Auftragspraxis des Bundes gegenüber Beratungsfirmen
- ShortId
-
03.3101
- Id
-
20033101
- Updated
-
10.04.2024 13:25
- Language
-
de
- Title
-
Auftragspraxis des Bundes gegenüber Beratungsfirmen
- AdditionalIndexing
-
04;beratendes Organ der Regierung;öffentliche Auftragsvergabe;Kostenrechnung;Dienstleistungsunternehmen;Politikberatung;Verwaltungstätigkeit;Kosten-Nutzen-Analyse
- 1
-
- L05K0703060201, Dienstleistungsunternehmen
- L04K08020323, Politikberatung
- L05K0701030506, öffentliche Auftragsvergabe
- L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L04K08060202, beratendes Organ der Regierung
- L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Für die Beschaffung von Beratungsdienstleistungen sind die Departemente und ihre Ämter zuständig. Die Departemente können dabei ihren Ämtern Richtlinien für die Beschaffung von Beratungsdienstleistungen vorgeben oder aber diesen Aufgabenbereich vollumfänglich an die Ämter und Dienststellen delegieren.</p><p>Beratungsleistungen, die den Auftragswert von rund 250 000 Franken übersteigen, müssen jedoch gemäss Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben werden. Der Zuschlagsentscheid ist dabei eine mittels Beschwerde anfechtbare Verfügung. Beschwerdeberechtigt sind die im Vergabeverfahren abgewiesenen Anbieter und Anbieterinnen.</p><p>Die öffentliche Ausschreibung eines solchen Auftrages bringt es mit sich, dass die Verwaltung publizieren muss, welche Kriterien die Firma zu erfüllen hat, um den Auftrag zu erhalten (Eignungskriterien). Den Zuschlag erhält jene Firma, die aufgrund ihrer fachlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geeignet ist, den Auftrag zu erfüllen und deren Angebot gemäss den vorgängig festgelegten Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste ist. Die Anwendung dieser Kriterien und der Grundsatz der Beschaffung im Wettbewerb sind im Übrigen für alle Beschaffungen vorgeschrieben (Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen; SR 172.56.11). Für Dienstleistungsaufträge orientieren sich die Auftraggeber und Auftraggeberinnen zudem an bestehenden Musterverträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen und in bestimmten Bereichen an Rahmentarifen, die als Orientierungshilfe zur Festlegung des Preises im Wettbewerb dienen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Beschaffungsverfahren durch das Beschaffungsrecht des Bundes zentral vorgegeben ist. Welche Kriterien im konkreten Fall zur Anwendung kommen, bleibt jedoch aufgrund der Unterschiedlichkeit des Beratungsumfeldes und -kontextes sowie der sich verändernden Marktverhältnisse im Ermessen der Beschaffungsstelle.</p><p>Durch das so genannte Fachstellenkonzept sind gewisse Funktionen bei der Beschaffung bestimmter Dienstleistungen zentralisiert worden. Fachstellen haben die Kompetenz, ihren Bereich mit eigenen Richtlinien, Grundsätzen, Rahmentarifen und Vorgehensweisen zu regeln. Für Dienstleistungen in den Bereichen Führung, Organisation, Personal und Ausbildung ist das Eidgenössische Personalamt zuständig.</p><p>2. Eine zentrale Statistik über die von der Bundesverwaltung vergebenen und den Auftragswert von 70 000 Franken übersteigenden Aufträge an Beratungsfirmen wird nicht geführt. Es werden jedoch alle Aufträge, die den Betrag von 250 000 Franken übersteigen, im "Schweizerischen Handelsamtsblatt" publiziert und können dort eingesehen werden. Aufgrund des sehr kompetitiven Beratungsmarktes ohne kartellartige Strukturen kann jedoch angenommen werden, dass in den letzten Jahren eine grössere Zahl der auf über 2000 geschätzten Unternehmungsberatungsfirmen in der Schweiz Aufträge im Volumen von über 70 000 Franken erhalten haben.</p><p>3. Auch der Bundesrat und die Fachstellen für den Beizug externer Beratungsfirmen haben in den Medien von Fehlleistungen verschiedener Beratungs- und Revisionsgesellschaften Kenntnis genommen. Eine wichtige Einsicht für den Bundesrat besteht darin, dass die Bundesregierung und -verwaltung als öffentliche Auftraggeberinnen Beratungsfirmen mit besonderer Sorgfalt und Umsicht auswählen sollen. Massnahmen zur Verbesserung der Beschaffungskompetenz - gerade im Bereich der Vergabe von Dienstleistungen - sind deshalb von grosser Wichtigkeit. Auch die konsequente Anwendung des Beschaffungsrechtes zu fördern ist von Bedeutung. Aus diesem Grund hat die Beschaffungskommission des Bundes die Aus- und Weiterbildung im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens personell und finanziell verstärkt. Es werden zudem vom Eidgenössischen Personalamt im Rahmen dieses Unterstützungsangebotes eine Ausbildung und weitere Dienstleistungen angeboten, welche die Vergabe von Beratungsdienstleistungen nach Wirksamkeitsgesichtspunkten zum Thema haben.