegungsorgane" fallen: 1992: 26,9 Prozent oder 27 170 Personen, und 2002: 28,0 Prozent oder 47 484 Personen. Im Gegensatz dazu hat der Anteil derjenigen Personen, die als Folge einer psychischen Erkrankung eine IV-Rente beziehen, in derselben Zeitspanne von 33,4 auf 43,0 Prozent (absolut: 33 704 bzw. 72 920 Personen) zugenommen. Gleichzeitig hat sich das Gesamttotal der krankheitsbedingten IV-Renten von 101 009 auf 169 506 erhöht.</p><p>2. Aus der Sicht des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) ist die bestehende, relativ grobe Einteilung der medizinischen Invaliditätsvoraussetzungen in Gebrechensgruppen und Funktionsausfälle für die Erfordernisse der Invalidenversicherung ausreichend und eine diagnostisch weiterführende Aufschlüsselung der Daten, z. B. nach ICD-10, nicht zwingend notwendig.</p><p>Da der Aufwand für die Neuausrichtung der Erfassung und Codierung der zur Invalidität führenden medizinischen Diagnosen nach ICD-10 den für den Zweck der Invalidenversicherung zu erwartenden Nutzen bei weitem übersteigt, gibt es zurzeit keinerlei Bestrebungen, die Erfassungsweise zu verändern, auch wenn aus epidemiologischer Sicht eine so ausgerichtete Erfassung der Invaliditätsursachen durchaus sinnvoll wäre.</p><p>3. Das im Entwurf vorliegende Medizinalberufegesetz definiert allgemeine und berufsspezifische Kompetenzen für die universitären Medizinalberufe, die durch die Aus-, Weiter- und Fortbildung zu erreichen sind. Die Verantwortung für die inhaltliche Umsetzung innerhalb des bundesgesetzlichen Rahmens liegt für die universitäre Grundausbildung bei den Trägern der Studiengänge (Universitäten). Das gilt auch für detaillierte Vorgaben z. B. bezüglich Fibromyalgie. Die Fibromyalgie ist als Thema jedoch im neuen Lernzielkatalog der medizinischen Fakultäten aufgeführt; dieser Katalog soll nach der Einführung des Medizinalberufegesetzes für die Erteilung der staatlichen Akkreditierung für alle medizinischen Fakultäten verbindlich werden. Bei der beruflichen Weiterbildung sind die einzelnen Fachgesellschaften, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und gemäss Anerkennungsverfahren der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH, für die Festlegung der inhaltlichen Ziele und der zu erreichenden Kompetenzen und Fertigkeiten verantwortlich. Es liegt somit in der Verantwortung der betroffenen Fachgesellschaften (Schweizerische Gesellschaft für Allgemeinmedizin bzw. Schweizerische Gesellschaft für innere Medizin sowie spezialisierte Fachgesellschaften, wie diejenigen der Rheumatologen), die Fibromyalgie in den Lernzielkatalog ihrer Weiterbildungsprogramme aufzunehmen. Es ist festzustellen, dass in den letzten Jahren die Fortbildungsveranstaltungen für Grundversorger (Allgemeinpraktiker und Internisten) zum Thema Fibromyalgie deutlich zugenommen haben.</p><p>Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogrammes "Muskuloskeletale Gesundheit - chronische Schmerzen: ein Forschungsbeitrag zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung gesundheitlichen Wohlbefindens", welches der Bundesrat am 22. Januar 2003 lanciert hat, wird u. a. der Frage nach Risikofaktoren, Präventionsstrategien und Therapiemassnahmen von muskuloskeletalen Erkrankungen nachgegangen. Dies lässt auch Raum für die Forschung im Bereich der Fibromyalgie.</p><p>4. Die 1997 gegründete Schweizerische Fibromyalgievereinigung (Association Suisse des fibromyalgiques) ist seit 1999 Mitglied der Schweizerischen Rheumaliga und erhält dadurch einen in Bezug auf die anrechenbaren Ausgaben paritätischen Anteil der Bundesbeiträge, welche über das Bundesamt für Gesundheit - gestützt auf Artikel 2 des Bundesgesetzes über Bundesbeiträge an die Bekämpfung der rheumatischen Krankheiten vom 22. Juni 1962 (Rheumagesetz; SR 818.21) - und über das Bundesamt für Sozialversicherung - gestützt auf Artikel 74 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung vom 19. Juni 1959 (IVG; SR 831.20) - ausbezahlt werden.