Öffentlichkeit von Gesetzestexten. Übernahme der für die Schweiz relevanten EU-Rechtserlasse in die schweizerische Rechtssammlung

ShortId
03.3102
Id
20033102
Updated
14.11.2025 07:40
Language
de
Title
Öffentlichkeit von Gesetzestexten. Übernahme der für die Schweiz relevanten EU-Rechtserlasse in die schweizerische Rechtssammlung
AdditionalIndexing
12;Gemeinschaftsrecht;Richtlinie EU;Gesetzespublikation;Gesetzbuch;Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
1
  • L04K05030103, Gesetzbuch
  • L03K090101, Gemeinschaftsrecht
  • L04K09010404, Gemeinschaftsrecht-nationales Recht
  • L06K050301010203, Gesetzespublikation
  • L04K09010203, Richtlinie EU
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>In zahlreichen schweizerischen Rechtserlassen (insbesondere in Verordnungen) wird neuestens vermehrt auf verbindliche EU-Richtlinien verwiesen (Beispiel: Verweise in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge, VTS auf die EU-Richtlinien 92/24, 2000/40, 70/156, 88/77 sowie 2001/27).</p><p>Ich bitte den Bundesrat zu prüfen:</p><p>1. in schweizerischen Rechtserlassen nichttechnischer Natur den Inhalt der entsprechenden EU-Richtlinien und Verordnungen in verständlicher Art auszuformulieren;</p><p>2. in Verordnungen mit technischem Bezug den Wortlaut der betreffenden EU-Erlasse unter der Rubrik "Bundesrecht" auf der Webseite des Bundes zugänglich zu machen; </p><p>3. alle für die Schweiz relevanten EU-Rechtstexte ins Web zu stellen; </p><p>4. dafür zu sorgen, dass die betreffenden EU-Texte seitens des Bundes - auch diejenigen, welche nicht elektronisch vernetzt sind -, in geeigneter Weise zugänglich zu machen sind.</p>
  • Öffentlichkeit von Gesetzestexten. Übernahme der für die Schweiz relevanten EU-Rechtserlasse in die schweizerische Rechtssammlung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>In zahlreichen schweizerischen Rechtserlassen (insbesondere in Verordnungen) wird neuestens vermehrt auf verbindliche EU-Richtlinien verwiesen (Beispiel: Verweise in der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge, VTS auf die EU-Richtlinien 92/24, 2000/40, 70/156, 88/77 sowie 2001/27).</p><p>Ich bitte den Bundesrat zu prüfen:</p><p>1. in schweizerischen Rechtserlassen nichttechnischer Natur den Inhalt der entsprechenden EU-Richtlinien und Verordnungen in verständlicher Art auszuformulieren;</p><p>2. in Verordnungen mit technischem Bezug den Wortlaut der betreffenden EU-Erlasse unter der Rubrik "Bundesrecht" auf der Webseite des Bundes zugänglich zu machen; </p><p>3. alle für die Schweiz relevanten EU-Rechtstexte ins Web zu stellen; </p><p>4. dafür zu sorgen, dass die betreffenden EU-Texte seitens des Bundes - auch diejenigen, welche nicht elektronisch vernetzt sind -, in geeigneter Weise zugänglich zu machen sind.</p>
    • Öffentlichkeit von Gesetzestexten. Übernahme der für die Schweiz relevanten EU-Rechtserlasse in die schweizerische Rechtssammlung

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