</p><p>Zudem sind sämtliche Massnahmen, die auf die Förderung der Transparenz und des Wettbewerbes im öffentlichen Beschaffungswesen abzielen, hilfreich.</p><p>Diese Ziele verfolgt z. B. der Verein Simap, dessen Mitglieder der Bund, die meisten Kantone und einige grosse Gemeinden sind. Simap will u. a. ein gesamtschweizerisches Ausschreibungsportal für öffentliche Beschaffungen realisieren und fördert somit die Transparenz und den Wettbewerb auch im Bereich der Vergabe von Beratungsdienstleistungen. Der Bundesrat beabsichtigt allerdings nicht, gewisse Firmen losgelöst von konkreten Beschaffungen auf ihre Leistungsfähigkeit hin zu überprüfen und eine schwarze Liste zu führen. Hierzu fehlt die notwendige gesetzliche Grundlage; zudem erachtet der Bundesrat die Massnahme auch unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit als problematisch.</p><p>4. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass vor jeder Vergabe eines externen Auftrages - gerade auch einer Beratungsdienstleistung - mit Sorgfalt und Umsicht geprüft werden soll, ob und in welchem Umfang eine Leistung durch die Bundesverwaltung selbst oder durch eine private Unternehmung auf dem freien Markt erbracht werden soll. Nicht zweckmässig ist der Beizug externer Dienstleistungen dort, wo Daueraufgaben zu erfüllen sind und Kompetenzen eingekauft werden, die im Hinblick auf die künftige Aufgabenerfüllung intern selbst aufgebaut werden müssten.</p><p>In diesem Sinne teilt der Bundesrat die Ansicht, dass vor der Beschaffung einer Leistung auf dem freien Markt der Nutzen und die Gefahren einer externen Vergabe sorgfältig abgewogen werden. Eine Gefahr besteht z. B. in bestimmten Fällen darin, bei fehlendem oder mangelhaftem Wettbewerb zunehmend wirtschaftlich und fachlich von einer Beratungsfirma abhängig zu werden und umgekehrt. Diese Gefahr gilt es, wann immer möglich durch geeignete und rechtzeitige Risikoabschätzung abzuwenden. Wenn entschieden wurde, dass fremdes Wissen und Know-how beschafft und genutzt werden soll, ist es entscheidend, dass der Auftraggeber oder die Auftraggeberin vorgängig geklärt hat, wofür die Dienstleistung genau benötigt wird. Deshalb müssen Beratungsziele gesetzt, Beratungsleistungen zielführend nach Kennzahlen geprüft und der Einsatz externer Firmen aktiv gesteuert werden.</p><p>Eine besondere Schwierigkeit besteht darin, dass die Verwaltungsstellen neben dem Tagesgeschäft erfahrungsgemäss immer mehr Zeit für die Planung und Durchführung von Veränderungsmassnahmen zur Bewältigung des Wandels einsetzen müssen. In solchen Fällen besteht die Tendenz, dass rein aus Kapazitätsgründen externe Dienstleistungen eingekauft werden. Oft sind solche Lösungen weniger wirtschaftlich als die Aufgabenerfüllung durch fest angestelltes Personal.</p><p>Eine spezielle Frage ist, inwieweit die Bundesverwaltung angesichts des raschen Wandels und wiederkehrender Reformmassnahmen aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen und aus Gründen des Qualifikationsrückstandes verwaltungsintern vermehrt eigene Kernkompetenzen zur Managementunterstützung aufbauen sollte. Die Erfahrungen beim Reformprogramm Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget haben beispielsweise gezeigt, dass im Zusammenhang mit Reformprogrammen eine notwendige Umsetzungsunterstützung durchaus mit verwaltungsinternen Fachleuten/-stellen erfolgreich und weitestgehend ohne Beizug teuerer externer Spezialisten erbracht werden kann. Der Bundesrat ist bereit, diese Praxis fortzusetzen.