</p><p>Die Jahresrechnung der Schweizerischen Fibromyalgievereinigung weist für das Jahr 2002 Fr. 14 132.85 an Beiträgen auf Basis Rheumagesetz und Fr. 51 415.80 auf Basis von Artikel 74 IVG aus. Die restlichen Finanzmittel der Fibromyalgievereinigung stammen aus Spenden sowie Gönner- und Mitgliederbeiträgen.</p><p>5. Das Rheumagesetz führt in Artikel 3 diejenigen Krankheiten auf, die im Sinne des Gesetzes als rheumatische Erkrankungen gelten. Die Fibromyalgie fällt nicht darunter; dies könnte allenfalls im Rahmen einer Revision des Rheumagesetzes aus dem Jahre 1962 geändert werden. In der jetzigen Situation bedeutet dies, dass die Beteiligung an Bundessubventionen gemäss Rheumagesetz letztlich auf die Bereitschaft der Schweizerischen Rheumaliga zurückzuführen ist, die jährlichen Beiträge auf die kantonalen Ligen wie auch die angeschlossenen Patientenorganisationen zu verteilen.</p><p>Seit dem Jahre 2001 erhält die Schweizerische Fibromyalgievereinigung die IV-Beiträge nicht mehr direkt vom BSV, sondern indirekt über die Schweizerische Rheumaliga, die mit dem BSV einen Leistungsvertrag abgeschlossen hat. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass der Bereich von Artikel 74 IVG der vom Volk im Herbst 2001 beschlossenen Schuldenbremse unterliegt. Deshalb sind gesamtschweizerisch für alle Angebotserweiterungen nur sehr wenig finanzielle Mittel vorhanden. Bei der Verteilung dieser knappen Mittel werden daher klare Prioritäten gesetzt. In den Genuss zusätzlicher Gelder können nur Organisationen kommen, deren Leistungen sich zentral an Menschen richten, welche invalid im Sinne von Artikel 4 IVG in Verbindung mit Artikel 8 des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsgesetzes (ATSG) sind sowie weitere zusätzliche Kriterien erfüllen (vgl. Ziff. 5006 des Kreisschreibens über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe, gültig für Beiträge an die Betriebsjahre 2004-2006, BBL, Bestellnummer 318.507.10).</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Sind sich der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit bewusst, dass die Fälle von Fibromyalgie in der Schweiz zunehmen?</p><p>2. Wäre es nicht sinnvoll, eine differenzierte Statistik, die eine spezielle Rubrik zu dieser Invaliditätsursache enthält, zu führen?</p><p>3. Könnten die Weiterbildung der Ärzte und Ärztinnen (nicht nur der Rheumatologinnen und Rheumatologen) und die Forschung zu dieser Krankheit nicht ausgebaut werden?</p><p>4. Wie werden die Gelder an Vereinigungen, die sich in diesem Bereich engagieren, verteilt?</p><p>5. Wäre es nicht möglich, die finanzielle Unterstützung der Schweizerischen Fibromyalgie-Vereinigung ihrer wichtigen Aufgabe anzupassen, die sie angesichts der wachsenden Zahl von Kranken und betroffenen Familien erfüllen muss?</p>
  • Fibromyalgie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Fibromyalgie ist eine Krankheit mit verschiedenen Symptomen: andauernde Muskelschmerzen, schwere Schlafstörungen und vielfältige andere Schmerzen. Die Befunde der Laboruntersuche und Röntgenaufnahmen sind jedoch normal, was die Diagnose schwierig macht.</p><p>Heute ist die Fibromyalgie als Krankheit anerkannt, und es sind, vor allem in den USA, Forschungen im Gang, um die Ursache dieses diffusen Schmerzbildes zu finden.</p><p>Die Krankheit führt zur Invalidität und kann junge Menschen befallen, was zur Sorge Anlass gibt. Nach Schätzungen sind 2 bis 7 Prozent der Bevölkerung davon betroffen. In der Statistik der Krankheiten, die zur Invalidität führen, findet man die Fibromyalgie in der Kategorie "andere Störungen der Knochen und des Bewegungsapparates (Bänder, Muskeln und Sehnen)" mit einem Total von 34 324 Fällen. Zur Erinnerung: Sieben andere Rubriken zählen Kategorien von zur Invalidität führenden Krankheiten auf, und zwar mit 45 bis 14 765 Fällen pro Kategorie bei einem Total von 24 249 Fällen. Mit diesen statistischen Werten ist es nicht möglich, die Entwicklung der Auswirkungen von Fibromyalgie auf die Invaliditätsursachen zu verfolgen.</p><p>Die Schweizerische Fibromyalgie-Vereinigung, der 2200 zahlende Mitglieder angehören, hat zur Unterstützung der Kranken und ihrer Familien in den drei Sprachregionen vierzig Selbsthilfegruppen gegründet. In den letzten Monaten kam es zu vier Suiziden, und die freiwilligen Unterstützungsgruppen haben Probleme. Die Vereinigung muss den freiwilligen Helferinnen und Helfern einen Rahmen und eine professionelle Unterstützung anbieten können. Trotz ihrer wichtigen Aufgabe erhält die Vereinigung nur eine symbolische Unterstützung.</p>
