NGO für das Scheitern des Transitabkommens mit Senegal mitverantwortlich?

ShortId
03.3115
Id
20033115
Updated
14.11.2025 07:24
Language
de
Title
NGO für das Scheitern des Transitabkommens mit Senegal mitverantwortlich?
AdditionalIndexing
2811;Meinungsbildung;Asylpolitik;Ausschaffung;Nichtregierungsorganisation;Menschenrechtsbewegung;bilaterales Abkommen;Senegal;Menschenrechte
1
  • L03K010801, Asylpolitik
  • L04K03040511, Senegal
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L02K1501, Nichtregierungsorganisation
  • L05K0802030701, Meinungsbildung
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K08020112, Menschenrechtsbewegung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach Kenntnis des Bundesrates haben sich schweizerische NGO vor Ort kritisch über das Transitabkommen mit Senegal geäussert und damit senegalesische Parlamentarier und Parlamentarierinnen massgeblich beeinflusst. Öffentlich geäusserte Kritik gegen das Abkommen hat u. a. zum Rückzug des Abkommens geführt. An der tendenziösen Orientierung über die Auswirkungen dieses Abkommens waren offensichtlich NGO beider Länder aus dem Menschenrechtsbereich beteiligt.</p><p>Ein so fragwürdiges Vorgehen darf nicht Schule machen, denn mit einseitigen Informationen könnten künftig gleiche oder ähnliche Abkommen mit anderen Ländern verhindert werden.</p><p>Die Gegner des Abkommens werfen dem Bundesrat vor, eine solche Asylpolitik sei nicht menschenrechtskonform und entspreche der humanitären Tradition unseres Landes nicht mehr.</p>
  • <p>Das Transitabkommen mit Senegal wurde am 8. Januar 2003 unterzeichnet. Mit diplomatischer Note vom 2. März 2003 teilte das senegalesische Aussenministerium der Schweiz mit, dass Senegal von diesem Abkommen zurücktrete. Zur Erklärung des Rückzuges vom Abkommen hielt die senegalesische Regierung ausdrücklich fest, dass es auch die öffentlich geäusserte Opposition gegen das Abkommen gewesen sei, die sie zu diesem Rückzug bewogen habe.</p><p>1. Der Bundesrat hat von der Anwesenheit der Nichtregierungsorganisationen (NGO) "augenauf" und "Solidarités sans frontières" in Senegal und von ihrem Lobbying aus der Presse erfahren. Diese beiden Organisationen waren an einem Pressegespräch, das am Freitag, 21. Februar 2003, am Sitz einer senegalesischen NGO in Dakar stattfand, vertreten.</p><p>2. Das Abkommen steht in Einklang mit den Verpflichtungen des innerstaatlichen Rechtes der Schweiz wie auch mit den Verpflichtungen, die sich aus dem Völkerrecht, insbesondere aus den Anforderungen und Garantien im Menschenrechtsbereich, ergeben. Die Verhandlungen wurden von Vertretern des EDA und des EJPD gemeinsam geführt. Die Praxis, auf welche sich das Transitabkommen mit Senegal stützt, war von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates im konkreten Fall eines 1999 in Abidjan durchgeführten Transits gutgeheissen worden.</p><p>3./4. Der Bundesrat hat aus den Medien erfahren, dass die NGO "augenauf" und "Solidarités sans frontières" in Dakar in Erscheinung getreten sind und sich nach eigenen Angaben dafür eingesetzt haben, die Ratifizierung und Umsetzung des Transitabkommens zu verhindern.</p><p>5./6. Die beiden oben genannten schweizerischen NGO erhalten vom Bund keine finanzielle Unterstützung.</p><p>7. Der Bundesrat bedauert, dass mit offenbar einseitigen Informationen ein Abkommen verhindert wurde, das aus der Sicht der Schweiz ein wichtiges Instrument einer kohärenten und auch menschenrechtskonformen Rückkehrpolitik darstellt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Worauf stützt der Bundesrat seine Vermutung, dass schweizerische Nichtregierungsorganisationen (NGO) am Scheitern des Abkommens beteiligt gewesen seien?</p><p>2. Hat der Bundesrat vor dem Abschluss des Transitabkommens abgeklärt, ob solche Abkommen menschenrechtskonform seien?</p><p>3. Um welche schweizerischen NGO handelt es sich?</p><p>4. Falls die Frage 3 nicht konkret beantwortet werden kann: Ist der Bundesrat bereit, eine genauere Untersuchung einzuleiten, damit die Namen dieser Organisationen bekannt werden?</p><p>5. Werden diese Organisationen vom Bund finanziell unterstützt? Wenn ja, in welchem Umfang?</p><p>6. Wird man die finanzielle Unterstützung solcher Organisationen überdenken?</p><p>7. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die NGO mit einer solchen Politik dem Bundesrat und einer breiten Öffentlichkeit in den Rücken fallen?</p>