</p><p>5. Wie bereits dargelegt wurde, fehlt in der Bundesverwaltung eine zentral geführte Statistik über den Beizug verwaltungsexterner Beratungsfirmen und der damit verbundenen Kosten. Für die Beschaffung von Dienstleistungen in den unterschiedlichen Fachbereichen stehen verschiedene Kreditrubriken zur Verfügung. Dadurch liesse sich eine Übersicht über die effektiven Kosten für externe Dienstleistungen nur mit speziellen Abklärungsmassnahmen und einem grösseren zeitlichen Arbeitsaufwand erstellen. Dabei wäre man bei der Erfassung zusätzlich mit dem Problem konfrontiert, dass Dienstleistungsaufträge unterschiedlich definiert und vielfach kaum eindeutig abgegrenzt werden können.</p><p>Der Bundesrat versichert jedoch, dass das sich in Arbeit befindende neue Beschaffungsstatistikkonzept dem berechtigten Anliegen nach mehr Transparenz in diesem Bereich Rechung tragen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nachdem zahlreiche renommierte Beratungs- und Revisionsfirmen in der Schweiz durch ihre Fehlleistungen in Verruf gekommen sind, stellt sich mit grösserer Dringlichkeit die Frage nach der Transparenz der Auftragspraxis der Bundesverwaltung und der Bundesbetriebe gegenüber diesen Firmen.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, dem Parlament folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches ist die Auftragspraxis der Bundesverwaltung an private Beratungs- und Consultingfirmen? Wer wählt sie aufgrund welcher Kriterien aus? Gibt es eine einheitliche Policy der Auftragsvergabe?</p><p>2. Welche Beratungs- und Consultingfirmen haben in den letzten zwei Jahren Beratungs- und Studienaufträge von über 70 000 Franken von der Bundesverwaltung erhalten?</p><p>3. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus den Fehlleistungen, die sich gewisse grosse Beratungs- und Revisionsgesellschaften in der Privatwirtschaft geleistet haben? Wird der Bundesrat eine Leistungsüberprüfung dieser Firmen vornehmen und solche von der Liste für Bundesaufträge streichen?</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die häufige Praxis der Auftragsvergabe an externe private Beratungsfirmen einen Verlust an Innovationsentwicklung innerhalb der Bundesverwaltung bedeuten kann? Wenn die Bundesämter bloss das administrative Tagesgeschäft betreuen und zunehmend innovative Aufgaben extern durchführen lassen, kann nicht daraus ein Qualifikationsrückstand innerhalb der Verwaltung entstehen?</p><p>5. Wie viel hat der Bund insgesamt für externe Beratungen ausgegeben?</p>
- Auftragspraxis des Bundes gegenüber Beratungsfirmen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Für die Beschaffung von Beratungsdienstleistungen sind die Departemente und ihre Ämter zuständig. Die Departemente können dabei ihren Ämtern Richtlinien für die Beschaffung von Beratungsdienstleistungen vorgeben oder aber diesen Aufgabenbereich vollumfänglich an die Ämter und Dienststellen delegieren.</p><p>Beratungsleistungen, die den Auftragswert von rund 250 000 Franken übersteigen, müssen jedoch gemäss Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben werden. Der Zuschlagsentscheid ist dabei eine mittels Beschwerde anfechtbare Verfügung. Beschwerdeberechtigt sind die im Vergabeverfahren abgewiesenen Anbieter und Anbieterinnen.</p><p>Die öffentliche Ausschreibung eines solchen Auftrages bringt es mit sich, dass die Verwaltung publizieren muss, welche Kriterien die Firma zu erfüllen hat, um den Auftrag zu erhalten (Eignungskriterien). Den Zuschlag erhält jene Firma, die aufgrund ihrer fachlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit geeignet ist, den Auftrag zu erfüllen und deren Angebot gemäss den vorgängig festgelegten Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste ist. Die Anwendung dieser Kriterien und der Grundsatz der Beschaffung im Wettbewerb sind im Übrigen für alle Beschaffungen vorgeschrieben (Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen; SR 172.56.11). Für Dienstleistungsaufträge orientieren sich die Auftraggeber und Auftraggeberinnen zudem an bestehenden Musterverträgen, allgemeinen Geschäftsbedingungen und in bestimmten Bereichen an Rahmentarifen, die als Orientierungshilfe zur Festlegung des Preises im Wettbewerb dienen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Beschaffungsverfahren durch das Beschaffungsrecht des Bundes zentral vorgegeben ist. Welche Kriterien im konkreten Fall zur Anwendung kommen, bleibt jedoch aufgrund der Unterschiedlichkeit des Beratungsumfeldes und -kontextes sowie der sich verändernden Marktverhältnisse im Ermessen der Beschaffungsstelle.