    • <p>Das Fibromyalgie-Syndrom (Synonyme: Fibromyalgie, generalisierte Tendomyopathie) wurde 1992 von der Weltgesundheitsorganisation als nicht näher bezeichneter Rheumatismus klassifiziert (gemäss der 10. Revision der International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems, ICD-10). Das American College of Rheumatology hatte schon 1990 Kriterien für die Diagnose und Klassifikation der Fibromyalgie entwickelt.</p><p>1. Es liegen keine Angaben über die Häufigkeit des Fibromyalgie-Syndroms in der Schweiz vor. Studien aus Nordeuropa gehen von einer Prävalenz von 1 bis 3 Prozent (d. h. 1000 bis 3000 Erkrankte pro 100 000 Einwohner) aus. Es ist jedoch anzunehmen, dass eine sorgfältige Diagnosestellung eine deutliche Reduktion der Häufigkeit zur Folge hätte.</p><p>Aufgrund der fehlenden Daten können keine Angaben über die Zu- oder Abnahme der Fibromyalgie-Fälle gemacht werden. Die Statistiken der Invalidenversicherung weisen jedoch seit 1992 einen stabilen Anteil derjenigen invaliden Renterinnen und Rentner auf, die infolge einer Krankheit in die Gebrechensklasse "Knochen oder Bewegungsorgane" fallen: 1992: 26,9 Prozent oder 27 170 Personen, und 2002: 28,0 Prozent oder 47 484 Personen. Im Gegensatz dazu hat der Anteil derjenigen Personen, die als Folge einer psychischen Erkrankung eine IV-Rente beziehen, in derselben Zeitspanne von 33,4 auf 43,0 Prozent (absolut: 33 704 bzw. 72 920 Personen) zugenommen. Gleichzeitig hat sich das Gesamttotal der krankheitsbedingten IV-Renten von 101 009 auf 169 506 erhöht.</p><p>2. Aus der Sicht des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV) ist die bestehende, relativ grobe Einteilung der medizinischen Invaliditätsvoraussetzungen in Gebrechensgruppen und Funktionsausfälle für die Erfordernisse der Invalidenversicherung ausreichend und eine diagnostisch weiterführende Aufschlüsselung der Daten, z. B. nach ICD-10, nicht zwingend notwendig.</p><p>Da der Aufwand für die Neuausrichtung der Erfassung und Codierung der zur Invalidität führenden medizinischen Diagnosen nach ICD-10 den für den Zweck der Invalidenversicherung zu erwartenden Nutzen bei weitem übersteigt, gibt es zurzeit keinerlei Bestrebungen, die Erfassungsweise zu verändern, auch wenn aus epidemiologischer Sicht eine so ausgerichtete Erfassung der Invaliditätsursachen durchaus sinnvoll wäre.</p><p>3. Das im Entwurf vorliegende Medizinalberufegesetz definiert allgemeine und berufsspezifische Kompetenzen für die universitären Medizinalberufe, die durch die Aus-, Weiter- und Fortbildung zu erreichen sind. Die Verantwortung für die inhaltliche Umsetzung innerhalb des bundesgesetzlichen Rahmens liegt für die universitäre Grundausbildung bei den Trägern der Studiengänge (Universitäten). Das gilt auch für detaillierte Vorgaben z. B. bezüglich Fibromyalgie. Die Fibromyalgie ist als Thema jedoch im neuen Lernzielkatalog der medizinischen Fakultäten aufgeführt; dieser Katalog soll nach der Einführung des Medizinalberufegesetzes für die Erteilung der staatlichen Akkreditierung für alle medizinischen Fakultäten verbindlich werden. Bei der beruflichen Weiterbildung sind die einzelnen Fachgesellschaften, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und gemäss Anerkennungsverfahren der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH, für die Festlegung der inhaltlichen Ziele und der zu erreichenden Kompetenzen und Fertigkeiten verantwortlich. Es liegt somit in der Verantwortung der betroffenen Fachgesellschaften (Schweizerische Gesellschaft für Allgemeinmedizin bzw. Schweizerische Gesellschaft für innere Medizin sowie spezialisierte Fachgesellschaften, wie diejenigen der Rheumatologen), die Fibromyalgie in den Lernzielkatalog ihrer Weiterbildungsprogramme aufzunehmen. Es ist festzustellen, dass in den letzten Jahren die Fortbildungsveranstaltungen für Grundversorger (Allgemeinpraktiker und Internisten) zum Thema Fibromyalgie deutlich zugenommen haben.