  • NGO für das Scheitern des Transitabkommens mit Senegal mitverantwortlich?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach Kenntnis des Bundesrates haben sich schweizerische NGO vor Ort kritisch über das Transitabkommen mit Senegal geäussert und damit senegalesische Parlamentarier und Parlamentarierinnen massgeblich beeinflusst. Öffentlich geäusserte Kritik gegen das Abkommen hat u. a. zum Rückzug des Abkommens geführt. An der tendenziösen Orientierung über die Auswirkungen dieses Abkommens waren offensichtlich NGO beider Länder aus dem Menschenrechtsbereich beteiligt.</p><p>Ein so fragwürdiges Vorgehen darf nicht Schule machen, denn mit einseitigen Informationen könnten künftig gleiche oder ähnliche Abkommen mit anderen Ländern verhindert werden.</p><p>Die Gegner des Abkommens werfen dem Bundesrat vor, eine solche Asylpolitik sei nicht menschenrechtskonform und entspreche der humanitären Tradition unseres Landes nicht mehr.</p>
    • <p>Das Transitabkommen mit Senegal wurde am 8. Januar 2003 unterzeichnet. Mit diplomatischer Note vom 2. März 2003 teilte das senegalesische Aussenministerium der Schweiz mit, dass Senegal von diesem Abkommen zurücktrete. Zur Erklärung des Rückzuges vom Abkommen hielt die senegalesische Regierung ausdrücklich fest, dass es auch die öffentlich geäusserte Opposition gegen das Abkommen gewesen sei, die sie zu diesem Rückzug bewogen habe.</p><p>1. Der Bundesrat hat von der Anwesenheit der Nichtregierungsorganisationen (NGO) "augenauf" und "Solidarités sans frontières" in Senegal und von ihrem Lobbying aus der Presse erfahren. Diese beiden Organisationen waren an einem Pressegespräch, das am Freitag, 21. Februar 2003, am Sitz einer senegalesischen NGO in Dakar stattfand, vertreten.</p><p>2. Das Abkommen steht in Einklang mit den Verpflichtungen des innerstaatlichen Rechtes der Schweiz wie auch mit den Verpflichtungen, die sich aus dem Völkerrecht, insbesondere aus den Anforderungen und Garantien im Menschenrechtsbereich, ergeben. Die Verhandlungen wurden von Vertretern des EDA und des EJPD gemeinsam geführt. Die Praxis, auf welche sich das Transitabkommen mit Senegal stützt, war von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates im konkreten Fall eines 1999 in Abidjan durchgeführten Transits gutgeheissen worden.</p><p>3./4. Der Bundesrat hat aus den Medien erfahren, dass die NGO "augenauf" und "Solidarités sans frontières" in Dakar in Erscheinung getreten sind und sich nach eigenen Angaben dafür eingesetzt haben, die Ratifizierung und Umsetzung des Transitabkommens zu verhindern.</p><p>5./6. Die beiden oben genannten schweizerischen NGO erhalten vom Bund keine finanzielle Unterstützung.</p><p>7. Der Bundesrat bedauert, dass mit offenbar einseitigen Informationen ein Abkommen verhindert wurde, das aus der Sicht der Schweiz ein wichtiges Instrument einer kohärenten und auch menschenrechtskonformen Rückkehrpolitik darstellt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Worauf stützt der Bundesrat seine Vermutung, dass schweizerische Nichtregierungsorganisationen (NGO) am Scheitern des Abkommens beteiligt gewesen seien?</p><p>2. Hat der Bundesrat vor dem Abschluss des Transitabkommens abgeklärt, ob solche Abkommen menschenrechtskonform seien?</p><p>3. Um welche schweizerischen NGO handelt es sich?</p><p>4. Falls die Frage 3 nicht konkret beantwortet werden kann: Ist der Bundesrat bereit, eine genauere Untersuchung einzuleiten, damit die Namen dieser Organisationen bekannt werden?</p><p>5. Werden diese Organisationen vom Bund finanziell unterstützt? Wenn ja, in welchem Umfang?</p><p>6. Wird man die finanzielle Unterstützung solcher Organisationen überdenken?</p><p>7. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die NGO mit einer solchen Politik dem Bundesrat und einer breiten Öffentlichkeit in den Rücken fallen?</p>
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