</p><p>Durch das so genannte Fachstellenkonzept sind gewisse Funktionen bei der Beschaffung bestimmter Dienstleistungen zentralisiert worden. Fachstellen haben die Kompetenz, ihren Bereich mit eigenen Richtlinien, Grundsätzen, Rahmentarifen und Vorgehensweisen zu regeln. Für Dienstleistungen in den Bereichen Führung, Organisation, Personal und Ausbildung ist das Eidgenössische Personalamt zuständig.</p><p>2. Eine zentrale Statistik über die von der Bundesverwaltung vergebenen und den Auftragswert von 70 000 Franken übersteigenden Aufträge an Beratungsfirmen wird nicht geführt. Es werden jedoch alle Aufträge, die den Betrag von 250 000 Franken übersteigen, im "Schweizerischen Handelsamtsblatt" publiziert und können dort eingesehen werden. Aufgrund des sehr kompetitiven Beratungsmarktes ohne kartellartige Strukturen kann jedoch angenommen werden, dass in den letzten Jahren eine grössere Zahl der auf über 2000 geschätzten Unternehmungsberatungsfirmen in der Schweiz Aufträge im Volumen von über 70 000 Franken erhalten haben.</p><p>3. Auch der Bundesrat und die Fachstellen für den Beizug externer Beratungsfirmen haben in den Medien von Fehlleistungen verschiedener Beratungs- und Revisionsgesellschaften Kenntnis genommen. Eine wichtige Einsicht für den Bundesrat besteht darin, dass die Bundesregierung und -verwaltung als öffentliche Auftraggeberinnen Beratungsfirmen mit besonderer Sorgfalt und Umsicht auswählen sollen. Massnahmen zur Verbesserung der Beschaffungskompetenz - gerade im Bereich der Vergabe von Dienstleistungen - sind deshalb von grosser Wichtigkeit. Auch die konsequente Anwendung des Beschaffungsrechtes zu fördern ist von Bedeutung. Aus diesem Grund hat die Beschaffungskommission des Bundes die Aus- und Weiterbildung im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens personell und finanziell verstärkt. Es werden zudem vom Eidgenössischen Personalamt im Rahmen dieses Unterstützungsangebotes eine Ausbildung und weitere Dienstleistungen angeboten, welche die Vergabe von Beratungsdienstleistungen nach Wirksamkeitsgesichtspunkten zum Thema haben.</p><p>Zudem sind sämtliche Massnahmen, die auf die Förderung der Transparenz und des Wettbewerbes im öffentlichen Beschaffungswesen abzielen, hilfreich.</p><p>Diese Ziele verfolgt z. B. der Verein Simap, dessen Mitglieder der Bund, die meisten Kantone und einige grosse Gemeinden sind. Simap will u. a. ein gesamtschweizerisches Ausschreibungsportal für öffentliche Beschaffungen realisieren und fördert somit die Transparenz und den Wettbewerb auch im Bereich der Vergabe von Beratungsdienstleistungen. Der Bundesrat beabsichtigt allerdings nicht, gewisse Firmen losgelöst von konkreten Beschaffungen auf ihre Leistungsfähigkeit hin zu überprüfen und eine schwarze Liste zu führen. Hierzu fehlt die notwendige gesetzliche Grundlage; zudem erachtet der Bundesrat die Massnahme auch unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit als problematisch.</p><p>4. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass vor jeder Vergabe eines externen Auftrages - gerade auch einer Beratungsdienstleistung - mit Sorgfalt und Umsicht geprüft werden soll, ob und in welchem Umfang eine Leistung durch die Bundesverwaltung selbst oder durch eine private Unternehmung auf dem freien Markt erbracht werden soll. Nicht zweckmässig ist der Beizug externer Dienstleistungen dort, wo Daueraufgaben zu erfüllen sind und Kompetenzen eingekauft werden, die im Hinblick auf die künftige Aufgabenerfüllung intern selbst aufgebaut werden müssten.</p><p>In diesem Sinne teilt der Bundesrat die Ansicht, dass vor der Beschaffung einer Leistung auf dem freien Markt der Nutzen und die Gefahren einer externen Vergabe sorgfältig abgewogen werden. Eine Gefahr besteht z. B. in bestimmten Fällen darin, bei fehlendem oder mangelhaftem Wettbewerb zunehmend wirtschaftlich und fachlich von einer Beratungsfirma abhängig zu werden und umgekehrt. Diese Gefahr gilt es, wann immer möglich durch geeignete und rechtzeitige Risikoabschätzung abzuwenden. Wenn entschieden wurde, dass fremdes Wissen und Know-how beschafft und genutzt werden soll, ist es entscheidend, dass der Auftraggeber oder die Auftraggeberin vorgängig geklärt hat, wofür die Dienstleistung genau benötigt wird. Deshalb müssen Beratungsziele gesetzt, Beratungsleistungen zielführend nach Kennzahlen geprüft und der Einsatz externer Firmen aktiv gesteuert werden.