</p><p>Im Rahmen des Nationalen Forschungsprogrammes "Muskuloskeletale Gesundheit - chronische Schmerzen: ein Forschungsbeitrag zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung gesundheitlichen Wohlbefindens", welches der Bundesrat am 22. Januar 2003 lanciert hat, wird u. a. der Frage nach Risikofaktoren, Präventionsstrategien und Therapiemassnahmen von muskuloskeletalen Erkrankungen nachgegangen. Dies lässt auch Raum für die Forschung im Bereich der Fibromyalgie.</p><p>4. Die 1997 gegründete Schweizerische Fibromyalgievereinigung (Association Suisse des fibromyalgiques) ist seit 1999 Mitglied der Schweizerischen Rheumaliga und erhält dadurch einen in Bezug auf die anrechenbaren Ausgaben paritätischen Anteil der Bundesbeiträge, welche über das Bundesamt für Gesundheit - gestützt auf Artikel 2 des Bundesgesetzes über Bundesbeiträge an die Bekämpfung der rheumatischen Krankheiten vom 22. Juni 1962 (Rheumagesetz; SR 818.21) - und über das Bundesamt für Sozialversicherung - gestützt auf Artikel 74 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung vom 19. Juni 1959 (IVG; SR 831.20) - ausbezahlt werden.</p><p>Die Jahresrechnung der Schweizerischen Fibromyalgievereinigung weist für das Jahr 2002 Fr. 14 132.85 an Beiträgen auf Basis Rheumagesetz und Fr. 51 415.80 auf Basis von Artikel 74 IVG aus. Die restlichen Finanzmittel der Fibromyalgievereinigung stammen aus Spenden sowie Gönner- und Mitgliederbeiträgen.</p><p>5. Das Rheumagesetz führt in Artikel 3 diejenigen Krankheiten auf, die im Sinne des Gesetzes als rheumatische Erkrankungen gelten. Die Fibromyalgie fällt nicht darunter; dies könnte allenfalls im Rahmen einer Revision des Rheumagesetzes aus dem Jahre 1962 geändert werden. In der jetzigen Situation bedeutet dies, dass die Beteiligung an Bundessubventionen gemäss Rheumagesetz letztlich auf die Bereitschaft der Schweizerischen Rheumaliga zurückzuführen ist, die jährlichen Beiträge auf die kantonalen Ligen wie auch die angeschlossenen Patientenorganisationen zu verteilen.</p><p>Seit dem Jahre 2001 erhält die Schweizerische Fibromyalgievereinigung die IV-Beiträge nicht mehr direkt vom BSV, sondern indirekt über die Schweizerische Rheumaliga, die mit dem BSV einen Leistungsvertrag abgeschlossen hat. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass der Bereich von Artikel 74 IVG der vom Volk im Herbst 2001 beschlossenen Schuldenbremse unterliegt. Deshalb sind gesamtschweizerisch für alle Angebotserweiterungen nur sehr wenig finanzielle Mittel vorhanden. Bei der Verteilung dieser knappen Mittel werden daher klare Prioritäten gesetzt. In den Genuss zusätzlicher Gelder können nur Organisationen kommen, deren Leistungen sich zentral an Menschen richten, welche invalid im Sinne von Artikel 4 IVG in Verbindung mit Artikel 8 des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsgesetzes (ATSG) sind sowie weitere zusätzliche Kriterien erfüllen (vgl. Ziff. 5006 des Kreisschreibens über die Beiträge an Organisationen der privaten Behindertenhilfe, gültig für Beiträge an die Betriebsjahre 2004-2006, BBL, Bestellnummer 318.507.10).</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Sind sich der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit bewusst, dass die Fälle von Fibromyalgie in der Schweiz zunehmen?</p><p>2. Wäre es nicht sinnvoll, eine differenzierte Statistik, die eine spezielle Rubrik zu dieser Invaliditätsursache enthält, zu führen?</p><p>3. Könnten die Weiterbildung der Ärzte und Ärztinnen (nicht nur der Rheumatologinnen und Rheumatologen) und die Forschung zu dieser Krankheit nicht ausgebaut werden?</p><p>4. Wie werden die Gelder an Vereinigungen, die sich in diesem Bereich engagieren, verteilt?</p><p>5. Wäre es nicht möglich, die finanzielle Unterstützung der Schweizerischen Fibromyalgie-Vereinigung ihrer wichtigen Aufgabe anzupassen, die sie angesichts der wachsenden Zahl von Kranken und betroffenen Familien erfüllen muss?</p>
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