</p><p>Eine besondere Schwierigkeit besteht darin, dass die Verwaltungsstellen neben dem Tagesgeschäft erfahrungsgemäss immer mehr Zeit für die Planung und Durchführung von Veränderungsmassnahmen zur Bewältigung des Wandels einsetzen müssen. In solchen Fällen besteht die Tendenz, dass rein aus Kapazitätsgründen externe Dienstleistungen eingekauft werden. Oft sind solche Lösungen weniger wirtschaftlich als die Aufgabenerfüllung durch fest angestelltes Personal.</p><p>Eine spezielle Frage ist, inwieweit die Bundesverwaltung angesichts des raschen Wandels und wiederkehrender Reformmassnahmen aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen und aus Gründen des Qualifikationsrückstandes verwaltungsintern vermehrt eigene Kernkompetenzen zur Managementunterstützung aufbauen sollte. Die Erfahrungen beim Reformprogramm Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget haben beispielsweise gezeigt, dass im Zusammenhang mit Reformprogrammen eine notwendige Umsetzungsunterstützung durchaus mit verwaltungsinternen Fachleuten/-stellen erfolgreich und weitestgehend ohne Beizug teuerer externer Spezialisten erbracht werden kann. Der Bundesrat ist bereit, diese Praxis fortzusetzen.</p><p>5. Wie bereits dargelegt wurde, fehlt in der Bundesverwaltung eine zentral geführte Statistik über den Beizug verwaltungsexterner Beratungsfirmen und der damit verbundenen Kosten. Für die Beschaffung von Dienstleistungen in den unterschiedlichen Fachbereichen stehen verschiedene Kreditrubriken zur Verfügung. Dadurch liesse sich eine Übersicht über die effektiven Kosten für externe Dienstleistungen nur mit speziellen Abklärungsmassnahmen und einem grösseren zeitlichen Arbeitsaufwand erstellen. Dabei wäre man bei der Erfassung zusätzlich mit dem Problem konfrontiert, dass Dienstleistungsaufträge unterschiedlich definiert und vielfach kaum eindeutig abgegrenzt werden können.</p><p>Der Bundesrat versichert jedoch, dass das sich in Arbeit befindende neue Beschaffungsstatistikkonzept dem berechtigten Anliegen nach mehr Transparenz in diesem Bereich Rechung tragen wird.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nachdem zahlreiche renommierte Beratungs- und Revisionsfirmen in der Schweiz durch ihre Fehlleistungen in Verruf gekommen sind, stellt sich mit grösserer Dringlichkeit die Frage nach der Transparenz der Auftragspraxis der Bundesverwaltung und der Bundesbetriebe gegenüber diesen Firmen.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, dem Parlament folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welches ist die Auftragspraxis der Bundesverwaltung an private Beratungs- und Consultingfirmen? Wer wählt sie aufgrund welcher Kriterien aus? Gibt es eine einheitliche Policy der Auftragsvergabe?</p><p>2. Welche Beratungs- und Consultingfirmen haben in den letzten zwei Jahren Beratungs- und Studienaufträge von über 70 000 Franken von der Bundesverwaltung erhalten?</p><p>3. Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat aus den Fehlleistungen, die sich gewisse grosse Beratungs- und Revisionsgesellschaften in der Privatwirtschaft geleistet haben? Wird der Bundesrat eine Leistungsüberprüfung dieser Firmen vornehmen und solche von der Liste für Bundesaufträge streichen?</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die häufige Praxis der Auftragsvergabe an externe private Beratungsfirmen einen Verlust an Innovationsentwicklung innerhalb der Bundesverwaltung bedeuten kann? Wenn die Bundesämter bloss das administrative Tagesgeschäft betreuen und zunehmend innovative Aufgaben extern durchführen lassen, kann nicht daraus ein Qualifikationsrückstand innerhalb der Verwaltung entstehen?</p><p>5. Wie viel hat der Bund insgesamt für externe Beratungen ausgegeben?</p>
- Auftragspraxis des Bundes gegenüber Beratungsfirmen
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